Besondere Geschäftsbedingungen für den Transportservice Fleequid®
1. Begriffsbestimmungen.
Zusätzlich zu den anderen Begriffsbestimmungen in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, die im entsprechenden Abschnitt (https://fleequid.com/de/terms-and-conditions) eingesehen werden können, die Plattform Marketplace Fleequid regeln und als hierin erwähnt und wiedergegeben zu verstehen sind, haben die unten aufgeführten Begriffe für die Zwecke dieser „Besonderen Geschäftsbedingungen“ die folgende Bedeutung:
1.1. „Besondere Geschäftsbedingungen für den Transportservice“ oder „BGBT“: Die vorliegenden besonderen Geschäftsbedingungen beschreiben und regeln die Bedingungen für den Transportservice zur Lieferung der Fahrzeuge, der der Allgemeinheit der Nutzer von Fleequid angeboten wird. Das maßgebliche Verhältnis zwischen diesen BGBT, etwaigen sonstigen Besonderen Geschäftsbedingungen und/oder Besonderen Auktionsbedingungen und/oder Einzelverträgen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform Marketplace Fleequid richtet sich nach letzteren.
1.2. „Frachtvertrag”: Der Vertrag, durch den sich der Frachtführer gegen Entgelt verpflichtet, ein oder mehrere Fahrzeuge von einem Ort an einen anderen zu transportieren und dabei die Verantwortung für deren sichere Verwahrung und Rückführung an dem vereinbarten Ort innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens und gemäß den vereinbarten Methoden übernimmt. Der Frachtvertrag kann vom Spediteur im Namen des Auftraggebers abgeschlossen werden und kann neben der Durchführung des Transports auch die Durchführung von Nebentätigkeiten vorsehen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Transports erforderlich sind.
1.3. „Auftraggeber”: Der Nutzer (sowohl in seiner Rolle als Käufer als auch Verkäufer), der im Rahmen der Maßnahmen zur Vorbereitung einer Auktion oder nach Zuschlag eines Fahrzeugs auf der Plattform Marketplace Fleequid den Speditionsauftrag zum Abschluss eines Frachtvertrages und/oder zur Durchführung einer oder mehrerer Nebentätigkeiten erteilt.
1.4. „Absender”: Die Person, die im Rahmen des vom Spediteur abgeschlossenen Frachtvertrags offiziell als Absender oder Verlader des Fahrzeugs bezeichnet wird und für die Übergabe des Fahrzeugs an den Frachtführer verantwortlich ist, damit dieser den Transport ausführen kann.
1.5. „Spediteur”: Die Person, die mittels Speditionsauftrag mit der Aufgabe betraut ist, den Frachtvertrag abzuschließen und/oder eine oder mehrere Nebentätigkeiten auszuführen. In diesem Zusammenhang gilt als Spediteur hauptsächlich Fleequid, vertreten durch die Gesellschaft Adorea S.r.l. mit Sitz in Via Bizzarone 43 – 22077 Olgiate Comasco (CO), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 04114790134, eingetragen im Handelsregister von Como unter der Nummer 420825, E-Mail: info@fleequid.com, Inhaber der Marke Fleequid®. Der Begriff kann sich auch auf andere juristische Personen beziehen, die mit Adorea S.r.l. verbunden sind oder von ihr für den Verkauf und Kauf von Fahrzeugen benannt wurden. Diese werden gemäß den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen mitgeteilt und benannt.
1.6. „Frachtführer”: Die Person, die den Transport ganz oder teilweise physisch durchführt oder die durch eine besondere Vereinbarung ausdrücklich die Verpflichtung zur Durchführung übernimmt. Im Rahmen des Frachtvertrags verpflichtet sich der Frachtführer gegen Entgelt, die Fahrzeuge von einem Ort zum anderen zu überführen, und übernimmt dabei die Verantwortung für deren sichere Verwahrung und Rückführung an dem vereinbarten Ort innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens und gemäß den vereinbarten Methoden.
2. Gegestand.
2.1. Die vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen für den Transportservice („BGBT“) regeln die Bestimmungen, Methoden und Bedingungen für den Transportservice zur Lieferung der Fahrzeuge, den Fleequid den Nutzern über seine Plattform Marketplace anbietet, die als Auftraggeber (und zwar sowohl als Käufer oder auch als Verkäufer) agieren. Zudem regeln sie die Beziehungen zwischen Auftraggeber, Spediteur, Frachtführer, Absender und allen anderen an der Durchführung des Transports beteiligten Parteien.
2.2. Die BGBT gelten für alle Tätigkeiten im Rahmen der Organisation, Verwaltung und Durchführung des Transports der Fahrzeuge, einschließlich aller Neben- und Zusatztätigkeiten, die vom Spediteur im Auftrag des Auftraggebers gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Frachtvertrags ausgeführt werden.
2.3. Die vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform Marketplace Fleequid und verweisen für alles, was hierin nicht ausdrücklich geregelt ist, auf diese, die als hierin erwähnt und wiedergegeben zu verstehen sind. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den vorliegenden BGBT haben Letztere Vorrang, sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.4. Die Annahme der vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen für den Transportservice („BGBT“) durch den Nutzer stellt eine notwendige Voraussetzung für die Nutzung der Transportdienste über die Plattform Marketplace Fleequid dar und setzt, sofern der Nutzer dies nicht bereits getan hat, auch die vollständige Kenntnisnahme und Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform Marketplace Fleequid durch denselben voraus.
