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Allgemeine Geschäftsbedingungen Marketplace Fleequid®

  1. Begriffsbestimmungen.

    Zusätzlich zu den anderen in diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" enthaltenen Begriffsbestimmungen haben die folgenden Begriffe die nachstehend aufgeführte Bedeutung:

    1. "Käufer": Bezeichnet den Bietenden, der am Ende der Versteigerung das höchste Gebot (Höchstgebot) abgegeben und die Zuschlagsbestätigung von Fleequid erhalten hat, nachdem überprüft wurde, dass der Reservepreis überschritten wurde oder der Bietende ein etwaiges Gegenangebot des Verkäufers angenommen hat. Diese Partei wird somit zum eigentlichen Käufer des Fahrzeugs, indem sie das Fahrzeug von Fleequid als Verkaufskommissionär des Verkäufers erwirbt oder in den Fällen, in denen Fleequid als reiner Vermittler auftritt, das Fahrzeug direkt vom Verkäufer kauft. Dieser Begriff bezieht sich immer auf den eigentlichen Käufer, der nicht Fleequid ist.
    2. "Zuschlagserteilung/en": Gibt den Zustand des Bietenden am Ende einer Versteigerung an, bei der der Bietende - auch nach eventuellen Gebotserhöhungen - das höchste Gebot (Höchstgebot) abgegeben hat. Das Zuschlagsverfahren unterliegt in vollem Umfang Art. 8) der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    3. "Versteigerung/en": Ein telematischer Verkaufsprozess, der über die Plattform Marketplace abgewickelt wird, ein oder mehrere Gebote umfasst und mit der Zuschlagserteilung endet, aus welcher in den Fällen und unter den Bedingungen, die in diesen AGB angegeben sind, der Verkauf des Fahrzeugs an den Höchstbietenden folgt.
    4. "Mindestgebot": Der Mindestpreis des Fahrzeugs, ab dem potenzielle Käufer Gebote oder Gebotserhöhungen auf der Plattform Marketplace abgeben können.
    5. "Provisionen": Die Provisionen, die sowohl der Verkäufer als auch der Käufer dem Unternehmen Fleequid für den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen schulden, der über die Plattform Marketplace oder die Handelsdienstleistungen und -systeme von Fleequid abgewickelt wird. Soweit zwischen Fleequid und den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde oder in den Besonderen Auktionsbedingungen nichts anderes angegeben ist, werden diese Provisionen von Fleequid gemäß dem Gebührenverzeichnis von Fleequid festgelegt, das auf der Plattform Marketplace unter den folgenden Links veröffentlicht und zugänglich gemacht wird: https://fleequid.com/de/pricing-seller und https://fleequid.com/de/pricing-buyer . Für die Berechnung des Reservepreises sind nur die dem Verkäufer vertraglich in Rechnung gestellten Provisionen gemäß dem Gebührenverzeichnis von Fleequid relevant
    6. "Allgemeine Geschäftsbedingungen" oder "AGB": Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen, die im entsprechenden Bereich der Plattform Marketplace eingesehen werden können und die Beziehung zwischen Fleequid und der Allgemeinheit der Nutzer regeln.
    7. "Besondere Auktionsbedingungen": Alle eventuellen besonderen Vertragsbedingungen, die - auch in Abweichung von diesen AGB - die Regeln für den Zuschlag bestimmter Fahrzeuge innerhalb der spezifischen Bereiche der Plattform Marketplace festlegen, die einer oder mehreren Versteigerungen gewidmet sind. Die Besonderen Auktionsbedingungen, die gegebenenfalls in dem der Versteigerung gewidmeten Bereich der Plattform Marketplace eingesehen werden können, umfassen beispielsweise und ohne Anspruch auf Vollständigkeit besondere Garantiebedingungen, die Beschränkung der Gebotsabgabe auf Nutzer, die bestimmte subjektive Voraussetzungen erfüllen, besondere Lieferbedingungen oder -methoden für die Fahrzeuge oder besondere Provisionen oder Kosten, die für eine spezifische Versteigerung gelten. Das hierarchische Verhältnis zwischen den Besonderen Auktionsbedingungen und diesen AGB sowie etwaigen weiteren Besonderen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Vertragsverhältnissen ist in Art. 3.3) dieser AGB geregelt.
    8. "Besondere Geschäftsbedingungen": Allgemeine Vertragsbedingungen, die zusätzlich zu diesen AGB gelten und sich auf bestimmte Kategorien von Fahrzeugen oder Dienstleistungen beziehen, die auf der Plattform Marketplace vorhanden sind. Das Verhältnis der Besonderen Geschäftsbedingungen zu den vorliegenden AGB und allen anderen Verhandlungsgegenständen wird durch Art. 3.3) der vorliegenden AGB geregelt.
    9. "Vertrag/Verträge": Bezeichnet je nach Einzelfall die in diesen AGB sowie in etwaigen Besonderen Auktionsbedingungen und Besonderen Geschäftsbedingungen geregelten Vertragsverhältnisse. Der Vertrag regelt den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen durch den Verkäufer an Fleequid in seiner Rolle als Verkaufskommissionär des Käufers oder den Weiterverkauf von Fahrzeugen durch Fleequid in seiner Rolle als Einkaufskommissionär an den Käufer, der Hauptkäufer ist. Der Vertrag kann auch die direkte Übertragung von Fahrzeugen vom Verkäufer an den Käufer regeln, wenn Fleequid als reiner Vermittler auftritt. Es sei darauf hingewiesen, dass solche Verträge mündlich oder durch andere Willensbekundungen geschlossen werden können und Fleequid verlangt nicht zwingend, dass sie in schriftlicher Form abgeschlossen werden.
    10. "Verbraucher": Die natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht im Zusammenhang mit einer unternehmerischen, gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit im Sinne von Art. 3 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 206 vom 6. September 2005 steht.
    11. "Kaution": Geldbetrag, den der Bietende bei der Abgabe eines Gebots bei einer Versteigerung an Fleequid zahlen muss, um die Ernsthaftigkeit seines Gebots zu gewährleisten.
    12. "Fleequid": Bezieht sich hauptsächlich auf die Gesellschaft Adorea S.r.l. mit Sitz in Via Provinciale per Bizzarone 43 – 22077 Olgiate Comasco (CO), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 04114790134, Eintragung im Handelsregister von Como unter der Nummer 420825, E-Mail info@fleequid.com, Inhaber der Marke Fleequid®. Der Begriff kann sich auch auf andere juristische Personen beziehen, die mit der Gesellschaft Adorea S.r.l. verbunden sind oder von ihr mit dem Kauf und Verkauf von Fahrzeugen beauftragt wurden. Wenn ein Verkauf über eine andere juristische Person als die Gesellschaft Adorea S.r.l. erfolgt, verpflichtet sich Fleequid, dem Nutzer in den entsprechenden vertraglichen und steuerrechtlichen Unterlagen die Identifikationsdaten der an der Transaktion beteiligten Person mitzuteilen. Diese Daten können nach dem alleinigen Ermessen von Fleequid wie folgt festgelegt werden: im Voraus, indem sie dem Verkäufer bei der Annahme des Verkaufsangebots und dem Käufer im Versteigerungsblatt mitgeteilt werden; oder später, bei Vertragsabschluss, durch einfachen Hinweis auf die juristische Person in den steuerrechtlichen Unterlagen zum Kaufgeschäft. Die Nutzer akzeptieren, dass eine solche Betriebsstruktur beispielsweise Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen oder andere Unternehmen umfassen kann, die formell gegründet wurden und auf Fleequid zurückzuführen sind, einschließlich solcher mit Sitz im Ausland. Darüber hinaus unterliegen die Verkäufe den Steuergesetzen des Landes, in dem die an der jeweiligen Transaktion beteiligte juristische Person ihren Sitz hat. Schließlich sollte Fleequid im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf, bei dem Fleequid als formeller Käufer oder Verkäufer bezeichnet wird, niemals mit dem eigentlichen Käufer oder Verkäufer verwechselt werden.
    13. "Belastung/en": Bindungen oder Lasten, Garantierechte, Pfandrechte, Zwangsvollstreckungstitel, vertragliche Verpflichtungen, Eigentumsvorbehalte, Verpflichtungen in Bezug auf Steuern oder Abgaben, Hypotheken, Pfandrechte oder andere Belastungen jeglicher Art, die auf dem Fahrzeug lasten und dessen rechtliche Verkehrs- und Marktfähigkeit verhindern oder erschweren können. Jede Spezifikation der Fahrzeuge, die den "freien Verkehr" der Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union nicht zulässt, oder das Fehlen einer "CE-Zertifizierung" gemäß der geltenden Gesetzgebung der Europäischen Union, sofern erforderlich, gilt als Belastung.
    14. "Reiner Vermittler": Die Bedingung, unter der Fleequid ausschließlich als Vermittler im Versteigerungsverfahren fungiert, wobei Fleequid keinen Weiterverkauf durchführt und daher die Übertragung sowie die entsprechende Rechnungsstellung der Fahrzeuge direkt vom Verkäufer an den Käufer ermöglicht.
    15. "Plattform Marketplace": Versteigerungsplattformen und andere Plattformen, Apps, Websites und integrierte Dienste (die innerhalb von Apps, Websites und Diensten anderer Unternehmen verfügbar sind), die einen Online-Marktplatz bilden, auf dem Nutzer in den Fällen und unter den Bedingungen, die in diesen AGB und anderen zuvor genehmigten und anwendbaren Geschäftsordnungen festgelegt sind, Fahrzeuge kaufen und verkaufen und die anderen von Fleequid bereitgestellten Dienste beantragen und/oder nutzen können. Zu diesen zählt insbesondere die Website von Fleequid, die unter folgender Adresse zu finden ist: www.fleequid.com.
    16. "Gebot/e": Die Kaufgebote der an der Versteigerung teilnehmenden Bietenden, die darauf abzielen, den Kauf des Fahrzeugs zu einem bestimmten Preis anzubieten.
    17. "Bietende/r": Jeder gewerbetreibende Nutzer, der an der Versteigerung teilnimmt, indem er ein oder mehrere Gebote abgibt, die auf die Zuschlagserteilung für ein oder mehrere Fahrzeuge ausgerichtet sind. Der Bietende wird zum Käufer, sobald er die endgültige Zuschlagserteilung für das Fahrzeug erhält.
    18. "Parteien": Preis, der dem Höchstgebot entspricht und gleich oder höher ist als der Reservepreis, der von Fleequid auf Grundlage des vom Verkäufer festgelegten Mindestverkaufspreises ermittelt oder in jedem Fall später vom Verkäufer oder Käufer akzeptiert wurde (im Falle der Annahme eines eventuellen Gegenangebots des Verkäufers durch den Bietenden), in Höhe dessen Fleequid am Ende der Versteigerung den sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer verbindlichen Zuschlag erteilt.
    19. "Zuschlagspreis": Preis, der dem Höchstgebot entspricht und gleich oder höher ist als der Reservepreis, der von Fleequid auf Grundlage des vom Verkäufer festgelegten Mindestverkaufspreises ermittelt oder in jedem Fall später vom Verkäufer oder Käufer akzeptiert wurde (im Falle der Annahme eines eventuellen Gegenangebots des Verkäufers durch den Bietenden), in Höhe dessen Fleequid am Ende der Versteigerung den sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer verbindlichen Zuschlag erteilt.
    20. "Mindestverkaufspreis (MVP)": Der vom Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufsangebots festgelegte Preis in Euro, der den Mindestnettoerlös darstellt, den der Verkäufer aus dem Verkauf des Fahrzeugs erzielen möchte. Der MVP muss Fleequid zum Zeitpunkt des Verkaufsangebots mitgeteilt werden und ist verbindlich; Änderungen können nur schriftlich und nur vor Beginn der Versteigerung vorgenommen werden.
    21. "Reservepreis (RP)": Der Bruttoauktionswert, der von Fleequid auf Grundlage des vom Verkäufer festgelegten MVP und der vom Verkäufer gemäß dem Gebührenverzeichnis von Fleequid zu zahlenden Provisionen ermittelt wird. Der RP stellt die Mindestpreisschwelle dar, bei der oder über der der Verkäufer dem Verkauf des Fahrzeugs am Ende der Versteigerung sicher und unwiderruflich zustimmt und die garantiert, dass der Nettoerlös des Verkäufers bei Überschreiten des RP mindestens dem MVP entspricht.
    22. "Gewerbetreibender/e": Die natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihrer unternehmerischen, gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, oder ihr Vermittler, mit Ausnahme von Verbrauchern. Unter diese Begriffsbestimmung fallen auch "Kleinstunternehmen", d. h. Einrichtungen, Gesellschaften oder Vereinigungen, die unabhängig von ihrer Rechtsform und auch auf Einzel- oder Familienbasis eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, wobei sie weniger als zehn Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro erzielen, und zwar gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Anhangs zur Empfehlung der Kommission Nr. 2003/361/EG vom 6. Mai 2003 und Artikel 18 Buchstabe d-bis des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 206/2005 (Verbrauchergesetzbuch).
    23. "Verkaufsangebot": Die Anzeige, mit der der Verkäufer selbstständig oder mit Unterstützung von Fleequid ein oder mehrere Fahrzeuge zum Verkauf im Rahmen einer Versteigerung oder eines anderen auf der Plattform Marketplace vorhandenen Verfahrens anbietet.
    24. "Höchstgebot": Der höchste Wert aller Gebote, die von den Bietenden bis zum Ende der Versteigerung abgegeben werden, auch nach etwaigen Gebotserhöhungen. Für den Fall, dass Fleequid gemäß diesen AGB das Recht hat, eine oder mehrere Zuschlagserteilungen zu stornieren, wird das Höchstgebot unter Ausschluss des Werts der Gebote für zuvor stornierte Zuschlagserteilungen ermittelt.
    25. "Weiterverkauf": Bezeichnet am Ende der Versteigerung, die zu einem bedingungslosen Verkaufsversprechen des Verkäufers sowie zu einem bedingungslosen Kaufversprechen des Käufers führt, den Vorgang, der auch in den in Artikel 1395 des italienischen Zivilgesetzbuches vorgesehenen Formen durchgeführt werden kann und mittels dessen Fleequid, falls das Fahrzeug sich nicht bereits im Besitz von Fleequid befindet und falls Fleequid nicht als reiner Vermittler auftritt, das Fahrzeug vom Verkäufer zum Zuschlagspreis kauft und es an den Endkäufer weiterverkauft.
    26. "Dienstleistung/en": Die Dienstleistungen, die den Nutzern von Fleequid sowohl offline als auch online zur Verfügung gestellt werden können und gebührenpflichtig sind (wie z.B. Transport- und Logistikdienstleistungen für Fahrzeuge und andere auf der Plattform Marketplace angegebene Dienstleistungen), mit Ausnahme der gebührenpflichtigen Vermittlungsdienstleistungen beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen über die Plattform Marketplace.
    27. "Technische Spezifikationen": Alle vom Verkäufer zur Verfügung gestellten oder von Fleequid angegebenen und vom Verkäufer genehmigten Informationen zu den technischen und administrativen Merkmalen jedes der auf der Plattform Marketplace zum Verkauf angebotenen Fahrzeuge.
    28. "Gebührenverzeichnis Fleequid": Eine Reihe von Bedingungen, die die Berechnung der sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer an Fleequid zu zahlenden Provisionen im Falle und zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung im Zuge einer oder mehrerer Versteigerungen regeln, wobei diese Provisionen auch als Prozentsatz des Zuschlagspreises festgelegt sein können. Das Gebührenverzeichnis von Fleequid kann unter folgenden Links eingesehen werden: https://fleequid.com/de/pricing-seller und https://fleequid.com/de/pricing-buyer .
    29. "Gebühren": Die Vergütung, mit Ausnahme der Provisionen, die Fleequid für die Bereitstellung einer oder mehrerer Dienstleistungen, die von den Nutzern angefordert werden, zusteht.
    30. "Nutzer": Jede/r Gewerbetreibende, jedes Einzelunternehmen oder jede juristische Person, die den Prozess zur Registrierung für die Plattform Marketplace abgeschlossen hat oder der Plattform anderweitig durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigetreten ist, um auf die Versteigerungen auf der Plattform Marketplace von Fleequid zuzugreifen, sie anzuzeigen, zu verwenden oder an ihnen teilzunehmen, den Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen vorzuschlagen und die angebotenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, einschließlich Verkäufer, Bietende und Käufer.
    31. "Fahrzeug/e": Jedes neue oder gebrauchte Kraftfahrzeug, das von den Verkäufern über die Plattform Marketplace verkauft oder angeboten wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Busse, Lastwagen, Lieferwagen, Autos und andere Transportmittel.
    32. "Verkäufer": eder Gewerbetreibende, der die Verkaufsdienste von Fleequid nutzt und seine Fahrzeuge zum Verkauf anbietet. Dieser Begriff bezieht sich immer auf den eigentlichen Verkäufer, der nicht Fleequid ist. Für den Fall, dass Fleequid im Weiterverkaufsverfahren die Rolle des formellen Verkäufers übernimmt, wird immer die Bezeichnung Fleequid gewählt.

    Wenn in diesen AGB von "Tagen" die Rede ist, sind damit Werktage gemeint, wobei unter "Werktagen" die Wochentage von Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr zu verstehen sind, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Italien. Es gilt die Zeitzone, in der sich der eingetragene Firmensitz von Fleequid befindet.

