Besondere Geschäftsbedingungen für den Service Fleequid Care®
1. Begriffsbestimmungen.
Zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen, die in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Marketplace Fleequid“ (die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) enthalten sind und im entsprechenden Abschnitt (https://fleequid.com/it/terms-and-conditions) eingesehen werden können, und unbeschadet derselben, die für die Plattform Marketplace Fleequid und hiermit als vollständig in diese Bedingungen aufgenommen und übertragen gelten, werden die vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen für den Service Fleequid Care® („BGBFC“) durch folgende Begriffsbestimmungen ergänzt:
a) „Käufer“: Die Person, die auf der Plattform Marketplace Fleequid® den Zuschlag für ein Fahrzeug erhält und in Ausübung ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit die Aktivierung der Serviceleistung Fleequid Care® beantragt und erwirkt. Der Service ist nicht für Verbraucher im Sinne des gesetzesvertretenden Dekrets 206/2005 (Verbraucherschutzgesetz) bestimmt.
b) „Autorisierter Servicepartner“: Die Werkstatt oder das Servicezentrum, das von Fleequid® für die Durchführung von Kontrollen, Reparaturen und Eingriffen, die unter den Service Fleequid Care® fallen, bestimmt oder im Vorfeld autorisiert wurde.
c) „Allgemeine Geschäftsbedingungen oder „AGB“: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform Marketplace Fleequid®, die diese Besonderen Geschäftsbedingungen ergänzen und auf die diese Besonderen Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, Bezug nehmen. Im Falle eines Widerspruchs oder einer unterschiedlichen Auslegung haben diese Besonderen Geschäftsbedingungen gemäß Artikel 3.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
d) „Fleequid Care“ oder „Service Fleequid Care“: Die übliche freiwillige Händlergarantie, die keine Versicherung darstellt und mit der Fleequid® (Adorea S.r.l.) gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr direkt die Verpflichtung übernimmt, innerhalb der in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegten Grenzen, Bedingungen und Ausschlüsse und in Abweichung von den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform Marketplace Fleequid alle Mängel und Funktionsstörungen abzudecken, die nicht im TrustReport aufgeführt sind und sich auf die in Artikel 3.3 dieser Besonderen Geschäftsbedingungen genannten abgedeckten Komponenten beziehen.
e) „Mangel/Mängel“ oder „Funktionsstörung/en“: Plötzliche/s, unvorhersehbare/s Ereignis/se, das/die nicht im TrustReport aufgeführt ist/sind und das/die einen vollständigen oder teilweisen Verlust der Funktionstüchtigkeit der in Artikel 3.3 dieser Besonderen Geschäftsbedingungen genannten abgedeckten Komponenten bedingt/bedingen, sodass deren Reparatur oder Austausch erforderlich wird. Fehler, Defekte oder Störungen, die bereits im TrustReport gemeldet oder erklärt wurden, solche, die auf normalen Verschleiß, unzureichende oder unregelmäßige Wartung, unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung der Herstelleranweisungen zurückzuführen sind, solche, die durch Manipulationen, unbefugte Eingriffe oder nicht konforme Änderungen entstanden sind, oder solche, die auf zufällige oder äußere Ereignisse wie Unfälle, Stöße, Brände, Überschwemmungen, Naturkatastrophen oder andere Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind, fallen nicht unter diese Begriffsbestimmung und sind gemäß diesem Artikel daher von der Deckung ausgeschlossen. Die Einstufung des Mangels oder der Funktionsstörung und der damit verbundene Anspruch auf Deckung obliegt der technischen Bewertung durch Fleequid® oder den autorisierten Servicepartner gemäß dem in den Artikeln 7 und 8 dieser Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegten Verfahren.
f) „Reklamation“: Die schriftliche Mitteilung des Käufers an Fleequid® über die angegebenen offiziellen Kanäle (claims@fleequid.com oder das entsprechende Portal), mit der er einen Mangel meldet oder einen Garantieanspruch geltend macht, sowie alle nachfolgenden Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Bearbeitung oder dem Ergebnis der Reklamation.
g) „TrustReport“: Das technische Dokument, das nach den e entsprechenden Verfahren der Plattform Marketplace Fleequid® erstellt wurde und den Zustand der Nutzung sowie alle vor dem Verkauf am Fahrzeug festgestellten oder gemeldeten kritischen Punkte zusammenfasst. Der TrustReport ist ein Maßstab für die Identifizierung der vom Service Fleequid Care®-Service abgedeckten Mängel, mit Ausnahme derjenigen, die bereits im selben Bericht gemeldet oder erklärt wurden.
h) „Verkäufer“: Die Person, die über die Plattform Marketplace Fleequid® ein Fahrzeug zum Verkauf anbietet und im TrustReport ausdrücklich erklärt, dass die gemäß Artikel 3.3 dieser Besonderen Geschäftsbedingungen abgedeckten Komponenten keine Mängel oder Funktionsstörungen aufweisen, wobei dies eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Serviceleistung Fleequid Care® darstellt.