3. Die Position Fleequids.
3.1. Fleequid agiert ausschließlich als Spediteur im Sinne der Artikel 1737 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches und übernimmt den Speditionsauftrag für den Abschluss des Frachtvertrages und/oder für die Durchführung von Nebentätigkeiten.
3.2. Fleequid übernimmt unter keinen Umständen die Funktion des Frachtführers und transportiert die Fahrzeuge auch nicht direkt mit eigenen Mitteln oder eigenem Personal. Die physische Durchführung des Transports wird externen Frachtführern anvertraut, die von Fleequid ausgewählt und beauftragt werden.
3.3. Der Auftraggeber erkennt an und akzeptiert, dass Fleequid ausschließlich als Organisator des Transports auftritt und dass die gesamte Verantwortung im Zusammenhang mit der tatsächlichen Durchführung des Transports ausschließlich beim beauftragten Frachtführer liegt.
4. Übernahme und Annahme des Auftrags.
4.1. Der Versandauftrag gilt mit der Annahme dieser BGBT durch den Nutzer und der Bestätigung des Transportauftrags über die Plattform Marketplace Fleequid oder einen anderen schriftlichen Kommunikationsweg als an Fleequid als Spediteur erteilt.
4.2. Fleequid behält sich das Recht vor, die Annahme von Versandaufträgen über Fahrzeuge oder Waren zu verweigern, die nicht den geltenden Vorschriften entsprechen, denen die erforderlichen Dokumente fehlen oder deren Eigenschaften die Handhabung und den Transport unmöglich oder unsicher machen, sowie bei fehlender oder unvollständiger Übermittlung der erforderlichen Informationen durch den Auftraggeber oder den Absender.
4.3. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, übernimmt Fleequid keine Aufträge für Fahrzeuge, die gemäß den geltenden Vorschriften als gefährlich eingestuft werden, oder für andere Güterkategorien, die besondere Transportbedingungen erfordern.
4.4. Mit der Annahme des Auftrags seitens Fleequid erhält Fleequid auch das Recht, die physische Durchführung des Transports einem oder mehreren externen Frachtführern anzuvertrauen, die nach Kriterien der Professionalität und Zuverlässigkeit ausgewählt werden, wobei Fleequid jegliche Haftung für die physische Durchführung des Transports ausschließt, die in der Verantwortung des beauftragten Frachtführers verbleibt.
4.5. Sollten nach Annahme des Auftrags Umstände eintreten, die die Durchführung des Transports unmöglich, gefährlich oder nicht mit diesen Besonderen Geschäftsbedingungen vereinbar machen, kann Fleequid den Vertrag kündigen oder die am besten geeigneten Maßnahmen für die sichere Verwahrung, Lagerung oder Rückgabe der Fahrzeuge ergreifen und dem Auftraggeber die damit verbundenen Aufwendungen in Rechnung stellen.
5. Pflichten und Erklärungen des Auftraggebers und des Absenders.
5.1. Der Auftraggeber und der Absender garantieren, dass alle Informationen, Daten und Dokumente, die Fleequid über die Plattform Marketplace oder auf anderem schriftlichem Wege zur Verfügung gestellt werden, wahr, vollständig und aktuell sind, insbesondere im Hinblick auf:
a. die Kenndaten der Fahrzeuge und die Daten der Fahrzeugpapiere, einschließlich Kennzeichen, Marke, Modell, Zulassungsjahr, Kilometerstand, Gebrauchszustand, etwaige Schäden und alle anderen angeforderten Informationen;
b. die Verfügbarkeit des Fahrzeugs und seine Bedingungen für die Abholung und Lieferung;
c. alle eventuellen Besonderheiten, die sich auf die Handhabung, das Auf- und Abladen oder den Transport auswirken können (z. B. nicht fahrbereite Fahrzeuge, nicht standardmäßige Abmessungen, Vorhandensein von besonderem Zubehör oder Sonderausstattung usw.).
5.2. Der Auftraggeber und der Absender erklären, dass die zum Transport anvertrauten Fahrzeuge den geltenden Vorschriften entsprechen, für den Verkehr und Transport geeignet sind und nicht zu den gemäß diesen Besonderen Geschäftsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fleequid ausgeschlossenen Güterkategorien gehören (z. B. Fahrzeuge illegaler Herkunft, die Gegenstand einer behördlichen Beschlagnahme sind, denen die erforderlichen Fahrzeugpapiere fehlen usw.), sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
5.3. Der Auftraggeber und der Absender verpflichten sich:
a. die Fahrzeuge gemäß den über die Plattform Marketplace Fleequid erhaltenen Anweisungen auf die Abholung vorzubereiten und die Anwesenheit von zur Übergabe an den Frachtführer befugtem Personal sicherzustellen;
b. unverzüglich alle weiteren Informationen oder Dokumente bereitzustellen, die von Fleequid, dem Frachtführer oder den zuständigen Behörden für die Durchführung des Transports angefordert werden, einschließlich aller Genehmigungen, Vollmachten, Zoll- oder Verwaltungsunterlagen;
c. alle eventuellen Umstände, die zu Risiken, Betriebsschwierigkeiten oder Mehrkosten führen können (z. B. eingeschränkter Zugang, besondere Öffnungszeiten, Bedarf an Sonderfahrzeugen usw.), im Voraus zu melden.