  2. ZWECKE.

    1. Fleequid ist ein professioneller Anbieter im Management großer Fahrzeugflotten und verfügt über qualifiziertes Fachwissen im Bereich der Wertsteigerung, unter anderem durch die Rücknahme, Bewertung, Entsorgung und den Verkauf von Firmenfahrzeugen. Fleequid ist unter anderem ein Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 vom 19. Oktober 2022, der Richtlinie 2000/31/EG und des Art. 1 Absatz 1 Buchstabe b) der Richtlinie (EU) 2015/1535, da Fleequid einen Online-Marktplatz (Marketplace) konzipiert, entwickelt und implementiert, auf dem jeder Nutzer Fahrzeuge kaufen und/oder verkaufen sowie die anderen Dienstleistungen anfordern und/oder nutzen kann. Die Plattform Marketplace fungiert insbesondere als Versteigerungsplattform, die es Verkäufern ermöglicht, Fahrzeuge zum Verkauf anzubieten, und Käufern die Möglichkeit bietet, auch durch Gebotserhöhungen Gebote abzugeben.
    2. Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, die Bedingungen zu regeln, unter denen Nutzer die Plattform Marketplace nutzen, Fleequid mit dem Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen über eine Versteigerung beauftragen, Kauf- und Verkaufsverträge abschließen oder zusätzliche Dienstleistungen anfordern und in Anspruch nehmen können.
    3. Die Nutzer nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass die Versteigerungen, mit Ausnahme der Fälle, in denen Fleequid als reiner Vermittler auftritt (siehe Art. 2.6), stets von Fleequid durchgeführt werden, wobei Fleequid im eigenen Namen und im Auftrag der Nutzer mit einem unwiderruflichen Kauf- bzw. Verkaufsauftrag gemäß Art. 1703 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches agiert. Wenn ein Nutzer über die Plattform Marketplace als Verkäufer auftritt, indem er ein Verkaufsangebot für ein Fahrzeug eingibt, beauftragt er Fleequid nach entsprechender Annahme gemäß Art. 1731 des italienischen Zivilgesetzbuches, im Namen von Fleequid und im Auftrag des Nutzers die jeweils angegebenen Fahrzeuge zum Zuschlagspreis zu verkaufen (d.h. zu: a. dem Wert des Höchstgebots, wenn dieses höher ist als der Reservepreis, der wiederum zuvor vom Verkäufer angegeben wurde; b. dem Wert des Höchstgebots, das niedriger als dieser Reservepreis ist, aber nach der Versteigerung dennoch ausdrücklich vom Verkäufer akzeptiert wird; oder c. zu dem Wert des Gegenangebots, das der Verkäufer dem Bietenden gemacht hat und von diesem angenommen wurde). Wenn ein Nutzer als Bietender auf der Plattform Marketplace auftritt, erteilt er Fleequid nach entsprechender Annahme hingegen den unwiderruflichen Auftrag, im Auftrag des Nutzers und im Namen von Fleequid ein oder mehrere Fahrzeuge zu dem am Ende des Versteigerungsverfahrens festgelegten Zuschlagspreis zu kaufen.
    4. Die Nutzer nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass Fleequid im Allgemeinen als Kommissionär sowohl für den Bietenden als auch für den Verkäufer auftritt und im Falle eines Zuschlags von beiden Seiten Provisionen einfordert und erhält. Die Nutzer ermächtigen Fleequid ausdrücklich zum Abschluss von Kaufverträgen gemäß Artikel 1395 des italienischen Zivilgesetzbuches und nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass Fleequid auf die Festlegung des Inhalts des jeweils zustande gekommenen Kaufvertrags keinen Einfluss hat, da der Mindestverkaufspreis (MVP) jedes Fahrzeugs ausschließlich vom Verkäufer festgelegt wird, während der Reservepreis (RP) von Fleequid in Folge unter Berücksichtigung des MVP und des Gebührenverzeichnisses von Fleequid festgelegt wird, um dem Verkäufer bei Überschreitung des RP einen Nettoerlös zu sichern, der mindestens dem MVP entspricht. Der Zuschlagspreis wird im Verlauf der Versteigerung stets vom Käufer durch die Abgabe der Kaufgebote und der etwaigen Gebotserhöhungen festgelegt. In Anbetracht des Vorstehenden erkennen die Parteien ausdrücklich an und akzeptieren, dass die konkrete Funktionsweise der Plattform Marketplace und das damit verbundene Verkaufsverfahren mittels Versteigerung angemessene und ausreichende Bedingungen, ähnlich den im dritten Absatz von Artikel 1515 des italienischen Zivilgesetzbuches genannten, für die selbständige und unabhängige Bestimmung des wesentlichen Inhalts des Kaufvertrags darstellen, wobei jeglicher Interessenkonflikt seitens Fleequid ausgeschlossen ist.
    5. Sofern das Fahrzeug am Ende einer Versteigerung Gegenstand einer endgültigen Zuschlagserteilung ist und die in Artikel 6.8) genannten Bedingungen erfüllt sind, führt Fleequid die Übertragung der Fahrzeuge und die Zurechnung des beauftragten Verkaufsgeschäftes an die Auftraggeber durch, und zwar im Allgemeinen durch Weiterverkauf. Die Parteien erkennen an, dass der Weiterverkauf durch Fleequid ausschließlich zu dem Zweck erfolgt, die Zurechnung des Kaufvertrags an die jeweils vertretenen Parteien (d.h. den Verkäufer und den Käufer) zu ermöglichen. Um diesen Weiterverkauf ausführen zu können, kauft Fleequid die Fahrzeuge vom Verkäufer und überträgt das Eigentum daran auf den Zuschlagsempfänger (verbindlicher Verkauf gemäß Artikel 1478 des italienischen Zivilgesetzbuches). Wenn daher ein Fahrzeug auf der Plattform Marketplace gemäß diesen AGB, etwaigen Besonderen Geschäftsbedingungen, etwaigen Besonderen Auktionsbedingungen oder etwaigen anderen geltenden vertraglichen Vereinbarungen Gegenstand einer Zuschlagserteilung wird, ist der Verkäufer verpflichtet, das Eigentum an dem Fahrzeug an Fleequid zu übertragen, und der Käufer ist verpflichtet, dasselbe Fahrzeug gemäß den sich aus der Zuschlagserteilung ergebenden Bedingungen von Fleequid zu kaufen.
    6. Unter den gleichen Bedingungen wie im vorherigen Absatz festgelegt und in allen Fällen, in denen Fleequid nach eigenem Ermessen, auch nach der Zuschlagserteilung, beschließt, den Weiterverkauf nicht durchzuführen, sondern als reiner Vermittler vorzugehen, erfolgt die Übertragung der Fahrzeuge direkt vom Verkäufer an den Käufer. In diesem Fall behält Fleequid das Recht auf Provisionen seitens beider Parteien und der Kaufvertrag gilt als direkt zwischen Verkäufer und Käufer unter Vermittlung von Fleequid geschlossen.
  3. DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.

    1. Mit der Registrierung oder der einfachen Nutzung der Plattform Marketplace akzeptieren die Nutzer ausdrücklich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erklären sich damit einverstanden, ausschließlich an diese gebunden zu sein. Die von den Nutzern gegebenenfalls vorgeschlagenen allgemeinen Vertragsbedingungen (für die Lieferung, den Kauf usw.), insbesondere wenn sie von den Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder diesen widersprechen, werden von Fleequid nicht als angenommen oder gültig angesehen. Alle von den Nutzern vorgeschlagenen allgemeinen Geschäfts- oder Vertragsbedingungen sind nur dann gültig und verbindlich, wenn sie von Fleequid ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, nachdem die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen genehmigt wurden, und Fleequid deutlich darauf hinweist, dass man auf die Anwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichten möchte.
    2. Fleequid behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen einseitig zu ändern, sei es, um neue Produkte oder Dienstleistungen einzuführen oder um gesetzliche oder behördliche Bestimmungen zu erfüllen. Änderungen werden den Nutzern mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten klar und verständlich mitgeteilt, sofern für laufende Versteigerungen nichts anderes bestimmt ist und der Nutzer der Änderung nicht vor Ablauf dieser Frist ausdrücklich zugestimmt hat. Änderungen, die gesetzlich oder von den zuständigen Behörden vorgeschrieben sind, sind in jedem Fall sofort anwendbar und treten rückwirkend in Kraft. Fleequid wird ein Archiv mit früheren Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Gebührenverzeichnisses von Fleequid führen. Die Nutzen können auf diese früheren Versionen zugreifen, indem sie sich an den Kundendienst wenden. Einseitige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können den Nutzern von Fleequid mit einem oder mehreren der folgenden Mittel mitgeteilt werden: a) E-Mail – Eine E-Mail wird an die mit dem Konto des Nutzers verknüpfte E-Mail-Adresse gesendet, die eine Zusammenfassung der vorgeschlagenen Änderungen und einen Link zum Anzeigen der aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des aktualisierten Gebührenverzeichnisses enthält; b) Benachrichtigung – Bei der nächsten Anmeldung des Nutzers auf der Fleequid-Plattform kann eine Benachrichtigung angezeigt werden, die den Nutzer über die bevorstehenden Änderungen informiert und einen Link zum Anzeigen der aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des aktualisierten Gebührenverzeichnisses enthält; c) Veröffentlichung auf der Plattform Marketplace – Auf der Homepage der Fleequid-Website wird eine Ankündigung veröffentlicht, in der auf die bevorstehenden Änderungen hingewiesen wird und ein Link zu den aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem aktualisierten Gebührenverzeichnis bereitgestellt wird. Wenn ein Nutzer die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Gebührenverzeichnisses von Fleequid nicht akzeptiert, hat er das Recht, das Vertragsverhältnis ohne Vertragsstrafen zu widerrufen. Benutzer können dieses Recht innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung über die Änderungen und in jedem Fall ab Veröffentlichung der aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Plattform Marketplace ausüben. Der Widerruf kann durch eine schriftliche Mitteilung an die E-Mail-Adresse erfolgen: withdrawal@fleequid.com. Nach Erhalt der Widerrufserklärung löscht Fleequid das mit der Plattform Marketplace verbundene Profil des Nutzers gemäß den Bestimmungen des nachfolgenden Art. 4.11) und wendet die unveränderte Fassung der AGB auf alle noch nicht abgeschlossenen Beziehungen an, sofern diese vom Nutzer vor dem Datum der Mitteilung der Änderungen der AGB aufgenommen wurden. Die Nutzer sind verpflichtet, vor dem Abschluss eines verbindlichen Angebots die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im entsprechenden Abschnitt der Plattform Marketplace einzusehen. Die Nutzung der Plattform Marketplace oder einer von Fleequid angebotenen Dienstleistung gilt als Zustimmung zu allen vorgenommenen Änderungen. Im Falle eines Streits über die Fassung oder Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Vertrag müssen die Nutzer nachweisen können, dass sie trotz aller angemessenen Bemühungen keine Möglichkeit hatten, die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzusehen, obwohl sie den entsprechenden Abschnitt des der Plattform Marketplace konsultiert und rechtzeitig eine schriftliche Anfrage an Fleequid gestellt haben, bevor sie diesbezüglich Einwände, Fragen oder Beschwerden erheben.
    3. Besondere Geschäftsbedingungen und/oder Besondere Auktionsbedingungen und/oder Einzelverträge können die Beziehung zwischen Fleequid und bestimmten Nutzern oder zwischen den Nutzern untereinander in Bezug auf alle oder einige der auf der Plattform Marketplace verfügbaren Fahrzeuge, Versteigerungen und Dienstleistungen regeln. Soweit eine oder mehrere der oben genannten möglichen Geschäftsbestimmungen auf den Vertrag Anwendung finden, erkennen die Nutzer für diese die folgende Rangfolge an: 1) Besondere Auktionsbedingungen: Diese Bedingungen haben in der Hierarchie den höchsten Stellenwert. Wenn sie für eine oder mehrere Versteigerungen angegeben sind, haben sie Vorrang vor allen anderen Besonderen Geschäftsbedingungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht anders festgelegt. 2) Besondere Geschäftsbedingungen: Diese Bedingungen haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind aber den Besonderen Auktionsbedingungen untergeordnet, wenn letztere angegeben sind. 3) Einzelverträge: Schriftlich formulierte und von Fleequid genehmigte Einzelverträge mit einem oder mehreren Nutzern können im Verhältnis zwischen Fleequid und den jeweiligen Nutzern von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Besonderen Geschäftsbedingungen abweichen, nicht aber von den Besonderen Auktionsbedingungen, es sei denn, in diesen Einzelverträgen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Verträge auch von diesen abweichen. 4) Allgemeine Geschäftsbedingungen: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Übrigen auch dann, wenn Einzelverträge und/oder Besondere Geschäftsbedingungen und/oder Besondere Auktionsbedingungen vorgesehen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wurde.
  4. REGISTRIERUNG UND ZULÄSSIGE NUTZUNG DER PLATTFORM MARKETPLACE.

