Allgemeine Geschäftsbedingungen Marketplace Fleequid®
1. Begriffsbestimmungen
Zusätzlich zu den anderen in diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ enthaltenen Begriffsbestimmungen haben die folgenden Begriffe die nachstehend aufgeführte Bedeutung:
a. „Käufer“: Bezeichnet den Bietenden, der am Ende der Versteigerung das höchste Gebot (Höchstgebot) abgegeben und die Zuschlagsbestätigung von Fleequid erhalten hat, nachdem überprüft wurde, dass der Reservepreis überschritten wurde oder der Bietende ein etwaiges Gegenangebot des Verkäufers angenommen hat. Diese Partei wird somit zum eigentlichen Käufer des Fahrzeugs, indem sie das Fahrzeug von Fleequid als Verkaufskommissionär des Verkäufers erwirbt oder in den Fällen, in denen Fleequid als reiner Vermittler auftritt, das Fahrzeug direkt vom Verkäufer kauft. Dieser Begriff bezieht sich immer auf den eigentlichen Käufer, der nicht Fleequid ist.
b. „Zuschlagserteilung/en“: Gibt den Zustand des Bietenden am Ende einer Versteigerung an, bei der der Bietende - auch nach eventuellen Gebotserhöhungen - das höchste Gebot (Höchstgebot) abgegeben hat. Das Zuschlagsverfahren unterliegt in vollem Umfang Art. 8) der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
c. „Versteigerung/en“: Ein telematischer Verkaufsprozess, der über die Plattform Marketplace abgewickelt wird, ein oder mehrere Gebote umfasst und mit der Zuschlagserteilung endet, aus welcher in den Fällen und unter den Bedingungen, die in diesen AGB angegeben sind, der Verkauf des Fahrzeugs an den Höchstbietenden folgt.
d. „1-Euro-Auktion“: eine besondere Kategorie von Auktion, die von Fleequid auf dem Marketplace organisiert und als solche qualifiziert wird, gekennzeichnet durch besondere Modalitäten der Preisbestimmung und durch eine besondere Provisionsstruktur, geregelt durch gesonderte Besondere Auktionsbedingungen, die separat veröffentlicht werden und automatisch Anwendung finden, wenn die Auktion im entsprechenden auf dem Marketplace verfügbaren Auktionsblatt ausdrücklich als solche qualifiziert wird, auch mittels Badge, Kennzeichnungsetikett oder sonstiger grafischer oder textlicher Angabe, die geeignet ist, ihre Art eindeutig kenntlich zu machen. Diese Qualifizierung hat die automatische Anwendung der entsprechenden Besonderen Auktionsbedingungen zur Folge, die als den Nutzern bekannt und von diesen akzeptiert gelten, da sie in dem dafür vorgesehenen Bereich des Marketplace einsehbar gemacht werden.
e. „Mindestgebot“: Der Mindestpreis des Fahrzeugs, ab dem potenzielle Käufer Gebote oder Gebotserhöhungen auf der Plattform Marketplace abgeben können.
f. „Provisionen“: Die Provisionen, die sowohl der Verkäufer als auch der Käufer dem Unternehmen Fleequid für den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen schulden, der über die Plattform Marketplace oder die Handelsdienstleistungen und -systeme von Fleequid abgewickelt wird. Soweit zwischen Fleequid und den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde oder in den Besonderen Auktionsbedingungen nichts anderes angegeben ist, werden diese Provisionen von Fleequid gemäß dem Gebührenverzeichnis von Fleequid festgelegt, das auf der Plattform Marketplace unter den folgenden Links veröffentlicht und zugänglich gemacht wird: https://fleequid.com/en/pricing-seller und https://fleequid.com/en/pricing- buyer. Für die Berechnung des Reservepreises sind nur die dem Verkäufer vertraglich in Rechnung gestellten Provisionen gemäß dem Gebührenverzeichnis von Fleequid relevant.
g. „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“: Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen, die im entsprechenden Bereich der Plattform Marketplace eingesehen werden können und die Beziehung zwischen Fleequid und der Allgemeinheit der Nutzer regeln.
h. „Besondere Auktionsbedingungen“: Alle eventuellen besonderen Vertragsbedingungen, die - auch in Abweichung von diesen AGB - die Regeln für den Zuschlag bestimmter Fahrzeuge innerhalb der spezifischen Bereiche der Plattform Marketplace festlegen, die einer oder mehreren Versteigerungen gewidmet sind. Die Besonderen Auktionsbedingungen, die gegebenenfalls in dem der Versteigerung gewidmeten Bereich der Plattform Marketplace eingesehen werden können, umfassen beispielsweise und ohne Anspruch auf Vollständigkeit besondere Garantiebedingungen, die Beschränkung der Gebotsabgabe auf Nutzer, die bestimmte subjektive Voraussetzungen erfüllen, besondere Lieferbedingungen oder -methoden für die Fahrzeuge oder besondere Provisionen oder Kosten, die für eine spezifische Versteigerung gelten. Das hierarchische Verhältnis zwischen den Besonderen Auktionsbedingungen und diesen AGB sowie etwaigen weiteren Besonderen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Vertragsverhältnissen ist in Art. 3.3) dieser AGB geregelt.
i. „Besondere Geschäftsbedingungen“: Allgemeine Vertragsbedingungen, die zusätzlich zu diesen AGB gelten und sich auf bestimmte Kategorien von Fahrzeugen oder Dienstleistungen beziehen, die auf der Plattform Marketplace vorhanden sind. Das Verhältnis der Besonderen Geschäftsbedingungen zu den vorliegenden AGB und allen anderen Verhandlungsgegenständen wird durch Art. 3.3) der vorliegenden AGB geregelt.
j. „Vertrag/Verträge“: Bezeichnet je nach Einzelfall die in diesen AGB sowie in etwaigen Besonderen Auktionsbedingungen und Besonderen Geschäftsbedingungen geregelten Vertragsverhältnisse. Der Vertrag regelt den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen durch den Verkäufer an Fleequid in seiner Rolle als Verkaufskommissionär des Käufers oder den Weiterverkauf von Fahrzeugen durch Fleequid in seiner Rolle als Einkaufskommissionär an den Käufer, der Hauptkäufer ist. Der Vertrag kann auch die direkte Übertragung von Fahrzeugen vom Verkäufer an den Käufer regeln, wenn Fleequid als reiner Vermittler auftritt. Es sei darauf hingewiesen, dass solche Verträge mündlich oder durch andere Willensbekundungen geschlossen werden können und Fleequid verlangt nicht zwingend, dass sie in schriftlicher Form abgeschlossen werden.
k. „Verbraucher“: Die natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht im Zusammenhang mit einer unternehmerischen, gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit im Sinne von Art. 3 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 206 vom 6. September 2005 steht.
l. „Kaution“: Geldbetrag, den der Bietende bei der Abgabe eines Gebots bei einer Versteigerung an Fleequid zahlen muss, um die Ernsthaftigkeit seines Gebots zu gewährleisten.
m. „Fleequid“: Bezieht sich hauptsächlich auf die Gesellschaft Adorea S.r.l. mit Sitz in Via Provinciale per Bizzarone 43 – 22077 Olgiate Comasco (CO), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 04114790134, Eintragung im Handelsregister von Como unter der Nummer 420825, E-Mail info@fleequid.com, Inhaber der Marke Fleequid®. Der Begriff kann sich auch auf andere juristische Personen beziehen, die mit der Gesellschaft Adorea S.r.l. verbunden sind oder von ihr mit dem Kauf und Verkauf von Fahrzeugen beauftragt wurden. Wenn ein Verkauf über eine andere juristische Person als die Gesellschaft Adorea S.r.l. erfolgt, verpflichtet sich Fleequid, dem Nutzer in den entsprechenden vertraglichen und steuerrechtlichen Unterlagen die Identifikationsdaten der an der Transaktion beteiligten Person mitzuteilen. Diese Daten können nach dem alleinigen Ermessen von Fleequid wie folgt festgelegt werden: im Voraus, indem sie dem Verkäufer bei der Annahme des Verkaufsangebots und dem Käufer im Versteigerungsblatt mitgeteilt werden; oder später, bei Vertragsabschluss, durch einfachen Hinweis auf die juristische Person in den steuerrechtlichen Unterlagen zum Kaufgeschäft. Die Nutzer akzeptieren, dass eine solche Betriebsstruktur beispielsweise Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen oder andere Unternehmen umfassen kann, die formell gegründet wurden und auf Fleequid zurückzuführen sind, einschließlich solcher mit Sitz im Ausland. Darüber hinaus unterliegen die Verkäufe den Steuergesetzen des Landes, in dem die an der jeweiligen Transaktion beteiligte juristische Person ihren Sitz hat. Schließlich sollte Fleequid im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf, bei dem Fleequid als formeller Käufer oder Verkäufer bezeichnet wird, niemals mit dem eigentlichen Käufer oder Verkäufer verwechselt werden.
n. „Belastung/en“: Bindungen oder Lasten, Garantierechte, Pfandrechte, Zwangsvollstreckungstitel, vertragliche Verpflichtungen, Eigentumsvorbehalte, Verpflichtungen in Bezug auf Steuern oder Abgaben, Hypotheken, Pfandrechte oder andere Belastungen jeglicher Art, die auf dem Fahrzeug lasten und dessen rechtliche Verkehrs- und Marktfähigkeit verhindern oder erschweren können. Jede Spezifikation der Fahrzeuge, die den „freien Verkehr“ der Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union nicht zulässt, oder das Fehlen einer „CE-Zertifizierung“ gemäß der geltenden Gesetzgebung der Europäischen Union, sofern erforderlich, gilt als Belastung.
o. „Reiner Vermittler“: Die Bedingung, unter der Fleequid ausschließlich als Vermittler im Versteigerungsverfahren fungiert, wobei Fleequid keinen Weiterverkauf durchführt und daher die Übertragung sowie die entsprechende Rechnungsstellung der Fahrzeuge direkt vom Verkäufer an den Käufer ermöglicht.
p. „Plattform Marketplace“: Versteigerungsplattformen und andere Plattformen, Apps, Websites und integrierte Dienste (die innerhalb von Apps, Websites und Diensten anderer Unternehmen verfügbar sind), die einen Online-Marktplatz bilden, auf dem Nutzer in den Fällen und unter den Bedingungen, die in diesen AGB und anderen zuvor genehmigten und anwendbaren Geschäftsordnungen festgelegt sind, Fahrzeuge kaufen und verkaufen und die anderen von Fleequid bereitgestellten Dienste beantragen und/oder nutzen können. Zu diesen zählt insbesondere die Website von Fleequid, die unter folgender Adresse zu finden ist: https://www.fleequid.com.
q. „Gebot/e“: Die Kaufgebote der an der Versteigerung teilnehmenden Bietenden, die darauf abzielen, den Kauf des Fahrzeugs zu einem bestimmten Preis anzubieten.
r. „Bietende/r“: Jeder gewerbetreibende Nutzer, der an der Versteigerung teilnimmt, indem er ein oder mehrere Gebote abgibt, die auf die Zuschlagserteilung für ein oder mehrere Fahrzeuge ausgerichtet sind. Der Bietende wird zum Käufer, sobald er die endgültige Zuschlagserteilung für das Fahrzeug erhält.
s. „Parteien“: Bezeichnet gemeinsam Fleequid, den Verkäufer, den Bietenden und/oder den Käufer.
t. „Zuschlagspreis“: Preis, der dem Höchstgebot entspricht und gleich oder höher ist als der Reservepreis, der von Fleequid auf Grundlage des vom Verkäufer festgelegten Mindestverkaufspreises ermittelt oder in jedem Fall später vom Verkäufer oder Käufer akzeptiert wurde (im Falle der Annahme eines eventuellen Gegenangebots des Verkäufers durch den Bietenden), in Höhe dessen Fleequid am Ende der Versteigerung den sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer verbindlichen Zuschlag erteilt.
u. „Mindestverkaufspreis“ (MVP): Der vom Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufsangebots festgelegte Preis in Euro, der den Mindestnettoerlös darstellt, den der Verkäufer aus dem Verkauf des Fahrzeugs erzielen möchte. Der MVP muss Fleequid zum Zeitpunkt des Verkaufsangebots mitgeteilt werden und ist verbindlich; Änderungen können nur schriftlich und nur vor Beginn der Versteigerung vorgenommen werden.
v. „Reservepreis“ (RP): Der Bruttoauktionswert, der von Fleequid auf Grundlage des vom Verkäufer festgelegten MVP und der vom Verkäufer gemäß dem Gebührenverzeichnis von Fleequid zu zahlenden Provisionen ermittelt wird. Der RP stellt die Mindestpreisschwelle dar, bei der oder über der der Verkäufer dem Verkauf des Fahrzeugs am Ende der Versteigerung sicher und unwiderruflich zustimmt und die garantiert, dass der Nettoerlös des Verkäufers bei Überschreiten des RP mindestens dem MVP entspricht.
w. „Gewerbetreibender/e“: Die natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihrer unternehmerischen, gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, oder ihr Vermittler, mit Ausnahme von Verbrauchern. Unter diese Begriffsbestimmung fallen auch „Kleinstunternehmen“, d. h. Einrichtungen, Gesellschaften oder Vereinigungen, die unabhängig von ihrer Rechtsform und auch auf Einzel- oder Familienbasis eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, wobei sie weniger als zehn Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro erzielen, und zwar gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Anhangs zur Empfehlung der Kommission Nr. 2003/361/EG vom 6. Mai 2003 und Artikel 18 Buchstabe d-bis des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 206/2005 (Verbrauchergesetzbuch).
x. „Verkaufsangebot“: Die Anzeige, mit der der Verkäufer selbstständig oder mit Unterstützung von Fleequid ein oder mehrere Fahrzeuge zum Verkauf im Rahmen einer Versteigerung oder eines anderen auf der Plattform Marketplace vorhandenen Verfahrens anbietet.
y. „Höchstgebot“: Der höchste Wert aller Gebote, die von den Bietenden bis zum Ende der Versteigerung abgegeben werden, auch nach etwaigen Gebotserhöhungen. Für den Fall, dass Fleequid gemäß diesen AGB das Recht hat, eine oder mehrere Zuschlagserteilungen zu stornieren, wird das Höchstgebot unter Ausschluss des Werts der Gebote für zuvor stornierte Zuschlagserteilungen ermittelt.
z. „Weiterverkauf“: Bezeichnet am Ende der Versteigerung, die zu einem bedingungslosen Verkaufsversprechen des Verkäufers sowie zu einem bedingungslosen Kaufversprechen des Käufers führt, den Vorgang, der auch in den in Artikel 1395 des italienischen Zivilgesetzbuches vorgesehenen Formen durchgeführt werden kann und mittels dessen Fleequid, falls das Fahrzeug sich nicht bereits im Besitz von Fleequid befindet und falls Fleequid nicht als reiner Vermittler auftritt, das Fahrzeug vom Verkäufer zum Zuschlagspreis kauft und es an den Endkäufer weiterverkauft.
aa. „Auktionsblatt“ (oder „Inserat“): der informative und beschreibende Inhalt in Bezug auf das Fahrzeug, das Gegenstand des Verkaufsangebots ist, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, die Technischen Spezifikationen, Bilder, das technische Dossier, die Verkaufsbedingungen und alle sonstigen Informationen, die den Nutzern über den Marketplace oder andere Kommunikationskanäle zur Verfügung gestellt werden. Das Auktionsblatt kann von Fleequid, auch im Auftrag des Verkäufers und auf Grundlage der von diesem bereitgestellten oder ihm jedenfalls zur Verfügung stehenden Informationen, erstellt werden und stellt eine Modalität der Ausführung des Verkaufsangebots dar, ohne dass seine Erstellung oder Veröffentlichung die Gültigkeit und Wirksamkeit des Verkaufsangebots selbst berührt, das weiterhin diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt.
bb. „Dienstleistung/en“: Die Dienstleistungen, die den Nutzern von Fleequid sowohl offline als auch online zur Verfügung gestellt werden können und gebührenpflichtig sind (wie z.B. Transport- und Logistikdienstleistungen für Fahrzeuge und andere auf der Plattform Marketplace angegebene Dienstleistungen), mit Ausnahme der gebührenpflichtigen Vermittlungsdienstleistungen beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen über die Plattform Marketplace.
cc. „Technische Spezifikationen“: Alle vom Verkäufer zur Verfügung gestellten oder von Fleequid angegebenen und vom Verkäufer genehmigten Informationen zu den technischen und administrativen Merkmalen jedes der auf der Plattform Marketplace zum Verkauf angebotenen Fahrzeuge.
dd. „Gebührenverzeichnis Fleequid“: Eine Reihe von Bedingungen, die die Berechnung der sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer an Fleequid zu zahlenden Provisionen im Falle und zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung im Zuge einer oder mehrerer Versteigerungen regeln, wobei diese Provisionen auch als Prozentsatz des Zuschlagspreises festgelegt sein können. Das Gebührenverzeichnis von Fleequid kann unter folgenden Links eingesehen werden: https://fleequid.com/en/pricing-seller und https://fleequid.com/en/pricing-buyer.
ee. „Gebühren“: Die Vergütung, mit Ausnahme der Provisionen, die Fleequid für die Bereitstellung einer oder mehrerer Dienstleistungen, die von den Nutzern angefordert werden, zusteht.
ff. „Nutzer“: Jede/r Gewerbetreibende, jedes Einzelunternehmen oder jede juristische Person, die den Prozess zur Registrierung für die Plattform Marketplace abgeschlossen hat oder der Plattform anderweitig durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigetreten ist, um auf die Versteigerungen auf der Plattform Marketplace von Fleequid zuzugreifen, sie anzuzeigen, zu verwenden oder an ihnen teilzunehmen, den Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen vorzuschlagen und die angebotenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, einschließlich Verkäufer, Bietende und Käufer.
gg. „Fahrzeug/e“: Jedes neue oder gebrauchte Kraftfahrzeug, das von den Verkäufern über die Plattform Marketplace verkauft oder angeboten wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Busse, Lastwagen, Lieferwagen, Autos und andere Transportmittel.
hh. „Altfahrzeug(e)“: jedes Fahrzeug, das nach den im Land des Standorts der Sache zum Zeitpunkt der Veräußerung geltenden Umweltvorschriften als Abfall einzustufen ist oder für die Verschrottung und die Verwertung von Materialien bestimmt ist. Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt der rechtliche Besitzer des Altfahrzeugs in jeder Phase der Verkäufer, bis das Fahrzeug an den Käufer übergeben wird, der zur Verschrottung oder Behandlung des Abfalls berechtigt ist; ab diesem Zeitpunkt geht diese Eigenschaft auf den Käufer über. Fleequid übernimmt als Betreiber des Marketplace in keiner Phase die Eigenschaft eines Erzeugers, Besitzers, Beförderers, operativen Vermittlers oder Abfallbewirtschafters und organisiert oder koordiniert weder die Beförderung noch die Behandlung, Verwertung oder Entsorgung von Altfahrzeugen.
ii. „Verkäufer“: Jeder Gewerbetreibende, der die Verkaufsdienste von Fleequid nutzt und seine Fahrzeuge zum Verkauf anbietet. Dieser Begriff bezieht sich immer auf den eigentlichen Verkäufer, der nicht Fleequid ist. Für den Fall, dass Fleequid im Weiterverkaufsverfahren die Rolle des formellen Verkäufers übernimmt, wird immer die Bezeichnung Fleequid gewählt.
Wenn in diesen AGB von „Tagen“ die Rede ist, sind damit Werktage gemeint, wobei unter „Werktagen“ die Wochentage von Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr zu verstehen sind, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Italien. Es gilt die Zeitzone, in der sich der eingetragene Firmensitz von Fleequid befindet.
2. ZWECKE.
2.1 Fleequid ist ein professioneller Anbieter im Management großer Fahrzeugflotten und verfügt über qualifiziertes Fachwissen im Bereich der Wertsteigerung, unter anderem durch die Rücknahme, Bewertung, Entsorgung und den Verkauf von Firmenfahrzeugen. Fleequid ist unter anderem ein Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 vom 19. Oktober 2022, der Richtlinie 2000/31/EG und des Art. 1 Absatz 1 Buchstabe b) der Richtlinie (EU) 2015/1535, da Fleequid einen Online-Marktplatz (Marketplace) konzipiert, entwickelt und implementiert, auf dem jeder Nutzer Fahrzeuge kaufen und/oder verkaufen sowie die anderen Dienstleistungen anfordern und/oder nutzen kann. Die Plattform Marketplace fungiert insbesondere als Versteigerungsplattform, die es Verkäufern ermöglicht, Fahrzeuge zum Verkauf anzubieten, und Käufern die Möglichkeit bietet, auch durch Gebotserhöhungen Gebote abzugeben.