5.4. Der Auftraggeber und der Absender haften für alle Schäden, Kosten, Strafen, Belastungen oder Aufwendungen, die aus Folgendem entstehen können:
a. unrichtige, unvollständige oder fehlende Informationen;
b. fehlende oder unzureichende Vorbereitung des Fahrzeugs für den Transport, einschließlich der Fälle, in denen das Fahrzeug nicht zu den vereinbarten Zeiten und auf die vereinbarte Art und Weise bereitgestellt wird oder für die Überführungsfahrt nicht geeignet ist (z. B. aufgrund von Motorölmangel, Systemausfällen oder Bedingungen, die einen sicheren Transport verhindern);
c. Verstoß gegen Gesetze, Vorschriften oder diese Besonderen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fleequid.
5.5. Sollte der Absender das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Zeit und auf die vereinbarte Art und Weise bereitstellen oder sollte sich herausstellen, dass das Fahrzeug aus Gründen, die der Absender zu vertreten hat (z. B. mechanische Mängel; Nichterfüllung der Mindestsicherheitsanforderungen; Bedingungen, die das Aufladen oder die Handhabung des Fahrzeugs verhindern), nachweislich nicht für den Transport geeignet ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, Fleequid zusätzlich zur Erstattung aller entstandenen Mehrkosten (wie z. B. Kosten für erfolglose Überführungen, Parkkosten, Kosten für technische Eingriffe usw.) und unbeschadet weiterer Schäden eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 € zu zahlen.
5.6. Der Auftraggeber und der Absender verpflichten sich, Fleequid und die beauftragten Frachtführer von allen Ansprüchen, Beschwerden, Schäden oder Aufwendungen schad- und klaglos zu halten, die sich aus der Verletzung der in diesem Artikel festgelegten Verpflichtungen ergeben.
5.7. Wenn der Auftraggeber oder der Absender Fleequid mit Aufgaben im Zusammenhang mit Zoll- oder Verwaltungsvorgängen betraut, garantieren sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Unterlagen und die Konformität der Fahrzeuge mit den geltenden Vorschriften für Export, Import und Verkehr.
5.8. Der Auftraggeber und der Absender ermächtigen Fleequid, die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung und des nachfolgenden Art. 13 zu verarbeiten.
6. Organisation und Verwaltung des Transports.
6.1. Fleequid verpflichtet sich als Spediteur, den Transport der Fahrzeuge mit der Sorgfalt eines guten Spediteurs zu organisieren und zu verwalten und auf Grundlage der spezifischen Eigenschaften des Transports, der Tarife, der Lieferzeiten und anderer die Effizienz und Zuverlässigkeit der Dienstleistung beeinflussenden Kriterien den am besten geeigneten Frachtführer auszuwählen.
6.2. Fleequid behält sich das Recht vor:
a. den am besten geeigneten Spediteur für die Durchführung des Transports auszuwählen, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 3;
b. die Route, die Methoden und die Zeiten für die Durchführung des Transports unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Auftraggebers, der Verkehrsbedingungen, der Entfernungen und anderer relevanter Faktoren festzulegen;
c. Sammelsendungen mit anderen Fahrzeugen zu gruppieren, sofern vom Auftraggeber schriftlich nicht etwas anderes angegeben wurde;
d. Unterspediteure oder andere Betreiber mit der Durchführung bestimmter Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport zu beauftragen, wobei Fleedquid dem Auftraggeber gegenüber für deren Handlungen verantwortlich bleibt.
6.3. In Bezug auf die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fleequid vorgesehene Vorgehensweise zur Annahme des Fahrzeugs erkennt der Auftraggeber Folgendes an und akzeptiert es:
a. Fleequid ist am Prozess der Annahme des Fahrzeugs beim Absender, der zugleich Käufer ist, nicht beteiligt. Obwohl der Frachtführer von Fleequid beauftragt wurde, handelt er in dieser Phase des Transports in voller, ausschließlicher und direkter Vertretung des Auftraggebers. In diesem Fall überprüft der Frachtführer den Zustand des Fahrzeugs bei Abholung oder Übergabe, erstellt einen entsprechenden Bericht oder dokumentiert den Zustand mithilfe von Fotografien und führt alle weiteren vorbereitenden Maßnahmen für die Annahme des Fahrzeugs beim Absender und/oder Verkäufer durch.
b. Auch wenn Fleequid als Spediteur auftritt, bleibt der Auftraggeber allein dafür verantwortlich, dem beauftragten Frachtführer direkt klare, vollständige und detaillierte Anweisungen zu der in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Vorgehensweise zur Annahme des Fahrzeugs zu erteilen, einschließlich der Methoden zur Überprüfung, Dokumentation und Anmerkung etwaiger Nichtkonformitäten. Diese Tätigkeit erfolgt ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers.
c. Sofern der Auftraggeber/Käufer dem Frachtführer innerhalb von mindestens drei (3) Tagen vor dem Datum der Transportausführung keine spezifischen schriftlichen Anweisungen erteilt, gelten die Handlungen des Frachtführers – einschließlich aller von ihm erstellten oder beschafften Unterlagen – als stillschweigend vom Auftraggeber genehmigt. In diesem Fall erklärt der Auftraggeber, dass er Fleequid im gesetzlich zulässigen Umfang von jeglicher Haftung für Schäden, Mängel, Defekte oder Nichtkonformitäten, auch versteckte, freistellt, die nach der Annahme des Fahrzeugs durch den Frachtführer auftreten können.