    1. Nutzer, die die von Fleequid angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, müssen sich registrieren. Die Registrierung ist kostenlos und birgt keine Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen. Mit der Registrierung auf der Plattform Marketplace garantiert der Nutzer, volljährig, gewerbetreibend und in der Lage zu sein, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen annehmen zu können.
    2. Die Teilnahme an den Versteigerungen ist ausschließlich den Nutzern vorbehalten, die das Registrierungsverfahren auf der Plattform Marketplace abgeschlossen, die erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß eingegeben und die folgenden Dokumente an Fleequid übermittelt haben:
      1. Aktuellen Handelskammerauszug (oder eine gleichwertige Bescheinigung) mit genauer Angabe der Befugnisse des gesetzlichen Vertreters, der maximal sechs Monate vor der Registrierung ausgestellt wurde;
      2. Ausweisdokument des Einzelunternehmers oder des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens und zugehörige Steuernummer;
      3. Bescheinigung über die Zuweisung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder ein anderes gleichwertiges nationales Dokument;
      4. Jedes andere Dokument, das von Fleequid vernünftigerweise und möglicherweise angefordert wird, um den Nutzer zu identifizieren und seinen Status als Gewerbetreibender festzustellen oder, in Bezug auf bestimmte Kategorien von Versteigerungen, den Besitz bestimmter Genehmigungen, Qualifikationen oder sonstiger gesetzlich vorgeschriebener technischer und beruflicher Anforderungen zu überprüfen.
      Nach Ermessen von Fleequid kann der Zugang zur Plattform Marketplace und die Teilnahme an den Versteigerungen auch Nutzern ermöglicht werden, die noch nicht alle erforderlichen Unterlagen zur Gänze übermittelt haben. In solchen Fällen behält sich Fleequid das Recht vor, jederzeit die Vorlage fehlender oder aktualisierter Unterlagen zu verlangen und bei Nichteinhaltung die Erlaubnis für den Zugang zur Plattform Marketplace und die Teilnahme an den Versteigerungen auszusetzen oder zu widerrufen.
    3. Die Registrierung auf der Plattform Marketplace beinhaltet die Verpflichtung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren. Fleequid behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und zu jeder Zeit eine analoge Genehmigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein aktualisiertes offizielles Dokument zu verlangen, um den Status des Nutzers als Gewerbetreibender bzw. den fortbestehenden Besitz der für bestimmte Versteigerungskategorien erforderlichen technischen und beruflichen Voraussetzungen, nachzuweisen. Die Gültigkeit und Wirksamkeit der Registrierung unterliegt der Genehmigung durch Fleequid. Fleequid behält sich das Recht vor, den registrierten Nutzern jederzeit und nach eigenem Ermessen den Zugriff auf seine Datenbank und andere Funktionen der Plattform Marketplace zu gewähren oder zu verweigern. Fleequid behält sich außerdem das Recht vor, die Aktivitäten der Nutzern auf diejenigen Versteigerungskategorien zu beschränken, für die sie den tatsächlichen Besitz der in der geltenden Gesetzgebung vorgeschriebenen technischen und beruflichen Anforderungen nachgewiesen haben. Jeder registrierte Nutzer darf sich nur einmal registrieren und muss dabei einen oder mehrere Ansprechpartner des Unternehmens angeben, die berechtigt sind, auf der Plattform Marketplace tätig zu werden. Das im Rahmen der Registrierung erstellte Nutzerprofil ist nicht an Dritte übertragbar. Es ist verboten, sich unter falscher Identität auf der Plattform Marketplace zu registrieren.
    4. Nach Abschluss der Registrierung erhält der Nutzer von Fleequid einen Benutzernamen (dieser entspricht der E-Mail-Adresse des bei der Registrierung angegebenen Ansprechpartners des Unternehmens oder der weiteren Ansprechpartner, die später mit dem Nutzerprofil verbunden werden) und ein Passwort (eines für jeden der mit dem Nutzerprofil verbundenen Ansprechpartner). Diese Zugangsdaten ermöglichen es, Fahrzeuge anzubieten oder Fahrzeuge und Dienstleistungen über die Plattform Marketplace zu erwerben. Der Nutzer verpflichtet sich, die Zugangsdaten zu seinem Nutzerprofil sowie die Liste der befugten Ansprechpartner des Unternehmens, die mit diesem Profil verknüpft sind, auf eigene Verantwortung streng vertraulich zu behandeln und regelmäßig zu aktualisieren. Der registrierte Nutzer ist für die missbräuchliche Verwendung des Benutzernamens und des Passworts sowie für die Aktualisierung der Personen, die in seinem Namen auf der Plattform Marketplace als Ansprechpartner für das Unternehmen tätig sein dürfen, verantwortlich und stellt Fleequid, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausdrücklich von jedweder Haftung in diesem Zusammenhang frei.
    5. Registrierte Nutzer sind im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, Fahrzeuge auf der Plattform Marketplace zum Verkauf mittels Versteigerung anzubieten und im Rahmen der auf der Plattform Marketplace stattfindenden Versteigerungen Gebote abzugeben. Um an den Versteigerungen teilzunehmen und ein Angebot abzugeben, muss der Nutzer eine Kaution hinterlegen, deren Höhe und Zahlungsbedingungen in den Besonderen Auktionsbedingungen oder im Rahmen des Verfahrens, das den Benutzer bei der Abgabe seines Gebots anleitet, anderweitig auf der Plattform Marketplace angegeben werden. Fleequid handhabt die Kaution gemäß den Bestimmungen des folgenden Art. 8.4). Die zulässige Nutzung der Plattform Marketplace beschränkt sich auf die Einsichtnahme in die vorhandenen Versteigerungen und Verkaufsankündigungen, die Abgabe von Verkaufsangeboten für Fahrzeuge zur Versteigerung und die Abgabe von Geboten für eine oder mehrere Versteigerungen zum Zwecke des Erwerbs eines/r oder mehrerer Fahrzeuge und/oder Dienstleistungen. Jede andere Nutzung der Plattform Marketplace ist ausdrücklich untersagt. Unzulässig sind insbesondere Aktivitäten, die darauf abzielen, die Plattform Marketplace für andere Nutzer funktionsuntüchtig zu machen oder ihre Nutzung zu erschweren. Ohne ausdrückliche Genehmigung von Fleequid dürfen die Daten auf der Plattform Marketplace nicht zum Aufbau von Datenbanken verwendet, systematisch überwacht oder für andere als die erlaubten Zwecke genutzt werden. Die Nutzer dürfen keine Data-Mining-Programme, Roboter oder andere Programme zum Sammeln oder Weitergeben von Daten verwenden. Jeder Nutzer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, die Plattform Marketplace nicht zu nutzen, um andere Nutzer zu kontaktieren, Informationen oder Dokumente in Bezug auf die auf der Plattform Marketplace angebotenen Fahrzeuge anzufordern oder Kaufverträge unter Umgehung von Fleequid direkt abzuschließen. Fleequid behält sich das Recht vor, den Zugang zur Plattform Marketplace oder die Teilnahme an einer oder mehreren Versteigerungen nach eigenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und/oder auszusetzen, wenn der Verdacht besteht, dass die bereitgestellten Daten rechtswidrig, unwahr, unvollständig, unkorrekt, veraltet oder falsch sein könnten. Fleequid kann den Zugang des Nutzers verschleiern und/oder sperren, wenn Fleequid der Ansicht ist, dass die Fahrzeuge, die Gegenstand des Verkaufsangebots sind, verdächtiger Herkunft sind, dass die abgegebenen Gebote verdächtig sind, dass der Nutzer anormale, illegale oder missbräuchliche Gebote abgegeben hat, dass der Nutzer die an Fleequid geschuldeten Provisionen oder Gebühren für bereitgestellte Fahrzeuge oder Dienstleistungen nicht bezahlt hat, dass Streitigkeiten bezüglich der von Dritten bereitgestellten Daten bestehen, dass Fleequid anormale Zugriffe des Nutzer aufgezeichnet hat, dass der Verdacht besteht, dass Dritte im Besitz der Zugangsdaten zum zur Plattform Marketplace sind oder dass die Plattform Marketplace und die darin enthaltenen Daten für rechtswidrige Zwecke oder für Zwecke verwendet wurden, die nicht den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vorgesehenen Bedingungen und Zwecken entsprechen.
    6. Fleequid wird dem Nutzer die aufgrund der vorgenannten Verstöße ergriffenen Maßnahmen unter Angabe der entsprechenden Gründe unverzüglich schriftlich mitteilen. In den im vorstehenden Absatz (Art. 4.5) genannten Fällen behält sich Fleequid das Recht vor, die Verstöße unverzüglich und direkt zu beseitigen oder den Nutzer förmlich zu ermahnen, die Verstöße innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) Tagen zu beseitigen. Nach Ablauf dieser Frist ist Fleequid in jedem Fall berechtigt, das Benutzerprofil zu löschen oder auf unbestimmte Zeit zu sperren. Die oben genannte Handlungsfrist gilt nicht in den folgenden Fällen: (a) wenn Fleequid einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung nachkommen muss, die die Beendigung der Bereitstellung von Fahrzeugen oder Dienstleistungen an den Nutzer ohne Einhaltung der Handlungsfrist erfordert; (b) wenn Fleequid nach italienischem Recht berechtigt ist, den Vertrag aus zwingenden Gründen aufzulösen; oder (c) wenn der Nutzer wiederholt gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Regeln zur Nutzung der Plattform Marketplace verstoßen hat. Darüber hinaus gilt die Handlungsfrist nicht, wenn die Daten des Nutzers rechtswidrig oder unangemessen sind, wenn das Verhalten des Nutzers die Sicherheit der Plattform Marketplace oder die Sicherheit von Fleequid oder anderen Nutzern gefährdet oder wenn das Verhalten des Nutzers mit Betrug, Fälschungen, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, Spamming oder jugendgefährdendem Verhalten zusammenhängt. In all diesen Fällen wird Fleequid dennoch eine Begründung für die ergriffene Maßnahme liefern.
    7. In den in Artikel 4.5) genannten Fällen kann Fleequid neben der Entfernung und Unkenntlichmachung der Daten des Nutzers auch den Zugang zu den Versteigerungen sperren. Der Nutzer wird unverzüglich per E-Mail oder zertifizierte E-Mail über derartige Maßnahmen informiert. Bei zwei oder mehr Verstößen des Nutzers gegen Artikel 4.5) ist Fleequid berechtigt, den Zugang des Nutzers zur Plattform Marketplace dauerhaft zu sperren, die Daten des Nutzers dauerhaft zu löschen und alle laufenden Verträge gemäß Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches aufzulösen.
    8. Im Falle der Auflösung der Geschäftsbeziehung durch Fleequid gemäß dem vorstehenden Art. 4.7) kann Fleequid die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 € (dreitausend Euro//00) verlangen, unbeschadet des Anspruchs auf Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens.
    9. Das unternehmenseigene System für Beschwerdemanagement von Fleequid ist über die auf der Plattform Marketplace angegebenen Kontaktdaten sowie per E-Mail unter der folgenden Adresse erreichbar: claims@fleequid.com. Dieses System ist gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/1150 aufgebaut. Darüber hinaus wird gemäß Artikel 12 der oben genannten Verordnung darauf hingewiesen, dass alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung der Bestimmungen dieses Artikels einem Schlichtungsversuch durch die Schlichtungsstelle der Handelskammer Como unterzogen werden, wobei Fleequid die Absicht erklärt, mit dieser Schlichtungsstelle zusammenarbeiten zu wollen. Dieser Schlichtungsversuch wird von einer vermittelnden natürlichen Person durchgeführt, die gemäß den Bestimmungen der Schlichtungsverordnung der genannten Handelskammer benannt wird und vorgeht, wobei der Nutzer diese Schlichtungsverordnung unter dem folgenden link einsehen kann.
    10. Der Nutzer erkennt an und akzeptiert, dass das Recht zur Nutzung der Plattform Marketplace durch die derzeit verfügbare Informationstechnologie begrenzt ist und dass Fleequid keine Gewähr für technische Mängel der Plattform Marketplace oder hinsichtlich der ständigen und ununterbrochenen Verfügbarkeit der Plattform Marketplace, ihrer Funktionstüchtigkeit oder ihrer fehlerfreien Nutzung übernehmen kann. Die Nutzer stellen Fleequid ausdrücklich von jeglicher Haftung, einschließlich Schadensersatz, hinsichtlich etwaiger Mängel oder Fehlfunktionen der Plattform Marketplace frei, außer im Falle betrügerischer Handlungen seitens Fleequid. Daher können weder Fleequid noch seine Mitarbeiter, Vertreter und Bevollmächtigten jemals, außer im Falle von Betrug, für Anomalien auf der Plattform Marketplace oder bei der Durchführung von Versteigerungen haftbar gemacht werden, die auf technische Fehler, Programmierfehler oder Verbindungsfehler über Computernetzwerke zurückzuführen sind.
    11. Der Nutzer hat das Recht, jederzeit die Löschung oder Berichtigung seines Profils auf der Plattform Marketplace zu verlangen, wobei die Bestimmungen der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) oder anderer anwendbarer Datenschutzgesetze gelten. Dazu kann der Benutzer den Kundendienst von Fleequid über die auf der Plattform Marketplace angegebenen Kontaktdaten kontaktieren oder den Anweisungen im entsprechenden Abschnitt folgen. Vor dem Löschen oder Berichtigen des Benutzerprofils kann Fleequid zusätzliche Informationen anfordern, um die Identität des Nutzers zu überprüfen. Nach Abschluss der Löschung werden alle mit dem Profil des Nutzers verknüpften Informationen automatisch aus dem System entfernt, mit Ausnahme der Informationen, die zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder für Sicherheitszwecke, zur Betrugsprävention und zu anderen Zwecken im Einklang mit den Datenschutzgesetzen erforderlich sind. Fleequid wird das Profil auch nach Erhalt einer Widerrufserklärung des Nutzers gemäß Art. 3.2) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen löschen. Es wird darauf hingewiesen, dass Fleequid die Löschung des Profils bis zum Ablauf aller Gültigkeitsfristen der vom Nutzer auf der Plattform Marketplace bis zum Datum der Mitteilung des Widerrufs dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Aufforderung zur Löschung des Profils auf der Plattform Marketplace übernommenen Verpflichtungen beschränken oder verhindern kann, wenn der Benutzer zum Zeitpunkt der Beantragung der Löschung des Profils auf der Plattform Marketplace als Verkäufer oder Käufer an einem Versteigerungsverfahren teilnimmt oder ein Gebot oder ein Verkaufsangebot abgegeben hat.
  5. VERARBEITUNG DER PERSONENBEZOGENEN DATEN DER NUTZER.

    1. Bei der Registrierung auf der Plattform Marketplace von Fleequid erklärt der registrierte Nutzer, dass er die Datenschutzrichtlinie gemäß den geltenden Gesetzen und den Anforderungen von Artikel 13 der DSGVO (EU) 2016/679 gelesen hat, die unter der folgenden Adresse eingesehen werden können: https://fleequid.com/de/privacy-policy . Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen, die ihre Sicherheit und Vertraulichkeit gewährleisten, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der DSGVO für die in dieser Datenschutzrichtlinie angegebenen Zwecke, in der auch die Rechte und Verfahren angegeben und erläutert werden, die die betroffene Person in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten geltend machen kann.
    2. Registrierte Benutzer können sich für den Fleequid-Newsletter anmelden. Die Nutzer können den Newsletter jederzeit abbestellen, indem sie im Newsletter, den sie erhalten, die entsprechende Option auswählen. Durch die Zustimmung zum Erhalt des Newsletters erklären sich die Nutzer damit einverstanden, gemäß der Datenschutzrichtlinie über neue Versteigerungen, neue Angebote oder neue von der Plattform Marketplace bereitgestellte Dienstleistungen informiert zu werden.
  6. BEDINGUNGEN FÜR DAS ANBIETEN VON FAHRZEUGEN ZUM VERKAUF IM ZUGE EINER VERSTEIGERUNG.