2.2 Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, die Bedingungen zu regeln, unter denen Nutzer die Plattform Marketplace nutzen, Fleequid mit dem Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen über eine Versteigerung beauftragen, Kauf- und Verkaufsverträge abschließen oder zusätzliche Dienstleistungen anfordern und in Anspruch nehmen können.
2.3 Die Nutzer nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass die Versteigerungen, mit Ausnahme der Fälle, in denen Fleequid als reiner Vermittler auftritt (siehe Art. 2.6), stets von Fleequid durchgeführt werden, wobei Fleequid im eigenen Namen und im Auftrag der Nutzer mit einem unwiderruflichen Kauf- bzw. Verkaufsauftrag gemäß Art. 1703 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches agiert. Wenn ein Nutzer über die Plattform Marketplace als Verkäufer auftritt, indem er ein Verkaufsangebot für ein Fahrzeug eingibt, beauftragt er Fleequid nach entsprechender Annahme gemäß Art. 1731 des italienischen Zivilgesetzbuches, im Namen von Fleequid und im Auftrag des Nutzers die jeweils angegebenen Fahrzeuge zum Zuschlagspreis zu verkaufen (d.h. zu: a. dem Wert des Höchstgebots, wenn dieses höher ist als der Reservepreis, der wiederum zuvor vom Verkäufer angegeben wurde; b. dem Wert des Höchstgebots, das niedriger als dieser Reservepreis ist, aber nach der Versteigerung dennoch ausdrücklich vom Verkäufer akzeptiert wird; oder c. zu dem Wert des Gegenangebots, das der Verkäufer dem Bietenden gemacht hat und von diesem angenommen wurde). Wenn ein Nutzer als Bietender auf der Plattform Marketplace auftritt, erteilt er Fleequid nach entsprechender Annahme hingegen den unwiderruflichen Auftrag, im Auftrag des Nutzers und im Namen von Fleequid ein oder mehrere Fahrzeuge zu dem am Ende des Versteigerungsverfahrens festgelegten Zuschlagspreis zu kaufen.
2.4 Die Nutzer nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass Fleequid im Allgemeinen als Kommissionär sowohl für den Bietenden als auch für den Verkäufer auftritt und im Falle eines Zuschlags von beiden Seiten Provisionen einfordert und erhält. Die Nutzer ermächtigen Fleequid ausdrücklich zum Abschluss von Kaufverträgen gemäß Artikel 1395 des italienischen Zivilgesetzbuches und nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass Fleequid auf die Festlegung des Inhalts des jeweils zustande gekommenen Kaufvertrags keinen Einfluss hat, da der Mindestverkaufspreis (MVP) jedes Fahrzeugs ausschließlich vom Verkäufer festgelegt wird, während der Reservepreis (RP) von Fleequid in Folge unter Berücksichtigung des MVP und des Gebührenverzeichnisses von Fleequid festgelegt wird, um dem Verkäufer bei Überschreitung des RP einen Nettoerlös zu sichern, der mindestens dem MVP entspricht. Der Zuschlagspreis wird im Verlauf der Versteigerung stets vom Käufer durch die Abgabe der Kaufgebote und der etwaigen Gebotserhöhungen festgelegt. In Anbetracht des Vorstehenden erkennen die Parteien ausdrücklich an und akzeptieren, dass die konkrete Funktionsweise der Plattform Marketplace und das damit verbundene Verkaufsverfahren mittels Versteigerung angemessene und ausreichende Bedingungen, ähnlich den im dritten Absatz von Artikel 1515 des italienischen Zivilgesetzbuches genannten, für die selbständige und unabhängige Bestimmung des wesentlichen Inhalts des Kaufvertrags darstellen, wobei jeglicher Interessenkonflikt seitens Fleequid ausgeschlossen ist.
2.5 Sofern das Fahrzeug am Ende einer Versteigerung Gegenstand einer endgültigen Zuschlagserteilung ist und die in Artikel 6.8) genannten Bedingungen erfüllt sind, führt Fleequid die Übertragung der Fahrzeuge und die Zurechnung des beauftragten Verkaufsgeschäftes an die Auftraggeber durch, und zwar im Allgemeinen durch Weiterverkauf. Die Parteien erkennen an, dass der Weiterverkauf durch Fleequid ausschließlich zu dem Zweck erfolgt, die Zurechnung des Kaufvertrags an die jeweils vertretenen Parteien (d.h. den Verkäufer und den Käufer) zu ermöglichen. Um diesen Weiterverkauf ausführen zu können, kauft Fleequid die Fahrzeuge vom Verkäufer und überträgt das Eigentum daran auf den Zuschlagsempfänger (verbindlicher Verkauf gemäß Artikel 1478 des italienischen Zivilgesetzbuches). Wenn daher ein Fahrzeug auf der Plattform Marketplace gemäß diesen AGB, etwaigen Besonderen Geschäftsbedingungen, etwaigen Besonderen Auktionsbedingungen oder etwaigen anderen geltenden vertraglichen Vereinbarungen Gegenstand einer Zuschlagserteilung wird, ist der Verkäufer verpflichtet, das Eigentum an dem Fahrzeug an Fleequid zu übertragen, und der Käufer ist verpflichtet, dasselbe Fahrzeug gemäß den sich aus der Zuschlagserteilung ergebenden Bedingungen von Fleequid zu kaufen.
2.6 Unter den gleichen Bedingungen wie im vorherigen Absatz festgelegt und in allen Fällen, in denen Fleequid nach eigenem Ermessen, auch nach der Zuschlagserteilung, beschließt, den Weiterverkauf nicht durchzuführen, sondern als reiner Vermittler vorzugehen, erfolgt die Übertragung der Fahrzeuge direkt vom Verkäufer an den Käufer. In diesem Fall behält Fleequid das Recht auf Provisionen seitens beider Parteien und der Kaufvertrag gilt als direkt zwischen Verkäufer und Käufer unter Vermittlung von Fleequid geschlossen.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.1 Mit der Registrierung oder der einfachen Nutzung der Plattform Marketplace akzeptieren die Nutzer ausdrücklich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erklären sich damit einverstanden, ausschließlich an diese gebunden zu sein. Die von den Nutzern gegebenenfalls vorgeschlagenen allgemeinen Vertragsbedingungen (für die Lieferung, den Kauf usw.), insbesondere wenn sie von den Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder diesen widersprechen, werden von Fleequid nicht als angenommen oder gültig angesehen. Alle von den Nutzern vorgeschlagenen allgemeinen Geschäfts- oder Vertragsbedingungen sind nur dann gültig und verbindlich, wenn sie von Fleequid ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, nachdem die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen genehmigt wurden, und Fleequid deutlich darauf hinweist, dass man auf die Anwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichten möchte.
3.2 Fleequid behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen einseitig zu ändern, sei es, um neue Produkte oder Dienstleistungen einzuführen oder um gesetzliche oder behördliche Bestimmungen zu erfüllen. Änderungen werden den Nutzern mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten klar und verständlich mitgeteilt, sofern für laufende Versteigerungen nichts anderes bestimmt ist und der Nutzer der Änderung nicht vor Ablauf dieser Frist ausdrücklich zugestimmt hat. Änderungen, die gesetzlich oder von den zuständigen Behörden vorgeschrieben sind, sind in jedem Fall sofort anwendbar und treten rückwirkend in Kraft. Fleequid wird ein Archiv mit früheren Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Gebührenverzeichnisses von Fleequid führen. Die Nutzen können auf diese früheren Versionen zugreifen, indem sie sich an den Kundendienst wenden. Einseitige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können den Nutzern von Fleequid mit einem oder mehreren der folgenden Mittel mitgeteilt werden: a) E-Mail – Eine E-Mail wird an die mit dem Konto des Nutzers verknüpfte E-Mail-Adresse gesendet, die eine Zusammenfassung der vorgeschlagenen Änderungen und einen Link zum Anzeigen der aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des aktualisierten Gebührenverzeichnisses enthält; b) Benachrichtigung – Bei der nächsten Anmeldung des Nutzers auf der Fleequid-Plattform kann eine Benachrichtigung angezeigt werden, die den Nutzer über die bevorstehenden Änderungen informiert und einen Link zum Anzeigen der aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des aktualisierten Gebührenverzeichnisses enthält; c) Veröffentlichung auf der Plattform Marketplace – Auf der Homepage der Fleequid-Website wird eine Ankündigung veröffentlicht, in der auf die bevorstehenden Änderungen hingewiesen wird und ein Link zu den aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem aktualisierten Gebührenverzeichnis bereitgestellt wird. Wenn ein Nutzer die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Gebührenverzeichnisses von Fleequid nicht akzeptiert, hat er das Recht, das Vertragsverhältnis ohne Vertragsstrafen zu widerrufen. Benutzer können dieses Recht innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung über die Änderungen und in jedem Fall ab Veröffentlichung der aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Plattform Marketplace ausüben. Der Widerruf kann durch eine schriftliche Mitteilung an die E-Mail-Adresse erfolgen: withdrawal@fleequid.com. Nach Erhalt der Widerrufserklärung löscht Fleequid das mit der Plattform Marketplace verbundene Profil des Nutzers gemäß den Bestimmungen des nachfolgenden Art. 4.11) und wendet die unveränderte Fassung der AGB auf alle noch nicht abgeschlossenen Beziehungen an, sofern diese vom Nutzer vor dem Datum der Mitteilung der Änderungen der AGB aufgenommen wurden. Die Nutzer sind verpflichtet, vor dem Abschluss eines verbindlichen Angebots die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im entsprechenden Abschnitt der Plattform Marketplace einzusehen. Die Nutzung der Plattform Marketplace oder einer von Fleequid angebotenen Dienstleistung gilt als Zustimmung zu allen vorgenommenen Änderungen. Im Falle eines Streits über die Fassung oder Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Vertrag müssen die Nutzer nachweisen können, dass sie trotz aller angemessenen Bemühungen keine Möglichkeit hatten, die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzusehen, obwohl sie den entsprechenden Abschnitt des der Plattform Marketplace konsultiert und rechtzeitig eine schriftliche Anfrage an Fleequid gestellt haben, bevor sie diesbezüglich Einwände, Fragen oder Beschwerden erheben.
3.3 Besondere Geschäftsbedingungen und/oder Besondere Auktionsbedingungen und/oder Einzelverträge können die Beziehung zwischen Fleequid und bestimmten Nutzern oder zwischen den Nutzern selbst in Bezug auf alle oder einige der auf der Plattform Marketplace verfügbaren Fahrzeuge, Versteigerungen und Dienstleistungen regeln. Findet eines oder mehrere der vorgenannten Vertragsinstrumente auf den Vertrag Anwendung, erkennen die Nutzer die folgende hierarchische Rang- und Anwendungsordnung an: 1) Besondere Auktionsbedingungen: Diesen kommt innerhalb der Rangfolge absoluter Vorrang zu. Werden sie für eine oder mehrere Versteigerungen festgelegt oder ergibt sich ihre Anwendbarkeit aus der Qualifizierung der Versteigerung selbst oder aus einer Kennzeichnung oder Etikettierung auf der Plattform Marketplace, so finden sie automatisch Anwendung und haben Vorrang vor sämtlichen Besonderen Geschäftsbedingungen und vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben; 2) Besondere Geschäftsbedingungen: Diese haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind jedoch den Besonderen Auktionsbedingungen, soweit diese anwendbar sind, nachgeordnet; 3) Einzelverträge: Etwaige schriftlich formalisierte und von Fleequid mit einem oder mehreren Nutzern vereinbarte Einzelverträge können von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und von den Besonderen Geschäftsbedingungen in den Beziehungen zwischen Fleequid und diesen bestimmten Nutzern abweichen, nicht jedoch von den Besonderen Auktionsbedingungen, es sei denn, die Einzelverträge erwähnen ausdrücklich eine Abweichung auch von diesen letzteren; 4) Allgemeine Geschäftsbedingungen: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weiterhin subsidiär, auch in Fällen, in denen Einzelverträge und/oder Besondere Geschäftsbedingungen und/oder Besondere Auktionsbedingungen vorgesehen sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Nutzer erkennen an und akzeptieren, dass die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Besonderen Auktionsbedingungen in Bezug auf bestimmte Kategorien von Versteigerungen automatisch und ohne gesonderte oder weitere ausdrückliche Annahme zur Anwendung gelangen, allein aufgrund der Teilnahme an der Versteigerung und/oder der Nutzung der Plattform Marketplace, in Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit darin ausdrücklich vorgesehen.
4. Registrierung und zulässige Nutzung der Plattform Marketplace.
4.1 Nutzer, die die von Fleequid angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, müssen sich registrieren. Die Registrierung ist kostenlos und birgt keine Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen. Mit der Registrierung auf der Plattform Marketplace garantiert der Nutzer, volljährig, gewerbetreibend und in der Lage zu sein, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen annehmen zu können.
4.2 Die Teilnahme an den Versteigerungen ist ausschließlich den Nutzern vorbehalten, die das Registrierungsverfahren auf der Plattform Marketplace abgeschlossen, die erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß eingegeben und die folgenden Dokumente an Fleequid übermittelt haben:
a) Aktuellen Handelskammerauszug (oder eine gleichwertige Bescheinigung) mit genauer Angabe der Befugnisse des gesetzlichen Vertreters, der maximal sechs Monate vor der Registrierung ausgestellt wurde;
b) Ausweisdokument des Einzelunternehmers oder des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens und zugehörige Steuernummer;
c) Bescheinigung über die Zuweisung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder ein anderes gleichwertiges nationales Dokument;
d) Jedes andere Dokument, das von Fleequid vernünftigerweise und möglicherweise angefordert wird, um den Nutzer zu identifizieren und seinen Status als Gewerbetreibender festzustellen oder, in Bezug auf bestimmte Kategorien von Versteigerungen, den Besitz bestimmter Genehmigungen, Qualifikationen oder sonstiger gesetzlich vorgeschriebener technischer und beruflicher Anforderungen zu überprüfen.
Nach Ermessen von Fleequid kann der Zugang zur Plattform Marketplace und die Teilnahme an den Versteigerungen auch Nutzern ermöglicht werden, die noch nicht alle erforderlichen Unterlagen zur Gänze übermittelt haben. In solchen Fällen behält sich Fleequid das Recht vor, jederzeit die Vorlage fehlender oder aktualisierter Unterlagen zu verlangen und bei Nichteinhaltung die Erlaubnis für den Zugang zur Plattform Marketplace und die Teilnahme an den Versteigerungen auszusetzen oder zu widerrufen.
4.3 Die Registrierung auf der Plattform Marketplace beinhaltet die Verpflichtung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren. Fleequid behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und zu jeder Zeit eine analoge Genehmigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein aktualisiertes offizielles Dokument zu verlangen, um den Status des Nutzers als Gewerbetreibender bzw. den fortbestehenden Besitz der für bestimmte Versteigerungskategorien erforderlichen technischen und beruflichen Voraussetzungen, nachzuweisen. Die Gültigkeit und Wirksamkeit der Registrierung unterliegt der Genehmigung durch Fleequid. Fleequid behält sich das Recht vor, den registrierten Nutzern jederzeit und nach eigenem Ermessen den Zugriff auf seine Datenbank und andere Funktionen der Plattform Marketplace zu gewähren oder zu verweigern. Fleequid behält sich außerdem das Recht vor, die Aktivitäten der Nutzern auf diejenigen Versteigerungskategorien zu beschränken, für die sie den tatsächlichen Besitz der in der geltenden Gesetzgebung vorgeschriebenen technischen und beruflichen Anforderungen nachgewiesen haben. Jeder registrierte Nutzer darf sich nur einmal registrieren und muss dabei einen oder mehrere Ansprechpartner des Unternehmens angeben, die berechtigt sind, auf der Plattform Marketplace tätig zu werden. Das im Rahmen der Registrierung erstellte Nutzerprofil ist nicht an Dritte übertragbar. Es ist verboten, sich unter falscher Identität auf der Plattform Marketplace zu registrieren.
4.4 Nach Abschluss der Registrierung erhält der Nutzer von Fleequid einen Benutzernamen (dieser entspricht der E-Mail-Adresse des bei der Registrierung angegebenen Ansprechpartners des Unternehmens oder der weiteren Ansprechpartner, die später mit dem Nutzerprofil verbunden werden) und ein Passwort (eines für jeden der mit dem Nutzerprofil verbundenen Ansprechpartner). Diese Zugangsdaten ermöglichen es, Fahrzeuge anzubieten oder Fahrzeuge und Dienstleistungen über die Plattform Marketplace zu erwerben. Der Nutzer verpflichtet sich, die Zugangsdaten zu seinem Nutzerprofil sowie die Liste der befugten Ansprechpartner des Unternehmens, die mit diesem Profil verknüpft sind, auf eigene Verantwortung streng vertraulich zu behandeln und regelmäßig zu aktualisieren. Der registrierte Nutzer ist für die missbräuchliche Verwendung des Benutzernamens und des Passworts sowie für die Aktualisierung der Personen, die in seinem Namen auf der Plattform Marketplace als Ansprechpartner für das Unternehmen tätig sein dürfen, verantwortlich und stellt Fleequid, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausdrücklich von jedweder Haftung in diesem Zusammenhang frei.
4.5 Registrierte Nutzer sind im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, Fahrzeuge auf der Plattform Marketplace zum Verkauf mittels Versteigerung anzubieten und im Rahmen der auf der Plattform Marketplace stattfindenden Versteigerungen Gebote abzugeben. Um an den Versteigerungen teilzunehmen und ein Angebot abzugeben, muss der Nutzer eine Kaution hinterlegen, deren Höhe und Zahlungsbedingungen in den Besonderen Auktionsbedingungen oder im Rahmen des Verfahrens, das den Benutzer bei der Abgabe seines Gebots anleitet, anderweitig auf der Plattform Marketplace angegeben werden. Fleequid handhabt die Kaution gemäß den Bestimmungen des folgenden Art. 8.4). Die zulässige Nutzung der Plattform Marketplace beschränkt sich auf die Einsichtnahme in die vorhandenen Versteigerungen und Verkaufsankündigungen, die Abgabe von Verkaufsangeboten für Fahrzeuge zur Versteigerung und die Abgabe von Geboten für eine oder mehrere Versteigerungen zum Zwecke des Erwerbs eines/r oder mehrerer Fahrzeuge und/oder Dienstleistungen. Jede andere Nutzung der Plattform Marketplace ist ausdrücklich untersagt. Unzulässig sind insbesondere Aktivitäten, die darauf abzielen, die Plattform Marketplace für andere Nutzer funktionsuntüchtig zu machen oder ihre Nutzung zu erschweren. Ohne ausdrückliche Genehmigung von Fleequid dürfen die Daten auf der Plattform Marketplace nicht zum Aufbau von Datenbanken verwendet, systematisch überwacht oder für andere als die erlaubten Zwecke genutzt werden. Die Nutzer dürfen keine Data-Mining-Programme, Roboter oder andere Programme zum Sammeln oder Weitergeben von Daten verwenden. Jeder Nutzer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, die Plattform Marketplace nicht zu nutzen, um andere Nutzer zu kontaktieren, Informationen oder Dokumente in Bezug auf die auf der Plattform Marketplace angebotenen Fahrzeuge anzufordern oder Kaufverträge unter Umgehung von Fleequid direkt abzuschließen. Fleequid behält sich das Recht vor, den Zugang zur Plattform Marketplace oder die Teilnahme an einer oder mehreren Versteigerungen nach eigenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und/oder auszusetzen, wenn der Verdacht besteht, dass die bereitgestellten Daten rechtswidrig, unwahr, unvollständig, unkorrekt, veraltet oder falsch sein könnten. Fleequid kann den Zugang des Nutzers verschleiern und/oder sperren, wenn Fleequid der Ansicht ist, dass die Fahrzeuge, die Gegenstand des Verkaufsangebots sind, verdächtiger Herkunft sind, dass die abgegebenen Gebote verdächtig sind, dass der Nutzer anormale, illegale oder missbräuchliche Gebote abgegeben hat, dass der Nutzer die an Fleequid geschuldeten Provisionen oder Gebühren für bereitgestellte Fahrzeuge oder Dienstleistungen nicht bezahlt hat, dass Streitigkeiten bezüglich der von Dritten bereitgestellten Daten bestehen, dass Fleequid anormale Zugriffe des Nutzer aufgezeichnet hat, dass der Verdacht besteht, dass Dritte im Besitz der Zugangsdaten zum zur Plattform Marketplace sind oder dass die Plattform Marketplace und die darin enthaltenen Daten für rechtswidrige Zwecke oder für Zwecke verwendet wurden, die nicht den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vorgesehenen Bedingungen und Zwecken entsprechen.