d. Fleequid behält sich als Spediteur das Recht vor – ohne dass hieraus eine Verpflichtung entsteht –, dem Auftraggeber, der auch den Status des Käufers innehat, über die Plattform Marketplace Fleequid oder ein anderes geeignetes Tool die vom Frachtführer bereitgestellten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, und zwar ausschließlich zu dem Zweck, die Ausübung des Rechts auf Annahme oder Ablehnung des Fahrzeugs gemäß den in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegten Methoden und Bedingungen zu ermöglichen.
e. Bei Annahme des Fahrzeugs werden der Transport bzw. die Lieferung gemäß den vertraglichen Bestimmungen ausgeführt.
f. Bei Ablehnung des Fahrzeugs durch den Auftraggeber behält sich Fleequid folgende Rechte vor: (i) den Speditionsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen; (ii) die für die sichere Verwahrung, Lagerung, Rückführung oder Rückgabe des Fahrzeugs als am besten geeignet erachteten Maßnahmen zu ergreifen und dem Auftraggeber alle damit verbundenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen; (iii) alle bereits als Gebühren, Vorschüsse oder Vertragsstrafen gezahlten Beträge einzubehalten, unbeschadet des Anspruchs auf Ersatz weiterer Schäden, die Fleequid durch die Ablehnung entstehen.
6.4. Fleequid verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die Durchführung des Transports beeinträchtigen könnten, wie etwa Verzögerungen, Behinderungen, betriebliche Schwierigkeiten oder die Notwendigkeit von Änderungen des festgelegten Zeitplans.
6.5. Fleequid kann auf Anfrage des Auftraggebers oder auf eigene Initiative, wenn es nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass diese Tätigkeiten für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Ausführung des Frachtvertrags erforderlich sind, Nebentätigkeiten durchführen, wie beispielsweise:
a. Waschen und Reinigen des Fahrzeugs;
b. Auftanken;
c. kleinere Reparaturen oder Wartungsarbeiten;
d. sichere Verwahrung und vorübergehende Lagerung des Fahrzeugs;
e. Durchführung von Verwaltungs- oder Zollverfahren.
Die Aufwendungen für derartige Nebentätigkeiten hat der Auftraggeber gemäß den von Fleequid oder den beauftragten Dritten angewandten Tarifen zu tragen.
7. Entgelte, Zahlungen und Vorauszahlungen.
7.1. Für den Versand und Transport der Fahrzeuge gelten die auf der Plattform Marketplace Fleequid angeführten und vom Nutzer akzeptierten oder zwischen den Parteien schriftlich anders vereinbarten Entgelte. Die Preise beziehen sich ausschließlich auf die im Auftrag aufgeführten Leistungen und verstehen sich exklusive etwaiger Mehrkosten durch Nebenleistungen, außerordentliche Arbeiten, Tätigkeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit, Zölle, Steuern, Abgaben oder sonstige nicht ausdrücklich enthaltene Kosten.
7.2. Die Zahlung der an Fleequid geschuldeten Entgelte muss gemäß den auf der Plattform Marketplace angegebenen oder schriftlich vereinbarten Methoden und Bedingungen erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung im Voraus und gilt als Voraussetzung für die Erbringung der Leistung. Bei Zahlungsverzögerungen werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig, unbeschadet des Rechts von Fleequid, die Erbringung der Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen oder zu verweigern.
7.3. Sollte Fleequid im Namen des Auftraggebers Beträge für Fracht, Transportentgelte, Lagerkosten, Zölle, Steuern, Bußgelder oder sonstige Kosten vorstrecken, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Beträge zuzüglich eventueller Zinsen und zusätzlicher Aufwendungen vollständig zu erstatten. Bei Wechselkursänderungen trägt der Auftraggeber die Differenz.
7.4. Für den Fall, dass die Zahlung der Entgelte dem Verkäufer, dem Absender, dem Empfänger oder Dritten in Rechnung gestellt wird, bleibt der Auftraggeber dennoch gesamtschuldnerisch gegenüber Fleequid haftbar, wenn die benannte Partei ihrer Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommt. Ein Fleequid geschuldeter Betrag kann nicht mit Forderungen des Auftraggebers oder Dritter verrechnet werden, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
7.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Fleequid im Falle von Verzögerung, Verweigerung oder Nichtverfügbarkeit des Empfängers sämtliche Kosten, Aufwendungen oder Belastungen zu erstatten, die für das Anhalten der Transportmittel, die Lagerung, sichere Verwahrung und Rückführung der Fahrzeuge ins Lager sowie außerordentliche Dienstleistungen oder sonstige Tätigkeiten anfallen, die für die sichere Verwahrung, Rückführung oder Verwaltung der Fahrzeuge erforderlich sind.
7.6. Bis zur vollständigen Bezahlung aller seiner Forderungen behält sich Fleequid gemäß den Bestimmungen in Artikel 10 dieser Besonderen Geschäftsbedingungen sowie gemäß den Artikeln 2761, 2756 und 2797 des italienischen Zivilgesetzbuches das Zurückbehaltungs- und Vorrecht an den Fahrzeugen und allen in seinem Besitz befindlichen Vermögenswerten oder Unterlagen vor, auch wenn diese sich auf frühere Dienstleistungen oder andere Dienstleistungen als die beziehen, für die die Fahrzeuge anvertraut wurden.