    1. Registrierte Nutzer haben das Recht, aber nicht die Pflicht, Fahrzeuge über den dafür vorgesehenen reservierten Bereich der Plattform Marketplace zum Verkauf anzubieten. Die Verkaufsangebote für die Fahrzeuge können vom Verkäufer selbständig oder mit Unterstützung des Verkaufspersonals von Fleequid auf die Plattform Marketplace gestellt werden.
    2. Um das Verkaufsangebot annehmen und die Versteigerung einleiten zu können, benötigt Fleequid vom Verkäufer eine wahrheitsgemäße und zuverlässige Beschreibung der technischen Spezifikationen des Fahrzeugs. Alle technischen und verwaltungstechnischen Informationen über das Fahrzeug müssen zusammen mit aktuellem Foto genau und vollständig angegeben werden. In der Fahrzeugbeschreibungen und den auf die Plattform Marketplace hochgeladenen Bildern und Zeichnungen dürfen keine externen Links, Telefonnummern oder EMail-Adressen enthalten sein. Fleequid behält sich das Recht vor, Bilder oder Dokumente zu anonymisieren, aus denen der aktuelle oder frühere Eigentümer des Fahrzeugs hervorgehen könnte. Der Verkäufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Fleequid ein Verkaufsangebot, einen Kaufversuch, ein Gebot oder eine Annahme ohne Angabe von Gründen ablehnen oder ein Fahrzeug einer anderen als der vom Verkäufer angegebenen Produktgruppe zuordnen kann. Bei der Festlegung von Fristen ist das Datum und die Uhrzeit des Computersystems von Fleequid maßgebend. Um dem Verkäufer die Veräußerung von Fahrzeugen und die Einstellung von Verkaufsangeboten auf der Plattform Marketplace zu erleichtern, behält sich Fleequid das Recht vor, dem Verkäufer unter bestimmten Umständen die Erstellung eines detaillierten technischen Dossiers der vom Verkaufsgeschäft betroffenen Fahrzeuge anzubieten. Die Erstellung dieses technischen Dossiers durch Fleequid unterliegt - auch auf Anfrage des Verkäufers - der Zustimmung von Fleequid und ist mit bestimmten Gebühren verbunden. Wenn Fleequid die Dienstleistung zur Erstellung eines technischen Dossiers bereitstellt, verpflichtet sich der Verkäufer, die Fahrzeuge und die entsprechenden verwaltungsrechtlichen und technischen Unterlagen dem von Fleequid beauftragten Personal zur Verfügung zu stellen und durch das von ihm beauftragte technische Personal Unterstützung bei der Überprüfung der Fahrzeuge zu leisten. Darüber hinaus ermächtigt der Verkäufer Fleequid, die Fahrzeuge zu besichtigen, zu testen, zu fotografieren und vor dem Verkauf eingehende Inspektionen durchzuführen. Auf Anfrage und nach Genehmigung seitens Fleequid kann Fleequid die logistische Verwaltung der Fahrzeuge übernehmen und verwaltungstechnische Untersuchungen durchführen oder zusätzliche technische Unterlagen beschaffen; auch diese Tätigkeiten unterliegen spezifischen Gebühren und der entsprechenden Verfügbarkeit. Wenn der Verkäufer Fleequid mit der Zusammenstellung des technischen Dossiers beauftragt, muss er dieses überprüfen und bestätigen, wobei er unverzüglich auf eventuelle Mängel oder Ungenauigkeiten hinweisen muss. Obwohl das Dossier von Fleequid zusammengestellt wird, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Verkäufers, zu überprüfen, ob das technische Dossier, das im Bereich der Versteigerungen der Plattform Marketplace zur Verfügung gestellt wird, mit den tatsächlichen technischen Spezifikationen des Fahrzeugs übereinstimmt. Die Veröffentlichung des technischen Dossiers auf der Plattform Marketplace in Verbindung mit dem Versäumnis des Verkäufers, etwaige Fehler in den technischen Spezifikationen, die den Nutzern mitgeteilt wurden, unverzüglich zu melden, gilt als stillschweigende Genehmigung des Dossiers durch den Verkäufer.
    3. Indem er sein Fahrzeug zum Verkauf mittels Versteigerung anbietet, sichert der Verkäufer Fleequid und den Bietenden zu, dass die Fahrzeuge derzeit sowie zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags vollständig im Eigentum des Verkäufers stehen und frei von jeglichen Belastungen sind. In Ausnahmefällen kann Fleequid die Versteigerung von Fahrzeugen mit Belastungen genehmigen, sofern der Verkäufer Fleequid unverzüglich schriftlich über das Vorliegen von Belastungen informiert. Falls das Fahrzeug mit Belastungen behaftet ist, muss der Verkäufer die Art und die zu ihrer Beseitigung erforderlichen Verfahren einschließlich der damit verbundenen Kosten angeben. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde oder in den Besonderen Auktionsbedingungen nichts anderes festgelegt ist, hat die Beseitigung der Belastungen stets zu Lasten und auf Kosten des Verkäufers zu erfolgen, wobei sie innerhalb von maximal 3 Werktagen nach der Zuschlagserteilung abgeschlossen sein muss. Werden die Belastungen nicht innerhalb dieser Frist gelöscht, ist Fleequid berechtigt, den Vertrag aufzulösen und dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 € (zweitausend Euro) aufzuerlegen. Betrifft das Verkaufsangebot ausschließlich zum Verschrotten bestimmte Fahrzeuge, ist der Verkäufer verpflichtet, Fleequid unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, damit Fleequid die Möglichkeit zur Teilnahme an der Versteigerung auf die Nutzer beschränken kann, die gemäß der geltenden Gesetzgebung über die für den Verkauf geltenden beruflichen Voraussetzungen verfügen.
    4. Bei unvollständigen Verkaufsangeboten hat Fleequid das Recht, vom Verkäufer jederzeit die zur Ergänzung des Angebots erforderlichen Informationen und Unterlagen anzufordern. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle von Fleequid angeforderten Unterlagen und Informationen innerhalb von 3 Tagen nach der entsprechenden Anfrage zur Verfügung zu stellen.
    5. Auch nach der Genehmigung des Verkaufsangebots hat Fleequid stets das Recht, weitere Informationen und/oder Unterlagen zu den vom Verkäufer angebotenen Fahrzeugen anzufordern und zu erhalten.
    6. Die Dauer jeder Versteigerung, der Wert der eventuell vorgesehenen Gebotserhöhungen und die Höhe des Mindestgebots werden von Fleequid in angemessener Weise festgelegt. Sollte es notwendig sein, eine neue Versteigerung anzusetzen, liegt es an Fleequid, den zeitlichen Abstand zwischen den Versteigerungen zu bestimmen. Unter Einhaltung des Reservepreises behält sich Fleequid das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu bestimmen, mit welcher der im folgenden Art. 7.8) vorgesehenen Versteigerungsarten der Verkauf versucht werden soll. Die Höhe des Mindestgebots kann von Fleequid niedriger, gleich oder höher als der Reservepreis festgesetzt werden, wobei die Zuschlagserteilung die Parteien nur dann bindet, wenn der Reservepreis überschritten wird oder wenn der Verkäufer gemäß Artikel 6.11 ein niedrigeres Gebot akzeptiert
    7. Mit der Abgabe des Verkaufsangebots ermächtigt der Verkäufer Fleequid ausdrücklich dazu, das Fahrzeug zu bewerben und die technischen Spezifikationen des Fahrzeugs auch den anderen Nutzern jederzeit, sowohl vor als auch während der Versteigerung, über die Plattform Marketplace oder andere Kommunikationskanäle (z. B. Anzeigen auf anderen Websites, Newsletter, Aufnahme in die Rubrik "kommende Versteigerungen" usw.) zur Verfügung zu stellen. Unbeschadet des Rechts von Fleequid, die Versteigerung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen, gilt das Verkaufsangebot zu dem Zeitpunkt als von Fleequid angenommen, zu dem es auf der Plattform Marketplace veröffentlicht wird oder zu dem Fleequid dem Verkäufer die Annahme des Verkaufsangebots in anderer Form bestätigt. Die zum Verkauf angebotenen Fahrzeuge verbleiben während des gesamten Versteigerungsverfahren unter der Aufsicht des Verkäufers. Der Verkäufer verpflichtet sich sicherzustellen, dass diese Fahrzeuge auch weiterhin der Beschreibung auf der Plattform Marketplace, den veröffentlichten Unterlagen und den technischen Spezifikationen entsprechen und dass sie während des gesamten Zeitraums zwischen der ersten Veröffentlichung des Verkaufsangebots und der Frist, bis zu der Fleequid das Recht hat, sie im Zuge der Versteigerung zu verkaufen, nicht benutzt werden. Darüber hinaus erklärt sich der Verkäufer einverstanden, dass Fleequid eventuelle Besichtigungen an dem Standort, an dem die Fahrzeuge abgestellt sind, organisiert. Diese Besichtigungen, die unter Beiziehung der vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Fahrer und Techniker stattfinden, ermöglichen es allen am Kauf interessierten Nutzern, sich die Fahrzeuge genauer anzusehen.
    8. Mit der Annahme eines Verkaufsangebots durch Fleequid (Art. 6.7) kommt ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und Fleequid zustande. Aufgrund dieses Vertrags verpflichtet sich der Verkäufer, auch im Hinblick auf die gemäß dem vorhergehenden Art. 2.3) gewährte Verkaufsprovision, unwiderruflich, das Fahrzeug ausschließlich an Fleequid zu verkaufen (oder, falls Fleequid gemäß Art. 2.6) anstelle der Weiterveräußerung als reiner Vermittler tätig wird, direkt an den tatsächlichen Käufer). Diese Verkaufsverpflichtung, der die Verpflichtung von Fleequid (oder des Käufers, sofern Fleequid als reiner Vermittler handelt) zum Erwerb entspricht, unterliegt den folgenden Bedingungen:
      1. der Richtigkeit und Vollständigkeit aller im Verkaufsangebot enthaltenen technischen Spezifikationen (auch wenn das technische Dossier von Fleequid oder von dessen Beauftragten erstellt wurde) sowie der Ordnungsmäßigkeit der vom Verkäufer bereitgestellten oder dem Verkaufsangebot beigefügten Unterlagen, die sämtlich als wesentlich gelten;
      2. der endgültigen Zuschlagserteilung für das Fahrzeug zugunsten eines Käufers am Ende des Auktionsverfahrens;
      3. der fristgerechten Zahlung des Zuschlagspreises sowie sämtlicher weiterer an Fleequid geschuldeter Beträge in Form von Provisionen und Gebühren durch den erfolgreichen Bieter gemäß den Allgemeinen Marketplace-Bedingungen oder dem Vertrag.
      Der Verkäufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass etwaige Rechnungsanforderungen von Fleequid ausschließlich administrativer Natur sind und keine Bestätigung für den Eintritt der in diesem Artikel genannten Bedingungen darstellen. Der Verkäufer erkennt ferner das Recht von Fleequid an, den Verkauf zu annullieren und/oder den Vertrag im Falle verspäteter oder ausbleibender Zahlung durch den Käufer zu kündigen, und verzichtet ausdrücklich auf jegliche Ansprüche oder Einwendungen gegenüber Fleequid im Zusammenhang mit den Folgen solcher Entscheidungen. Die Verkaufsverpflichtung des Verkäufers gilt auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit von sechzig (60) Tagen ab dem Datum der Annahme des Verkaufsangebots durch Fleequid. Während dieses Mindestzeitraums darf der Verkäufer den Verkaufsauftrag nicht widerrufen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von sechzig (60) Tagen kann der Verkäufer die Verkaufsverpflichtung durch schriftliche Mitteilung an Fleequid unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens fünfzehn (15) Tagen beenden. Der Rücktritt wird wirksam:
      1. nach Ablauf der Kündigungsfrist, sofern sich das Fahrzeug nicht in einer Auktion befindet;
      2. mit Abschluss der Auktion, sofern sich das Fahrzeug am Ende der Kündigungsfrist noch in einer Auktion befindet und unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug am Ende dieser Auktion nicht zugeschlagen wird.
      Kommt es im Rahmen der Auktion zu einem Zuschlag, darf die Gültigkeitsdauer der Verkaufsverpflichtung des Verkäufers keinesfalls weniger als dreißig (30) Tage ab dem Datum betragen, an dem Fleequid den Verkäufer und den Käufer über den Zuschlag informiert. Dieser zusätzliche Zeitraum ist erforderlich, um Fleequid im Falle der Annullierung des ursprünglichen Zuschlags oder der Auflösung des Kaufvertrags mit dem ersten erfolgreichen Bieter die Möglichkeit zu geben, nachfolgende Angebote zu prüfen und den Zuschlag an andere Bieter mit gültigen Angeboten zu erteilen, sowie um den Weiterverkaufsvertrag mit dem erfolgreichen Käufer abzuschließen.
    9. Nach Annahme des Verkaufsangebots (Art. 6.7) erkennt der Verkäufer in jedem Fall an, dass die Plattform Marketplace der einzige Ort ist, an dem die Fahrzeuge angeboten werden dürfen, und dass er das Fahrzeug erst dann in einem anderen Zusammenhang anbieten oder verkaufen darf, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft: (a) das Fahrzeug wurde über die Plattform Marketplace verkauft; oder (b) die Frist, innerhalb derer Fleequid gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt ist, das Fahrzeug erneut zur Versteigerung auszurufen, ist abgelaufen; oder (c) obwohl diese Frist noch nicht abgelaufen ist, teilt Fleequid schriftlich mit, dass Fleequid nicht daran interessiert ist, das Fahrzeug erneut zur Versteigerung anzubieten. Daraufhin kann das Fahrzeug von der Plattform Marketplace entfernt werden. Der Anbieter verpflichtet sich, jede Einmischung in den Verkaufsprozess zu vermeiden. Alle Informationsanfragen von kaufinteressierten Nutzern sollten ausschließlich an Fleequid gerichtet werden. Ebenso verpflichtet sich der Verkäufer, Fleequid unverzüglich über jede direkte Kaufanfrage zu informieren, die während des Zeitraums eingeht, in dem Fleequid das ausschließliche Recht zum Verkauf des Fahrzeugs hat. Der Verkäufer gewährt Fleequid das ausschließliche Recht zur Bewerbung und zum Verkauf seiner Fahrzeuge. Im Falle eines Verstoßes gegen die oben genannten Verpflichtungen, einschließlich der Exklusivrechte, ist Fleequid berechtigt, dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen der Provision in Rechnung zu stellen, die der Verkäufer an Fleequid zu zahlen gehabt hätte, wenn der Verkauf mit einer Zuschlagserteilung in Höhe des Reservepreises, der von Fleequid auf Grundlage des vom Verkäufer im ersten von ihm auf der Plattform Marketplace eingestellten Verkaufsangebot mitgeteilten MVP festgelegt wurde, abgeschlossen worden wäre.
    10. Der Verkäufer erkennt das Recht von Fleequid an und akzeptiert es, in all den Fällen, in denen der Weiterverkaufsvertrag zwischen Fleequid und dem Endkäufer (oder der Direktverkaufsvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, wenn Fleequid als reiner Vermittler auftritt) auch nach der Zuschlagserteilung gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgelöst oder storniert/widerrufen wird (und daher auch, wenn der Käufer die Fleequid als Zuschlagspreis, Provisionen und Gebühren geschuldeten Beträge nicht oder nur teilweise bezahlt), das Fahrzeug anderen Bietenden zuzusprechen, die bei der Versteigerung ein Gebot abgegeben haben, das, auch wenn es niedriger als das Höchstgebot des ersten Zuschlagsempfängers ist, in jedem Fall gleich oder höher als der Reservepreis ist. Folglich gilt im letzteren Fall die erste Zuschlagserteilung als null und nichtig und wird vollständig durch die später von Fleequid mitgeteilte Zuschlagserteilung ersetzt, wobei der Verkäufer ausschließlich Anspruch auf den (niedrigeren) Zuschlagspreis hat.
    11. Der Verkäufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Fleequid oder der Käufer das Recht hat, das Fahrzeug zu kaufen, wenn am Ende der Versteigerung mindestens ein Gebot (Höchstgebot) in Höhe des Reservepreises oder darüber eingeht. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Kaufvertrag zwischen Fleequid und dem Verkäufer in all den Fällen, in denen Fleequid vom Verkäufer kauft, um den Weiterverkauf zu tätigen, unter dem Vorbehalt der Erfüllung der in Artikel 6.8) genannten Bedingungen steht. Für den Fall, dass das während der Versteigerung erfasste Höchstgebot niedriger ist als der Reservepreis, räumt Fleequid dem Verkäufer das Recht ein, innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Zuschlagsbenachrichtigung ein solches Höchstgebot, das niedriger ist als der Reservepreis, anzunehmen. Wenn es vom Verkäufer angenommen wird, wird es zum Zuschlagspreis. In diesem Fall erkennt der Verkäufer an und akzeptiert, dass der Nettoerlös niedriger sein kann als der ursprünglich festgelegte MVP. Fleequid ist berechtigt, aus berechtigten technischen oder organisatorischen Gründen eine Nachfrist zur Annahme durch den Verkäufer zu setzen, die jedoch insgesamt 10 Tage ab Zuschlagsbenachrichtigung nicht überschreiten darf. Innerhalb derselben Frist und als Alternative zur Annahme des Höchstgebots, das den Reservepreis nicht erreicht, kann der Verkäufer dem Höchstbietenden ein Gegenangebot unterbreiten und einen anderen Preis angeben, zu dem er bereit ist, das Fahrzeug zu verkaufen. Wenn der Gegenangebotspreis vom Käufer akzeptiert wird, stellt dieser den Zuschlagspreis dar und das Höchstgebot wird nicht berücksichtigt.
    12. Wenn am Ende der ersten Versteigerung kein Kaufgebot eingeht oder das Höchstgebot niedriger ist als der Reservepreis (und der Verkäufer es nicht akzeptiert), hat Fleequid, sofern mit dem Verkäufer nichts anderes vereinbart wurde, das Recht, die Versteigerung des Fahrzeugs innerhalb der Mindestgültigkeitsdauer der Verkaufsverpflichtung des Verkäufers (Art. 6.8) erneut zu versuchen. Während dieses Zeitraums kann Fleequid nach eigenem Ermessen eine bestimmte Anzahl von Versteigerungen ansetzen und gegebenenfalls das Mindestgebot oder die Art der Versteigerung ändern (Art. 7.8). Darüber hinaus kann Fleequid sich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen, um eine mögliche Senkung des MVP zu vereinbaren, wobei Fleequid den Reservepreis entsprechend neu berechnen wird. Es wird betont, dass die endgültige Entscheidung über die Senkung des MVP allein beim Verkäufer liegt.
    13. Sollten die Fahrzeuge am Ende der in Artikel 6.12) vorgesehenen Verkaufsversuche nicht zugeschlagen worden und die Gültigkeitsdauer der Verkaufsverpflichtung zugunsten von Fleequid abgelaufen sein (6.8), so kann der Verkäufer den Verkauf der Fahrzeuge unabhängig über jeden anderen Kanal, ohne Mindestpreisbeschränkung und an jede Partei vornehmen. Der Verkäufer verpflichtet sich in jedem Fall, während der Gültigkeitsdauer der in Artikel 6.8 genannten Verkaufsverpflichtung keine Verhaltensweisen an den Tag zu legen, die dazu dienen, die Vermittlung von Fleequid zu umgehen, und auch keine über die Plattform Marketplace erworbenen Informationen zu verwenden, um unter Verstoß gegen das Vorstehende direkt oder indirekt Verkäufe mit Parteien abzuschließen, die über die Plattform Marketplace oder über Fleequid mit dem Verkäufer in Kontakt getreten sind. Im Falle eines Verstoßes gegen die vorgenannte Verpflichtung ist Fleequid berechtigt, vom Verkäufer als Vertragsstrafe einen Betrag in Höhe des Dreifachen der Provision zu verlangen und einzufordern, die Fleequid zugestanden hätte, wenn das Fahrzeug bei der ersten von Fleequid durchgeführten Versteigerung zum Reservepreis zugeschlagen worden wäre. Die sich aus diesem Artikel ergebenden Verbote und Verpflichtungen des Verkäufers gelten für einen Zeitraum von 24 Monaten ab der ersten Veröffentlichung des Angebots zum Verkauf des Fahrzeugs auf der Plattform Marketplace. Weigert sich der Verkäufer nach der Zuschlagserteilung für ein Fahrzeug ohne triftigen Grund, das Eigentum an dem Fahrzeug auf Fleequid oder, im Falle einer reinen Vermittlung, direkt auf den Käufer zu übertragen, so ist der Verkäufer verpflichtet, Fleequid eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Zuschlagspreises zu zahlen, unbeschadet des Rechts von Fleequid und/oder des Käufers auf Ersatz etwaiger weiterer Schäden. Es wird davon ausgegangen, dass diese Strafe zusätzlich zu den bereits von Fleequid aufgelaufenen Provisionen gilt und das Recht von Fleequid, den Vertrag gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches aufzulösen oder den Verkauf zu stornieren, nicht beeinträchtigt.
    14. Der Verkäufer verpflichtet sich, Fleequid, seine Tochtergesellschaften und/oder verbundenen Unternehmen sowie alle seine leitenden Angestellten, Direktoren, Gesellschafter und/oder Anteilseigner, Mitarbeiter und/oder Vertreter von allen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Verfahren, Streitigkeiten, Schäden, Kosten oder Gebühren jeglicher Art freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus Folgendem ergeben: (a) Falschangaben, Auslassungen oder sonstigen Verstößen in Bezug auf Erklärungen, Garantien oder Verpflichtungen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt wurden und sich daraus ergeben (beispielsweise und nicht ausschließlich Auslassungen bei der Zusammenstellung der technischen Spezifikationen, bestehend aus: Vorhandensein von nicht gemeldeten Roststellen, Fehlfunktionen der Klimaanlage, fehlende Teile, aufleuchtende Kontrollleuchten usw.); (b) gefährlichen Stoffen in Verbindung mit den Fahrzeugen oder Verunreinigungen aufgrund von Leckagen, Verschüttungen oder Defekten beim Betrieb der Fahrzeuge; (c) Mängeln bei der Vorlage der erforderlichen Unterlagen, einschließlich der Originaldokumente, zum Zwecke der Übergabe der Fahrzeuge vom Verkäufer an Fleequid und von Fleequid an den Käufer; (d) Belastungen von Fahrzeugen, die nicht ausdrücklich erklärt und von Fleequid oder dem Endkäufer akzeptiert wurden; (e) Zahlungen von Fleequid, die durch eventuelle Aufwendungen, Vorrechte oder sonstige eingetragene oder nicht eingetragene Rechte verursacht wurden, die von Gläubigern oder einer anderen Person oder Behörde in Bezug auf die Fahrzeuge geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob sie offengelegt wurden oder nicht, um den Eigentumsanspruch an den Fahrzeugen zu klären; (f) jeglicher Nichteinhaltung der einschlägigen und anwendbaren Umweltvorschriften; (g) der missbräuchlichen Nutzung der Plattform Marketplace durch den Verkäufer; (h) Steuern, Kosten oder Aufwendungen, die sich aus der Nichteinhaltung von Gesetzen oder Vorschriften im Zusammenhang mit der Transaktion durch den Verkäufer ergeben; (i) fahrlässigem oder vorsätzlichem und/oder anderweitig rechtswidrigem Verhalten des Verkäufers im Zusammenhang mit den AGB oder den Verträgen; und (f) dem Versäumnis des Verkäufers, Fleequid ab dem ersten Verkaufsangebot ausdrücklich und unverzüglich über seine Absicht zu informieren, die Fahrzeuge zum Zwecke der Verschrottung verkaufen zu wollen. Der Verkäufer trägt die alleinige Verantwortung für etwaige Fehler bei der Erstellung des Verkaufsangebots, auch wenn es mit Unterstützung des Verkaufspersonals von Fleequid ausgefüllt wird, oder bei der Erstellung des technischen Dossiers durch Fleequid, und ist dafür verantwortlich, die auf der Plattform Marketplace veröffentlichten Informationen über die Versteigerung auf Ungenauigkeiten zu überprüfen und diese Fleequid gegebenenfalls unverzüglich zu melden. Außer in Fällen, in denen Fleequid in betrügerischer Absicht handelt, erklärt sich der Verkäufer ausdrücklich damit einverstanden, Fleequid von jeglicher Haftung hinsichtlich der Vollständigkeit, Genauigkeit oder Konformität der Beschreibung der Fahrzeuge, des Mindestgebots, des vom Verkäufer festgelegten Mindestverkaufspreises, des folglich von Fleequid festgelegten Reservepreises oder anderer Aspekte im Zusammenhang mit der Zuschlagserteilung im Rahmen der Versteigerung freizustellen. Fleequid lehnt jegliche Verantwortung für die Aktualisierung von Verkaufsangeboten oder anderen Benachrichtigungsfunktionen in Fleequid-Anwendungen ab, da solche Aktualisierungen nicht in Echtzeit erfolgen können und Verzögerungen unterliegen, auf die Fleequid keinen Einfluss hat. Fleequid kann nicht für Ausfälle oder Verzögerungen bei der Datenübertragung, mangelnde Kompatibilität oder Schäden verantwortlich gemacht werden, die durch die Verwendung von Systemen oder Diensten Dritter entstehen, einschließlich Betriebsunterbrechungen von Computern, Mobilgeräten oder Zahlungssystemen. Schließlich erkennt der Verkäufer an und akzeptiert, dass Fleequid keine, auch nicht implizite, Garantie für die Bruttoeinnahmen geben kann, die mit dem Verkauf der Fahrzeuge auf der Plattform Marketplace erzielt werden können.
  7. VERSTEIGERUNG.