4.6 Fleequid wird dem Nutzer die aufgrund der vorgenannten Verstöße ergriffenen Maßnahmen unter Angabe der entsprechenden Gründe unverzüglich schriftlich mitteilen. In den im vorstehenden Absatz (Art. 4.5) genannten Fällen behält sich Fleequid das Recht vor, die Verstöße unverzüglich und direkt zu beseitigen oder den Nutzer förmlich zu ermahnen, die Verstöße innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) Tagen zu beseitigen. Nach Ablauf dieser Frist ist Fleequid in jedem Fall berechtigt, das Benutzerprofil zu löschen oder auf unbestimmte Zeit zu sperren. Die oben genannte Handlungsfrist gilt nicht in den folgenden Fällen: (a) wenn Fleequid einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung nachkommen muss, die die Beendigung der Bereitstellung von Fahrzeugen oder Dienstleistungen an den Nutzer ohne Einhaltung der Handlungsfrist erfordert; (b) wenn Fleequid nach italienischem Recht berechtigt ist, den Vertrag aus zwingenden Gründen aufzulösen; oder (c) wenn der Nutzer wiederholt gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Regeln zur Nutzung der Plattform Marketplace verstoßen hat. Darüber hinaus gilt die Handlungsfrist nicht, wenn die Daten des Nutzers rechtswidrig oder unangemessen sind, wenn das Verhalten des Nutzers die Sicherheit der Plattform Marketplace oder die Sicherheit von Fleequid oder anderen Nutzern gefährdet oder wenn das Verhalten des Nutzers mit Betrug, Fälschungen, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, Spamming oder jugendgefährdendem Verhalten zusammenhängt. In all diesen Fällen wird Fleequid dennoch eine Begründung für die ergriffene Maßnahme liefern.
4.7 In den in Artikel 4.5) genannten Fällen kann Fleequid neben der Entfernung und Unkenntlichmachung der Daten des Nutzers auch den Zugang zu den Versteigerungen sperren. Der Nutzer wird unverzüglich per E-Mail oder zertifizierte E-Mail über derartige Maßnahmen informiert. Bei zwei oder mehr Verstößen des Nutzers gegen Artikel 4.5) ist Fleequid berechtigt, den Zugang des Nutzers zur Plattform Marketplace dauerhaft zu sperren, die Daten des Nutzers dauerhaft zu löschen und alle laufenden Verträge gemäß Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches aufzulösen.
4.8 Im Falle der Auflösung der Geschäftsbeziehung durch Fleequid gemäß dem vorstehenden Art. 4.7) kann Fleequid die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 € (dreitausend Euro//00) verlangen, unbeschadet des Anspruchs auf Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens.
4.9 Das unternehmenseigene System für Beschwerdemanagement von Fleequid ist über die auf der Plattform Marketplace angegebenen Kontaktdaten sowie per E-Mail unter der folgenden Adresse erreichbar: claims@fleequid.com. Dieses System ist gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/1150 aufgebaut. Darüber hinaus wird gemäß Artikel 12 der oben genannten Verordnung darauf hingewiesen, dass alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung der Bestimmungen dieses Artikels einem Schlichtungsversuch durch die Schlichtungsstelle der Handelskammer Como unterzogen werden, wobei Fleequid die Absicht erklärt, mit dieser Schlichtungsstelle zusammenarbeiten zu wollen. Dieser Schlichtungsversuch wird von einer vermittelnden natürlichen Person durchgeführt, die gemäß den Bestimmungen der Schlichtungsverordnung der genannten Handelskammer benannt wird und vorgeht, wobei der Nutzer diese Schlichtungsverordnung unter dem folgenden Link einsehen kann.
4.10 Der Nutzer erkennt an und akzeptiert, dass das Recht zur Nutzung der Plattform Marketplace durch die derzeit verfügbare Informationstechnologie begrenzt ist und dass Fleequid keine Gewähr für technische Mängel der Plattform Marketplace oder hinsichtlich der ständigen und ununterbrochenen Verfügbarkeit der Plattform Marketplace, ihrer Funktionstüchtigkeit oder ihrer fehlerfreien Nutzung übernehmen kann. Die Nutzer stellen Fleequid ausdrücklich von jeglicher Haftung, einschließlich Schadensersatz, hinsichtlich etwaiger Mängel oder Fehlfunktionen der Plattform Marketplace frei, außer im Falle betrügerischer Handlungen seitens Fleequid. Daher können weder Fleequid noch seine Mitarbeiter, Vertreter und Bevollmächtigten jemals, außer im Falle von Betrug, für Anomalien auf der Plattform Marketplace oder bei der Durchführung von Versteigerungen haftbar gemacht werden, die auf technische Fehler, Programmierfehler oder Verbindungsfehler über Computernetzwerke zurückzuführen sind.
4.11 Der Nutzer hat das Recht, jederzeit die Löschung oder Berichtigung seines Profils auf der Plattform Marketplace zu verlangen, wobei die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder anderer anwendbarer Datenschutzgesetze gelten. Dazu kann der Benutzer den Kundendienst von Fleequid über die auf der Plattform Marketplace angegebenen Kontaktdaten kontaktieren oder den Anweisungen im entsprechenden Abschnitt folgen. Vor dem Löschen oder Berichtigen des Benutzerprofils kann Fleequid zusätzliche Informationen anfordern, um die Identität des Nutzers zu überprüfen. Nach Abschluss der Löschung werden alle mit dem Profil des Nutzers verknüpften Informationen automatisch aus dem System entfernt, mit Ausnahme der Informationen, die zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder für Sicherheitszwecke, zur Betrugsprävention und zu anderen Zwecken im Einklang mit den Datenschutzgesetzen erforderlich sind. Fleequid wird das Profil auch nach Erhalt einer Widerrufserklärung des Nutzers gemäß Art. 3.2) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen löschen. Es wird darauf hingewiesen, dass Fleequid die Löschung des Profils bis zum Ablauf aller Gültigkeitsfristen der vom Nutzer auf der Plattform Marketplace bis zum Datum der Mitteilung des Widerrufs dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Aufforderung zur Löschung des Profils auf der Plattform Marketplace übernommenen Verpflichtungen beschränken oder verhindern kann, wenn der Benutzer zum Zeitpunkt der Beantragung der Löschung des Profils auf der Plattform Marketplace als Verkäufer oder Käufer an einem Versteigerungsverfahren teilnimmt oder ein Gebot oder ein Verkaufsangebot abgegeben hat.
4.12 Mit der Registrierung auf der Plattform Marketplace gewährt der Nutzer infolge der Ausführung mindestens einer der folgenden Tätigkeiten: (i) der Abgabe mindestens eines Gebots im Rahmen eines Versteigerungsverfahrens; oder (ii) der Veröffentlichung mindestens eines Fahrzeugs durch Einreichung eines Verkaufsangebots, Fleequid gemäß und für die Zwecke der einschlägigen Rechtsvorschriften über das gewerbliche Eigentum eine nicht ausschließliche, unentgeltliche, widerrufliche, nicht unterlizenzierbare und zeitlich auf die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie nach dessen Beendigung aus welchem Grund auch immer für einen weiteren Zeitraum von 24 (vierundzwanzig) Monaten begrenzte Nutzungslizenz an der Firma, der Marke, dem Logo und den sonstigen Kennzeichen des Nutzers (nachstehend die „Kennzeichen"), ausschließlich zu Zwecken der institutionellen und kommerziellen Kommunikation, des Marketings und der Bewerbung der Plattform Marketplace und der von Fleequid angebotenen Dienstleistungen. In diesem Rahmen ist Fleequid ausdrücklich befugt, den Nutzer als auf der Plattform Marketplace registrierte Person und/oder als Nutzer der Dienstleistungen zu erwähnen, einschließlich mit Bezug auf Verkaufs-, Kauf- oder Auktionsteilnahmetätigkeiten, und die entsprechenden Kennzeichen zu verwenden, einschließlich durch Vervielfältigung und Veröffentlichung auf Websites, digitalen Plattformen, kommerziellen Präsentationen, Werbematerialien, Mitteilungen an Kunden oder potenzielle Kunden sowie über soziale Netzwerke und andere Kommunikationsmittel, unter Wahrung der in diesem Artikel festgelegten Grenzen. Die Verwendung der Kennzeichen durch Fleequid hat unter Wahrung der Grundsätze der berufsständischen Lauterkeit und der Unterscheidungs- und Reputationsfunktion derselben zu erfolgen und darf in keinem Fall geeignet sein, beim Publikum Verwechslungen über das Bestehen von Beherrschungs-, Tochterunternehmens-, Partnerschafts-, Joint-Venture-, Sponsoring- oder Befürwortungsverhältnissen zwischen Fleequid und dem Nutzer hervorzurufen, die über den bloßen objektiven Umstand der Registrierung und/oder Nutzung der Dienstleistungen hinausgehen. Ausgeschlossen ist in jedem Fall jede Verwendung der Kennzeichen des Nutzers, die herabsetzend, irreführend oder anderweitig das Ansehen, die Reputation oder die kommerzielle Positionierung des Nutzers beeinträchtigen könnte, sowie jede Verwendung, die über die rein informativen und werblichen Zwecke der Plattform Marketplace hinausgeht. In Bezug auf den Zeitraum nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Verwendung der Kennzeichen ausschließlich im Zusammenhang mit Informations-, Werbe- und Vertriebsmaterialien zulässig, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses bereits erstellt wurden oder sich in der Verbreitung befinden, sowie für Zwecke der historischen Referenz und des kommerziellen Portfolios, unter Ausschluss jeder neuen aktiven Verwendung, die den Nutzer als aktuellen Kunden von Fleequid erscheinen lassen könnte. Diese Genehmigung umfasst keinerlei Übertragung, Einräumung oder Anerkennung weitergehender Rechte an den Kennzeichen des Nutzers, die im ausschließlichen Eigentum des Nutzers verbleiben, noch räumt sie Fleequid Rechte zur Eintragung, Hinterlegung oder eigenständigen Verwertung derselben ein. Es ist vereinbart, dass der Nutzer jederzeit aus gerechtfertigten Gründen der Verwendung seiner Kennzeichen und/oder der Erwähnung seines Namens als Kunde von Fleequid durch schriftliche Mitteilung an die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Kontaktdaten widersprechen kann; in diesem Fall verpflichtet sich Fleequid, eine solche Verwendung innerhalb einer angemessenen Frist nach Eingang der Aufforderung einzustellen, vorbehaltlich bereits veröffentlichter Materialien, die mit gewöhnlichen Mitteln nicht geändert oder entfernt werden können.
5. Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer.
5.1 Bei der Registrierung auf der Plattform Marketplace von Fleequid erklärt der registrierte Nutzer, dass er die Datenschutzrichtlinie gemäß den geltenden Gesetzen und den Anforderungen von Artikel 13 der DSGVO (EU) 2016/679 gelesen hat, die unter der folgenden Adresse eingesehen werden können: https://fleequid.com/it/privacy-policy. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen, die ihre Sicherheit und Vertraulichkeit gewährleisten, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der DSGVO für die in dieser Datenschutzrichtlinie angegebenen Zwecke, in der auch die Rechte und Verfahren angegeben und erläutert werden, die die betroffene Person in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten geltend machen kann.
5.2 Registrierte Benutzer können sich für den Fleequid-Newsletter anmelden. Die Nutzer können den Newsletter jederzeit abbestellen, indem sie im Newsletter, den sie erhalten, die entsprechende Option auswählen. Durch die Zustimmung zum Erhalt des Newsletters erklären sich die Nutzer damit einverstanden, gemäß der Datenschutzrichtlinie über neue Versteigerungen, neue Angebote oder neue von der Plattform Marketplace bereitgestellte Dienstleistungen informiert zu werden.
6. Bedingungen für das Anbieten von Fahrzeugen zum Verkauf im Zuge einer Versteigerung
6.1 Registrierte Nutzer haben das Recht, aber nicht die Pflicht, Fahrzeuge über den dafür vorgesehenen reservierten Bereich der Plattform Marketplace zum Verkauf anzubieten. Die Verkaufsangebote für die Fahrzeuge können vom Verkäufer selbständig oder mit Unterstützung des Verkaufspersonals von Fleequid auf die Plattform Marketplace gestellt werden.
6.2 Um das Verkaufsangebot annehmen und die Versteigerung einleiten zu können, benötigt Fleequid vom Verkäufer eine wahrheitsgemäße und zuverlässige Beschreibung der technischen Spezifikationen des Fahrzeugs. Alle technischen und verwaltungstechnischen Informationen über das Fahrzeug müssen zusammen mit aktuellem Foto genau und vollständig angegeben werden. In der Fahrzeugbeschreibungen und den auf die Plattform Marketplace hochgeladenen Bildern und Zeichnungen dürfen keine externen Links, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen enthalten sein. Fleequid behält sich das Recht vor, Bilder oder Dokumente zu anonymisieren, aus denen der aktuelle oder frühere Eigentümer des Fahrzeugs hervorgehen könnte. Der Verkäufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Fleequid ein Verkaufsangebot, einen Kaufversuch, ein Gebot oder eine Annahme ohne Angabe von Gründen ablehnen oder ein Fahrzeug einer anderen als der vom Verkäufer angegebenen Produktgruppe zuordnen kann. Bei der Festlegung von Fristen ist das Datum und die Uhrzeit des Computersystems von Fleequid maßgebend. Um dem Verkäufer die Veräußerung von Fahrzeugen und die Einstellung von Verkaufsangeboten auf der Plattform Marketplace zu erleichtern, behält sich Fleequid das Recht vor, dem Verkäufer unter bestimmten Umständen die Erstellung eines detaillierten technischen Dossiers der vom Verkaufsgeschäft betroffenen Fahrzeuge anzubieten. Die Erstellung dieses technischen Dossiers durch Fleequid unterliegt - auch auf Anfrage des Verkäufers - der Zustimmung von Fleequid und ist mit bestimmten Gebühren verbunden. Wenn Fleequid die Dienstleistung zur Erstellung eines technischen Dossiers bereitstellt, verpflichtet sich der Verkäufer, die Fahrzeuge und die entsprechenden verwaltungsrechtlichen und technischen Unterlagen dem von Fleequid beauftragten Personal zur Verfügung zu stellen und durch das von ihm beauftragte technische Personal Unterstützung bei der Überprüfung der Fahrzeuge zu leisten. Darüber hinaus ermächtigt der Verkäufer Fleequid, die Fahrzeuge zu besichtigen, zu testen, zu fotografieren und vor dem Verkauf eingehende Inspektionen durchzuführen. Auf Anfrage und nach Genehmigung seitens Fleequid kann Fleequid die logistische Verwaltung der Fahrzeuge übernehmen und verwaltungstechnische Untersuchungen durchführen oder zusätzliche technische Unterlagen beschaffen; auch diese Tätigkeiten unterliegen spezifischen Gebühren und der entsprechenden Verfügbarkeit. Wenn der Verkäufer Fleequid mit der Zusammenstellung des technischen Dossiers beauftragt, muss er dieses überprüfen und bestätigen, wobei er unverzüglich auf eventuelle Mängel oder Ungenauigkeiten hinweisen muss. Obwohl das Dossier von Fleequid zusammengestellt wird, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Verkäufers, zu überprüfen, ob das technische Dossier, das im Bereich der Versteigerungen der Plattform Marketplace zur Verfügung gestellt wird, mit den tatsächlichen technischen Spezifikationen des Fahrzeugs übereinstimmt. Die Veröffentlichung des technischen Dossiers auf der Plattform Marketplace in Verbindung mit dem Versäumnis des Verkäufers, etwaige Fehler in den technischen Spezifikationen, die den Nutzern mitgeteilt wurden, unverzüglich zu melden, gilt als stillschweigende Genehmigung des Dossiers durch den Verkäufer.
6.3 Mit der Einreichung des Verkaufsangebots und im Zusammenhang mit dem nachfolgenden Verkaufsverfahren des Fahrzeugs sichert der Verkäufer Fleequid und den Bietenden zu und gewährleistet, dass die Fahrzeuge gegenwärtig und zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags vollständiges Eigentum des Verkäufers sind und frei von jeglichen Belastungen sind. In Ausnahmefällen kann Fleequid den Verkauf von mit Belastungen behafteten Fahrzeugen im Wege der Versteigerung genehmigen, sofern der Verkäufer Fleequid das Bestehen solcher Belastungen rechtzeitig und schriftlich mitteilt. Ist das Fahrzeug mit Belastungen behaftet, so hat der Verkäufer deren Art und die zu ihrer Aufhebung erforderlichen Verfahren sowie die damit verbundenen Kosten anzugeben. Soweit nicht schriftlich anderweitig vereinbart oder in den Besonderen Auktionsbedingungen anders vorgesehen, geht die Aufhebung der Belastungen stets zulasten des Verkäufers und muss innerhalb von höchstens 3 Werktagen ab der Zuschlagserteilung abgeschlossen sein. Die nicht fristgerechte Aufhebung der Belastungen berechtigt Fleequid zur Auflösung des Vertrags gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches sowie zur Anwendung einer Vertragsstrafe von 2.000,00 € (zweitausend/00 Euro) gegenüber dem Verkäufer, unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche. Betrifft das Verkaufsangebot Fahrzeuge, die ausschließlich zur Verschrottung bestimmt sind und/oder gemäß der anwendbaren Umweltgesetzgebung als Altfahrzeuge gelten, hat der Verkäufer Fleequid unverzüglich darüber zu informieren, damit Fleequid die Teilnahme an der Versteigerung auf Nutzer beschränken kann, die die nach der für den Verkauf und die Behandlung solcher Fahrzeuge geltenden Gesetzgebung vorgeschriebenen beruflichen Voraussetzungen erfüllen, und die damit verbundenen administrativen, umweltrechtlichen und genehmigungsrechtlichen Pflichten verwalten kann.
6.4 Bei unvollständigen Verkaufsangeboten hat Fleequid das Recht, vom Verkäufer jederzeit die zur Ergänzung des Angebots erforderlichen Informationen und Unterlagen anzufordern. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle von Fleequid angeforderten Unterlagen und Informationen innerhalb von 3 Tagen nach der entsprechenden Anfrage zur Verfügung zu stellen.
6.5 Auch nach der Genehmigung des Verkaufsangebots hat Fleequid stets das Recht, weitere Informationen und/oder Unterlagen zu den vom Verkäufer angebotenen Fahrzeugen anzufordern und zu erhalten.
6.6 Die Dauer jeder Versteigerung, der Wert der eventuell vorgesehenen Gebotserhöhungen und die Höhe des Mindestgebots werden von Fleequid in angemessener Weise festgelegt. Sollte es notwendig sein, eine neue Versteigerung anzusetzen, liegt es an Fleequid, den zeitlichen Abstand zwischen den Versteigerungen zu bestimmen. Unter Einhaltung des Reservepreises behält sich Fleequid das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu bestimmen, mit welcher der im folgenden Art. 7.8) vorgesehenen Versteigerungsarten der Verkauf versucht werden soll. Die Höhe des Mindestgebots kann von Fleequid niedriger, gleich oder höher als der Reservepreis festgesetzt werden, wobei die Zuschlagserteilung die Parteien nur dann bindet, wenn der Reservepreis überschritten wird oder wenn der Verkäufer gemäß Artikel 6.11 ein niedrigeres Gebot akzeptiert.