8. Lieferbedingungen und Haftung.
8.1. Die auf der Plattform Marketplace Fleequid Marketplace angegebenen oder zwischen den Parteien vereinbarten Abhol-, Transport- und Lieferbedingungen für die Fahrzeuge gelten als Richtwerte und sind nicht verbindlich, sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Spediteur und die von ihm beauftragten Frachtführer verpflichten sich, bei der Ausführung der Dienstleistung die größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen, übernehmen jedoch keine Gewähr für die Einhaltung strenger Lieferfristen.
8.2. Der Spediteur haftet nicht für Verzögerungen bei der Abholung, dem Transport oder der Lieferung der Fahrzeuge, wenn diese auf höhere Gewalt (siehe Art. 12 unten) oder anderer Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. In diesen Fällen wird der Spediteur den Auftraggeber unverzüglich über die Art und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung informieren.
8.3. Fleequid fungiert ausschließlich als Spediteur im Sinne der Artikel 1737 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches und übernimmt keine Verantwortung für die physische Durchführung des Transports, die in der Verantwortung des beauftragten Frachtführers verbleibt. Die Haftung von Fleequid beschränkt sich auf die Ausführung des Speditionsauftrags und der etwaigen Nebentätigkeiten innerhalb des gesetzlich und in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegten Rahmens. Fleequid haftet ausschließlich für Schäden, die unmittelbar auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Organisation und Verwaltung des Transports zurückzuführen sind. Jegliche Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie beispielsweise entgangener Gewinn, technische Ausfallzeiten, entgangene Chancen, Rufschädigung oder sonstige Schäden, ist ausgeschlossen.
8.4. Der beauftragte Frachtführer ist gegenüber dem Auftraggeber und/oder dem Empfänger für die sichere Verwahrung, den Verlust und die Beschädigung der Fahrzeuge während des Transports innerhalb des festgelegten Rahmens und gemäß den im Frachtvertrag und in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Methoden verantwortlich. Im Falle von Beschädigungen, Verlust, Defekten oder anderen Mängeln muss der Auftraggeber innerhalb der gesetzlich und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fleequid festgelegten Fristen und auf die dort festgelegte Weise eine Beschwerde einreichen.
8.5. In jedem Fall darf die Haftung des Spediteurs, sofern sie festgestellt wird, die den Entschädigungsrahmen, der in der für seine Tätigkeit geltenden Gesetzgebung festgelegt ist, nicht überschreiten. In Ausnahmefällen, in denen der Spediteur auch die Durchführung des Transports übernimmt, gelten die für den Frachtführer gesetzlich und durch etwaige anwendbare internationale Übereinkommen vorgesehenen Haftungsbeschränkungen.
8.6. Im Falle einer Verzögerung sowie der Nichtverfügbarkeit des Empfängers oder seiner Verweigerung des Fahrzeugs, kann der Spediteur im Namen und im Auftrag des Auftraggebers alle geeigneten Maßnahmen zur sicheren Verwahrung, vorübergehenden Lagerung oder Rückgabe des Fahrzeugs ergreifen und dem Auftraggeber die damit verbundenen Aufwendungen und zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen.
8.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Fleequid von allen Schadensersatzansprüchen, Kosten, Aufwendungen oder Belastungen schad- und klaglos zu halten, die sich aus Verstößen oder Verletzungen vertraglicher und behördlicher Verpflichtungen durch den Auftraggeber, den Absender, den Empfänger oder Dritte ergeben.
8.8. Im Falle von Beschädigungen, Verlust oder Defekten, die dem beauftragten Frachtführer zuzuschreiben sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, die entsprechende Entschädigung direkt von diesem zu verlangen und verzichtet ausdrücklich auf jeglichen Schadensersatzanspruch gegenüber Fleequid. Es wird davon ausgegangen, dass Fleequid als einfacher Spediteur keine Verantwortung für
die physische Durchführung des Transports übernimmt und vom Auftraggeber ausdrücklich von allen rechtlichen Schritten, Forderungen oder Ansprüchen, auch von Seiten Dritter, freigestellt wird, die mit Tatsachen oder Unterlassungen in Zusammenhang stehen, die dem Frachtführer zuzuschreiben sind.
9. Versicherung.
9.1. Der Auftraggeber hat das Recht, vom Spediteur zu verlangen, dass dieser in seinem Namen und auf seine Kosten eine Versicherung abschließt, die den Verlust, die Beschädigung oder Defekte des Fahrzeugs während des Transports und aller Nebentätigkeiten abdeckt.
9.2. Der Versicherungsschutz wird, sofern erforderlich, von Fleequid zu den üblichen Marktbedingungen und in den üblichen Versicherungsformen im Namen des Berechtigten oder im Namen Dritter abgeschlossen, sofern zwischen den Parteien schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Die Konditionen, Deckungssummen, Selbstbehalte und Ausschlüsse werden im Angebot bzw. im Speditionsvertrag festgelegt.
9.3. Fleequid gilt unter keinen Umständen als Versicherer oder Mitversicherer der Sendung oder des Transports. Die Verantwortung des Spediteurs beschränkt sich auf die Organisation und Verwaltung des Versands im Rahmen der in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegten Einschränkungen.