    1. Die von Fleequid angenommenen Verkaufsangebote werden auf der Plattform Marketplace veröffentlicht und allen registrierten Nutzern in ihren entsprechenden detaillierten Daten zur Verfügung gestellt. Bei allen Versteigerungsarten, einschließlich derjenigen mit der Option "Sofortkauf" (Compra-Subito), wird die Verkaufsverpflichtung des Verkäufers ausschließlich durch Artikel 6.8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, der eine Mindestgültigkeitsdauer von sechzig (60) Tagen und ein Widerrufsrecht mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen vorsieht, wobei nicht zwischen den verschiedenen Verkaufsarten unterschieden wird.
    2. Auf der für die Versteigerung vorgesehenen Seite der Plattform Marketplace werden das Anfangs- und Schlussdatum der Versteigerung, die für jeden Nutzer zulässigen Gebotsschritte und alle anderen Details zum Verkaufsangebot, einschließlich der eventuell geltenden Besonderen Auktionsbedingungen sowie der geltenden Provisionen und Gebühren, angegeben. Die Nutzer sind verpflichtet, sich über die Besonderen Auktionsbedingungen zu informieren, in denen andere Vertragsbedingungen, Gebühren oder Provisionen als in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sein können.
    3. Gli Utenti riconoscono e accettano che le informazioni sulla sezione dell'Asta del Marketplace sono indicative fino all'avvio Die Nutzer nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass die Informationen im Versteigerungsbereich der Plattform Marketplace bis zum tatsächlichen Beginn der Versteigerung unverbindlich sind und von Fleequid geändert werden können. Darüber hinaus verstehen sie, dass diese Informationen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages darstellen, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) darstellen. Fleequid behält sich das Recht vor, den Verkaufsprozess abzubrechen, wenn Fleequid der Meinung ist, dass die Plattform Marketplace missbräuchlich verwendet wird oder dass Nutzer den Ausgang der Versteigerung beeinflussen.
    4. Kaufinteressierte Nutzer nehmen über die Benutzeroberfläche der Plattform Marketplace an der Versteigerung teil, indem sie verbindliche Gebote für die Fahrzeuge abgeben. Die Gebote müssen in ganzen Zahlen ohne Dezimalstellen ausgedrückt werden und sind unwiderruflich, es sei denn, Fleequid erlaubt nach rechtzeitiger Kontaktaufnahme vor Ablauf der Frist eine Änderung oder Stornierung.
    5. Alle von Fleequid durchgeführten Versteigerungen sehen einen Reservepreis vor. Die Bietenden nehmen zur Kenntnis, dass die Abgabe des höchsten Gebots (Höchstgebot) bis zur offiziellen Bekanntgabe der Zuschlagserteilung durch Fleequid keine Garantie für den Verkauf darstellt. Jedes Gebot unterliegt der Zahlung einer Kaution durch den Nutzer. Die Nichtzahlung der Kaution führt dazu, dass der entsprechende Nutzer nicht an der Versteigerung teilnehmen kann. Die Handhabung der Kaution durch Fleequid ist in Artikel 8.4) unten geregelt.
    6. Jeder auf der Plattform Marketplace angegebene Betrag ist in Euro ausgedrückt und versteht sich zuzüglich einer eventuellen Mehrwertsteuer.
    7. Jedes Gebot bleibt für den Bietenden für 15 Tage nach Zuschlagserteilung verbindlich und stellt eine Verpflichtung dar, das Fahrzeug von Fleequid als Einkaufskommissionär oder direkt vom Verkäufer zu kaufen, wenn Fleequid als reiner Vermittler auftritt. Im Falle einer Annullierung der Zuschlagserteilung ist Fleequid berechtigt, die Versteigerung einem anderen Bietenden zuzuschlagen, der während der Gültigkeitsdauer des vorherigen Gebots ein gültiges Gebot abgegeben hat.
    8. Fleequid kann Versteigerungen auf die folgenden Arten durchzuführen:
      • Gebotsbasierte Versteigerung: Der bietende Nutzer kann Gebote abgeben, die über dem Mindestgebot liegen, wobei Fleequid die Mindestgebotsschritte festlegt. Die Verwendung eines automatischen Systems zur Gebotserhöhung bis zu einem vorher festgelegten Höchstbetrag kann zulässig sein. Am Ende der Versteigerung kann es eine kurze Nachfrist geben, um weitere Gebotserhöhungen zuzulassen.
      • Sofortkauf" (Compra-Subito): Fleequid kann den Nutzern als eigenständige Versteigerungsart oder in Kombination mit einer gebotsbasierten Versteigerung die Möglichkeit bieten, ein Fahrzeug sofort zu erwerben, ohne dass das System der Gebotsschritte bzw. Gebotserhöhungen angewandt werden muss. In diesem Fall wird das Höchstgebot durch das Mindestgebot bestimmt, das immer dem von Fleequid auf Grundlage des vom Verkäufer festgelegten MVP ermittelten Reservepreis entspricht. Sobald bei dieser Art des Verkaufs ein Gebot eingegangen ist, werden alle anderen Gebote, die im Zusammenhang mit der mit dem Sofortkauf verbundenen Versteigerung stehen, annulliert. In jedem Fall unterliegt die Verkaufsverpflichtung des Verkäufers für die Option Sofortkauf denselben Fristen und Widerrufsbedingungen wie in Artikel 6.8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, ohne Ausnahmen oder Abweichungen.
      • Privatverkauf (Vendita Riservata): Zusätzlich zu den oben beschriebenen Methoden kann Fleequid spezielle Verkaufsveranstaltungen mit der Bezeichnung "Privatverkäufe" aktivieren, die für einen oder mehrere Nutzer, die möglicherweise an der Abgabe eines Kaufgebots interessiert sind, bestimmt und auf den öffentlichen Seiten der Plattform Marketplace nicht zu sehen sind. Diese Veranstaltungen werden ausschließlich in dem von Fleequid benannten persönlichen Bereich der Nutzer und gegebenenfalls über direkte Links, die von Fleequid oder seinem Verkaufspersonal mitgeteilt werden, zugänglich gemacht. Für die Schaffung der Veranstaltung ist die vorherige Zustimmung des Verkäufers erforderlich, der zumindest die obligatorischen Mindestdaten (FIN des Fahrzeugs, Mindestverkaufspreis - MVP) angeben muss. Bei dieser Verkaufsmöglichkeit entspricht das Mindestgebot dem Reservepreis, der von Fleequid auf der Grundlage des vom Verkäufer festgelegten MVP bestimmt wird. Die benannten Nutzer können: (a) das Verkaufsangebot sofort annehmen, wobei die endgültige Zuschlagserteilung in diesem Fall an den Nutzer geht, der es als erstes annimmt; oder (b) ein Gebot unter dem Reservepreis abgeben. Wenn während derselben Veranstaltung ein anderer benannter Nutzer das Verkaufsangebot zum Reservepreis annimmt, hat diese Annahme Vorrang und jedes niedrigere Gebot verliert automatisch an Gültigkeit. Die Zuschlagserteilung ergeht an den Nutzer, der das Verkaufsangebot zum Reservepreis als Erster angenommen hat. Beschließt der Verkäufer hingegen in Ermangelung einer Annahme zum Reservepreis, ein niedrigeres Gebot in Erwägung zu ziehen, gelten die in den Artikeln 6.11 und 8.1 festgelegten Regeln für Verhandlungen und Gegenangebote: Der Verkäufer hat drei (3) Tage Zeit, um das unter dem Reservepreis liegende Gebot anzunehmen, wobei diese Frist von Fleequid auf insgesamt höchstens zehn (10) Tage verlängert werden kann, und der Käufer kann das Gegenangebot des Verkäufers seinerseits innerhalb der in diesen AGB festgelegten Fristen annehmen oder ablehnen. In diesem Fall erkennt der Verkäufer an und akzeptiert, dass der Nettoerlös niedriger sein kann als der ursprünglich festgelegte MVP. Die Annahme eines niedrigeren Gebots durch den Verkäufer oder die Annahme des Gegenangebots des Verkäufers durch den Käufer kommt einer endgültigen Zuschlagserteilung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleich.
  8. Zuschlagserteilung.

    1. Wenn ein Bieter am Ende einer Versteigerung das höchste Gebot abgegeben hat (Höchstgebot), generiert die Plattform Marketplace im Allgemeinen eine Benachrichtigung über die Zuschlagserteilung (Zuschlagsbenachrichtigung). Diese Benachrichtigung ist stets von vorläufiger Natur, unterliegt der Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist an die Feststellung der Überschreitung des Reservepreises durch Fleequid oder an die Zustimmung des Verkäufers zum Verkauf des Fahrzeugs zu einem niedrigeren Preis geknüpft. Wenn der Wert des Höchstgebots gleich oder höher als der Reservepreis ist, stellt die Zuschlagserteilung eine Bestätigung des Versprechens des Verkäufers dar, das Fahrzeug zu verkaufen, und des Versprechens des Käufers, das Fahrzeug zu kaufen, wobei das Höchstgebot zum Zuschlagspreis wird. Fleequid hat in jedem Fall das Recht, auch nach der Zuschlagserteilung zu überprüfen, ob der Käufer über die für den wirksamen Abschluss des Kaufvertrages erforderlichen technischen und beruflichen Voraussetzungen verfügt; dies gilt insbesondere dann, wenn die Versteigerung auf bestimmte Nutzerkategorien beschränkt ist (z.B. Fahrzeuge, die ausschließlich zur Verschrottung bestimmt sind). Erst nach diesen Überprüfungen erhält der Nutzer eine endgültige Benachrichtigung über die Zuschlagserteilung und kann sich erst ab diesem Zeitpunkt als Käufer bezeichnen. Andernfalls, wenn das Höchstgebot niedriger ist als der von Fleequid auf Grundlage des vom Verkäufer festgelegten MVP ermittelte Reservepreis, stellt die Zuschlagserteilung nur ein Kaufversprechen für den Bietenden dar, während der Verkäufer das Recht hat, dieses Höchstgebot innerhalb der folgenden 3 Tage (oder innerhalb einer anderen Frist von höchstens 10 Tagen, die von Fleequid gemäß Art. 6.11 angegeben werden kann) anzunehmen oder innerhalb derselben Frist ein Gegenangebot zum Verkauf abzugeben. Für den Fall, dass der Verkäufer ein Höchstgebot akzeptiert, das unter dem Reservepreis liegt, erkennt der Verkäufer an und akzeptiert, dass der Nettoerlös niedriger sein kann als der ursprünglich angegebene MVP. In letzterem Fall ist die Zuschlagserteilung vorläufig und für den Verkäufer nicht bindend. Er wird für die Parteien erst dann endgültig und bindend, wenn der Verkäufer seine Annahme des Höchstgebots mitteilt, auch wenn dieses niedriger ist als der von Fleequid auf Grundlage des vom Verkäufer festgelegten MVP ermittelte Reservepreis, oder wenn der Bietende innerhalb der folgenden 3 Tage nach Erhalt eines vom Verkäufer abgegebenen Gegenangebots seine Annahme desselben mitteilt. Wenn Fleequid nicht als reiner Vermittler auftritt und somit den Weiterverkauf tätigt, ist das in der endgültigen Zuschlagserteilung enthaltene Verkaufsversprechen so zu verstehen, dass es vom Verkäufer an Fleequid als Einkaufskommissionär des Käufers ergeht, während das Kaufversprechen des Käufers so zu verstehen ist, dass es vom Käufer an Fleequid als Verkaufskommissionär des Verkäufers ergeht. Die Zuschlagserteilung gilt auch für Versteigerungen, die als „Sofortkauf“ (Compra-Subito) durchgeführt werden. In diesem Fall sind Verkäufer und Käufer sofort an das Verkaufsgeschäft gebunden (die Zuschlagserteilung gilt bereits als endgültig), außer in dem Fall, dass das Mindestgebot aufgrund eines Schreib- oder Flüchtigkeitsfehlers in einer Höhe angesetzt wurde, die nicht dem Reservepreis entspricht, und in jedem Fall unbeschadet des Rechts von Fleequid, auch nach Zuschlagserteilung zu überprüfen, ob der Käufer über die für den wirksamen Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen technischen und beruflichen Voraussetzungen verfügt. Bei Zuschlagserteilungen der Versteigerungsart „Sofortkauf“ besteht eine Entsprechung zwischen Zuschlagspreis, Höchstgebot und Reservepreis; Die Bestimmungen dieses Artikels gelten, soweit vereinbar, auch für Reservierte Verkäufe.
    2. Mit der endgültigen Zuschlagserteilung kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Käufer und Fleequid – oder, wenn Fleequid als reiner Vermittler auftritt, direkt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer – gemäß den Bestimmungen in Art. 2) dieser AGB zustande.Ein solcher Kaufvertrag unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Besonderen Auktionsbedingungen sowie allen eventuell anwendbaren Besonderen Geschäftsbedingungen und kann auf Wunsch von Fleequid zu einem Einzelvertrag zusammengeführt werden.
    3. Nach der endgültigen Zuschlagserteilung entsteht Fleequids Anspruch auf Provisionen, Gebühren und andere vereinbarte Vergütungen.
    4. Erhält der Bietende am Ende der Versteigerung den Zuschlag für das Fahrzeug, wird die Kaution vorbehaltlich der Überprüfung der vollständigen Zahlung des Zuschlagspreises, der Provisionen, der Gebühren und sonstigen Ansprüche des Käufers gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen durch Fleequid innerhalb von 3 Tagen nach Abschluss dieser Überprüfung in voller Höhe und ohne Zinsen zurückgezahlt. Andernfalls, wenn also bei der Versteigerung keine Zuschlagserteilung erfolgt, wird die Kaution von Fleequid innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf des Zeitraums, in dem das vom Bietenden abgegebene Gebot für die Parteien gemäß diesen AGB (siehe insbesondere Art. 7.7) bindend ist, ohne Zinsen an den Bietenden zurückerstattet. Der Bietende erkennt das Recht von Fleequid an und akzeptiert es, die Kaution einzubehalten, um sie für die (auch teilweise) Zahlung von Strafen, Zinsen und allen anderen Beträgen zu verwenden, die der Bietende Fleequid gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich schuldet.
  9. Bedingungen für den Kauf von Fahrzeugen vom Verkäufer durch Fleequid zum Zweck des Weiterverkaufs an den eigentlichen Käufer.