6.7 Mit der Abgabe des Verkaufsangebots ermächtigt der Verkäufer Fleequid ausdrücklich dazu, das Fahrzeug zu bewerben und die technischen Spezifikationen des Fahrzeugs auch den anderen Nutzern jederzeit, sowohl vor als auch während der Versteigerung, über die Plattform Marketplace oder andere Kommunikationskanäle (z. B. Anzeigen auf anderen Websites, Newsletter, Aufnahme in die Rubrik „kommende Versteigerungen“ usw.) zur Verfügung zu stellen. Unbeschadet des Rechts von Fleequid, die Versteigerung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen, gilt das Verkaufsangebot zu dem Zeitpunkt als von Fleequid angenommen, zu dem es auf der Plattform Marketplace veröffentlicht wird oder zu dem Fleequid dem Verkäufer die Annahme des Verkaufsangebots in anderer Form bestätigt. Die zum Verkauf angebotenen Fahrzeuge verbleiben während des gesamten Versteigerungsverfahren unter der Aufsicht des Verkäufers. Der Verkäufer verpflichtet sich sicherzustellen, dass diese Fahrzeuge auch weiterhin der Beschreibung auf der Plattform Marketplace, den veröffentlichten Unterlagen und den technischen Spezifikationen entsprechen und dass sie während des gesamten Zeitraums zwischen der ersten Veröffentlichung des Verkaufsangebots und der Frist, bis zu der Fleequid das Recht hat, sie im Zuge der Versteigerung zu verkaufen, nicht benutzt werden. Darüber hinaus erklärt sich der Verkäufer einverstanden, dass Fleequid eventuelle Besichtigungen an dem Standort, an dem die Fahrzeuge abgestellt sind, organisiert. Diese Besichtigungen, die unter Beiziehung der vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Fahrer und Techniker stattfinden, ermöglichen es allen am Kauf interessierten Nutzern, sich die Fahrzeuge genauer anzusehen.
6.8 Mit der Annahme eines Verkaufsangebots durch Fleequid (Art. 6.7) kommt ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und Fleequid zustande, mit dem sich der Verkäufer, auch zum Zwecke des Verkaufsmandats gemäß dem vorstehenden Art. 2.3, unwiderruflich verpflichtet, das Fahrzeug ausschließlich an Fleequid zu verkaufen (oder, wenn Fleequid anstatt im Wege des Weiterverkaufs gemäß Art. 2.6 erklärt, als reiner Vermittler zu handeln, direkt an den Endkäufer). Diese Verkaufsverpflichtung, der die Pflicht von Fleequid (bzw. des Käufers, sofern Fleequid als reiner Vermittler handelt) zum Kauf entspricht, steht unter den folgenden Bedingungen:
a) Die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher Technischer Spezifikationen und der im Verkaufsangebot und/oder im Auktionsblatt enthaltenen Informationen (auch wenn das technische Dossier von Fleequid oder von dessen Beauftragten erstellt wurde und in jedem Fall, wenn das Auktionsblatt von Fleequid im Auftrag des Verkäufers ausgefüllt und veröffentlicht wurde), sowie die Richtigkeit der vom Verkäufer bereitgestellten oder jedenfalls mit dem Verkaufsangebot und/oder dem Auktionsblatt verbundenen Dokumente, die sämtlich als wesentlich anzusehen sind;
b) Der endgültige Zuschlag für das Fahrzeug zugunsten eines Käufers am Ende des Auktionsverfahrens;
c) Die Zahlung des Zuschlagspreises sowie jedes weiteren Betrags, der Fleequid als Provisionen und Gebühren geschuldet ist, durch den Käufer, der den Zuschlag erhalten hat, innerhalb der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Marketplace oder im Vertrag festgelegten Fristen.
Der Verkäufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass jede etwaige Aufforderung zur Rechnungsstellung durch Fleequid rein administrativen Charakter hat und keine Bestätigung des Eintritts der in diesem Artikel genannten Bedingungen darstellt. Der Verkäufer erkennt ferner an und akzeptiert das Recht von Fleequid, den Verkauf zu annullieren und/oder den Vertrag im Falle einer verspäteten Zahlung oder Nichtzahlung durch den Käufer aufzulösen, wobei er ausdrücklich auf jegliche Ansprüche oder Einwendungen gegenüber Fleequid in Bezug auf die aus solchen Entscheidungen entstehenden Wirkungen verzichtet. Die Verkaufsverpflichtung des Verkäufers gilt auf unbestimmte Zeit, mit einer Mindestlaufzeit von 60 Tagen ab dem Datum der Annahme des Verkaufsangebots durch Fleequid. Während dieser Mindestlaufzeit darf der Verkäufer Fleequid den Verkaufsauftrag nicht entziehen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von sechzig (60) Tagen kann der Verkäufer von der Verkaufsverpflichtung zurücktreten, sofern er Fleequid dies schriftlich mit einer Mindestfrist von fünfzehn (15) Tagen mitteilt. Dieser Rücktritt wird wirksam:
i) nach Ablauf der Kündigungsfrist, wenn sich das Fahrzeug nicht in Auktion befindet;
ii) mit Abschluss der Auktion, wenn sich das Fahrzeug am Ende der Kündigungsfrist noch in Auktion befindet, vorausgesetzt, dass das Fahrzeug am Ende dieser Auktion nicht zugeschlagen wird.
Falls die Auktion zu einem Zuschlag führt, darf die Gültigkeitsdauer der Verkaufsverpflichtung des Verkäufers niemals weniger als dreißig (30) Tage ab dem Datum betragen, an dem Fleequid dem Verkäufer und dem Käufer diesen Zuschlag mitteilt. Dieser zusätzliche Zeitraum ist erforderlich, um Fleequid im Falle der Annullierung des ursprünglichen Zuschlags oder der Auflösung des Kaufvertrags mit dem ersten Meistbietenden die Bewertung nachfolgender Angebote und die Erteilung des Zuschlags zugunsten anderer Bieter, die gültige Angebote abgegeben haben, zu ermöglichen, sowie um den Wiederverkaufsvertrag mit dem Käufer, der den Zuschlag erhalten hat, abzuschließen.
6.9 Nach Annahme des Verkaufsangebots (Art. 6.7) erkennt der Verkäufer in jedem Fall an, dass die Plattform Marketplace der einzige Ort ist, an dem die Fahrzeuge angeboten werden dürfen, und dass er das Fahrzeug erst dann in einem anderen Zusammenhang anbieten oder verkaufen darf, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft: (a) das Fahrzeug wurde über die Plattform Marketplace verkauft; oder (b) die Frist, innerhalb derer Fleequid gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt ist, das Fahrzeug erneut zur Versteigerung auszurufen, ist abgelaufen; oder (c) obwohl diese Frist noch nicht abgelaufen ist, teilt Fleequid schriftlich mit, dass Fleequid nicht daran interessiert ist, das Fahrzeug erneut zur Versteigerung anzubieten. Daraufhin kann das Fahrzeug von der Plattform Marketplace entfernt werden. Der Anbieter verpflichtet sich, jede Einmischung in den Verkaufsprozess zu vermeiden. Alle Informationsanfragen von kaufinteressierten Nutzern sollten ausschließlich an Fleequid gerichtet werden. Ebenso verpflichtet sich der Verkäufer, Fleequid unverzüglich über jede direkte Kaufanfrage zu informieren, die während des Zeitraums eingeht, in dem Fleequid das ausschließliche Recht zum Verkauf des Fahrzeugs hat. Der Verkäufer gewährt Fleequid das ausschließliche Recht zur Bewerbung und zum Verkauf seiner Fahrzeuge. Im Falle eines Verstoßes gegen die oben genannten Verpflichtungen, einschließlich der Exklusivrechte, ist Fleequid berechtigt, dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen der Provision in Rechnung zu stellen, die der Verkäufer an Fleequid zu zahlen gehabt hätte, wenn der Verkauf mit einer Zuschlagserteilung in Höhe des Reservepreises, der von Fleequid auf Grundlage des vom Verkäufer im ersten von ihm auf der Plattform Marketplace eingestellten Verkaufsangebot mitgeteilten MVP festgelegt wurde, abgeschlossen worden wäre.
6.10 Der Verkäufer erkennt das Recht von Fleequid an und akzeptiert es, in all den Fällen, in denen der Weiterverkaufsvertrag zwischen Fleequid und dem Endkäufer (oder der Direktverkaufsvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, wenn Fleequid als reiner Vermittler auftritt) auch nach der Zuschlagserteilung gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgelöst oder storniert/widerrufen wird (und daher auch, wenn der Käufer die Fleequid als Zuschlagspreis, Provisionen und Gebühren geschuldeten Beträge nicht oder nur teilweise bezahlt), das Fahrzeug anderen Bietenden zuzusprechen, die bei der Versteigerung ein Gebot abgegeben haben, das, auch wenn es niedriger als das Höchstgebot des ersten Zuschlagsempfängers ist, in jedem Fall gleich oder höher als der Reservepreis ist. Folglich gilt im letzteren Fall die erste Zuschlagserteilung als null und nichtig und wird vollständig durch die später von Fleequid mitgeteilte Zuschlagserteilung ersetzt, wobei der Verkäufer ausschließlich Anspruch auf den (niedrigeren) Zuschlagspreis hat.
6.11 Der Verkäufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Fleequid oder der Käufer das Recht haben, das Fahrzeug zu kaufen, wenn am Ende der Versteigerung mindestens ein Gebot (Höchstgebot) eingeht, das gleich oder höher als der Reservepreis ist. Es wird hervorgehoben, dass in allen Fällen, in denen Fleequid vom Verkäufer kauft, um einen Weiterverkauf durchzuführen, der Kaufvertrag zwischen Fleequid und dem Verkäufer von der Erfüllung der in Art. 6.8 festgelegten Bedingungen abhängig bleibt. Ist das während der Versteigerung erzielte Höchstgebot niedriger als der Reservepreis, räumt Fleequid dem Verkäufer das Recht ein, innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die vorläufige Zuschlagserteilung dieses unter dem Reservepreis liegende Höchstgebot anzunehmen, das, wenn es vom Verkäufer angenommen wird, zum Zuschlagspreis wird. In diesem Fall nimmt der Verkäufer zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Nettoerlös niedriger als der ursprünglich angegebene PMIV ausfallen kann. Aus berechtigten technischen oder organisatorischen Gründen ist Fleequid berechtigt, dem Verkäufer eine weitere Annahmefrist einzuräumen, die in jedem Fall insgesamt nicht mehr als 10 Tage ab Mitteilung der vorläufigen Zuschlagserteilung betragen darf. Innerhalb derselben Frist und alternativ zur Annahme des den Reservepreis nicht erreichenden Höchstgebots kann der Verkäufer dem ersteigernden Bietenden ein Gegenangebot unterbreiten und einen anderen Preis angeben, zu dem er bereit ist, das Fahrzeug zu verkaufen. Wird der Preis des Gegenangebots vom Käufer angenommen, so stellt dieser den Zuschlagspreis dar und das Höchstgebot bleibt unberücksichtigt.
6.12 Wenn am Ende der ersten Versteigerung kein Kaufgebot eingeht oder das Höchstgebot niedriger ist als der Reservepreis (und der Verkäufer es nicht akzeptiert), hat Fleequid, sofern mit dem Verkäufer nichts anderes vereinbart wurde, das Recht, die Versteigerung des Fahrzeugs innerhalb der Mindestgültigkeitsdauer der Verkaufsverpflichtung des Verkäufers (Art. 6.8) erneut zu versuchen. Während dieses Zeitraums kann Fleequid nach eigenem Ermessen eine bestimmte Anzahl von Versteigerungen ansetzen und gegebenenfalls das Mindestgebot oder die Art der Versteigerung ändern (Art. 7.8). Darüber hinaus kann Fleequid sich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen, um eine mögliche Senkung des MVP zu vereinbaren, wobei Fleequid den Reservepreis entsprechend neu berechnen wird. Es wird betont, dass die endgültige Entscheidung über die Senkung des MVP allein beim Verkäufer liegt.
6.13 Wenn am Ende des ersten Auktionsverfahrens kein Gebot eingeht oder das Höchstgebot niedriger als der Reservepreis ist (und der Verkäufer dieses nicht annimmt), ist Fleequid berechtigt, sofern mit dem Verkäufer nichts anderes vereinbart wurde, das Fahrzeug innerhalb der Mindestgültigkeitsdauer der Verkaufsverpflichtung des Verkäufers (Art. 6.8) in weiteren Versuchen erneut zur Versteigerung anzubieten. Während dieses Zeitraums kann Fleequid eine beliebige Anzahl von Versteigerungen ansetzen und erforderlichenfalls Änderungen des Mindestgebots oder der Versteigerungsart (Art. 7.8) vornehmen. Darüber hinaus kann Fleequid den Verkäufer kontaktieren, um eine etwaige Reduzierung des PMIV zu vereinbaren, in deren Folge sodann der Reservepreis neu berechnet wird. Es gilt als vereinbart, dass die endgültige Entscheidung über eine etwaige Reduzierung des PMIV ausschließlich beim Verkäufer liegt. Fleequid hat in jedem Fall das Recht, für die Durchführung der neuen Versteigerungen ermessensbasierte kommerzielle Kriterien anzuwenden, einschließlich durch den Erlass von Besonderen Auktionsbedingungen, die spezifische operative Modalitäten, Gebührenstrukturen und Zuschlagsmechanismen vorsehen, die von den auf die vorangegangenen Versteigerungen anwendbaren abweichen, auch in Abweichung von den allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6.14 Es gilt als vereinbart, dass für den Fall, dass die Fahrzeuge am Ende der in Artikel 6.12 vorgesehenen Verkaufsversuche nicht zugeschlagen werden, und vorbehaltlich des Ablaufs der Gültigkeitsdauer der Verkaufsverpflichtung zugunsten von Fleequid (Art. 6.8), der Verkäufer den Verkauf der Fahrzeuge selbständig über jeden anderen Kanal vornehmen kann, ohne Mindestpreisbindung und an jede beliebige Partei. Der Verkäufer verpflichtet sich in jedem Fall, während der Laufzeit der in Artikel 6.8 genannten Verkaufsverpflichtung keine Verhaltensweisen an den Tag zu legen, die darauf abzielen, die Vermittlung von Fleequid zu umgehen, und keine über die Plattform Marketplace erlangten Informationen zu nutzen, um in Verletzung des Vorstehenden direkt oder indirekt Verkäufe mit Parteien zu vereinbaren, die über die Plattform Marketplace oder über Fleequid mit dem Verkäufer in Kontakt gekommen sind. Im Falle der Verletzung der vorgenannten Verpflichtung ist Fleequid berechtigt, vom Verkäufer als Vertragsstrafe einen Betrag in Höhe des Dreifachen der Provisionen zu verlangen und zu erhalten, die Fleequid zugestanden hätten, wenn das Fahrzeug bei der ersten von Fleequid durchgeführten Versteigerung zum Reservepreis verkauft worden wäre. Die dem Verkäufer durch diesen Artikel auferlegten Verbote und Verpflichtungen gelten für eine Dauer von 24 Monaten ab der ersten Veröffentlichung des Verkaufsangebots des Fahrzeugs auf der Plattform Marketplace. Verweigert der Verkäufer nach Zuschlagserteilung für ein Fahrzeug ohne Rechtfertigung die Übertragung des Eigentums an dem Fahrzeug an Fleequid oder, wenn Fleequid als reiner Vermittler handelt, direkt an den Käufer, ist der Verkäufer verpflichtet, an Fleequid eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Zuschlagspreises zu zahlen, unbeschadet des Rechts von Fleequid und/oder des Käufers auf Ersatz weiterer Schäden. Es gilt als vereinbart, dass diese Vertragsstrafe zusätzlich zu den von Fleequid bereits erworbenen Provisionen anfällt und das Recht von Fleequid, den Vertrag gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches aufzulösen oder den Verkauf zu stornieren, nicht berührt. Insbesondere in Bezug auf Fahrzeuge, die ausschließlich zur Verschrottung bestimmt sind und/oder gemäß der anwendbaren Umweltgesetzgebung als Altfahrzeuge gelten, nimmt der Verkäufer zur Kenntnis und akzeptiert, dass jeder Verstoß gegen die Verpflichtungen zur rechtzeitigen Mitteilung der Bestimmung des Fahrzeugs, zur Erfüllung der vorgeschriebenen beruflichen Anforderungen und zur Beachtung der für solche Fahrzeuge geltenden umweltrechtlichen Pflichten Fleequid zur Auflösung des Vertrags gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches berechtigt, mit Übertragung sämtlicher damit verbundener verwaltungs-, umwelt- und vermögensrechtlicher Verantwortlichkeiten auf den Verkäufer und unter Ausschluss jeglicher diesbezüglicher Haftung von Fleequid.
7. VERSTEIGERUNG.
7.1 Die von Fleequid angenommenen Verkaufsangebote werden auf der Plattform Marketplace veröffentlicht und allen registrierten Nutzern in ihrem vollen Inhalt zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Für alle Versteigerungsarten, einschließlich derjenigen mit der Option Sofortkauf, wird die Verkaufsverpflichtung des Verkäufers ausschließlich durch Art. 6.8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, der eine Mindestdauer von sechzig (60) Tagen und ein Rücktrittsrecht mit einer Kündigungsfrist von fünfzehn (15) Tagen vorsieht, ohne Unterschiede zwischen den verschiedenen Verkaufsarten. Fleequid behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit vor Abschluss der Versteigerung die Versteigerung auszusetzen, zu verschieben, zu ändern, zu annullieren oder für ungültig zu erklären, auch aus organisatorischen, kommerziellen oder technischen Gründen, ohne dass dem Nutzer hieraus eine Haftung entstünde.
7.2 Auf der für die Versteigerung vorgesehenen Seite der Plattform Marketplace werden das Anfangs- und Schlussdatum der Versteigerung, die für jeden Nutzer zulässigen Gebotsschritte und alle anderen Details zum Verkaufsangebot, einschließlich der eventuell geltenden Besonderen Auktionsbedingungen sowie der geltenden Provisionen und Gebühren, angegeben. Die Nutzer sind verpflichtet, sich über die Besonderen Auktionsbedingungen zu informieren, in denen andere Vertragsbedingungen, Gebühren oder Provisionen als in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sein können.
7.3 Die Nutzer nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass die Informationen im Versteigerungsbereich der Plattform Marketplace bis zum tatsächlichen Beginn der Versteigerung unverbindlich sind und von Fleequid geändert werden können. Darüber hinaus verstehen sie, dass diese Informationen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages darstellen, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) darstellen. Fleequid behält sich das Recht vor, den Verkaufsprozess abzubrechen, wenn Fleequid der Meinung ist, dass die Plattform Marketplace missbräuchlich verwendet wird oder dass Nutzer den Ausgang der Versteigerung beeinflussen.
7.4 Kaufinteressierte Nutzer nehmen über die Benutzeroberfläche der Plattform Marketplace an der Versteigerung teil, indem sie verbindliche Gebote für die Fahrzeuge abgeben. Die Gebote müssen in ganzen Zahlen ohne Dezimalstellen ausgedrückt werden und sind unwiderruflich, es sei denn, Fleequid erlaubt nach rechtzeitiger Kontaktaufnahme vor Ablauf der Frist eine Änderung oder Stornierung.
7.5 Alle von Fleequid durchgeführten Versteigerungen sehen einen Reservepreis vor. Die Bietenden nehmen zur Kenntnis, dass die Abgabe des höchsten Gebots (Höchstgebot) bis zur offiziellen Bekanntgabe der Zuschlagserteilung durch Fleequid keine Garantie für den Verkauf darstellt. Jedes Gebot unterliegt der Zahlung einer Kaution durch den Nutzer. Die Nichtzahlung der Kaution führt dazu, dass der entsprechende Nutzer nicht an der Versteigerung teilnehmen kann. Die Handhabung der Kaution durch Fleequid ist in Artikel 8.4) unten geregelt.
7.6 Jeder auf der Plattform Marketplace angegebene Betrag ist in Euro ausgedrückt
undversteht sich zuzüglich einer eventuellen Mehrwertsteuer.