9.4. Sofern keine besonderen Anweisungen seitens des Auftraggebers vorliegen, wird ein eventueller Versicherungsschutz über gewöhnliche Risiken gemäß den branchenüblichen Bedingungen vereinbart. Jede Ausweitung des Versicherungsschutzes oder die Hinzufügung zusätzlicher Risiken muss ausdrücklich beantragt und vereinbart werden.
9.5. Der Auftraggeber kann sich selbst um die Versicherung des Fahrzeugs während des Transports kümmern. In diesem Fall muss die Versicherungspolice einen ausdrücklichen Verzicht des Versicherers auf Rückgriffsrechte gegenüber Fleequid enthalten.
9.6. Der Spediteur ist nicht verpflichtet, sich im Auftrag des Auftraggebers um die Verwaltung von Schadensfällen, die Unterbrechung der Verjährungsfristen oder die Durchführung von gutachterlichen Aufgaben zu kümmern, es sei denn, er wird hierzu ausdrücklich beauftragt und gesondert vergütet.
9.7. Die Aufwendungen für den Versicherungsschutz, einschließlich etwaiger Erhöhungen aufgrund der Hinzufügung von Risiken oder Zusatzleistungen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden im Angebot bzw. im Speditionsvertrag aufgeführt.
10. Zurückbehaltungsrecht und Vorrechte.
10.1. Fleequid hat als Spediteur das Zurückbehaltungsrecht an den in seinem Besitz befindlichen Fahrzeugen, Unterlagen und sonstigen Vermögenswerten, bis alle Forderungen gegenüber dem Auftraggeber, dem Absender, dem Empfänger oder einer anderen an dem Vertragsverhältnis beteiligten Partei in Bezug auf Versand, Transport, Nebentätigkeiten, Vorschüsse, Belastungen und zusätzliche Aufwendungen zur Gänze bezahlt wurden.
10.2. Der Spediteur genießt gemäß Artikel 2756 und 2761 des italienischen Zivilgesetzbuches ein gesetzliches Vorrecht an den ihm zum Versand und Transport anvertrauten Fahrzeugen und Vermögenswerten, die als Sicherheit für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Forderungen, einschließlich Forderungen für Fracht, Entgelte, Vorschüsse, Zölle, Steuern, zusätzliche Belastungen und alle anderen fälligen Beträge, fungieren.
10.3. Das Zurückbehaltungs- und Vorrecht erstreckt sich auch auf Forderungen aus früheren oder anderen Leistungen als denen, für die ihm die Fahrzeuge anvertraut wurden, sowie auf Forderungen aus anderen Vertragsverhältnissen zwischen Fleequid und dem Auftraggeber oder verbundenen Dritten.
10.4. Der Spediteur kann das Zurückbehaltungsrecht ausüben, indem er die in seinem Besitz befindlichen Fahrzeuge, Unterlage und sonstigen Vermögenswerte bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderungen einbehält, auch im Falle einer Beanstandung oder Beschwerde, sofern zwischen den Parteien keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
10.5. Bei Nichtzahlung innerhalb der festgelegten Fristen kann Fleequid nach schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber den Verkauf oder die Liquidation der einbehaltenen Fahrzeuge oder sonstigen Vermögenswerte gemäß den gesetzlich festgelegten Verfahren vornehmen, um seine Forderungen zu begleichen, unbeschadet weiterer Rechte und rechtlichen Schritte.
10.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Fleequid von jeglicher Haftung sowie allen Kosten, Aufwendungen oder Ansprüchen schad- und klaglos zu halten, die sich aus der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts und des Vorrechts sowie aus allen Maßnahmen zur Eintreibung der Forderungen ergeben.
11. Beschwerden und Rechtsstreitigkeiten.
11.1. Alle Beschwerden bezüglich Verlust, Defekt und Beschädigung sowie falscher oder verspäteter Lieferung der transportierten Fahrzeuge müssen vom Auftraggeber oder Empfänger gemäß den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform Marketplace Fleequid festgelegten Methoden und Bedingungen, die auf der Website www.fleequid.com zur Verfügung stehen, bei Fleequid eingereicht werden. Insbesondere müssen Beschwerden schriftlich über die Plattform Marketplace Fleequid oder per E-Mail unter der Adresse claims@fleequid.com eingereicht werden, und zwar ausschließlich innerhalb der vorgesehenen Fristen und gemäß den festgelegten und im Detail ausgeführten Verfahren.
11.2. Fleequid wird diese Beschwerden gemäß dem in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform Marketplace Fleequid festgelegten Verfahren bearbeiten und das Ergebnis der Untersuchung innerhalb der darin festgelegten Fristen und auf die darin festgelegte Art und Weise mitteilen. Wenn die Beschwerde anerkannt wird, leistet Fleequid im Rahmen der in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geltenden Gesetzgebung festgelegten Einschränkungen entsprechende Entschädigung.