    1. Nachdem ein Fahrzeug bei einer Versteigerung zugeschlagen wurde, verpflichtet sich Fleequid, die entsprechende Unterstützung zu leisten, um den Verkaufsprozess und alle Formalitäten, einschließlich jeden bürokratischen Aufwands, im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums an den Fahrzeugen vom Verkäufer auf den Käufer zu erleichtern. Bei dieser Transaktion wird das Fahrzeug formell von Fleequid (nur formeller Käufer) erworben und dann an den Käufer (eigentlicher Käufer) übertragen. Diese Transaktion, die als Weiterverkauf bezeichnet wird, ist gemäß den in diesen AGB festgelegten Bedingungen durchzuführen.
    2. Der Weiterverkauf beinhaltet zunächst den Abschluss eines Vertrags, durch den Fleequid das Fahrzeug im eigenen Namen, aber im Auftrag des Käufers, vom Verkäufer zu den im vorstehenden Artikel genannten Bedingungen erwirbt.
    3. Der von Fleequid an den Verkäufer geschuldete Preis des Fahrzeugs entspricht dem Zuschlagspreis und wird abzüglich Provisionen, Gebühren und aller Beträge gezahlt, die der Verkäufer Fleequid schuldet. Diese Zahlung erfolgt erst, nachdem der Zuschlagsempfänger der Versteigerung (der eigentliche Endkäufer) Fleequid den Zuschlagspreis und alle anderen fälligen Beträge bezahlt hat. Es wird darauf hingewiesen, dass die Überschreitung des Reservepreises, der von Fleequid auf Grundlage des vom Verkäufer festgelegten MVP bestimmt wird, gemäß dem Gebührenverzeichnis von Fleequid zu einem Nettoerlös für den Verkäufer führt, der mindestens dem MVP entspricht, es sei denn, der Verkäufer akzeptiert ausdrücklich Gebote unter dem Reservepreis.
    4. Nach Mitteilung des Zuschlags für das Fahrzeug fordert Fleequid den Verkäufer zur Ausstellung der Verkaufsrechnung für das Fahrzeug in Euro auf. Um die Zahlung zu erhalten, hat der Verkäufer innerhalb von fünf (5) Tagen eine Verkaufsrechnung gemäß dem von Fleequid mitgeteilten Schema auszustellen. Diese Rechnung hat den Zuschlagspreis des Fahrzeugs sowie die an Fleequid geschuldeten Provisionen für die Verkaufsprovision, die Entgelte für gegebenenfalls angeforderte Services und sonstige an Fleequid geschuldete Aufwendungsersatzbeträge gemäß den Allgemeinen Bedingungen und etwaigen weiteren anwendbaren vertraglichen Vereinbarungen sowie gegebenenfalls die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer auszuweisen. Nach Verrechnung der geschuldeten Beträge (eine Verrechnung, die der Verkäufer ausdrücklich genehmigt), begleicht Fleequid die Verkaufsrechnung zugunsten des Verkäufers. Die Anforderung und Ausstellung der Rechnung haben ausschließlich administrativen Charakter und stellen in keiner Weise eine Bestätigung des Eintritts der in Art. 6.8 genannten Bedingungen dar, von denen die volle Wirksamkeit des Kaufvertrags weiterhin abhängt. Fleequid kann nach eigenem Ermessen die Ausstellung der Verkaufsrechnung verlangen, bevor die Zahlung des Käufers eingegangen ist. In diesem Fall erkennt der Verkäufer an und akzeptiert, dass Fleequid zur Zahlung der Rechnung erst nach vollständigem Eingang der vom erfolgreichen Käufer geschuldeten Beträge verpflichtet ist. Folglich kann der Verkäufer bis zum tatsächlichen Zahlungseingang keine durchsetzbare Forderung gegenüber Fleequid geltend machen und keine Vollstreckungsmaßnahmen oder Zahlungsaufforderungen einleiten. Bei verspäteter Ausstellung der Rechnung über die Frist von fünf (5) Tagen hinaus unterliegt der Verkäufer einer Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 € für jeden Tag des Verzugs, die Fleequid berechtigt ist, mit dem Rechnungsbetrag zu verrechnen. Kann Fleequid aufgrund der Nichtzahlung des Käufers oder der Annullierung des Verkaufs die Zahlung einer bereits ausgestellten Rechnung nicht vornehmen, verpflichtet sich der Verkäufer, innerhalb von fünf (5) Tagen nach entsprechender Aufforderung durch Fleequid eine entsprechende Gutschrift über den Gesamt- oder Teilbetrag der Rechnung auszustellen. Bei unterlassener oder verspäteter Ausstellung der Gutschrift findet dieselbe tägliche Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 € Anwendung, die Fleequid berechtigt ist, zu verrechnen oder von später fälligen Beträgen abzuziehen. Sofern Fleequid gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen eine neue Zuschlagserteilung des Fahrzeugs an einen anderen Bieter zu einem abweichenden Zuschlagsbetrag vornimmt, verpflichtet sich der Verkäufer, innerhalb von fünf (5) Tagen nach Aufforderung durch Fleequid die Verkaufsrechnung entsprechend dem neuen Zuschlagsbetrag neu auszustellen, wobei im Falle von Verzögerung oder unterlassener Neuausstellung dieselben Vertragsstrafen gemäß diesem Artikel Anwendung finden.
    5. Innerhalb von 5 Tagen nach der Zahlung überträgt der Verkäufer formell das Eigentum an dem Fahrzeug auf Fleequid, indem er Fleequid die Nummernschilder und alle für die Zulassung des Fahrzeugs und die Löschung aller eventuellen Belastungen erforderlichen Dokumente übermittelt. Für bereits in Italien zugelassene Fahrzeuge verpflichtet sich der Verkäufer, diese im Rahmen der Regelung "mini-passaggio", d.h. unter Inanspruchnahme der im gesetzesvertretenden Dekret 446/1997 (sog. "Legge Dini") vorgesehenen Ausnahmeregelungen, auf Fleequid zu übertragen. Bei Fahrzeugen, die nicht in Italien zugelassen sind, ist der Verkäufer verpflichtet, die Fahrzeuge im Herkunftsland abzumelden und alle anderen Formalitäten zu erledigen, die in seiner Zuständigkeit liegen und für Fleequid notwendig sind, um die Zulassung und Marktfähigkeit der Fahrzeuge zu erhalten. Erfolgt dies aus Gründen, die Fleequid nicht zuzurechnen sind, nicht innerhalb der gesetzten Frist, kann Fleequid, unbeschadet aller anderen Rechte, die sich aus der Anwendung dieser AGB ergeben, eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 € pro Verzugstag verhängen.
    6. Nach der Bezahlung gestattet der Verkäufer die Abholung des Fahrzeugs durch den Endkäufer oder eine andere damit beauftragte Person. Die Abholung erfolgt innerhalb von 10 Tagen, nachdem Fleequid den Verkäufer über die Bereitschaft zur Entgegennahme des Fahrzeugs informiert hat. Der Verkäufer verpflichtet sich, das Fahrzeug in Übereinstimmung mit der auf der Plattform Marketplace enthaltenen Beschreibung, den technischen Spezifikationen und allen anderen im Verkaufsangebot angegebenen, sich darauf beziehenden oder darin enthaltenen Informationen zu übergeben, und es, außer in den Fällen, in denen das Fahrzeug ab origine als nicht fahrbereit oder zur Verschrottung bestimmt gemeldet worden ist, in einem für die Auslieferung angemessenen Zustand zu halten, wobei er sicherzustellen hat, dass es handhabungsfähig und mit den für den normalen Betrieb wesentlichen Teilen ausgestattet ist, einschließlich der zum Bewegen des Fahrzeugs erforderlichen Mindestfüllstände und der entsprechenden Funktionstüchtigkeit der Start- und Pneumatiksysteme. Für den Fall, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Abholung durch den Käufer oder die mit der Abholung beauftragte Person aufgrund von Mängeln oder Unzulänglichkeiten, die dem Verkäufer zuzuschreiben sind (z. B. Fehlen wichtiger Flüssigkeiten, leere Batterie, Störungen im Kraftstoff- oder Bremssystem, ungeeignete Reifen), nicht bewegt oder übergeben werden kann und sofern das Fahrzeug im Verkaufsangebot nicht ausdrücklich als "nicht fahrbereit" oder "zur Verschrottung bestimmt" gekennzeichnet wurde, ist der Verkäufer verpflichtet, Fleequid eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € (fünfhundert/00) pro Fahrzeug zu zahlen, zusätzlich zur vollständigen Erstattung aller zusätzlichen Kosten oder Ausgaben, die unbeschadet höherer Schäden erforderlich sind, um die Abholung und den Transport zu ermöglichen. Der Verkäufer wird nach der Zuschlagserteilung jegliches Verhalten unterlassen, das darauf abzielt, den Zustand des Fahrzeugs zu verändern, einschließlich der Entfernung von Teilen oder Zubehör, des Ersetzens von Teilen durch beschädigte oder qualitativ minderwertigere Teile oder anderer bösgläubiger Verhaltensweisen, die den Wert, die Funktionstüchtigkeit oder die Marktfähigkeit des Fahrzeugs beeinträchtigen können. In diesem Fall ist Fleequid unbeschadet des Ersatzes für weitere Schäden berechtigt, dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 3.000,00 (dreitausend/00) für jedes unter Verstoß gegen diese Bestimmungen gelieferte Fahrzeug aufzuerlegen.
    7. Fleequid kann in seiner Eigenschaft als Käufer des Fahrzeugs vom Verkäufer zum Zwecke des späteren Weiterverkaufs etwaige Unstimmigkeiten (offensichtliche Mängel) innerhalb von 15 Tagen nach Lieferung des Fahrzeugs an den Standort des Käufers oder ab dem Datum melden, an dem dieser das Recht hat, Anomalien oder etwaige offensichtliche Mängel im Rahmen der sich aus diesen AGB oder aus dem Vertrag ergebenden Fristen zu melden, mit dem Fleequid das Fahrzeug am Ende des Weiterverkaufsprozesses an den Kommissionär des Käufers übergibt. Bei versteckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf einen (1) Monat.
    8. Der Umstand, dass Fleequid den Preis für das Fahrzeug bezahlt, es gegebenenfalls besitzt oder während der Versteigerung verwahrt, bedeutet nicht, dass Fleequid das Fahrzeug als frei von Mängeln annimmt oder seine Übereinstimmung mit dem Verkaufsangebot bestätigt.
    9. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 30 Tagen nach Übergang der Eigentumsrechte auf den Endkäufer abgeholt, steht dem Verkäufer eine Provision von 10 (zehn) € pro Tag für die Verwahrung des Fahrzeugs zu.
    10. Fleequid hat in jedem Fall das Recht, den mit dem Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag zur Durchführung des Weiterverkaufs gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches ganz oder teilweise aufzulösen, wenn: (a) an oder im Zusammenhang mit den Fahrzeugen zusätzliche Belastungen bestehen, die über die im Verkaufsangebot genannten Belastungen hinausgehen, oder wenn zusätzliche Belastungen hinzukommen; (b) der Nettoerlös des Verkäufers nicht ausreicht, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen und nach Freigabe des Vermögenswerts die Fleequid zustehenden Provisionen zu zahlen; (c) die Begünstigten der Belastung am Fahrzeug des Verkäufers nicht beabsichtigen, das Fahrzeug freizugeben und/oder den freien Verkauf des Fahrzeugs zu gestatten; (d) der Verkäufer gegen diese geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat; (e) der Verkäufer während des Registrierungsprozesses oder der Einreichung des Verkaufsangebots oder später ungenaue, betrügerische, veraltete oder unvollständige Informationen angegeben hat; (f) der Verkäufer gegen geltende Gesetze oder Vorschriften oder gegen Rechte Dritter verstoßen hat; (g) Fleequid in gutem Glauben davon ausgeht, dass eine solche Maßnahme zum Schutz der Sicherheit der Plattform Marketplace, der Marke Fleequid oder des Käufers angemessen ist; (h) die Auflösung zur Betrugsprävention, zur Risikobewertung, aus Sicherheitsgründen, zur Einhaltung von Umweltvorschriften oder zu Ermittlungszwecken erforderlich ist, oder (i) der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Lieferung der Fahrzeuge nicht nachkommt. Im Falle einer solchen Auflösung hat der Verkäufer Fleequid zusätzlich zu allen weiteren Rechtsmitteln, die Fleequid zur Verfügung stehen, Folgendes zu bezahlen: (l) die Provisionen für den Verkauf des zugeschlagenen Fahrzeugs, (m) alle Kosten, die Fleequid im Zusammenhang mit dem Verkaufsprozess entstehen. Zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen hat der Verkäufer im Falle einer Auflösung aus den unter den Buchstaben (d), (e), (f), (g), (h) oder (i) dieses Artikels genannten Gründen eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% des bei der ersten Versteigerung auf der Plattform Marketplace festgelegten Reservepreises an Fleequid zu zahlen.
  10. Bedingungen für den Weiterverkauf von Fahrzeugen durch Fleequid an den eigentlichen Endkäufer.