7.7 Jedes Gebot bleibt für den Bietenden für 15 Tage nach Zuschlagserteilung verbindlich und stellt eine Verpflichtung dar, das Fahrzeug von Fleequid als Einkaufskommissionär oder direkt vom Verkäufer zu kaufen, wenn Fleequid als reiner Vermittler auftritt. Im Falle einer Annullierung der Zuschlagserteilung ist Fleequid berechtigt, die Versteigerung einem anderen Bietenden zuzuschlagen, der während der Gültigkeitsdauer des vorherigen Gebots ein gültiges Gebot abgegeben hat.
7.8 Fleequid kann Versteigerungen nach folgenden Verkaufsmethoden durchführen, deren
Anwendung nach Ermessen von Fleequid unter Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der anwendbaren Besonderen Auktionsbedingungen festgelegt wird:
(a) Gebotsbasierte Versteigerung. Der bietende Nutzer kann Gebote abgeben, die über dem Mindestgebot liegen, wobei die Mindesterhöhung von Fleequid festgelegt wird. Die Verwendung eines automatischen Erhöhungssystems bis zu einem im Voraus festgelegten Höchstbetrag kann gestattet sein. Am Ende der Versteigerung kann eine kurze Verlängerungsphase vorgesehen werden, um weitere Erhöhungen zu ermöglichen.
(b) Sofortkauf. Fleequid kann den Nutzern als eigenständige Versteigerungsart oder in Kombination mit einer gebotsbasierten Versteigerung die Möglichkeit anbieten, ein Fahrzeug ohne das System der inkrementellen Gebotsabgabe sofort zu erwerben. In diesem Fall wird das Höchstgebot durch das Mindestgebot bestimmt, das stets dem von Fleequid auf der Grundlage des vom Verkäufer festgelegten PMIV bestimmten Reservepreis entspricht. Sobald ein Gebot auf diesem Wege eingegangen ist, werden weitere Gebote in einer mit der Sofortkauf-Option verbundenen gebotsbasierten Versteigerung annulliert. In jedem Fall wird die Verkaufsverpflichtung des Verkäufers im Rahmen der Sofortkauf-Option durch dieselben Bedingungen hinsichtlich Laufzeit und Rücktritt geregelt, die in Artikel 6.8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind, ohne Ausnahmen oder Abweichungen.
(c) Privatverkäufe. Über die vorstehend beschriebenen Methoden hinaus kann Fleequid besondere Verkaufsveranstaltungen mit dem Namen „Privatverkäufe" organisieren, die einem oder mehreren potenziell an einer Gebotsabgabe interessierten Nutzern vorbehalten sind und auf den öffentlichen Seiten der Plattform Marketplace nicht sichtbar sind. Diese Veranstaltungen werden ausschließlich im persönlichen Bereich der von Fleequid benannten Nutzer und, sofern erforderlich, über einen von Fleequid oder ihrem Vertriebsteam mitgeteilten Direktlink zur Verfügung gestellt. Die Erstellung einer Veranstaltung erfordert die vorherige Zustimmung des Verkäufers, der mindestens die obligatorischen Informationen (Fahrzeug-VIN, Mindestverkaufsverpflichtungspreis – PMIV) bereitstellen muss. Bei dieser Methode entspricht das Mindestgebot dem von Fleequid auf der Grundlage des vom Verkäufer festgelegten PMIV bestimmten Reservepreis. Die benannten Nutzer können: (i) das Verkaufsangebot sofort annehmen, in welchem Fall der Zuschlagsempfänger derjenige Nutzer ist, der zuerst annimmt; oder (ii) ein unter dem Reservepreis liegendes Gebot abgeben. Nimmt während derselben Veranstaltung ein anderer benannter Nutzer das Verkaufsangebot zum Reservepreis an, hat diese Annahme Vorrang und jedes niedrigere Gebot wird automatisch unwirksam. Zuschlagsempfänger ist der Nutzer, der das Verkaufsangebot zum Reservepreis zuerst angenommen hat. Beschließt der Verkäufer jedoch in Ermangelung einer Annahme zum Reservepreis, ein niedrigeres Gebot in Betracht zu ziehen, finden die in den Artikeln 6.11 und 8.1 festgelegten Verhandlungs- und Gegenangebotsregeln Anwendung: Der Verkäufer hat drei (3) Tage Zeit, das unter dem Reservepreis liegende Gebot anzunehmen, eine Frist, die von Fleequid auf insgesamt höchstens zehn (10) Tage verlängert werden kann, und der Käufer kann seinerseits ein etwaiges Gegenangebot des Verkäufers innerhalb der in diesen AGB festgelegten Fristen annehmen oder ablehnen. In diesem Fall nimmt der Verkäufer zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Nettoerlös niedriger als der ursprünglich angegebene PMIV ausfallen kann. Die Annahme eines niedrigeren Gebots durch den Verkäufer oder die Annahme des Gegenangebots des Verkäufers durch den Käufer stellt eine endgültige Zuschlagserteilung für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
(d) 1 Euro Auctions. Über die vorstehend beschriebenen Methoden hinaus kann Fleequid besondere Kategorien von Versteigerungen organisieren, die durch die entsprechenden Besonderen Auktionsbedingungen geregelt werden, einschließlich der sogenannten „1 Euro Auctions", die durch das Fehlen eines Reservepreises und die ausschließlich durch den Wettbewerbsmechanismus der Versteigerung erfolgende Bestimmung des Zuschlagspreises gekennzeichnet sind, wobei die Verteilung der Risiken und Bedingungen auf die Parteien gemäß den anwendbaren Besonderen Auktionsbedingungen erfolgt, die automatisch allein durch die Teilnahme an der betreffenden Versteigerung Anwendung finden.
8. Zuschlagserteilung.
8.1 Wenn ein Bietender am Ende einer Versteigerung das höchste Gebot abgegeben hat (Höchstgebot), generiert die Plattform Marketplace in der Regel eine Mitteilung über die vorläufige Zuschlagserteilung. Diese Mitteilung ist stets vorläufig, unter Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und steht unter dem Vorbehalt der Überprüfung der Überschreitung des Reservepreises durch Fleequid oder der Zustimmung des Verkäufers zum Verkauf des Fahrzeugs zu einem unter dem Reservepreis liegenden Preis. Ist der Wert des Höchstgebots gleich oder höher als der Reservepreis, stellt die Zuschlagserteilung die Bestätigung des Verkaufsversprechens des Verkäufers und des Kaufversprechens des Käufers dar, wobei das Höchstgebot zum Zuschlagspreis wird. Fleequid hat in jedem Fall das Recht, auch nach einer solchen Zuschlagserteilung den tatsächlichen Besitz der für den wirksamen Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen technischen und beruflichen Voraussetzungen durch den Käufer zu überprüfen; dies gilt insbesondere, wenn die Versteigerung auf bestimmte Nutzerkategorien beschränkt ist (z. B. Fahrzeuge, die ausschließlich zur Verschrottung bestimmt sind und/oder als Altfahrzeuge gelten). Der Nutzer erhält die endgültige Mitteilung über die Zuschlagserteilung erst nach diesen Überprüfungen und kann erst ab diesem Zeitpunkt als Käufer angesehen werden. Andernfalls, wenn das Höchstgebot niedriger als der von Fleequid auf der Grundlage des vom Verkäufer festgelegten PMIV bestimmte Reservepreis ist, beinhaltet die vorläufige Zuschlagserteilung lediglich ein Kaufversprechen des Bietenden, während der Verkäufer das Recht hat, innerhalb der folgenden 3 Tage (oder innerhalb einer anderen, von Fleequid gemäß Art. 6.11 gegebenenfalls angegebenen Frist, die 10 Tage nicht überschreiten darf) dieses Höchstgebot anzunehmen oder innerhalb derselben Frist ein Gegenangebot zum Verkauf abzugeben. Nimmt der Verkäufer ein unter dem Reservepreis liegendes Höchstgebot an, nimmt er zur Kenntnis und akzeptiert er, dass der Nettoerlös niedriger als der ursprünglich angegebene PMIV ausfallen kann. Im letzteren Fall ist die vorläufige Zuschlagserteilung für den Verkäufer nicht bindend und wird für die Parteien endgültig und bindend, sobald der Verkäufer seine Annahme des Höchstgebots, auch wenn es unter dem von Fleequid auf der Grundlage des vom Verkäufer festgelegten PMIV bestimmten Reservepreis liegt, mitteilt, oder sobald der Bietende innerhalb der 3 Tage nach Eingang eines etwaigen Gegenangebots des Verkäufers seine Annahme dieses Gegenangebots mitteilt. Handelt Fleequid nicht als reiner Vermittler und führt daher den Weiterverkauf durch, so ist das in der endgültigen Zuschlagserteilung implizit enthaltene Verkaufsversprechen so zu verstehen, dass es vom Verkäufer gegenüber Fleequid als Einkaufsbeauftragter des Käufers abgegeben wird, während das Kaufversprechen des Käufers so zu verstehen ist, dass es gegenüber Fleequid als Verkaufsbeauftragter des Verkäufers abgegeben wird. Die Zuschlagserteilung gilt auch für mit der Option Sofortkauf organisierte Versteigerungen. In diesem Fall sind der Verkäufer und der Käufer unmittelbar an die Transaktion gebunden (die Zuschlagserteilung gilt bereits als endgültig), es sei denn, das angegebene Mindestgebot der Versteigerung entspricht aufgrund eines wesentlichen Irrtums nicht dem Reservepreis, und in jedem Fall unbeschadet des Rechts von Fleequid, auch nach der Zuschlagserteilung zu überprüfen, dass der Käufer über die für den wirksamen Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen technischen und beruflichen Voraussetzungen verfügt. Bei Zuschlagserteilungen über die Sofortkauf-Option fallen Zuschlagspreis, Höchstgebot und Reservepreis zusammen; die Bestimmungen dieses Artikels gelten, soweit kompatibel, entsprechend auch für Privatverkäufe.
8.2 Mit der endgültigen Zuschlagserteilung kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Käufer und Fleequid – oder, wenn Fleequid als reiner Vermittler auftritt, direkt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer – gemäß den Bestimmungen in Art. 2) dieser AGB zustande.
8.2Ein solcher Kaufvertrag unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Besonderen Auktionsbedingungen sowie allen eventuell anwendbaren Besonderen Geschäftsbedingungen und kann auf Wunsch von Fleequid zu einem Einzelvertrag zusammengeführt werden.
8.3 Nach der endgültigen Zuschlagserteilung hat Fleequid Anspruch auf Provisionen, Gebühren und sonstige anwendbare Vergütungen.
8.4 Erhält der Bietende am Ende der Versteigerung den Zuschlag für das Fahrzeug, wird die Kaution, vorbehaltlich der Überprüfung der Zahlung des Zuschlagspreises, der Provisionen, der Gebühren und jedes anderen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschuldeten Betrags durch den Käufer durch Fleequid, ohne Zinsen innerhalb von 3 Tagen nach Abschluss dieser Überprüfungen vollständig zurückerstattet. Andernfalls, bei Beendigung der Versteigerung ohne Zuschlagserteilung, wird die Kaution von Fleequid dem Bietenden ohne Zinsen innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf des Zeitraums zurückerstattet, in dem das vom Bietenden abgegebene Gebot gemäß diesen AGB für ihn bindend bleibt (siehe insbesondere Art. 7.7). Der Bietende nimmt zur Kenntnis und akzeptiert das Recht von Fleequid, die Kaution einzubehalten und sie für die Zahlung, auch teilweise, von Vertragsstrafen, Zinsen und sonstigen vertraglich vom Bietenden an Fleequid geschuldeten Beträgen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden sowie sie mit allen ihm vom Bietenden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
8.5 Fleequid behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit, auch nach der Zuschlagserteilung, den Verkauf eines oder mehrerer Fahrzeuge ganz oder teilweise zu annullieren, auch durch Verringerung des zugeschlagenen Loses, wenn beispielhaft und nicht abschließend: (a) Umstände eintreten, die die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit oder tatsächliche Durchführbarkeit der Transaktion beeinträchtigen; (b) erhebliche Unstimmigkeiten zwischen den technischen Spezifikationen des Fahrzeugs und dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs auftreten; (c) verwaltungs-, steuer-, umwelt- oder genehmigungsrechtliche Hindernisse auftreten; (d) der Käufer nicht innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Fristen die für die Rechnungsstellung, den Transport oder die Zulassung des Fahrzeugs erforderlichen Informationen oder Unterlagen bereitstellt; (e) Elemente zutage treten, die darauf hindeuten, dass die Versteigerung unter Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder das anwendbare Recht durchgeführt wurde. Im Falle der vollständigen oder teilweisen Annullierung verzichtet der Käufer ausdrücklich auf jegliches Recht, Schadenersatz, Entschädigung oder Erstattung über die Rückzahlung etwaiger bereits gezahlter Beträge in Bezug auf den annullierten Teil hinaus zu verlangen, und nimmt zur Kenntnis und akzeptiert das Recht von Fleequid, die im Verhältnis zum tatsächlich abgewickelten Teil des Verkaufs erworbenen Provisionen, Gebühren und sonstigen Vergütungen einzubehalten. Der Käufer nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Annullierung, auch teilweise, ihm kein Recht einräumt, eine gleichwertige Leistung, einen Ersatz des Fahrzeugs oder ein anderes spezifisches Rechtsmittel zu verlangen, mit entsprechender Einschränkung der Widerspruchs- und Schadenersatzrechte in Abweichung von den allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9. Bedingungen für den Kauf von Fahrzeugen vom Verkäufer durch
Fleequid zum Zweck des Weiterverkaufs an den eigentlichen Käufer.
9.1 Nachdem ein Fahrzeug bei einer Versteigerung zugeschlagen wurde, verpflichtet sich Fleequid, die entsprechende Unterstützung zu leisten, um den Verkaufsprozess und alle Formalitäten, einschließlich jeden bürokratischen Aufwands, im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums an den Fahrzeugen vom Verkäufer auf den Käufer zu erleichtern. Bei dieser Transaktion wird das Fahrzeug formell von Fleequid (nur formeller Käufer) erworben und dann an den Käufer (eigentlicher Käufer) übertragen. Diese Transaktion, die als Weiterverkauf bezeichnet wird, ist gemäß den in diesen AGB festgelegten Bedingungen durchzuführen.
9.2 Der Weiterverkauf beinhaltet zunächst den Abschluss eines Vertrags, durch den Fleequid das Fahrzeug im eigenen Namen, aber im Auftrag des Käufers, vom Verkäufer zu den im vorstehenden Artikel genannten Bedingungen erwirbt.
9.3 Der von Fleequid an den Verkäufer geschuldete Preis des Fahrzeugs entspricht dem Zuschlagspreis und wird abzüglich Provisionen, Gebühren und etwaiger vom Verkäufer an Fleequid geschuldeter Beträge gezahlt. Diese Zahlung erfolgt erst, nachdem der bei der Versteigerung erfolgreiche Bietende (der tatsächliche Endkäufer) Fleequid den Zuschlagspreis und alle weiteren ihr geschuldeten Beträge gezahlt hat. Es gilt als vereinbart, dass die Überschreitung des Reservepreises, wie er von Fleequid auf der Grundlage des vom Verkäufer festgelegten PMIV bestimmt wird, gemäß der Fleequid-Gebührenordnung einen Nettoerlös für den Verkäufer von mindestens dem PMIV gewährleistet, es sei denn, der Verkäufer akzeptiert ausdrücklich Gebote unterhalb des Reservepreises. Der Verkäufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Zahlung durch Fleequid unter der aufschiebenden Bedingung des vollständigen Eingangs der entsprechenden Beträge vom Käufer (pay-when-paid) steht und dass bis zu diesem Eingang gegenüber Fleequid kein vollstreckbarer Anspruch geltend gemacht werden kann.
9.4 Nach der Mitteilung der Zuschlagserteilung für das Fahrzeug fordert Fleequid den Verkäufer zur Ausstellung der Verkaufsrechnung für das Fahrzeug in Euro auf. Um die Zahlung zu erhalten, hat der Verkäufer innerhalb von fünf (5) Tagen eine Verkaufsrechnung gemäß dem von Fleequid bereitgestellten Muster auszustellen. Diese Rechnung weist den Zuschlagspreis des Fahrzeugs sowie die Fleequid für das Verkaufsmandat geschuldeten Provisionen, die Gebühren für etwaige angeforderte Dienstleistungen und jeden anderen Fleequid gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen anwendbaren Vereinbarungen geschuldeten Aufwendungsersatz aus, zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer. Nach Verrechnung der geschuldeten Beträge (Verrechnung, der der Verkäufer ausdrücklich zustimmt) gleicht Fleequid die Verkaufsrechnung zugunsten des Verkäufers aus. Die Anforderung zur Ausstellung und die Ausstellung der Rechnung sind rein administrativer Natur und stellen in keiner Weise die Bestätigung des Eintritts der in Art. 6.8 genannten Bedingungen dar, von deren Erfüllung die volle Wirksamkeit des Kaufvertrags abhängig bleibt. Fleequid kann nach eigenem Ermessen die Ausstellung der Verkaufsrechnung vor Erhalt der Zahlung vom Käufer verlangen. In diesem Fall nimmt der Verkäufer zur Kenntnis und akzeptiert, dass Fleequid erst nach vollständigem Eingang der vom ersteigernden Käufer geschuldeten Beträge zur Begleichung der Rechnung verpflichtet ist. Bis zu diesem Eingang stehen dem Verkäufer dementsprechend keine vollstreckbaren Ansprüche gegenüber Fleequid zu und es werden keine Vollstreckungsmaßnahmen oder Zahlungsaufforderungen eingeleitet. Bei Verzögerung der Rechnungsstellung über die Frist von fünf (5) Tagen hinaus ist der Verkäufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 150,00 € für jeden Tag der Verzögerung verpflichtet, die Fleequid mit dem Rechnungsbetrag verrechnen kann. Ist Fleequid aufgrund eines Zahlungsausfalls des Käufers oder einer Stornierung des Verkaufs nicht in der Lage, eine bereits ausgestellte Rechnung zu begleichen, verpflichtet sich der Verkäufer, innerhalb von fünf (5) Tagen nach Aufforderung von Fleequid die entsprechende Gutschrift für den Gesamt- oder Teilbetrag der Rechnung auszustellen. Bei Unterlassung oder Verzögerung der Ausstellung der Gutschrift gilt dieselbe in diesem Artikel festgelegte tägliche Vertragsstrafe von 150,00 €, die Fleequid mit nachfolgend geschuldeten Beträgen verrechnen oder von diesen abziehen kann. Schreitet Fleequid gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer erneuten Zuschlagserteilung für das Fahrzeug an einen anderen Bietenden zu einem anderen Zuschlagsbetrag, verpflichtet sich der Verkäufer, innerhalb von fünf (5) Tagen nach Aufforderung von Fleequid die Verkaufsrechnung gemäß dem neuen Zuschlagsbetrag erneut auszustellen, wobei bei Verzögerung oder Unterlassung der erneuten Ausstellung dieselben in diesem Artikel festgelegten Vertragsstrafen anwendbar sind. Der Verkäufer verzichtet ausdrücklich auf jedwede Ansprüche oder Einwendungen gegenüber Fleequid in Bezug auf die aus den vorgenannten Entscheidungen resultierenden Wirkungen.
9.5 Innerhalb von 5 Tagen nach der Zahlung überträgt der Verkäufer das Eigentum am Fahrzeug formell auf Fleequid und übermittelt Fleequid die Kennzeichen und alle für die Zulassung des Fahrzeugs und die Aufhebung etwaiger Belastungen erforderlichen Unterlagen. In Bezug auf in Italien bereits zugelassene Fahrzeuge verpflichtet sich der Verkäufer, diese im Rahmen der sogenannten „Mini-Übertragung" auf Fleequid zu übertragen, d. h. mit den im italienischen Gesetzesdekret 446/1997 (Dini-Gesetz) und seinen nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen vorgesehenen Befreiungen. In Bezug auf nicht in Italien zugelassene Fahrzeuge hat der Verkäufer die Fahrzeuge im Herkunftsland abzumelden und alle weiteren Formalitäten unter seiner Verantwortung zu erfüllen, die erforderlich sind, damit Fleequid die Fahrzeuge zulassen und vermarkten kann. Erfolgt dies aus Gründen, die Fleequid nicht zuzurechnen sind, nicht innerhalb der festgelegten Frist, ist Fleequid, unbeschadet sonstiger Rechte, berechtigt, eine Vertragsstrafe von 150,00 € für jeden Tag der Verzögerung anzuwenden sowie den Vertrag gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches aufzulösen, wenn die Verzögerung 30 (dreißig) Tage überschreitet.