11.3. Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, verpflichten sich die Parteien, eine gütliche Beilegung des Streits zu versuchen, unter anderem durch die Nutzung der über die Plattform Marketplace Fleequid bereitgestellten Mittel zur gütlichen Beilegung oder andere informelle Mittel zur Verhandlung. Wenn dieser Versuch innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach schriftlicher Mitteilung der Streitigkeit erfolglos bleibt, verpflichten sich die Parteien, gemäß Gesetzesdekret 28/2010 eine Mediation bei der Schlichtungstelle der Handelskammer Como zu versuchen. Wenn die Mediation nicht innerhalb von 60 (sechzig) Tagen nach Einleitung des Verfahrens zu einer Einigung führt, wird der Streit endgültig durch ein formelles Schiedsverfahren gemäß der Schiedsgerichtsordnung von Mailand durch einen Einzelschiedsrichter beigelegt, der gemäß derselben Ordnung ernannt wird. Der Sitz des Schiedsgerichts ist Mailand, die Sprache ist Italienisch und es gilt das in diesen BGBT festgelegte Recht.
11.4. Für alles, was nicht ausdrücklich in diesem Artikel geregelt ist, wird vollständig auf die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform Marketplace Fleequid festgelegten Verfahren, Bedingungen und Methoden verwiesen.
12. Höhere Gewalt.
12.1. Für die Zwecke dieser Besonderen Geschäftsbedingungen gilt als höhere Gewalt jedes Ereignis, jeder Umstand sowie jede Tatsache, Handlung, Unterlassung oder Situation, unabhängig von ihrer Vorhersehbarkeit, die außerhalb des angemessenen Einflussbereichs der Partei liegt, die sich darauf beruft, und die die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise verhindert, behindert, einschränkt oder verzögert. Als Gründe höherer Gewalt gelten beispielsweise und ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Naturkatastrophen aller Art, außergewöhnliche Klimaereignisse, Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Erdbeben, Epidemien, Pandemien, Kriege (erklärt oder nicht), Invasionen, Terrorakte, Unruhen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen (auch wenn das Personal der Partei nicht direkt daran beteiligt ist), Embargos, Blockaden, Beschränkungen oder Maßnahmen einer öffentlichen, administrativen, gerichtlichen oder zollamtlichen Behörde, Unfälle oder Defekt von Transportmitteln, Nichtverfügbarkeit von Infrastrukturen, Energie, Kraftstoffen oder Rohstoffen, Unterbrechungen wesentlicher Dienste (einschließlich IT-, Kommunikations- oder Netzwerkdienste), Handlungen, Unterlassungen oder Versäumnisse des Auftraggebers, Absenders, Empfängers oder Dritter, Epidemien, Pandemien, medizinische Eindämmungsmaßnahmen, Cyberangriffe, Stromausfälle, Finanzkrisen, Gesetzes- oder Regulierungsänderungen und alle anderen Gründe, die die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen auch indirekt unmöglich machen oder übermäßig erschweren.
12.2. Das Auftreten eines Falles höherer Gewalt führt für die gesamte Dauer des Ereignisses und für die Zeit, die zu seiner Beendigung unbedingt erforderlich ist, zur Aussetzung der Verpflichtungen der betroffenen Partei. In solchen Fällen kann der von dem Ereignis höherer Gewalt betroffenen Partei weder eine Haftung noch eine Entschädigung oder Strafe zugeschrieben werden.
12.3. Die Partei, die sich auf das Ereignis höherer Gewalt berufen möchte, muss die andere Partei unverzüglich schriftlich benachrichtigen und dabei die Art des Ereignisses, seine voraussichtliche Dauer und die vorhersehbaren Folgen für die Vertragserfüllung angeben.
12.4. Wenn das Ereignis höherer Gewalt mehr als 30 (dreißig) aufeinanderfolgende Tage andauert, hat jede Partei das Recht, den Vertrag ohne Verpflichtung zur Entschädigung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen.
12.5. Die Parteien verpflichten sich, nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten, um alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu mildern und die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen so bald wie möglich wieder aufzunehmen.
13. Verarbeitung personenbezogener Daten.
13.1. Im Rahmen der Durchführung des Speditionsvertrags und der Erbringung der Transportdienstleistung verarbeitet Fleequid die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, der am Versand beteiligten Personen und der Empfänger unter Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“), der geltenden nationalen Gesetzgebung und der Datenschutzrichtlinie, die unter folgender Adresse eingesehen werden kann: https://fleequid.com/de/privacy-policy.
13.2. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zu Zwecken, die eng mit der Erbringung der Transportdienstleistung, der Verwaltung der damit verbundenen administrativen, logistischen und betrieblichen Tätigkeiten sowie der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und dem Schutz der Rechte von Fleequid verbunden und hierfür zweckdienlich sind.
13.3. Die Daten können Frachführern, Logistikdienstleistern, Beratern, öffentlichen Einrichtungen, zuständigen Behörden und anderen Dritten ausschließlich zu den oben genannten Zwecken und innerhalb der durch die geltenden Gesetze und die Datenschutzrichtlinie festgelegten Einschränkungen offengelegt werden.
13.4. Mit der Registrierung bzw. mit Nutzung der Transportdienstleistung erklärt der Auftraggeber, dass er die Datenschutzrichtlinie von Fleequid gelesen und deren Inhalt verstanden hat, wobei er gegebenenfalls seine Zustimmung erteilt.
13.5. Die betroffene Person kann jederzeit die in Artikel 15 ff. der DSGVO vorgesehenen Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Übertragbarkeit) ausüben, und zwar auf die Art und Weise, die in der auf der Website www.fleequid.com veröffentlichten Datenschutzrichtlinie angegebenen ist.