    1. Wenn ein Fahrzeug bei einer Versteigerung in Form eines Weiterverkaufs und in Übereinstimmung mit Artikel 9.1) zugeschlagen wird, überträgt Fleequid als Kommissionär den Kaufvertrag durch Weiterverkauf auf die jeweiligen Auftraggeber für Kauf und Verkauf. Dementsprechend wird das Fahrzeug formell von Fleequid vom Verkäufer gekauft und dann auf den endgültigen (und eigentlichen) Käufer übertragen, der die Zuschlagserteilung erwirkt hat.
    2. Nach der Zuschlagserteilung erhält der Käufer von Fleequid die Rechnung für das Fahrzeug. Der Rechnungsbetrag entspricht dem Zuschlagspreis des Fahrzeugs zuzüglich der an Fleequid zu zahlenden Provisionen, der Gebühren für eventuell angeforderte Dienstleistungen und etwaiger weiterer Aufwandsentschädigungen gemäß den AGB und anderen anwendbaren vertraglichen Vereinbarungen, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
    3. Mit der Ausstellung der Rechnung durch Fleequid geht das gesamte Risiko in Bezug auf das Fahrzeug, einschließlich des Verlustrisikos, auf den Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, alle fälligen Beträge spätestens 3 Tage nach Erhalt der entsprechenden Rechnung per Banküberweisung an Fleequid zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Betrag in voller Höhe zu zahlen, ohne dass eine Aufrechnung mit anderen Forderungen des Käufers gegenüber Fleequid oder dem eigentlichen Verkäufer erfolgen darf. Insbesondere darf der Käufer die Zahlung nicht verweigern, indem er andere tatsächliche oder angebliche Ansprüche gegen Fleequid und/oder den Verkäufer im Zusammenhang mit der Versteigerung oder anderen Vertragsverhältnissen geltend macht. Etwaige zusätzliche Kosten oder Ausgaben, auch für Leistungen, deren Höhe nicht im Voraus bestimmt werden kann, können von Fleequid auch nachträglich angefordert und in Rechnung gestellt werden und sind vom Käufer spätestens 3 Tage nach Erhalt der entsprechenden Rechnung zu zahlen. Der Käufer verpflichtet sich, Fleequid unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Zuschlagsbenachrichtigung, alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die möglicherweise für die Rechnungsstellung und/oder Zulassung der Fahrzeuge erforderlich sind. Wenn der Käufer die von Fleequid ausgestellten Rechnungen nicht bezahlt, kann Fleequid eine Zahlungserinnerung ausstellen. Wenn Fleequid die vollständige Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen erhält, erkennt der Käufer an und akzeptiert das Recht von Fleequid, den Vertrag gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches als aufgelöst zu betrachten und/oder den Verkauf zu stornieren und/oder das Benutzerkonto des Käufers zu sperren. Teilzahlungen sind nicht zulässig. Im Falle einer Teilzahlung: a) wenn der Restbetrag innerhalb der Frist von 3 Tagen, aber mit mehr als einer Zahlung beglichen wird, wird eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 150,00 € für jedes zugeschlagene Fahrzeug erhoben; b) wenn der Restbetrag nach 3 Tagen, aber innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt wird, wird für jedes Fahrzeug eine Strafe von 350,00 € erhoben, zusätzlich zu den Verzugszinsen gemäß gesetzesvertretendem Dekret 231/2002 und unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche; c) wenn der Restbetrag nicht innerhalb dieser Frist bezahlt wird, kann Fleequid den Vertrag auflösen oder den Verkauf stornieren; zusätzlich zu den in Artikel 10.4 genannten Strafen wird für jedes Fahrzeug eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € erhoben, unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz für weitere Schäden.
    4. Entscheidet sich Fleequid, den Kaufvertrag gemäß Art. 10.3) zu kündigen oder den Verkauf aufgrund verspäteter oder ausbleibender vollständiger Zahlung durch den Käufer zu annullieren, hat Fleequid in jedem Fall Anspruch auf Zahlung der Provisionen in dreifacher Höhe als Vertragsstrafe, auf die Entgelte für bereits erbrachte Dienstleistungen sowie auf die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 € für jedes Fahrzeug, das Gegenstand eines Zuschlags war. Der Verkäufer erkennt seinerseits bereits jetzt das Recht von Fleequid an, den Verkauf zu annullieren oder den Vertrag in den in Art. 10.3) genannten Fällen aufgrund von dem Käufer zuzurechnenden Umständen zu kündigen, und verzichtet ausdrücklich auf jegliche Ansprüche oder Einwendungen gegenüber Fleequid in Bezug auf die Folgen solcher Entscheidungen.
    5. Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass der nach der Zuschlagserteilung mit Fleequid geschlossene Kaufvertrag nur von Fleequid gemäß den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen anwendbaren vertraglichen Vereinbarungen festgelegten Bedingungen und Methoden gekündigt werden kann. Der Käufer versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass der Weiterverkauf durch Fleequid ausschließlich dazu dient, die Übertragung des Fahrzeugs vom eigentlichen Verkäufer an den Käufer zu ermöglichen. Der Kaufvertrag zwischen Fleequid und dem Käufer unterliegt der Klausel "vorbehaltlich eines vorherigen Verkaufs" und steht daher unter der Bedingung, dass das Fahrzeug tatsächlich beim Verkäufer verfügbar ist und von diesem tatsächlich geliefert und an Fleequid verkauft wird. Auch wenn sich der Verkäufer unwiderruflich verpflichtet, das Fahrzeug mit dem Verkaufsangebot zu verkaufen, haftet Fleequid unter keinen Umständen für eine Vertragsverletzung, die auf einer wesentlichen Verletzung der Verkaufsverpflichtungen des Verkäufers, dem Verlust, der Nichtkonformität oder der Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Abholung beruht.
    6. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart oder im Versteigerungsblatt oder in anderen auf der Plattform Marketplace verfügbaren Unterlagen angegeben ist, erfolgt die Übergabe des Fahrzeugs am Firmensitz des Verkäufers oder an einem anderen Ort, der von Fleequid durch Mitteilung über Abholbereitschaft des Fahrzeugs bekannt gegeben wird (EXW - Incoterms 2020). Es steht dem Käufer frei, Fleequid auch nach Abschluss der Versteigerung darum zu bitten, den Transport von dem Ort, an dem die Ware geliefert werden soll, zu einem vom Käufer angegebenen anderen Ort zu organisieren. Bei der oben genannten Dienstleistung handelt es sich um eine Zusatzleistung, deren tatsächliche Verfügbarkeit Fleequid nicht garantiert und die, sofern verfügbar, bestimmten Gebühren (oder einem konkreten Angebot von Fleequid) unterliegt und gegebenenfalls die vorherige Zustimmung zu besonderen Geschäftsbedingungen erfordert.
    7. Sobald der eigentliche Verkäufer alle für die Eigentumsübertragung des Fahrzeugs erforderlichen Dokumente und Informationen bereitgestellt hat, wird Fleequid innerhalb der folgenden 10 Tage die Eigentumsübertragung an den Käufer vornehmen und die Abholbereitschaft des Fahrzeugs mitteilen, wobei die Abholung innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum dieser Mitteilung erfolgen muss. Die Benachrichtigung über die Abholbereitschaft des Fahrzeugs stellt eine förmliche Ermahnung gemäß Artikel 1206 des italienischen Zivilgesetzbuches (mora credendi) dar. Wenn diese 10 Tage vergehen, ohne dass der Käufer das Fahrzeug abholt, kann Fleequid für jeden Verzugstag eine Strafe von 50,00 € erheben. Sollte innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung über die Abholbereitschaft des Fahrzeugs keine Übergabe erfolgen, hat Fleequid das Recht, den Kaufvertrag für aufgelöst zu erklären oder gemäß den geltenden Gesetzen und den anwendbaren AGB vorzugehen. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass für die vollständige Wirksamkeit der Übertragung des Eigentums am Fahrzeug alle Formalitäten hinsichtlich der Zulassung, Eintragung oder Registrierung gemäß den geltenden Vorschriften des jeweiligen Landes erfüllt werden müssen. In der Regel kann die Abholung des Fahrzeugs erst nach Erledigung dieser Formalitäten erfolgen. In Ausnahmefällen und aus nachweislich dringenden Gründen kann Fleequid den Käufer ermächtigen, das Fahrzeug vor Erledigung dieser Formalitäten abzuholen. In diesem Fall: a) erkennt der Käufer an und erklärt sich damit einverstanden, Fleequid von jeglichen verwaltungsrechtlichen, steuerlichen, vermögensrechtlichen oder sonstigen Folgen freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der Verwahrung oder dem Verkehren des Fahrzeugs ergeben, das formell noch auf Fleequid oder auf Personen, die mit Fleequid in Verbindung stehen, zugelassen ist; b) verpflichtet sich der Käufer, alle gemäß den geltenden Rechtsvorschriften erforderlichen Formalitäten für die endgültige Zulassung oder Übertragung innerhalb von spätestens 5 (fünf) Tagen nach dem Datum der vorzeitigen Abholung des Fahrzeugs zu erledigen oder an deren Erledigung mitzuwirken, sofern Fleequid nicht schriftlich eine andere Frist mitgeteilt hat; c) verpflichtet sich der Käufer, Fleequid innerhalb von 1 Tag nach Ausstellung durch die zuständigen Behörden einen geeigneten Nachweis über die erfolgte Einreichung der Unterlagen zur Erledigung der Übertragungsformalitäten vorzulegen. Bei einer Verzögerung der Erledigung der Formalitäten über die oben genannte Frist von 5 Tagen hinaus (oder eine andere von Fleequid schriftlich mitgeteilte Frist) ist der Käufer verpflichtet, Fleequid eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 € für jeden Verzugstag zu zahlen, unbeschadet des Rechts von Fleequid auf Schadensersatz für weitere Schäden. Bei einer Verzögerung von mehr als 30 (dreißig) Tagen ist Fleequid berechtigt, den Kaufvertrag aufzulösen oder nach eigenem Ermessen bei den zuständigen Behörden Maßnahmen zu ergreifen, um die zwangsweise Zulassung des Fahrzeugs auf den Namen des Käufers zu erwirken. In diesem Fall ist der Käufer zusätzlich zur Zahlung der bereits angefallenen Vertragsstrafen verpflichtet, Fleequid alle entstandenen Schäden, Ausgaben und Aufwendungen zu ersetzen.
    8. Normalerweise stellt Fleequid die Fahrzeuge innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der vollständigen Zahlung aller aufgrund der Zuschlagserteilung fälligen Beträge durch den Käufer zur Abholung durch den Käufer bereit. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die vorliegenden Lieferbedingungen unverbindlich sind und keine wesentlichen Bedingungen im Sinne von Artikel 1457 des italienischen Zivilgesetzbuches darstellen. In Bezug auf die Lieferfristen erkennt der Käufer an und akzeptiert, dass Ausdrücke wie "spätestens bis", "Lieferung bis" oder ähnliche, wo auch immer enthalten und vereinbart, für Fleequid keine bindende Bedeutung haben, sondern ausschließlich eine Ordnungsfrist darstellen. Fleequid kann niemals für verspätete oder nicht erfolgte Lieferungen haftbar gemacht werden, wenn diese Nichterfüllung beispielsweise und ohne Anspruch auf Vollständigkeit auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) unzureichende technische Daten oder Ungenauigkeiten oder Verspätungen seitens des Käufers bei der Übermittlung von Informationen oder Daten, die für den Transport des Fahrzeugs erforderlich sind; b) Schwierigkeiten bei der Lieferung des Fahrzeugs durch den Verkäufer; c) teilweise oder vollständige Streiks, Stromausfälle, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten, höhere Gewalt, Unruhen, Terroranschläge und alle anderen Ursachen höherer Gewalt; d) Verzögerungen seitens des Spediteurs oder der Lieferanten oder Unterlieferanten von Fleequid. Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass für Fleequid keine Verpflichtung zur Entschädigung oder zum Schadenersatz für eine Überschreitung der Lieferfristen, auch wenn diese verbindlich vereinbart wurden, entsteht, wenn diese auf einen oder mehrere der oben genannten Gründe zurückzuführen sind.
    9. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug gemäß den von Fleequid mit der Mitteilung über die Abholbereitschaft des Fahrzeugs erteilten Anweisungen abzuholen. Bei der Übergabe wird gemeinsam ein Übergabeprotokoll erstellt, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug den Eigenschaften und Bedingungen des gekauften Fahrzeugs entspricht. Für den Fall, dass die Abholung des Fahrzeugs durch den Käufer mittels eines von ihm beauftragten Transportunternehmens erfolgt, erkennt der Käufer an und akzeptiert, dass dieser Dritte über eine Vollmacht verfügen muss, zur Abholung berechtigt sein muss und mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet sein muss, um den Käufer bei der Durchführung aller für die Abnahme des Fahrzeugs erforderlichen Überprüfungen zu vertreten. Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass Fleequid nicht verpflichtet ist, die Vertretungsbefugnisse der Person zu überprüfen, die als zur Abholung befugt angegeben wurde, und dass sich der Käufer daher verpflichtet, das Handeln des beauftragten Dritten auch dann zu bestätigen, wenn sich später herausstellt, dass dieser nicht tatsächlich zur Vertretung befugt war.
    10. Auf ausdrücklichen Wunsch und nach Zustimmung von Fleequid sorgt Fleequid für den Transport des Fahrzeugs an den vom Käufer angegebenen Ort. Der Transport erfolgt durch Fleequid, jedoch stets auf Risiko und Kosten des Käufers. Fleequid ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Dritte mit der Durchführung von Transporten zu beauftragen. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Transport auf der Straße erfolgen kann und das Fahrzeug daher bei der Übergabe einen höheren Kilometerstand von bis zu 5.000 (fünftausend) km aufweisen kann, als im Versteigerungsblatt, auf der Plattform Marketplace und in jedem Fall in den technischen Daten angegeben.
    11. In jedem Fall ist der Käufer verpflichtet, bei der Übergabe des Fahrzeugs eventuelle Abweichungen von den Angaben des Verkäufers und den Angaben im Versteigerungsblatt der Versteigerung, bei der er den Zuschlag erhalten hat, festzustellen. Bei der Abholung ist der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug zu überprüfen, um die Übereinstimmung der Fahrgestellnummer, das Vorhandensein von Mängeln, die vom Verkäufer nicht zuvor gemeldet wurden, und das Vorhandensein aller im Verkaufspreis enthaltenen Zubehörteile sicherzustellen. Sollten zuvor nicht gemeldete Schäden oder das Fehlen eines oder mehrerer Zubehörteile festgestellt werden, muss der Käufer dies in dem bei der Übergabe ausgefüllten Dokument vermerken. Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass die Übernahme des Fahrzeugs ohne rechtzeitige schriftliche Meldung leicht feststellbarer Mängel oder das Nicht-Ausfüllen des Übergabeprotokolls als Nachweis für die erfolgte und bedingungslose Annahme des Fahrzeugs als konform und frei von Mängeln gilt. Falls das Fahrzeug an einen vom Käufer mit dem Transport beauftragten Dritten übergeben wird, ist es Aufgabe des Käufers, dem Transporteur Hinweise auf die bei der Übergabe durchzuführenden Maßnahmen zu geben, um eventuelle Mängel und/oder Nichtkonformitäten des Fahrzeugs festzustellen. Der Vermerk etwaiger Abweichungen auf dem Lieferschein des Fahrzeugs stellt in keinem Fall eine Reklamation seitens des Käufers oder eine Anerkennung ihres Vorhandenseins seitens Fleequid dar. Um die Rechte im Zusammenhang mit den bei der Übergabe gemeldeten Unstimmigkeiten nicht zu verlieren, muss der Käufer Fleequid auch schriftlich innerhalb der in Artikel 13) festgelegten Fristen und auf die dort genannte Weise über eine formelle Reklamation informieren.
  11. Bedingungen für den Direktverkauf von Fahrzeugen vom Verkäufer an den Käufer, wenn Fleequid als reiner Vermittler auftritt.

    1. Wenn Fleequid ausschließlich als Vermittler auftritt, ohne den Weiterverkaufsprozess einzuleiten, erhalten der Käufer und der Verkäufer eine Benachrichtigung über die erfolgte Zuschlagserteilung durch Fleequid zusammen mit der Rechnung über die Provisionen und sonstigen gegebenenfalls an Fleequid zu zahlenden Vergütungen oder Aufwandsentschädigungen, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen oder in anderen geltenden Vereinbarungen angegeben. Auf Verlangen von Fleequid müssen der Käufer und der Verkäufer innerhalb von spätestens 3 Tagen alle Informationen bereitstellen, die für eine korrekte Rechnungsstellung der Fleequid zustehenden Beträge erforderlich sind. Sobald Fleequid den Eingang der von den Parteien insgesamt geschuldeten Beträge überprüft hat, teilt Fleequid dem Verkäufer innerhalb von 3 Tagen die Daten des Käufers und dem Käufer die Daten des Verkäufers mit, um die Ausstellung der Verkaufsrechnung für das Fahrzeug durch den Verkäufer zu erleichtern und somit den Rechnungsstellungsprozess zu vereinfachen. Nach Erhalt der Daten des Käufers von Fleequid sendet der Verkäufer dem Käufer innerhalb von 5 Tagen direkt die Verkaufsrechnung und die für die Zahlung des Kaufpreises erforderlichen Bankdaten zu. Der Rechnungsbetrag muss dem Zuschlagspreis zuzüglich der gegebenenfalls anfallenden Mehrwertsteuer entsprechen. Bei verspäteter Ausstellung der Verkaufsrechnung für das Fahrzeug erkennt der Verkäufer das Recht von Fleequid an, eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 € für jeden Verzugstag zu erheben und zu erhalten, beginnend mit dem vierten Tag nach Erhalt der Daten des Käufers durch Fleequid.
    2. Mit der Ausstellung der Rechnung durch den Verkäufer gehen sämtliche Risiken im Zusammenhang mit dem Fahrzeug, einschließlich des Risikos des Untergangs oder der Zerstörung, auf den Käufer über. Der Käufer hat alle dem Verkäufer geschuldeten Beträge per Banküberweisung spätestens innerhalb von drei (3) Tagen nach Erhalt der betreffenden Rechnung zu zahlen und innerhalb derselben Frist dem Verkäufer alle Informationen und Unterlagen zu übermitteln, die für die Übertragung des Fahrzeugs auf den Käufer erforderlich sind. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Betrag der Verkaufsrechnung für das Fahrzeug vom Käufer vollständig zu zahlen, ohne Aufrechnung mit anderen Forderungen. Begleicht der Käufer die vom Verkäufer ausgestellte Rechnung nicht, kann Fleequid eine Zahlungserinnerung versenden. Erhält der Verkäufer die vollständige Zahlung nicht innerhalb von sieben (7) Tagen und jedenfalls im Falle eines Verzugs, erkennt der Käufer das Recht von Fleequid und des Verkäufers an und akzeptiert, den Vertrag gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuchs als aufgelöst zu betrachten, sowie in jedem Fall das Recht von Fleequid, den Verkauf zu annullieren und/oder das Nutzerkonto des Käufers zu sperren. Der Verkäufer erkennt diese Befugnisse von Fleequid bereits jetzt an und akzeptiert sie und verzichtet ausdrücklich auf jegliche Ansprüche oder Einwendungen gegenüber Fleequid in Bezug auf die Folgen solcher Entscheidungen. Teilzahlungen sind in jedem Fall untersagt. Im Falle von Teilzahlungen ist Fleequid berechtigt, dem Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 350,00 € aufzuerlegen, sofern die insgesamt innerhalb der Zahlungsfrist eingegangenen Beträge der Gesamtsumme der an Fleequid und/oder den Verkäufer geschuldeten Beträge entsprechen, oder in den übrigen Fällen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Zuschlagspreises.
    3. Entscheidet sich Fleequid, den Kaufvertrag gemäß Art. 11.2) zu kündigen oder den Verkauf aufgrund verspäteter oder ausbleibender vollständiger Zahlung durch den Käufer an den Verkäufer zu annullieren, hat Fleequid in jedem Fall Anspruch auf Zahlung der vom Käufer geschuldeten Provisionen, der Entgelte für bereits erbrachte Dienstleistungen sowie auf die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 € für jedes Fahrzeug, das Gegenstand eines Zuschlags war.
    4. Mit Ausnahme von Fahrzeugen, die ausschließlich zur Verschrottung bestimmt sind, muss der Verkäufer, nachdem der Käufer ihm alle für die Übertragung des Eigentums an dem Fahrzeug erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt hat, innerhalb der folgenden 20 Tage die Übertragung des Eigentums auf den Käufer vornehmen und diesem schriftlich mitteilen, dass das Fahrzeug zur Übergabe bereitsteht, die, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach dem Datum dieser Mitteilung erfolgen muss. Die Benachrichtigung über die Abholbereitschaft des Fahrzeugs stellt eine förmliche Ermahnung gemäß Artikel 1206 des italienischen Zivilgesetzbuches (mora credendi) dar.
    5. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart oder Versteigerungsblatt oder anderen auf der Plattform Marketplace einsehbaren Unterlagen angegeben ist, erfolgt die Lieferung des Fahrzeugs am Firmensitz des Verkäufers (EXW – Incoterms 2020).
    6. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb der oben genannten Fristen an den Käufer geliefert, erkennt der Verkäufer das Recht sowohl des Käufers als auch von Fleequid an, den Vertrag gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches als aufgelöst zu betrachten, wobei Fleequid in jedem Fall das Recht hat, den Verkauf zu stornieren und/oder das Benutzerkonto des Verkäufers zu sperren. Die Auflösung des Kaufvertrags hat in keinem Fall einen Verlust des Anspruchs von Fleequid auf die Zahlung der Provisionen, der Gebühren für eventuell erbrachte Dienstleistungen und aller anderen fälligen Aufwandsentschädigungen zur Folge.
    7. Falls Fleequid oder der Käufer beschließen, den Kaufvertrag gemäß Artikel 11.6 aufzulösen, oder Fleequid den Verkauf aufgrund der Nichtlieferung des Fahrzeugs durch den Verkäufer storniert, behält Fleequid dennoch das Recht auf die vom Verkäufer geschuldeten Provisionen in dreifacher Höhe (Form der Vertragsstrafe), auf die Gebühren für bereits erbrachte Dienstleistungen sowie auf die Zahlung einer zusätzlichen Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 € für jedes zugeschlagene Fahrzeuge, das nicht an den Käufer geliefert wurde.
    8. Weist das vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Fahrzeug Schäden, Mängel oder fehlendes Zubehör auf, die von den Angaben des Verkäufers abweichen, muss der Käufer diese im Übergabeprotokoll vermerken, das in zweifacher Ausfertigung mit dem Verkäufer (und gegebenenfalls auch mit dem Frachtführer) zu unterzeichnen ist, und unverzüglich eine Reklamation gemäß den Bestimmungen in Art. 13 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Fleequid richten.
  12. Gewährleistungsausschluss und Haftungsfreistellung von Fleequid für den Prozess des Weiterverkaufs von Fahrzeugen.