9.6 Nach der Zahlung gestattet der Verkäufer die Abholung des Fahrzeugs durch den Endkäufer oder eine andere damit beauftragte Person. Diese Abholung erfolgt innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum, an dem Fleequid dem Verkäufer ihre Bereitschaft zur Entgegennahme der Lieferung des Fahrzeugs mitteilt. Der Verkäufer verpflichtet sich, das Fahrzeug in Übereinstimmung mit der auf der Plattform Marketplace gegebenen Beschreibung, mit den technischen Spezifikationen und mit allen sonstigen sich auf das Verkaufsangebot beziehenden oder darin enthaltenen Angaben zu liefern, und es, sofern das Fahrzeug nicht ab origine als nicht fahrbereit oder zur Verschrottung bestimmt gemeldet wurde, in einem für die Lieferung angemessenen Zustand vorzubereiten, wobei sichergestellt ist, dass es bewegungsfähig und mit den für seinen normalen Betrieb wesentlichen Elementen ausgestattet ist, einschließlich Mindestflüssigkeitsständen, funktionsfähigen Startsystemen und Reifen in einem Zustand, der seinen Transfer ermöglicht. Insbesondere in Bezug auf Fahrzeuge, die ausschließlich zur Verschrottung bestimmt sind und/oder als Altfahrzeuge gelten, nimmt der Verkäufer zur Kenntnis und akzeptiert, dass er die volle Verantwortung für die Einhaltung der anwendbaren umwelt-, verwaltungs- und genehmigungsrechtlichen Vorschriften trägt, einschließlich in Bezug auf den Besitz der Genehmigungen, die Führung der Register und die Ausstellung der entsprechenden Transport- und Abmeldedokumente. Der Verkäufer stellt Fleequid ausdrücklich von allen umwelt-, verwaltungs-, steuer- oder vermögensrechtlichen Folgen frei, die sich aus der Behandlung solcher Fahrzeuge ergeben. Ist das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Abholung durch den Käufer oder die mit der Abholung beauftragte Person aufgrund von Mängeln oder Defiziten, die dem Verkäufer zuzurechnen sind (z. B.: Fehlen wesentlicher Flüssigkeiten, entladene Batterie, Defekte des Kraftstoff- oder Bremssystems, ungeeignete Reifen), nicht bewegungs- oder transferfähig, und vorbehaltlich, dass das Fahrzeug im Verkaufsangebot nicht ausdrücklich als „nicht fahrbereit" oder „zur Verschrottung bestimmt" angegeben wurde, ist der Verkäufer verpflichtet, an Fleequid eine Vertragsstrafe von 500,00 € (fünfhundert/00) für jedes Fahrzeug zu zahlen, zuzüglich der vollständigen Erstattung sämtlicher zusätzlicher Kosten oder Aufwendungen, die erforderlich sind, um die Abholung und den Transport zu ermöglichen, unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche. Der Verkäufer unterlässt jedes Verhalten, das nach der Zuschlagserteilung darauf abzielt, den Zustand des Fahrzeugs zu verändern, einschließlich des Ausbaus von Komponenten oder Zubehörteilen, des Ersatzes durch verschlechterte oder qualitativ schlechtere Teile oder sonstiger in böser Absicht vorgenommener Handlungen, die geeignet sind, dessen Wert, Funktionsfähigkeit oder Verkehrsfähigkeit zu beeinträchtigen. In solchen Fällen ist Fleequid, unbeschadet des Ersatzes weiterer Schäden, berechtigt, gegenüber dem Verkäufer eine Vertragsstrafe von 3.000,00 € (dreitausend/00) für jedes unter Verstoß gegen diese Bestimmungen gelieferte Fahrzeug anzuwenden.
9.7 Fleequid kann in ihrer Eigenschaft als Käufer des Fahrzeugs vom Verkäufer für die Zwecke des nachfolgenden Weiterverkaufs etwaige Unstimmigkeiten (offensichtliche Mängel) innerhalb von 15 Tagen nach Lieferung des Fahrzeugs in den Räumlichkeiten des Käufers oder ab dem Zeitpunkt anzeigen, ab dem der Käufer berechtigt ist, Anomalien oder etwaige offensichtliche Mängel innerhalb der sich aus diesen AGB oder aus dem Vertrag, mit dem Fleequid das Fahrzeug am Ende des Weiterverkaufsverfahrens an den Käufer überträgt, ergebenden Fristen anzuzeigen. Diese Frist verlängert sich auf einen (1) Monat für etwaige versteckte Mängel. Der Verkäufer verzichtet aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich auf jede Einrede oder jedes Rechtsmittel hinsichtlich der Rechtzeitigkeit oder der Modalitäten einer solchen Mitteilung.
9.8 Die Zahlung des Preises des Fahrzeugs oder der etwaige Besitz oder die Verwahrung desselben durch Fleequid während der Versteigerung stellen keine Annahme des Fahrzeugs als mängelfrei dar, noch eine Anerkennung seiner Übereinstimmung mit dem Verkaufsangebot oder einen wie auch immer gearteten Verzicht Fleequids auf ihre diesbezüglichen Rechte.
9.9 Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 30 Tagen nach Übergang der Eigentumsrechte auf den Endkäufer abgeholt, steht dem Verkäufer eine Provision von 10 (zehn) € pro Tag für die Verwahrung des Fahrzeugs zu.
9.10 Fleequid hat in jedem Fall das Recht, den mit dem Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag zur Durchführung des Weiterverkaufs ganz oder teilweise gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches aufzulösen, wenn: (a) auf oder in Bezug auf die Fahrzeuge zusätzlich zu den im Verkaufsangebot genannten Belastungen weitere Belastungen bestehen oder hinzukommen; (b) der Nettoerlös des Verkäufers nach der Freigabe des Vermögensgegenstands nicht ausreicht, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen und die Provisionen von Fleequid zu zahlen; (c) die Begünstigten von Belastungen am Fahrzeug des Verkäufers nicht beabsichtigen, dieses freizugeben und/oder den freien Verkauf des Fahrzeugs zu gestatten; (d) der Verkäufer einen Verstoß gegen diese anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen begangen hat; (e) der Verkäufer während des Registrierungsverfahrens, bei der Einreichung des Verkaufsangebots oder danach unrichtige, betrügerische, veraltete oder unvollständige Informationen geliefert hat; (f) der Verkäufer Verstöße gegen anwendbare Gesetze oder Vorschriften oder Verletzungen von Rechten Dritter begangen hat; (g) Fleequid in gutem Glauben der Auffassung ist, dass eine solche Maßnahme vernünftigerweise erforderlich ist, um die Sicherheit der Plattform Marketplace, von Fleequid oder des Käufers zu schützen; (h) die Auflösung erforderlich ist, um Betrug zu verhindern, Risiken zu bewerten, die Sicherheit zu gewährleisten, umweltrechtliche oder behördliche Anforderungen einzuhalten; (i) der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Lieferung der Fahrzeuge nicht nachkommt. Im Falle einer solchen Auflösung hat der Verkäufer Fleequid zusätzlich zu jedem anderen Fleequid zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zu zahlen: (l) die Verkaufsprovisionen für das Fahrzeug, für das ein Zuschlag erteilt wurde; (m) alle von Fleequid im Zusammenhang mit dem Verkaufsprozess getragenen Kosten. Zusätzlich zum Vorstehenden hat der Verkäufer im Falle einer Auflösung aus den in den Buchstaben (d), (e), (f), (g), (h) oder (i) dieses Artikels genannten Gründen an Fleequid eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Reservepreises zu zahlen, der für die erste Versteigerung auf der Plattform Marketplace festgelegt wurde. Der Verkäufer verzichtet ausdrücklich auf jedwede Einwendungen oder Ansprüche gegenüber Fleequid in Bezug auf die ermessensbasierte Ausübung solcher Rechte und die daraus folgende Verteilung der Kosten und Vertragsstrafen.
10. Bedingungen für den Weiterverkauf von Fahrzeugen durch Fleequid an den eigentlichen Endkäufer.
10.1 Wenn ein Fahrzeug bei einer Versteigerung in Form eines Weiterverkaufs und in Übereinstimmung mit Artikel 9.1) zugeschlagen wird, überträgt Fleequid als Kommissionär den Kaufvertrag durch Weiterverkauf auf die jeweiligen Auftraggeber für Kauf und Verkauf. Dementsprechend wird das Fahrzeug formell von Fleequid vom Verkäufer gekauft und dann auf den endgültigen (und eigentlichen) Käufer übertragen, der die Zuschlagserteilung erwirkt hat.
10.2 Nach der Zuschlagserteilung erhält der Käufer von Fleequid die Rechnung für das Fahrzeug. Der Rechnungsbetrag entspricht dem Zuschlagspreis des Fahrzeugs zuzüglich der an Fleequid zu zahlenden Provisionen, der Gebühren für eventuell angeforderte Dienstleistungen und etwaiger weiterer Aufwandsentschädigungen gemäß den AGB und anderen anwendbaren vertraglichen Vereinbarungen, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
10.3 Sofern in diesen AGB nicht anders vorgesehen, insbesondere in Art. 8.5 und 10.5, geht mit der Ausstellung der Rechnung durch Fleequid das gesamte Risiko in Bezug auf das Fahrzeug, einschließlich des Verlustrisikos, auf den Käufer über. Der Käufer hat alle Fleequid geschuldeten Beträge spätestens 3 Tage nach Erhalt der entsprechenden Rechnung per Banküberweisung zu zahlen. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Zahlungspflicht auch ohne rechtzeitige Ausstellung oder Empfang der Rechnung entsteht und fällig bleibt, wenn die geschuldeten Beträge auf der Grundlage der Zuschlagserteilung und der anwendbaren Gebührenordnung bestimmbar sind. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Betrag vollständig zu zahlen, ohne jegliche Aufrechnung mit anderen Ansprüchen des Käufers gegenüber Fleequid oder dem eigentlichen Verkäufer. Insbesondere kann der Käufer die Zahlung des fälligen Betrags nicht unter Berufung auf andere tatsächliche oder vermeintliche Streitigkeiten gegenüber Fleequid und/oder dem Verkäufer in Bezug auf die Versteigerung oder andere vertragliche Beziehungen verweigern. Zusätzliche Kosten oder Aufwendungen, auch für Dienstleistungen, deren Höhe im Voraus nicht bestimmt werden kann, können von Fleequid auch nachträglich angefordert und in Rechnung gestellt werden und sind vom Käufer spätestens 3 Tage nach Erhalt der entsprechenden Rechnung zu zahlen. Der Käufer verpflichtet sich, Fleequid unverzüglich und innerhalb von 3 Tagen nach Mitteilung der Zuschlagserteilung alle für die Rechnungsstellung und/oder Zulassung der Fahrzeuge gegebenenfalls erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Begleicht der Käufer die von Fleequid ausgestellten Rechnungen nicht, kann Fleequid eine Zahlungserinnerung versenden. Erhält Fleequid die vollständige Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen, nimmt der Käufer zur Kenntnis und akzeptiert das Recht von Fleequid, den Vertrag gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches als aufgelöst zu betrachten und/oder den Verkauf zu stornieren und/oder das Konto des Käufers zu sperren. Teilzahlungen sind untersagt. Im Falle einer Teilzahlung gilt: (a) wird der Restbetrag innerhalb von 3 Tagen, jedoch in mehreren Zahlungen, gezahlt, wird eine Verwaltungsvertragsstrafe von 150,00 € für jedes bei der Versteigerung ersteigerte Fahrzeug erhoben; (b) wird der Restbetrag nach 3 Tagen, jedoch innerhalb von insgesamt 7 Tagen ab dem Rechnungsdatum, gezahlt, wird eine Vertragsstrafe von 350,00 € für jedes Fahrzeug zuzüglich Verzugszinsen gemäß dem italienischen Gesetzesdekret 231/2002 und unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche erhoben; (c) wird der Restbetrag nicht innerhalb dieser Frist gezahlt, kann Fleequid in jedem Fall die Auflösung des Vertrags erklären oder den Verkauf stornieren, und zusätzlich zu den im nachfolgenden Art. 10.4 vorgesehenen Vertragsstrafen wird eine Vertragsstrafe von 500,00 € für jedes Fahrzeug erhoben, unbeschadet des Rechts auf Ersatz weiterer Schäden.
10.4 Entscheidet sich Fleequid, den Kaufvertrag gemäß Art. 10.3 aufzulösen oder den Verkauf aufgrund verspäteter oder nicht vollständig erfolgter Zahlung des Käufers zu stornieren, hat Fleequid in jedem Fall Anspruch auf Zahlung der Provisionen in Höhe des Dreifachen ihres Wertes als Vertragsstrafe, der Gebühren für bereits erbrachte Dienstleistungen sowie auf Zahlung einer Vertragsstrafe von 1.000,00 € für jedes Fahrzeug, für das ein Zuschlag erteilt wurde. Der Verkäufer erkennt seinerseits das Recht von Fleequid an und akzeptiert es ausdrücklich, in den in Art. 10.3 genannten Fällen aufgrund von dem Käufer zuzurechnender Umstände den Verkauf zu stornieren oder den Vertrag aufzulösen, und verzichtet ausdrücklich auf jedwede Ansprüche oder Einwendungen gegenüber Fleequid in Bezug auf die aus solchen Entscheidungen resultierenden Wirkungen.
10.5 Der Käufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der nach der Zuschlagserteilung mit Fleequid geschlossene Kaufvertrag von Fleequid nur innerhalb der Fristen und nach den Modalitäten storniert werden kann, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in anderen anwendbaren Vereinbarungen festgelegt sind. Der Käufer versteht und stimmt zu, dass der Weiterverkauf von Fleequid ausschließlich durchgeführt wird, um die Übertragung des Fahrzeugs vom eigentlichen Verkäufer auf den Käufer zu erleichtern. Der Kaufvertrag zwischen Fleequid und dem Käufer steht unter der Klausel „salvo il venduto" („vorbehaltlich des Verkaufs") und ist daher abhängig von der tatsächlichen Verfügbarkeit des Fahrzeugs in den Räumlichkeiten des Verkäufers sowie von dessen tatsächlicher Lieferung und Verkauf durch den Verkäufer an Fleequid. Auch wenn der Verkäufer sich durch das Verkaufsangebot unwiderruflich zum Verkauf des Fahrzeugs verpflichtet, kann Fleequid in keinem Fall für eine Nichterfüllung haftbar gemacht werden, die sich aus einem Verstoß gegen die Verkaufsverpflichtungen des eigentlichen Verkäufers, dem Verlust, der Nichtkonformität oder der Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Abholung ergibt.
10.6 Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart oder im Versteigerungsblatt oder in anderen auf der Plattform Marketplace verfügbaren Unterlagen angegeben ist, erfolgt die Übergabe des Fahrzeugs am Firmensitz des Verkäufers oder an einem anderen Ort, der von Fleequid durch Mitteilung über Abholbereitschaft des Fahrzeugs bekannt gegeben wird (EXW - Incoterms 2020). Es steht dem Käufer frei, Fleequid auch nach Abschluss der Versteigerung darum zu bitten, den Transport von dem Ort, an dem die Ware geliefert werden soll, zu einem vom Käufer angegebenen anderen Ort zu organisieren. Bei der oben genannten Dienstleistung handelt es sich um eine Zusatzleistung, deren tatsächliche Verfügbarkeit Fleequid nicht garantiert und die, sofern verfügbar, bestimmten Gebühren (oder einem konkreten Angebot von Fleequid) unterliegt und gegebenenfalls die vorherige Zustimmung zu besonderen Geschäftsbedingungen erfordert.
10.7 Sobald der eigentliche Verkäufer alle für die Eigentumsübertragung des Fahrzeugs erforderlichen Dokumente und Informationen zur Verfügung gestellt hat, überträgt Fleequid innerhalb der folgenden 10 Tage das Eigentum auf den Käufer und versendet die Mitteilung über die Bereitstellung des Fahrzeugs zur Abholung, die innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum dieser Mitteilung zu erfolgen hat. Die Mitteilung über die Bereitstellung des Fahrzeugs zur Abholung stellt eine förmliche Inverzugsetzung des Gläubigers gemäß Art. 1206 des italienischen Zivilgesetzbuches dar (mora credendi). Verstreichen diese 10 Tage, ohne dass der Käufer das Fahrzeug abholt, kann Fleequid eine Vertragsstrafe von 50,00 € für jeden Tag der Verzögerung anwenden. In jedem Fall hat Fleequid, wenn 30 Tage ab dem Datum der Mitteilung über die Bereitstellung des Fahrzeugs zur Abholung verstreichen, ohne dass die Lieferung erfolgt, das Recht, den Kaufvertrag als aufgelöst zu erklären oder gemäß den geltenden Gesetzen und den anwendbaren AGB vorzugehen. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er für die volle Wirksamkeit der Eigentumsübertragung des Fahrzeugs alle nach den im Referenzland geltenden Vorschriften erforderlichen Zulassungs-, Umschreibungs- oder Eintragungsformalitäten zu erfüllen hat. In der Regel kann das Fahrzeug erst nach Erfüllung dieser Formalitäten abgeholt werden. In Ausnahmefällen und aus nachweisbaren dringenden Gründen kann Fleequid den Käufer ermächtigen, das Fahrzeug vor Erfüllung dieser Formalitäten abzuholen. In diesem Fall: (a) nimmt der Käufer zur Kenntnis und stimmt zu, Fleequid von allen verwaltungsrechtlichen, steuerlichen, vermögensrechtlichen oder sonstigen Folgen freizustellen, die sich aus dem Besitz oder der Inverkehrbringung des noch formell auf Fleequid oder Dritte zugelassenen Fahrzeugs ergeben; (b) verpflichtet sich, alle nach den anwendbaren Vorschriften erforderlichen endgültigen Zulassungs- oder Übertragungsformalitäten spätestens 5 (fünf) Tage nach dem Datum der vorzeitigen Abholung des Fahrzeugs zu erfüllen oder bei deren Erfüllung mitzuwirken, sofern Fleequid keine andere Frist schriftlich mitteilt; (c) verpflichtet sich, Fleequid innerhalb von 1 Tag nach deren Ausstellung durch die zuständigen Behörden geeignete dokumentarische Nachweise über die Einreichung der Übertragungsformalitäten zur Verfügung zu stellen. Bei Verzögerung der Erfüllung der Formalitäten über die vorgenannte Frist von 5 Tagen hinaus (oder eine andere von Fleequid schriftlich mitgeteilte Frist) ist der Käufer verpflichtet, Fleequid eine Vertragsstrafe von 150,00 € für jeden Tag der Verzögerung zu zahlen, unbeschadet in jedem Fall des Rechts von Fleequid auf Ersatz weiterer Schäden. Übersteigt die Verzögerung 30 (dreißig) Tage, hat Fleequid das Recht, den Kaufvertrag aufzulösen oder nach eigenem Ermessen bei den zuständigen Behörden Maßnahmen zur Erlangung der Zwangszulassung des Fahrzeugs auf den Namen des Käufers zu ergreifen. In diesem Fall hat der Käufer zusätzlich zur Zahlung etwaiger bereits angefallener Vertragsstrafen Fleequid in jedem Fall alle Schäden, Lasten und Kosten zu erstatten, die ihr entstanden sind.