13.6. Weitere Einzelheiten zur Art und Weise sowie zu den Zwecken der Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Transportdienstleistung finden sich in der Datenschutzrichtlinie von Fleequid, die einen festen Bestandteil dieser Besonderen Geschäftsbedingungen bildet.
14. Einseitige Änderungen der Besonderen Geschäftsbedingungen.
Was die Art und Weise ihrer Änderung betrifft, unterliegen diese Besonderen Geschäftsbedingungen für den Transportservice vollständig den Bestimmungen von Artikel 3) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform Marketplace Fleequid, die auf der offiziellen Website www.fleequid.com veröffentlicht sind und den Nutzern zur Einsicht zur Verfügung stehen. Insbesondere behält sich Fleequid das Recht vor, diese einseitig zu ändern, und zwar auf die gleiche Art und Weise sowie mit den gleichen Beschränkungen, Mitteilungsformen und Kommunikationsmitteln, wie sie für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen sind.
Diese Änderungen werden nach der in der Mitteilung angegebenen Frist wirksam, es sei denn, der Nutzer hat ihnen zuvor ausdrücklich zugestimmt oder innerhalb der Frist von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Sofern schriftlich nicht ausdrücklich darauf verzichtet wird, gelten die früheren Versionen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen weiterhin ausschließlich für die zum Zeitpunkt der Änderung bestehenden Beziehungen, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Die Nutzung der Transportdienstleistung nach der Änderung gilt als stillschweigende Annahme der geänderten Besonderen Geschäftsbedingungen.
15. Rechtswahl, Sprache und Gerichtsstand.
15.1. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen für den Transport sowie alle Bestimmungen, die die Beziehungen zwischen Fleequid, dem Auftraggeber, dem Absender, dem Empfänger und allgemeiner zwischen dem Nutzer und anderen Nutzern regeln, unterliegen ausschließlich italienischem Recht. Jedes anwendbare internationale Recht oder anwendbare Übereinkommen werden nur insoweit einbezogen, als sie nicht im Widerspruch zum italienischen Recht stehen.
15.2. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung, Ausführung oder Kündigung dieser BGBT, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Verträge oder anderer damit verbundener Rechtsgeschäfte ist ausschließlich das Gericht von Como zuständig, unter ausdrücklichem Ausschluss aller anderen konkurrierenden oder alternativen Gerichtsbarkeiten, sofern zwischen den Parteien schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wurde.
15.3. Die offizielle Sprache dieser Besonderen Geschäftsbedingungen für den Transport und der damit verbundenen Vertragsbeziehungen ist Italienisch. Sollten diese Besonderen Geschäftsbedingungen in andere Sprachen übersetzt werden, ist die italienische Fassung maßgebend und gilt als die einzig verbindliche Fassung für die Auslegung und Anwendung des Vertrags.
16. Mitteilungen.
16.1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss die gesamte Kommunikation zwischen dem Spediteur und dem Auftraggeber schriftlich erfolgen und alle Mitteilungen müssen per Einschreiben mit Rückschein, Expresskurierdienst oder per E-Mail an die folgende Adresse gesendet werden:
Adorea S.r.l.
Via Provinciale per Bizzarone 43
22077 Olgiate Comasco (CO),
St.-Nr. und USt-IdNr.: 04114790134
Tel.: 390287176063
E-Mail: info@fleequid.com
16.2. Die Mitteilungen gelten als gültig und verbindlich: Zum Zeitpunkt der Zustellung, wenn sie per Einschreiben mit Rückschein gesendet werden; zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kurierdienst, wenn sie per Expresskurierdienst versendet werden; oder bei Erhalt der Empfangsbestätigung, wenn sie per E-Mail an Fleequid gesendet werden.
16.3. Die Mitteilungen von Fleequid werden von Fleequid an die Kontaktdaten, einschließlich normaler E-Mail-Adressen, weitergeleitet, die der Auftraggeber bei der Registrierung auf der Plattform Marketplace angegeben hat. Nach dem Versand durch Fleequid wird davon ausgegangen, dass sie dem Empfänger bekannt sind und ihn erreicht haben.
Gemäß und im Sinne der Artikel 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, die folgenden Klauseln der Besonderen Geschäftsbedingungen für den Transportservice gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben: Art. 4) Das Recht Fleequids, den Auftrag abzulehnen oder zu beenden; Art. 5) Gefährdungshaftung des Auftraggebers, Vertragsstrafe, Verpflichtung zur Schadloshaltung gegenüber Fleequid; Art. 6) Stillschweigende Billigung der Handlungen des Frachtführers, Haftungsausschluss und Fleequids fehlende Beteiligung an der Vorgehensweise zur Annahme des Fahrzeugs, Freistellung; Art. 7) Gesamtschuldnerische Zahlungspflicht, Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht und Verkauf zurückbehaltener Fahrzeuge; Art. 8) Unwesentliche Lieferbedingungen, Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschluss für indirekte Schäden, Freistellung; Art. 10) Erweiterung des Zurückbehaltungsrechts und des Vorrechts, Verkauf von Fahrzeugen bei Nichterfüllung; Art. 11) Obligatorisches Mediations- und Schiedsverfahren anstelle eines ordentlichen Gerichtsverfahrens; Art. 14) Recht auf einseitige Änderung der Vertragsbedingungen durch Fleequid; Art. 15) Es gilt ausschließlich italienisches Recht mit ausschließlichem Gerichtsstand Como.