    1. Die Käufer erkennen an und akzeptieren, dass die auf der Plattform Marketplace zum Verkauf stehenden Fahrzeuge, sofern nicht in Einzelfällen ausdrücklich anders angegeben, gebraucht und keine Neufahrzeuge sind.
    2. Die Informationen zu Fahrzeugen, Zubehör und allen anderen von Fleequid zum Verkauf angebotenen Waren basieren in der Regel auf den vom Verkäufer bereitgestellten Informationen. Der Verkäufer ist allein für die technischen Daten des Fahrzeugs verantwortlich, auch wenn Fleequid den Weiterverkauf durchführt und auch wenn das Fahrzeug zuvor von Fleequid besichtigt wurde oder Gegenstand eines von Fleequid erstellten oder bei Dritten in Auftrag gegebenen technischen Dossiers ist. Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass der in den technischen Spezifikationen oder in den Versteigerungsunterlagen angegebene Kilometerstand der Fahrzeuge stets einer Toleranz von 15.000 km unterliegt. Daher kann ein Kilometerstand des Fahrzeugs, der nicht mehr als 15.000 km über dem auf der Plattform Marketplace in dem entsprechenden Versteigerungsblatt angegebenen Kilometerstand liegt, in keinem Fall als Mangel angesehen werden.
    3. Die auf der Plattform Marketplace verkauften Fahrzeuge gelten als von einem Gewerbetreibenden an einen anderen Gewerbetreibenden (B2B) verkauft, mit der Klausel "gesehen, gefallen und akzeptiert” ("wie gesehen”, "wie verfügbar”), wobei der Käufer ausdrücklich anerkennt und akzeptiert, dass Fleequid keinerlei Garantie für das Fahrzeug oder seine einzelnen Komponenten übernimmt. Alle von Fleequid über die Plattform Marketplace angebotenen Dienstleistungen werden stets auf Risiko und Gefahr des Nutzers bereitgestellt. Daher erkennen die Parteien ausdrücklich an und erklären sich damit einverstanden, Fleequid im gesetzlich zulässigen Umfang von der Haftung und den Folgen freizustellen, die sich aus Mängeln, auch versteckten, Defekten, Verschleiß, Unregelmäßigkeiten, Ungeeignetheit für den Gebrauch, fehlenden Gebrauchseigenschaften, fehlenden Eigenschaften in Bezug auf das Fahrzeug, das Zubehör sowie für eventuelle Unwahrheiten, Unregelmäßigkeiten, Fehler oder Ungenauigkeiten in den Erklärungen des Verkäufers im Verkaufsversprechen oder des Käufers beim Kauf ergeben. In keinem Fall kann Fleequid für Schäden haftbar gemacht werden, die nicht in den technischen Spezifikationen und/oder Fotos und/oder veröffentlichten Inspektionen aufgeführt und in jedem Fall vorab überprüfbar sind.
    4. Die auf der Plattform Marketplace verkauften Fahrzeuge gelten als von einem Gewerbetreibenden an einen anderen Gewerbetreibenden (B2B) verkauft, mit der Klausel "gesehen, gefallen und akzeptiert” ("wie gesehen”, "wie verfügbar”), wobei der Käufer ausdrücklich anerkennt und akzeptiert, dass Fleequid keinerlei Garantie für das Fahrzeug oder seine einzelnen Komponenten übernimmt. Alle von Fleequid über die Plattform Marketplace angebotenen Dienstleistungen werden stets auf Risiko und Gefahr des Nutzers bereitgestellt. Daher erkennen die Parteien ausdrücklich an und erklären sich damit einverstanden, Fleequid im gesetzlich zulässigen Umfang von der Haftung und den Folgen freizustellen, die sich aus Mängeln, auch versteckten, Defekten, Verschleiß, Unregelmäßigkeiten, Ungeeignetheit für den Gebrauch, fehlenden Gebrauchseigenschaften, fehlenden Eigenschaften in Bezug auf das Fahrzeug, das Zubehör sowie für eventuelle Unwahrheiten, Unregelmäßigkeiten, Fehler oder Ungenauigkeiten in den Erklärungen des Verkäufers im Verkaufsversprechen oder des Käufers beim Kauf ergeben. In keinem Fall kann Fleequid für Schäden haftbar gemacht werden, die nicht in den technischen Spezifikationen und/oder Fotos und/oder veröffentlichten Inspektionen aufgeführt und in jedem Fall vorab überprüfbar sind.
    5. In Bezug auf das Alter und den Verschleißzustand ist Fleequid in keiner Weise haftbar und daher verpflichtet, den Käufer für eventuelle Mängel zu entschädigen, einschließlich derjenigen, die nicht sofort sichtbar und/oder erkennbar sind, die an Fahrzeugen vom Typ Bus, deren Kilometerstand mehr als 250.000 km beträgt oder deren Erstzulassung mehr als vier (4) Kalenderjahre zurückliegt, an Fahrzeugen, die nicht fahrbereit und/oder als beschädigt und/oder ausschließlich zur Verschrottung vorgesehen beschrieben sind und/oder deren Vertragspreis weniger als € 50.000,00 (Euro fünfzigtausend) beträgt.
    6. Sollte, auch nur in geringfügigem Maße, das Vorliegen von "versteckten Mängeln” an dem von Fleequid im Rahmen Weiterverkaufs verkauften Fahrzeug festgestellt werden, erkennt der Käufer an und akzeptiert, dass Fleequid in den Handelsaustausch zwischen Verkäufer und Käufer eingreift, indem es das Fahrzeug erst nach der Zuschlagserteilung vom Verkäufer erwirbt, dass Fleequid nicht verpflichtet ist, das Fahrzeug zu inspizieren, und dass Fleequid in jedem Fall von der Haftung für eventuelle "versteckte Mängel” (Art. 1495 des italienischen Zivilgesetzbuches) befreit ist. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Käufer, Fleequid von jeglichen Gewährleistungsansprüchen für eventuelle "versteckte Mängel” des von Fleequid beim Weiterverkauf verkauften Fahrzeugs freizustellen. In jedem Fall gelten die Bestimmungen der Artikel 13) und 14).
  13. REKLAMATIONEN.

    1. Jeder Nutzer hat das Recht, bei Fleequid Reklamationen einzureichen. Soweit dies möglich ist und vorbehaltlich der in diesen AGB vorgesehenen Haftungsausschlüsse, wird Fleequid sich sowohl mit dem Verkäufer als auch mit dem Käufer in Verbindung setzen, um alle möglichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf der auf der Plattform Marketplace angebotenen Fahrzeuge sowohl vor als auch nach der Zuschlagserteilung gütlich beizulegen.
    2. In allen Fällen, in denen der Käufer die Nichtübereinstimmung des Fahrzeugs mit den in der Versteigerung angegebenen technischen Spezifikationen oder das Vorhandensein von Mängeln und/oder Defekten am Fahrzeug beanstandet, muss er, sofern er diese Mängel bei der Lieferung gemäß den Bestimmungen des Vertrags oder den geltenden AGB gemeldet hat, eine formelle Beschwerde in schriftlicher Form an Fleequid senden, indem er eine E-Mail an folgende Adresse sendet: claims@fleequid.com. Er kann die Reklamation auch auf eine andere Weise einreichen, die einen Nachweis über den Eingang bei Fleequid ermöglicht. Die Reklamation muss spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung des Fahrzeugs bei Fleequid eingehen, damit sie gültig ist, und unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug danach nicht mehr als 1.000 km zurückgelegt hat. Alle Informationen und Fotos, die Fleequid zur Beurteilung des Falles benötigt, müssen der Reklamation beigefügt werden. Fleequid behält sich das Recht vor, Belege anzufordern, die innerhalb von 5 Tagen nach der entsprechenden Aufforderung übermittelt werden müssen. Im Falle von Verzögerungen beim Informationsfluss hat Fleequid das Recht, die eingereichte Reklamation nicht zu bearbeiten und zu den Akten zu legen. Fleequid behält sich das Recht vor, Reklamationen, die mit unterschiedlichen Fristen, Modalitäten und Informationen eingereicht werden, nicht zu berücksichtigen.
    3. Nach Einreichung der Reklamation darf der Käufer, außer in Fällen, in denen die Instandsetzung des Fahrzeugs aus nachweislich zwingenden Gründen erforderlich ist, ohne vorherige Genehmigung durch Fleequid keine Instandsetzungsmaßnahmen durchführen. Der Käufer verpflichtet sich in jedem Fall, die beschädigten Fahrzeugteile aufzubewahren und Fleequid zur Verfügung zu stellen.
    4. Fleequid hat das Recht, einen eigenen Sachverständigen mit der Inspektion des Fahrzeugs zu beauftragen. Der Käufer ist auf Verlangen von Fleequid verpflichtet, auf eigene Kosten Diagnosen und/oder Kostenvoranschläge für die Reparatur des Fahrzeugs vorzulegen.
    5. Fleequid ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, sich nach besten Kräften, auch unter Einbeziehung des Verkäufers, um eine zufriedenstellende Lösung der Reklamation zu bemühen, nachdem die entsprechenden Bewertungen vorgenommen wurden.
    6. Fleequid verpflichtet sich, Reklamationen innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt aller für die Beurteilung des Antrags des Käufers nützlichen Informationen zu bearbeiten und den Käufer über die getroffenen Feststellungen zu informieren.
    7. Es liegt im Ermessen von Fleequid, der Reklamation stattzugeben oder sie in angemessener Weise zurückzuweisen. Fleequid behält sich in jedem Fall das Recht vor, sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer Vorschläge zur gütlichen Beilegung der entstandenen Streitigkeit zu unterbreiten. Die Parteien erkennen an und akzeptieren, dass die von Fleequid gegebenenfalls unterbreiteten Vergleichsvorschläge weder eine Anerkennung der Haftung seitens Fleequid oder des Verkäufers noch einen Verzicht auf die Geltendmachung etwaiger Verfallsfristen oder Rechte darstellen. Die zwischen den Parteien im Rahmen der Bearbeitung der Beschwerde ausgetauschten Mitteilungen und Informationen sind vertraulich und es wird ausdrücklich vereinbart, dass sie nicht in einem eventuellen Gerichtsverfahren vorgelegt oder verbreitet werden dürfen. Ein Verstoß gegen das Verbot, im Rahmen des Beschwerdeverfahrens ausgetauschte Informationen und Mitteilungen zu erstellen oder zu verbreiten, berechtigt Fleequid, dem säumigen Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € (fünftausend Euro) aufzuerlegen.
    8. Wird die Reklamation anerkannt, kann Fleequid beschließen, die Kosten für die Reparatur in einer Werkstatt seines Vertrauens ganz oder teilweise zu übernehmen oder dem Käufer nach Vorlage einer quittierten Rechnung, die dem gegebenenfalls ausdrücklich genehmigten Kostenvoranschlag entspricht, die entstandenen Reparaturkosten zu erstatten.
    9. Verkäufer und Käufer akzeptieren und erkennen das Recht von Fleequid an, eine Reklamation nach eigenem Ermessen durch die Stornierung des Fahrzeugverkaufs zu bearbeiten, und zwar jederzeit (und auch in Abweichung von den in den AGB vorgesehenen Fristen für die Meldung von Mängeln und Defekten), unabhängig von der Begründetheit der vom Käufer beanstandeten Mängel und abweichend von den im Vertrag, in den AGB oder in anderen Vorschriften und Vereinbarungen festgelegten Fristen für die Mängelanzeige und/oder den Verfall, die sowohl den Verkauf der Fahrzeuge durch den Verkäufer an Fleequid als auch den Kauf dieser Fahrzeuge durch Fleequid an den Endkäufer regeln. In diesem Fall verpflichten sich sowohl der Verkäufer als auch der Käufer, Fleequid von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der von ihnen getroffenen Entscheidung freizustellen und aktiv mit Fleequid zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass der Verkäufer auf eigene Kosten das Eigentum und den Besitz des Fahrzeugs und der Käufer den Zuschlagspreis zurückerhält. Die Kosten für die Rücklieferung und die Eigentumsübertragung vom Käufer auf den Verkäufer gehen, sofern nicht anders angegeben, zu Lasten des Verkäufers, auch wenn sie von Fleequid vorgestreckt wurden. Der Verkäufer hat, sofern nicht anders vereinbart, auch für die Erstattung der Kosten im Zusammenhang mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer sowie der Kosten für die Formalitäten im Zusammenhang mit der vorherigen Eigentumsübertragung des Fahrzeugs zu sorgen. Die Provisionen, Gebühren und Auslagen von Fleequid im Zusammenhang mit der Zuschlagserteilung werden in keinem Fall von Fleequid erstattet, weder an den Verkäufer noch an den Käufer.
  14. Anschlussklausel.

    1. Unbeschadet des Vorstehenden und für den Fall, dass eine Reklamation bezüglich eines Fahrzeugs nicht gütlich beigelegt werden kann oder Fleequid nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass es den Verkauf gemäß dem vorstehenden Artikel nicht rückgängig machen will oder kann, erkennen der Käufer und der Verkäufer an und akzeptieren, dass der von Fleequid durchgeführte Weiterverkauf ausschließlich erfolgt, um den Kauf des vom Verkäufer angebotenen Fahrzeugs zu erleichtern, ohne dass ein Aufschlag auf den Verkaufspreis erhoben wird In Anbetracht dessen und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Kauf durch Fleequid beim Verkäufer "nach Verkauf” (d. h. erst nach einer Zuschlagserteilung) und ausschließlich zu dem Zweck erfolgt, das Eigentum an dem Fahrzeug leichter auf den Käufer übertragen zu können, nehmen die Nutzer zur Kenntnis und erkennen an, dass Fleequid bei der Übertragung eines Fahrzeugs durch den Weiterverkauf am Ende der Versteigerung objektiv gesehen lediglich eine Vermittlungstätigkeit ausübt.
    2. Aufgrund des Vorstehenden erkennen sowohl der Verkäufer als auch der Käufer an und akzeptieren, dass auch aufgrund der inhärenten vertraglichen Verbindung zwischen dem Vertrag, mit dem Fleequid vom Verkäufer kauft, und dem Fleequid an den Käufer weiterverkauft, innerhalb der Grenzen der Rechte und Pflichten, die sich aus einer eventuellen Garantie und/oder Konformität der von Fleequid im Rahmen der Weiterverkaufstätigkeit gekauften und verkauften Fahrzeuge ergeben, alle eventuellen gerichtlichen Anträge, Klagen, Einwendungen oder Verteidigungen vom Käufer ausschließlich gegenüber dem Verkäufer und umgekehrt geltend gemacht werden müssen (und zwar auch in Übereinstimmung mit den Bestimmungen, mutatis mutandis, des Kassationsgerichtshofs, Vereinigte Kammern, 05.10.2015, Nr. 19785).
  15. Anwendbares Recht, Sprache und Gerichtsstand.

    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Verträge und alle Bestimmungen, die jede Beziehung zwischen Fleequid und den Nutzern bzw. zwischen einem Nutzer und einem anderen Nutzer regeln, unterliegen ausschließlich italienischem Recht und werden auch weiterhin diesem unterliegen.
    2. Alle Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Anwendung und/oder Beendigung dieser AGB, der Besonderen Geschäftsbedingungen, der Verträge oder sonstiger Rechtsgeschäfte unterliegen ausschließlich der Zuständigkeit des Gerichts von Como, unter ausdrücklichem Ausschluss aller anderen Gerichtsstände.
    3. Die Vertragssprache ist Italienisch. Sollten diese AGB auch in anderen Sprachen verfügbar sein, ist ausschließlich die italienische Fassung verbindlich.
  16. Mitteilungen.

    1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, müssen alle Mitteilungen zwischen Fleequid und den Nutzern schriftlich erfolgen und per Einschreiben mit Rückschein, Expresskurierdienst oder per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden:

      Adorea S.r.l.,

      Via Provinciale per Bizzarone,

      43 22077 Olgiate Comasco (CO),

      St.-Nr. und USt-IdNr.: 04114790134

      Tel.: +390287176063

      E-Mail: info@fleequid.com

    2. Die Mitteilungen gelten als gültig und verbindlich: Zum Zeitpunkt der Zustellung, wenn sie per Einschreiben mit Rückschein gesendet werden; zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kurierdienst, wenn sie per Expresskurierdienst versendet werden; oder bei Erhalt der Empfangsbestätigung, wenn sie per E-Mail an Fleequid gesendet werden.
    3. Mitteilungen von Fleequid werden von Fleequid an die vom Nutzer bei der Registrierung angegebenen Adressen, einschließlich der gewöhnlichen E-Mail-Adressen, weitergeleitet und gelten nach Absendung durch Fleequid als dem Adressaten bekannt und zugegangen. Jede Änderung der Kontaktadressen durch die Nutzer muss der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden, damit sie als gültig betrachtet werden kann.

Gemäß den Artikeln 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches erklärt der Nutzer ausdrücklich, die folgenden Klauseln gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben:

Art. 1 Begriffsbestimmungen, Buchst. l), „Fleequid“, Rechtsträger und anwendbares Steuerrecht;

Art. 2.3 Provisionen sowohl zulasten des Verkäufers als auch des Käufers;

Art. 2.4 Auktionsmodalitäten und Festlegung des Zuschlagspreises;

Art. 2.5 Weiterverkaufsprozess;

Art. 3 Genehmigung etwaiger von Nutzern vorgeschlagener Allgemeiner Geschäftsbedingungen, einseitige Änderung der AGB durch Fleequid und Rangfolge der Vertragsdokumente;

Art. 4.5 Beschränkungen der Nutzung des Marketplace;

Art. 4.6 Maßnahmen von Fleequid bei Verstößen gegen die Nutzungsregeln;

Art. 4.7 Kündigung / Auflösung;

Art. 4.8 Vertragsstrafe;

Art. 4.10 Haftungsausschluss für das Funktionieren des Marketplace;

Art. 4.11 Löschung des Nutzerprofils und Ausübung des Widerrufsrechts;

Art. 6 betreffend: ausdrückliche Auflösungsklausel, Verkaufs-Exklusivität, Bedingungen und Dauer dieser Exklusivität, Möglichkeit einer nachfolgenden Zuschlagserteilung, Verkaufsbeschränkungen, Möglichkeit der Annullierung oder Auflösung des Verkaufs bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung des Käufers, Verzicht des Verkäufers auf Einwendungen oder Ansprüche, Freistellung, technisches Dossier, Vertragsstrafen zulasten des Verkäufers;

Art. 7 Einladung zur Angebotsabgabe (invitatio ad offerendum), Dauer des unwiderruflichen Kaufangebots, besondere Auktionsbedingungen, Mindestpreis;

Art. 8.4 Behandlung der Sicherheitsleistung;

Art. 9.3 Zahlung des Fahrzeugpreises;

Art. 9.4 Vorzeitige Rechnungsstellung auf Anfrage von Fleequid, aufschiebende Bedingung der Zahlung abhängig vom vollständigen Zahlungseingang des Käufers (pay-when-paid), Verpflichtung zur Ausstellung einer Gutschrift bei Nichtzahlung oder Annullierung des Verkaufs, Aufrechnungsrecht, tägliche Vertragsstrafen bei Verzögerungen oder Unterlassungen sowie Verzicht des Verkäufers auf Einwendungen oder Ansprüche gegenüber Fleequid;

Art. 9.5 Vertragsstrafe;

Art. 9.7 und 9.8 Fristen zur Anzeige von Mängeln und Fehlern;

Art. 9.10 Ausdrückliche Auflösungsklausel und Vertragsstrafe;

Art. 10 Zahlungsbedingungen, Kündigung, Vertragsstrafen, Bedingungen für den Weiterverkauf und Haftungsfreistellung, Kilometerstand, Fristen zur Mängelprüfung bei Übergabe;

Art. 11 Ausschluss der Gewährleistung und Haftungsfreistellung von Fleequid, Gefahrübergang, ausdrückliche Auflösungsklausel, Vertragsstrafen, Recht zur Annullierung des Verkaufs, Ausschluss versteckter Mängel, Haftungsgrenzen auf Basis von Kilometerstand und Fahrzeugalter;

Art. 13 Reklamationen, Vorschläge zur Streitbeilegung, Streitbeilegung durch Fleequid mittels Annullierung des Verkaufs, versteckte Mängel, Haftungsfreistellung, „wie gesehen und gekauft“-Klausel, Vertragsstrafen;

Art. 14 Verknüpfungsklausel;

Art. 15 Anwendbares Recht, Sprache und zuständiges Gericht.