10.8 Fleequid stellt die Fahrzeuge dem Käufer normalerweise innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der vollständigen Zahlung aller aufgrund der Zuschlagserteilung geschuldeten Beträge zur Abholung zur Verfügung. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass diese Lieferfristen indikativ sind und keine wesentlichen Fristen im Sinne von Art. 1457 des italienischen Zivilgesetzbuches darstellen. In Bezug auf die Lieferfristen nimmt der Käufer zur Kenntnis und akzeptiert, dass Formulierungen wie „spätestens bis", „Lieferung bis" oder ähnliche, wo auch immer enthalten und vereinbart, für Fleequid keine zwingende Bedeutung haben, sondern ausschließlich administrativer Natur sind. Fleequid kann in keinem Fall für eine verspätete oder ausbleibende Lieferung haftbar gemacht werden, wenn diese Nichterfüllung beispielhaft und nicht abschließend die Folge ist von: (a) unzureichenden technischen Daten oder Ungenauigkeiten oder Verzögerungen des Käufers bei der Übermittlung der für den Transport des Fahrzeugs erforderlichen Informationen oder Daten an Fleequid; (b) Schwierigkeiten bei der Beschaffung des Fahrzeugs vom Verkäufer; (c) teilweisen oder vollständigen Streiks, Stromausfällen, Naturkatastrophen, von Behörden auferlegten Maßnahmen, Transportschwierigkeiten, Aufruhr, terroristischen Angriffen und allen anderen Fällen höherer Gewalt; (d) Verzögerungen des Versenders oder der Lieferanten oder Subunternehmer von Fleequid. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Fleequid keine Verpflichtung trifft, eine Entschädigung oder Schadloshaltung für die Überschreitung von Lieferfristen, auch wenn diese zwingend vorgesehen sind, zu gewähren, die einem oder mehreren der vorgenannten Umstände zuzurechnen ist.
10.9 Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug gemäß den von Fleequid mit der Mitteilung über die Abholbereitschaft des Fahrzeugs erteilten Anweisungen abzuholen. Bei der Übergabe wird gemeinsam ein Übergabeprotokoll erstellt, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug den Eigenschaften und Bedingungen des gekauften Fahrzeugs entspricht. Für den Fall, dass die Abholung des Fahrzeugs durch den Käufer mittels eines von ihm beauftragten Transportunternehmens erfolgt, erkennt der Käufer an und akzeptiert, dass dieser Dritte über eine Vollmacht verfügen muss, zur Abholung berechtigt sein muss und mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet sein muss, um den Käufer bei der Durchführung aller für die Abnahme des Fahrzeugs erforderlichen Überprüfungen zu vertreten. Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass Fleequid nicht verpflichtet ist, die Vertretungsbefugnisse der Person zu überprüfen, die als zur Abholung befugt angegeben wurde, und dass sich der Käufer daher verpflichtet, das Handeln des beauftragten Dritten auch dann zu bestätigen, wenn sich später herausstellt, dass dieser nicht tatsächlich zur Vertretung befugt war.
10.10 Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und nach Annahme durch Fleequid sorgt Fleequid für den Transport des Fahrzeugs an den vom Käufer angegebenen Ort. Dieser Transport wird von Fleequid durchgeführt, jedoch stets auf Risiko und Kosten des Käufers. Fleequid ist befugt, Dritte mit der Durchführung des für am geeignetsten gehaltenen Transports zu beauftragen. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Transport auf der Straße erfolgen kann und dass das Fahrzeug daher bei der Lieferung einen Kilometerstand aufweisen kann, der bis zu 5.000 (fünftausend) km höher ist als der tatsächlich auf dem Versteigerungsblatt, auf der Plattform Marketplace und in jedem Fall in den technischen Spezifikationen angegebene Stand, und dass diese Toleranz in keiner Weise einen Mangel oder eine Nichtkonformität darstellt.
10.11 Der Käufer ist in jedem Fall verpflichtet, bei der Lieferung etwaige Abweichungen des Fahrzeugs von den Angaben des Verkäufers und den im Versteigerungsblatt der Versteigerung, bei der er Zuschlagsempfänger war, aufgeführten Angaben zu überprüfen. Bei der Abholung hat der Käufer das Fahrzeug zu inspizieren, um die Übereinstimmung der Fahrgestellnummer, das Fehlen vom Verkäufer nicht zuvor gemeldeter Mängel und das Vorhandensein aller im Verkaufspreis enthaltenen Zubehörteile zu überprüfen. Bei zuvor nicht gemeldeten Schäden oder dem Fehlen eines oder mehrerer Zubehörteile muss der Käufer die Feststellungen in dem bei der Lieferung erstellten Dokument vermerken. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Übernahme der Lieferung des Fahrzeugs ohne fristgerechte schriftliche Anzeige etwaiger leicht überprüfbarer Nichtkonformitäten oder die nicht erfolgte Erstellung des Lieferprotokolls als Nachweis der vorbehaltlosen Annahme des Fahrzeugs als konform und mängelfrei gilt, mit entsprechender Verwirkung des Rechts, nachträgliche Reklamationen zu erheben. Erfolgt die Lieferung an eine vom Käufer für den Transport beauftragte Person, obliegt es dem Käufer spezifisch, dem Transporteur Anweisungen zum Verfahren der Vermerkung etwaiger Mängel und/oder Defekte und/oder Nichtkonformitäten des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Lieferung zu erteilen. Die Vermerkung etwaiger Nichtkonformitäten im Lieferprotokoll des Fahrzeugs stellt in keinem Fall eine förmliche Reklamationsmitteilung des Käufers oder eine Anerkennung ihres Vorliegens durch Fleequid dar. Um die mit etwaigen bei der Lieferung gemeldeten Nichtkonformitäten verbundenen Rechte nicht zu verlieren, hat der Käufer in jedem Fall eine formelle schriftliche Reklamation an Fleequid innerhalb der in Art. 13 vorgesehenen Fristen und nach den dort vorgesehenen Modalitäten zu richten, andernfalls verfällt das Recht.
11. Bedingungen für den Direktverkauf von Fahrzeugen vom Verkäufer an den Käufer, wenn Fleequid als reiner Vermittler auftritt.
11.1 Wenn Fleequid ausschließlich als Vermittler auftritt, ohne den Weiterverkaufsprozess einzuleiten, erhalten der Käufer und der Verkäufer von Fleequid eine Mitteilung über die Zuschlagserteilung, zusammen mit der Rechnung für die Provisionen und sonstige Vergütungen oder Aufwendungsersatz, die Fleequid gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen anwendbaren Vereinbarungen zustehen. Auf Aufforderung von Fleequid haben der Käufer und der Verkäufer innerhalb von höchstens 3 Tagen alle für die korrekte Rechnungsstellung der Fleequid geschuldeten Beträge erforderlichen Informationen bereitzustellen. Sobald der Eingang der ihr von den Parteien geschuldeten Beträge überprüft wurde, übermittelt Fleequid innerhalb von 3 Tagen die Daten des Käufers an den Verkäufer und die Daten des Verkäufers an den Käufer, um die Ausstellung der Verkaufsrechnung des Fahrzeugs durch den Verkäufer zu erleichtern und somit den Rechnungsstellungsprozess zu vereinfachen. Sobald Fleequid die Daten des Käufers erhalten hat, sendet der Verkäufer innerhalb von 5 Tagen die Verkaufsrechnung und die für die Zahlung des Fahrzeugs erforderlichen Bankdaten direkt an den Käufer. Der Betrag dieser Rechnung entspricht dem Zuschlagspreis zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer, sofern anwendbar. Bei Verzögerung der Ausstellung der Verkaufsrechnung des Fahrzeugs nimmt der Verkäufer zur Kenntnis und akzeptiert das Recht von Fleequid, eine Vertragsstrafe von 150,00 € für jeden Tag der Verzögerung anzuwenden und zu erheben, beginnend ab dem vierten Tag nach Eingang der Daten des Käufers bei Fleequid.
11.2 Mit der Ausstellung der Rechnung durch den Verkäufer gehen sämtliche Risiken in Bezug auf das Fahrzeug, einschließlich des Verlust- oder Zerstörungsrisikos, auf den Käufer über. Der Käufer hat alle dem Verkäufer geschuldeten Beträge spätestens drei (3) Tage nach Erhalt der entsprechenden Rechnung per Banküberweisung zu zahlen und dem Verkäufer innerhalb derselben Frist alle für die Übertragung des Fahrzeugs auf den Käufer erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Betrag der Verkaufsrechnung des Fahrzeugs vom Käufer vollständig zu zahlen, ohne jegliche Aufrechnung mit anderen Forderungen. Begleicht der Käufer die vom Verkäufer ausgestellte Rechnung nicht, kann Fleequid eine Zahlungserinnerung versenden. Erhält der Verkäufer die vollständige Zahlung nicht innerhalb von sieben (7) Tagen, und in jedem Fall bei Verzug, nimmt der Käufer zur Kenntnis und akzeptiert das Recht von Fleequid und des Verkäufers, den Vertrag gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches als aufgelöst zu betrachten und in jedem Fall das Recht von Fleequid, den Verkauf zu stornieren und/oder das Konto des Käufers zu sperren. Der Verkäufer erkennt diese Rechte von Fleequid ausdrücklich an und akzeptiert sie, indem er ausdrücklich auf jedwede Ansprüche oder Einwendungen gegenüber Fleequid in Bezug auf die aus solchen Entscheidungen resultierenden Wirkungen verzichtet. Teilzahlungen sind in jedem Fall untersagt. Im Falle von Teilzahlungen ist Fleequid berechtigt, gegenüber dem Käufer eine Vertragsstrafe von 350,00 € anzuwenden, wenn die innerhalb der Zahlungsfrist eingegangenen Gesamtbeträge den Fleequid und/oder dem Verkäufer insgesamt geschuldeten Beträgen entsprechen, oder eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Zuschlagspreises in allen anderen Fällen.
11.3 Entscheidet sich Fleequid, den Kaufvertrag gemäß Art. 11.2 aufzulösen oder den Verkauf aufgrund verspäteter oder nicht vollständig erfolgter Zahlung des Käufers an den Verkäufer zu stornieren, hat Fleequid in jedem Fall Anspruch auf Zahlung der vom Käufer geschuldeten Provisionen, der Gebühren für bereits erbrachte Dienstleistungen sowie auf Zahlung einer Vertragsstrafe von 1.000,00 € für jedes Fahrzeug, für das ein Zuschlag erteilt wurde.
11.4 Mit Ausnahme von Fahrzeugen, die ausschließlich zur Verschrottung bestimmt sind, muss der Verkäufer, nachdem der Käufer ihm alle für die Übertragung des Eigentums an dem Fahrzeug erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt hat, innerhalb der folgenden 20 Tage die Übertragung des Eigentums auf den Käufer vornehmen und diesem schriftlich mitteilen, dass das Fahrzeug zur Übergabe bereitsteht, die, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach dem Datum dieser Mitteilung erfolgen muss. Die Benachrichtigung über die Abholbereitschaft des Fahrzeugs stellt eine förmliche Ermahnung gemäß Artikel 1206 des italienischen Zivilgesetzbuches (mora credendi) dar.
11.5 Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart oder Versteigerungsblatt oder anderen auf der Plattform Marketplace einsehbaren Unterlagen angegeben ist, erfolgt die Lieferung des Fahrzeugs am Firmensitz des Verkäufers (EXW – Incoterms 2020).
11.6 Wird das Fahrzeug nicht innerhalb der oben genannten Fristen an den Käufer geliefert, erkennt der Verkäufer das Recht sowohl des Käufers als auch von Fleequid an, den Vertrag gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches als aufgelöst zu betrachten, und in jedem Fall das Recht von Fleequid, den Verkauf zu stornieren und/oder das Konto des Verkäufers zu sperren. In jedem Fall berührt die Auflösung des Kaufvertrags nicht das Recht von Fleequid auf Zahlung der Provisionen, der Gebühren für etwaige erbrachte Dienstleistungen und sonstige geschuldete Aufwendungsersätze.
11.7 Falls Fleequid oder der Käufer beschließen, den Kaufvertrag gemäß Art. 11.6 aufzulösen, oder Fleequid den Verkauf aufgrund der Nichtlieferung des Fahrzeugs durch den Verkäufer storniert, behält Fleequid in jedem Fall den Anspruch auf die vom Verkäufer geschuldeten Provisionen in dreifacher Höhe als Vertragsstrafe, auf die Gebühren für bereits erbrachte Dienstleistungen sowie auf die Zahlung einer zusätzlichen Vertragsstrafe von 1.000,00 € durch den Verkäufer für jedes Fahrzeug, für das bei der Versteigerung ein Zuschlag erteilt wurde und das nicht an den Käufer geliefert wurde.
11.8 Weist das vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Fahrzeug Schäden, Mängel oder fehlendes Zubehör auf, die von den Angaben des Verkäufers abweichen, hat der Käufer diese in dem mit dem Verkäufer (und gegebenenfalls auch mit dem Transporteur) in zweifacher Ausfertigung zu unterzeichnenden Lieferprotokoll zu vermerken und unverzüglich eine Reklamation an Fleequid gemäß den in Art. 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Modalitäten zu richten, andernfalls verfällt das Recht.
12. Gewährleistungsausschluss und Haftungsfreistellung von Fleequid für den Prozess des Weiterverkaufs von Fahrzeugen.
12.1 Die Käufer erkennen an und akzeptieren, dass die auf der Plattform Marketplace zum Verkauf stehenden Fahrzeuge, sofern nicht in Einzelfällen ausdrücklich anders angegeben, gebraucht und keine Neufahrzeuge sind.
12.2 Die Informationen zu den Fahrzeugen, dem Zubehör und sonstigen von Fleequid zum Verkauf angebotenen Waren basieren in der Regel auf den vom Verkäufer bereitgestellten Informationen. Der Verkäufer ist allein für die technischen Spezifikationen des Fahrzeugs verantwortlich, auch wenn Fleequid den Weiterverkauf durchführt und auch wenn das Fahrzeug zuvor von Fleequid inspiziert wurde oder Gegenstand eines von Fleequid erstellten oder von Fleequid bei Dritten in Auftrag gegebenen technischen Dossiers ist. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der in den technischen Spezifikationen oder in der Versteigerungsdokumentation angegebene Kilometerstand der Fahrzeuge stets einer Toleranz von 15.000 km unterliegt. Daher kann ein Kilometerstand des Fahrzeugs, der bis zu 15.000 km höher ist als der auf der Plattform Marketplace im entsprechenden Versteigerungsblatt angegebene, unter keinen Umständen als Mangel oder als Reklamationsgrund angesehen werden, auch wenn ein von Fleequid organisierter Transport zu dieser Toleranz hinzukommt.
12.3 Die auf der Plattform Marketplace verkauften Fahrzeuge gelten als von einem Gewerbetreibenden an einen anderen Gewerbetreibenden (B2B) unter der Klausel „wie gesehen, geprüft und akzeptiert" / „wie besichtigt" verkauft, wobei der Käufer ausdrücklich den Ausschluss jeglicher Gewährleistung von Fleequid für das Fahrzeug oder seine einzelnen Komponenten anerkennt und akzeptiert. Alle von Fleequid über die Plattform Marketplace angebotenen Dienstleistungen werden stets auf eigenes Risiko des Nutzers erbracht. Dementsprechend erkennen die Parteien ausdrücklich an und vereinbaren, Fleequid im gesetzlich höchstzulässigen Umfang von jeglicher Haftung und allen Folgen freizustellen, die sich aus Mängeln, auch versteckten, Abnutzung, Unregelmäßigkeiten, mangelnder Gebrauchstauglichkeit, fehlenden Gebrauchseigenschaften, fehlenden Eigenschaften in Bezug auf das Fahrzeug oder das Zubehör ergeben, sowie aus jeglicher Unrichtigkeit, Unregelmäßigkeit, Irrtum oder Ungenauigkeit in den vom Verkäufer im Verkaufsangebot oder vom Käufer beim Kauf abgegebenen Erklärungen. In keinem Fall können von Fleequid Schadenersatzansprüche für Schäden geltend gemacht werden, die nicht in den technischen Spezifikationen und/oder den Fotografien und/oder den veröffentlichten und in jedem Fall zuvor überprüfbaren Inspektionen angegeben sind.
12.4 Der Käufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass in keinem Fall etwaige Mängel und/oder Defekte und/oder Spezifikationen und/oder Nutzungsbedingungen und/oder Nichtkonformitäten, auch in Bezug auf versteckte oder schwer zugängliche Teile des Fahrzeugs, die der Käufer hätte entdecken können, indem er die von Fleequid angebotene Möglichkeit der Inspektion und Prüfung des Fahrzeugs vor der Abgabe eines Gebots bei der Versteigerung wahrnimmt, als versteckte Mängel des Fahrzeugs angesehen werden können, mit entsprechendem Verzicht auf die damit verbundenen Gewährleistungsansprüche.
12.5 In Bezug auf das Alter und den Verschleißzustand ist Fleequid in keiner Weise haftbar und daher verpflichtet, den Käufer für etwaige Mängel zu entschädigen oder zu erstatten, auch wenn diese nicht unmittelbar sichtbar und/oder erkennbar sind, die an Fahrzeugen festgestellt werden können, die als Busse eingestuft sind und deren Kilometerstand 250.000 km überschreitet oder deren Erstzulassung mehr als vier (4) Kalenderjahre zurückliegt, an Fahrzeugen, die nicht fahrbereit sind und/oder als beschädigt und/oder ausschließlich zur Verschrottung bestimmt angegeben sind, an Fahrzeugen, die gemäß der anwendbaren Umweltgesetzgebung als Altfahrzeuge gelten, und/oder deren Zuschlagspreis weniger als 50.000,00 € (fünfzigtausend/00 Euro) beträgt.
12.6 Sollte, auch nur in geringfügigem Maße, das Vorliegen von „versteckten Mängeln" an dem von Fleequid im Rahmen des Weiterverkaufs verkauften Fahrzeug festgestellt werden, nimmt der Käufer zur Kenntnis und akzeptiert, dass Fleequid in den kommerziellen Austausch zwischen Verkäufer und Käufer eingreift, indem sie das Fahrzeug vom Verkäufer erst nach der Zuschlagserteilung kauft, dass sie nicht zur Inspektion des Fahrzeugs verpflichtet ist und dass Fleequid in jedem Fall von der Haftung in Bezug auf etwaige „versteckte Mängel" freigestellt ist (Art. 1495 des italienischen Zivilgesetzbuches). Diesbezüglich verpflichtet sich der Käufer, Fleequid von jeglichen Gewährleistungsansprüchen für etwaige „versteckte Mängel" des im Rahmen des Weiterverkaufs von Fleequid gekauften Fahrzeugs freizustellen. In jedem Fall finden die Bestimmungen der nachstehenden Artikel 13 und 14 Anwendung. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf jegliche Rückgriffsrechte gegenüber Fleequid in Bezug auf dem Verkäufer zuzurechnende Umstände und erkennt an, dass die Regelung der versteckten Mängel in jedem Fall Gegenstand einer ausschließlichen Direktklage gegenüber dem Verkäufer gemäß dem nachstehenden Art. 14 ist.
13. REKLAMATIONEN.
13.1 Jeder Nutzer hat das Recht, bei Fleequid Reklamationen einzureichen. Soweit dies möglich ist und vorbehaltlich der in diesen AGB vorgesehenen Haftungsausschlüsse, wird Fleequid sich sowohl mit dem Verkäufer als auch mit dem Käufer in Verbindung setzen, um alle möglichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf der auf der Plattform Marketplace angebotenen Fahrzeuge sowohl vor als auch nach der Zuschlagserteilung gütlich beizulegen.
13.2 In allen Fällen, in denen der Käufer die Nichtübereinstimmung des Fahrzeugs mit den in der Versteigerung angegebenen technischen Spezifikationen oder das Vorhandensein von Mängeln und/oder Defekten des Fahrzeugs beanstandet, hat der Käufer, vorausgesetzt, dass er solche Anomalien bei der Lieferung gemäß den Bestimmungen des Vertrags oder der anwendbaren AGB gemeldet hat, an Fleequid eine formelle schriftliche Reklamation per E-Mail an claims@fleequid.com oder auf jedem anderen Weg, der den Nachweis der Zustellung an Fleequid ermöglicht, zu senden. Bei Verlust des Rechts muss die Reklamation Fleequid spätestens 30 Tage nach dem Datum der Lieferung des Fahrzeugs erreichen, und unter der Bedingung, dass das Fahrzeug nicht anschließend mehr als 1.000 km zurückgelegt hat. Der Reklamation sind alle für die Bewertung des Falls durch Fleequid erforderlichen Informationen und fotografischen Nachweise beizufügen. Fleequid behält sich das Recht vor, Belegunterlagen anzufordern, die innerhalb von 5 Tagen ab der entsprechenden Aufforderung zuzusenden sind, andernfalls verfällt das Recht. Bei Verzögerungen im Informationsfluss ist Fleequid berechtigt, die eingereichte Reklamation nicht zu bearbeiten und zurückzuweisen. Fleequid behält sich das Recht vor, eingereichte Reklamationen, die unter Verstoß gegen die vorstehenden Fristen, Modalitäten und Informationsanforderungen erfolgen, nicht zu berücksichtigen.claims@fleequid.com.
13.3 Nach Einreichung der Reklamation darf der Käufer, außer in Fällen, in denen die Instandsetzung des Fahrzeugs aus nachweislich zwingender Notwendigkeit erforderlich ist, keine Instandsetzungsarbeiten ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Fleequid durchführen. In jedem Fall verpflichtet sich der Käufer, die beschädigten Teile des Fahrzeugs aufzubewahren und Fleequid zur Verfügung zu halten, andernfalls verfallen die mit der Reklamation verbundenen Rechte.
13.4 Fleequid hat das Recht, einen eigenen Sachverständigen mit der Inspektion des Fahrzeugs zu beauftragen. Der Käufer ist auf Verlangen von Fleequid verpflichtet, auf eigene Kosten Diagnosen und/oder Kostenvoranschläge für die Reparatur des Fahrzeugs vorzulegen.
13.5 Fleequid ist nach Durchführung der angemessenen Bewertungen des Falles berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, nach eigenem Ermessen, auch unter Einbeziehung des Verkäufers, eine zufriedenstellende Lösung der Reklamation zu finden.
13.6 Fleequid verpflichtet sich, Reklamationen innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt aller für die Beurteilung des Antrags des Käufers nützlichen Informationen zu bearbeiten und den Käufer über die getroffenen Feststellungen zu informieren.
13.7 Aufgrund der von Fleequid nach eigenem Ermessen durchgeführten Bewertungen kann der Reklamation stattgegeben werden oder sie kann unter Angabe von Gründen zurückgewiesen werden. Fleequid behält sich in jedem Fall das Recht vor, sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer Vorschläge zur gütlichen Beilegung etwaiger Streitigkeiten zu unterbreiten. Die Parteien nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass etwaige von Fleequid unterbreitete Beilegungsvorschläge keinerlei Anerkennung der Haftung darstellen, weder seitens Fleequid noch seitens des Verkäufers, noch einen Verzicht auf einen Verfall oder ein Recht. Die zwischen den Parteien während der Bearbeitung der Reklamation ausgetauschten Mitteilungen und Informationen sind vertraulich, und es wird ausdrücklich vereinbart, dass sie in keinem etwaigen Gerichtsverfahren verwendet oder Dritten gegenüber offengelegt werden dürfen. Die Verletzung des Verbots der Verwendung oder Offenlegung der im Rahmen des Reklamationsverfahrens ausgetauschten Informationen und Mitteilungen berechtigt Fleequid, gegenüber dem säumigen Nutzer eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € (fünftausend/00 Euro) anzuwenden, unbeschadet des Rechts auf Ersatz weiterer Schäden und ohne dass solche Mitteilungen als Beweismittel in einem gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren vorgelegt werden können.
13.8 Wird die Reklamation anerkannt, kann Fleequid beschließen, die Kosten für die Reparatur in einer Werkstatt seines Vertrauens ganz oder teilweise zu übernehmen oder dem Käufer nach Vorlage einer quittierten Rechnung, die dem gegebenenfalls ausdrücklich genehmigten Kostenvoranschlag entspricht, die entstandenen Reparaturkosten zu erstatten.
13.9 Verkäufer und Käufer akzeptieren und erkennen das Recht von Fleequid an, eine Reklamation durch die Stornierung des Verkaufs des Fahrzeugs nach eigenem Ermessen jederzeit (und auch in Abweichung von den in den AGB für die Meldung von Mängeln und Defekten vorgesehenen Fristen) zu lösen, unabhängig davon, ob die vom Käufer beanstandeten Mängel begründet sind oder nicht, und in Abweichung von den im Vertrag, in den AGB oder in anderen Regeln und Vereinbarungen festgelegten Melde- und/oder Verfallfristen, die sowohl den Verkauf der Fahrzeuge durch den Verkäufer an Fleequid als auch den Kauf und Verkauf solcher Fahrzeuge durch Fleequid an den Endkäufer regeln. In diesem Fall verpflichten sich sowohl der Verkäufer als auch der Käufer, Fleequid von jeglicher Haftung in Bezug auf die von ihr getroffene Entscheidung freizustellen und aktiv mit Fleequid zusammenzuarbeiten, damit der Verkäufer auf eigene Kosten das Eigentum und den Besitz des Fahrzeugs und der Käufer den Zuschlagspreis zurückerhält. Die Kosten der Rückgabe und der Eigentumsübertragung vom Käufer an den Verkäufer trägt, sofern nicht anders mitgeteilt, der Verkäufer, auch wenn sie von Fleequid vorgestreckt werden. Der Verkäufer erstattet, sofern nicht anders vereinbart, auch die Kosten der Lieferung des Fahrzeugs an den Käufer sowie die für die Formalitäten der vorherigen Eigentumsübertragung des Fahrzeugs entstandenen Kosten. Die in Bezug auf die Zuschlagserteilung bei der Versteigerung gezahlten Provisionen, Gebühren und Aufwendungen werden von Fleequid in keinem Fall zurückerstattet, weder an den Verkäufer noch an den Käufer. Der Käufer und der Verkäufer verzichten ausdrücklich auf jedwede Einwendungen oder Ansprüche in Bezug auf die ermessensbasierte Ausübung dieses Rechts durch Fleequid.
14. Anschlussklausel.
14.1 Unbeschadet des Vorstehenden und für den Fall, dass eine Reklamation bezüglich eines Fahrzeugs nicht gütlich beigelegt werden kann oder Fleequid nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass es den Verkauf gemäß dem vorstehenden Artikel nicht rückgängig machen will oder kann, erkennen der Käufer und der Verkäufer an und akzeptieren, dass der von Fleequid durchgeführte Weiterverkauf ausschließlich erfolgt, um den Kauf des vom Verkäufer angebotenen Fahrzeugs zu erleichtern, ohne dass ein Aufschlag auf den Verkaufspreis erhoben wird In Anbetracht dessen und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Kauf durch Fleequid beim Verkäufer „nach Verkauf” (d. h. erst nach einer Zuschlagserteilung) und ausschließlich zu dem Zweck erfolgt, das Eigentum an dem Fahrzeug leichter auf den Käufer übertragen zu können, nehmen die Nutzer zur Kenntnis und erkennen an, dass Fleequid bei der Übertragung eines Fahrzeugs durch den Weiterverkauf am Ende der Versteigerung objektiv gesehen lediglich eine Vermittlungstätigkeit ausübt.
14.2 Aufgrund des Vorstehenden erkennen sowohl der Verkäufer als auch der Käufer an und akzeptieren, dass auch aufgrund der inhärenten vertraglichen Verbindung zwischen dem Vertrag, mit dem Fleequid vom Verkäufer kauft, und dem Vertrag, mit dem Fleequid an den Käufer weiterverkauft, innerhalb der Grenzen der Rechte und Pflichten, die sich aus einer eventuellen Garantie und/oder Konformität der von Fleequid im Rahmen der Weiterverkaufstätigkeit gekauften und verkauften Fahrzeuge ergeben, alle eventuellen gerichtlichen Anträge, Klagen, Einwendungen oder Verteidigungen vom Käufer ausschließlich gegenüber dem Verkäufer und umgekehrt geltend gemacht werden müssen (und zwar auch in Übereinstimmung mit den Bestimmungen, mutatis mutandis, des Kassationsgerichtshofs, Vereinigte Kammern, 05.10.2015, Nr. 19785).
15. Anwendbares Recht, Sprache und Gerichtsstand
15.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Verträge und alle Bestimmungen, die jede Beziehung zwischen Fleequid und den Nutzern bzw. zwischen einem Nutzer und einem anderen Nutzer regeln, unterliegen ausschließlich italienischem Recht und werden auch weiterhin diesem unterliegen.
15.2 Alle Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Anwendung und/oder Beendigung dieser AGB, der Besonderen Geschäftsbedingungen, der Verträge oder sonstiger Rechtsgeschäfte unterliegen ausschließlich der Zuständigkeit des Gerichts von Como, unter ausdrücklichem Ausschluss aller anderen Gerichtsstände.
15.3 Die Vertragssprache ist Italienisch. Sollten diese AGB auch in anderen Sprachen verfügbar sein, ist ausschließlich die italienische Fassung verbindlich.
16. Mitteilungen.
16.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, müssen alle Mitteilungen zwischen Fleequid und den Nutzern schriftlich erfolgen und per Einschreiben mit Rückschein, Expresskurierdienst oder per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden:
Adorea S.r.l.
Via Provinciale per Bizzarone 43 22077 Olgiate Comasco (CO),
St.-Nr. und USt-IdNr.: 04114790134 Tel.: +390287176063
E-Mail: info@fleequid.com
16.2 Die Mitteilungen gelten als gültig und verbindlich: Zum Zeitpunkt der Zustellung, wenn sie per Einschreiben mit Rückschein gesendet werden; zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kurierdienst, wenn sie per Expresskurierdienst versendet werden; oder bei Erhalt der Empfangsbestätigung, wenn sie per E-Mail an Fleequid gesendet werden.
16.3 Mitteilungen von Fleequid werden von Fleequid an die vom Nutzer bei der Registrierung angegebenen Adressen, einschließlich der gewöhnlichen E-Mail-Adressen, weitergeleitet und gelten nach Absendung durch Fleequid als dem Adressaten bekannt und zugegangen. Jede Änderung der Kontaktadressen durch die Nutzer muss der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden, damit sie als gültig betrachtet werden kann.
Gemäß den Artikeln 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches erklärt der Nutzer ausdrücklich, die folgenden Klauseln gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben: Art. 1, Begriffsbestimmungen, Buchst. d) (automatische Anwendung der Besonderen Auktionsbedingungen); Buchst. h) (Abweichungen durch Besondere Auktionsbedingungen); Buchst. j) (Abschluss des Vertrags auch nicht schriftlich); Buchst. m) („Fleequid": Bestimmung der juristischen Person, anwendbares Steuerrecht, Haftungsbeschränkungen); Buchst. x) (Verbindlichkeit des Verkaufsangebots); Buchst. z) (Weiterverkauf auch gemäß Art. 1395 des italienischen Zivilgesetzbuches); Buchst. hh) (Altfahrzeuge – Zuweisung der umweltrechtlichen Verantwortung und Ausschluss der Haftung von Fleequid); Art. 2.3 (unwiderruflicher Auftrag zum Kauf und Verkauf); Art. 2.4 (Provisionen zulasten beider Parteien, Preisbestimmung, Genehmigung gemäß Art. 1395 des italienischen Zivilgesetzbuches, Ausschluss von Interessenkonflikten, besondere Auktionskategorien und Anwendung der entsprechenden Besonderen Bedingungen); Art. 2.5 (Verpflichtung zur Übertragung und zum Kauf des Fahrzeugs); Art. 2.6 (Ermessensbefugnis von Fleequid, als reiner Vermittler zu handeln, Beibehaltung des Anspruchs auf Provisionen); Art. 3.1 (Ausschluss der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nutzer ohne schriftliche Genehmigung); Art. 3.2 (einseitige Änderung der AGB, auch rückwirkende Wirkung, Mitteilungsmodalitäten und Überprüfungspflicht des Nutzers); Art. 3.3 (Hierarchie der vertraglichen Quellen und automatische Anwendung der Besonderen Auktionsbedingungen); Art. 4.3 (Ermessensbefugnis von Fleequid zur Genehmigung, Einschränkung oder zum Widerruf des Zugangs und der Operativität); Art. 4.4 (Verantwortlichkeit des Nutzers und Haftungsfreistellung für die Nutzung der Anmeldedaten); Art. 4.5 (Nutzungsbeschränkungen der Plattform Marketplace und Befugnis zur Sperrung/Blockierung nach Ermessen von Fleequid); Art. 4.6 (Maßnahmen und Entfernung auch ohne Vorankündigung); Art. 4.7 (Auflösung gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches); Art. 4.8 (Vertragsstrafe); Art. 4.10 (Haftungsbeschränkungen und Haftungsfreistellung); Art. 4.11 (Beschränkungen der Löschung des Profils); Art. 6 (Verbindlichkeit des Verkaufsangebots und stillschweigende Genehmigung des Dossiers/Versteigerungsblatts; Ermessensbefugnisse von Fleequid; Informationspflichten und Verantwortlichkeit des Verkäufers; ausdrückliche Auflösungsklausel; ausschließliches Verkaufsmandat, Bedingungen und Dauer; Möglichkeit der nachträglichen Zuschlagserteilung; Verkaufsbeschränkungen; Befugnis zur Stornierung oder Auflösung des Verkaufs; Verzicht des Verkäufers auf Einwendungen oder Ansprüche; Haftungsfreistellung; Regelung der zur Verschrottung bestimmten Fahrzeuge und/oder Altfahrzeuge und umweltrechtliche Verantwortung; Vertragsstrafen zulasten des Verkäufers); Art. 7 (invitatio ad offerendum; Befugnis zur Änderung und Stornierung der Versteigerung; Unwiderruflichkeit und Dauer des Kaufangebots; Befugnis zur nachträglichen Zuschlagserteilung; Besondere Auktionsbedingungen und ihre automatische Anwendung; Bestimmung des Preises und des Reservepreises); Art. 8.1 (vorläufiger Charakter der Zuschlagserteilung und Überprüfungs-/Ermessensbefugnis von Fleequid); Art. 8.3 (Anspruch auf Provisionen); Art. 8.4 (Behandlung der Kaution und Aufrechnungsbefugnis); Art. 8.5 (vollständige oder teilweise Annullierung des Verkaufs, Verringerung des Loses, Haftungsausschluss und Beschränkung der Widerspruchs- und Schadenersatzrechte); Art. 9.3 (Zahlungsmodalitäten und -bedingungen); Art. 9.4 (Rechnungsstellung, Subordination der Zahlung an den Eingang vom Käufer, Aufrechnung, Vertragsstrafen und Verzicht auf Einwendungen); Art. 9.5 (Vertragsstrafe); Art. 9.6 (Verantwortung in Bezug auf Altfahrzeuge und Pflichten des Verkäufers); Art. 9.7 und 9.8 (Fristen und Beschränkungen für die Anzeige von Mängeln); Art. 9.10 (ausdrückliche Auflösungsklausel, Ermessensbefugnisse und Vertragsstrafe); Art. 10.3 (Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot, Entstehung der Verpflichtung auch ohne Rechnung, Vertragsstrafen und ausdrückliche Auflösungsklausel); Art. 10.4 (Vertragsstrafen, Provisionen und Kosten im Falle der Auflösung oder Stornierung); Art. 10.5 (Klausel „vorbehaltlich des Verkaufs" und Haftungsbeschränkungen von Fleequid); Art. 10.7 (Abholfristen, mora credendi, Vertragsstrafen und Auflösungsbefugnis); Art. 10.8 (nicht wesentliche Lieferfristen und Haftungsausschluss für Verzögerungen); Art. 10.10 (Transport auf Risiko des Käufers und Kilometertoleranz); Art. 10.11 (Überprüfung bei Lieferung, Fristen und Modalitäten der Mängelanzeige und Verfälle); Art. 11.1 (Vertragsstrafen für verspätete Rechnungsstellung); Art. 11.2 (Risikoübergang, Aufrechnungsverbot, ausdrückliche Auflösungsklausel, Vertragsstrafen und Verzicht des Verkäufers auf Einwendungen); Art. 11.3 (Vertragsstrafen und Anspruch auf Provisionen im Falle der Auflösung oder Stornierung); Art. 11.6 (ausdrückliche Auflösungsklausel und Stornierungsrecht); Art. 11.7 (Vertragsstrafen bei Nichtlieferung); Art. 11.8 (Fristen und Modalitäten der Mängelanzeige); Art. 12.2 (Kilometertoleranz); Art. 12.3 (Gewährleistungsausschluss, Klausel „wie besichtigt" und Haftungsfreistellung); Art. 12.4 (Beschränkung der versteckten Mängel); Art. 12.5 (Haftungsbeschränkungen aufgrund von Alter, Kilometerstand und Preis); Art. 12.6 (Haftungsausschluss für versteckte Mängel und Haftungsfreistellung); Art. 13.2 (Verfallfristen und Beschränkungen des Reklamationsrechts); Art. 13.3 (Beschränkungen der Eingriffe am Fahrzeug); Art. 13.5 (Ermessensbefugnis von Fleequid in der Bearbeitung der Reklamation); Art. 13.7 (Vertraulichkeit, Nicht-Vorlagefähigkeit und Vertragsstrafe); Art. 13.9 (Befugnis zur Stornierung des Verkaufs, Haftungsfreistellung und Kostenverteilung); Art. 14.2 (vertragliche Verknüpfungsklausel und Beschränkung der Klagen gegen Fleequid); Art. 15 Anwendbares Recht, Sprache und Gerichtsstand; Art. 16.3 (Empfangs- und Kenntnisvermutung der Mitteilungen). Darüber hinaus alle Klauseln, die unter Art. 1341 Absatz 2 des italienischen Zivilgesetzbuches fallen und in den ausdrücklich vorgesehenen, geregelten und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Besonderen Auktionsbedingungen enthalten sind, einschließlich beispielhaft und nicht abschließend derjenigen, die sich auf die als „1 Euro Auctions" bezeichneten Auktionskategorien beziehen, und insbesondere: Präambel (automatische Anwendung der Besonderen Bedingungen durch die Qualifizierung der Versteigerung auch durch einfache Angabe oder Kennzeichnung; Annahme durch Nutzung der Plattform Marketplace und Teilnahme an der Versteigerung); Art. 1.1–1.3 (besonderer und abweichender Charakter der „1 Euro Auctions"; Ausschluss des Reservepreises und Nichtanwendung des entsprechenden Mechanismus; Bedeutung des PMIV als wirtschaftliche Referenz des Verkäufers); Art. 2.1 (Gültigkeit und Wirksamkeit der Zuschlagserteilung unabhängig von der Höhe des Endgebots, auch wenn symbolisch); Art. 2.3 (Vertragsabschluss durch die Wirkung der Zuschlagserteilung; Anerkennung des Wettbewerbsmechanismus als Kriterium der Preisbestimmung; Beschränkung der Beanstandungen zur Angemessenheit des Preises); Art. 3.5 (Subordination der wirtschaftlichen Ergänzung an die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Käufers und des Verkäufers); Art. 3.6 (Bedingungscharakter der Verpflichtung von Fleequid und Subordination der Auszahlung an die Regelung der Beziehung mit dem Käufer und an den Eingang der geschuldeten Beträge); Art. 3.8 (Ausschluss der wirtschaftlichen Garantie im Falle der Stornierung der Versteigerung oder missbräuchlicher oder nicht AGB-konformer Verhaltensweisen); Art. 4.2–4.3 (Befugnis von Fleequid, spezifische Provisionsstrukturen vorzusehen und Vorrang derselben gegenüber den ordentlichen); Art. 5.3 (Anwendung der Bestimmungen der AGB zu Nichterfüllung, Vertragsstrafen, Einbehaltung der Kaution und Schadenersatz); Art. 5.4 (Beschränkung und Subordination der wirtschaftlichen Ergänzung an die vorgesehenen Bedingungen und an den Preiseingang); Art. 6.1 (Befugnis von Fleequid, die Versteigerung auszusetzen, zu verlängern, zu annullieren oder für ungültig zu erklären); Art. 6.2 (Ausschluss der Wirkungen der Zuschlagserteilung und der wirtschaftlichen Garantie im Falle der Annullierung, mit Beschränkung der Haftung von Fleequid); Klauseln, die der Nutzer ausdrücklich erklärt, gelesen, geprüft, verstanden und genehmigt zu haben im Sinne und für die Wirkungen der Artikel 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches, auch für die Zwecke ihrer automatischen Anwendung in Bezug auf die einzelnen Auktionskategorien, auf die sie sich beziehen, gemäß den Artikeln 1 und 3.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ohne dass eine weitere gesonderte oder spezifische Genehmigung erforderlich ist.