i) „Fahrzeug“: Das Fahrzeug gemäß der entsprechenden Begriffsbestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform Marketplace Fleequid®, für das der Käufer die Aktivierung der Serviceleistung Fleequid Care® beantragt und erwirkt hat und für das der Verkäufer die im TrustReport vorgesehene Konformitätserklärung zum Zwecke der Berechtigung zur Inanspruchnahme der Serviceleistung selbst abgegeben hat.
j) „Fleequid-Gutschein“ oder „Gutschein“: Das von Fleequid® ausgestellte elektronische Guthaben, das nicht in Bargeld umwandelbar ist und vom Käufer ausschließlich zur Verrechnung der an Fleequid® zu zahlenden Provisionen für künftige Käufe oder Verkäufe von Fahrzeugen auf der Plattform Marketplace Fleequid® verwendet werden kann, und zwar innerhalb der in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen und insbesondere in Artikel 5 festgelegten Grenzen und Bedingungen.
2. Gegenstand und Art der Serviceleistung.
2.1 Die vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen für den Service Fleequid Care® regeln den Service Fleequid Care® Service gemäß Artikel 1, Buchstabe d), der von Fleequid® den Käufern angeboten wird, die im Rahmen ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit ein Fahrzeug auf der Plattform Marketplace Fleequid® erworben haben und die Aktivierung der Serviceleistung gegen Zahlung der entsprechenden Gebühr beantragen.
2.2 Der Service Fleequid Care® stellt eine freiwillige Händlergarantie dar und gilt in keiner Weise als Versicherung, und zwar im Sinne von Artikel 1322 und Artikel 1487 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches. Es handelt sich dabei weder um ein Versicherungsprodukt noch um einen Versicherungsvertrag, noch beinhaltet der Service die Übernahme zukünftiger oder unbestimmter Risiken. Das mit der Erbringung von Garantieleistungen verbundene finanzielle Risiko wird direkt vom Unternehmen Fleequid® (Adorea S.r.l.) übernommen, das in eigenem Namen und nicht als Vermittler oder Vertreter von Versicherungsgesellschaften handelt.
2.3 Die Garantie gilt ausschließlich für den Käufer. Der Service ist als unabhängig und getrennt vom Kaufvertrag zu betrachten, der zwischen Käufer und Verkäufer auf der Plattform Marketplace Fleequid® geschlossen wurde, und ersetzt oder ändert nicht die gesetzlichen Verpflichtungen des Verkäufers gemäß geltendem Recht oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Fleequid® übernimmt gegenüber dem Käufer ausschließlich für die in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Serviceleistungen eine direkte und unabhängige Verpflichtung, die außerhalb jeglicher vertraglichen Beziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer steht. Die Übertragbarkeit der Serviceleistung ist in Artikel 4.5 geregelt, auf den hier in vollem Umfang Bezug genommen wird.
2.4 Der Service deckt nur Mängel oder Funktionsstörungen ab, die gemäß Artikel 1 Buchstabe g) und den weiteren Bestimmungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen nicht im TrustReport aufgeführt sind. Mängel, die durch unvorhersehbare Umstände, höhere Gewalt, unsachgemäße Verwendung, Manipulation, Fahrlässigkeit, Stöße, Unfall, Brand, Überschwemmung, normalen Verschleiß oder mangelnde Wartung des Fahrzeugs verursacht werden, sowie alle Ereignisse, die nach der Übergabe eintreten und nicht auf einen bereits bestehenden Defekt oder Fehler zurückgeführt werden können, sind ausdrücklich von der Deckung ausgeschlossen.
2.5 Das Verhältnis zwischen diesen Besonderen Geschäftsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Marketplace Fleequid® ist in Artikel 3.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Der Käufer erklärt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform Marketplace Fleequid® vollständig zur Kenntnis genommen und sie bei der Registrierung und Nutzung der Plattform Marketplace akzeptiert zu haben. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen den beiden Bestimmungen haben diese Besonderen Geschäftsbedingungen, beschränkt auf die Regelung des Service Fleequid Care®, Vorrang.
3. Abgedeckte und ausgeschlossene Komponenten.
3.1 Der Service Fleequid Care® deckt ausschließlich die Mängel oder Funktionsstörungen ab, die nicht im TrustReport des auf der Plattform Marketplace Fleequid® zugeschlagenen Fahrzeugs aufgeführt sind, und beschränkt sich auf die wichtigsten Motor- und Getriebekomponenten gemäß den in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen.
3.2 Für die Zwecke des Deckungsschutzes gelten Mängel oder Funktionsstörungen, die zwar auf Defekte zurückzuführen sind, die bereits bei Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer bestanden, aber in dem zum Zeitpunkt des Verkaufs erstellten TrustReport nicht gemeldet, hervorgehoben oder vermerkt wurden, als im TrustReport nicht aufgeführt. Der Deckungsschutz erstreckt sich daher auch auf Mängel oder Funktionsstörungen, die vom Verkäufer verborgen oder verschwiegen wurden und auf bereits bestehende Defekte des Fahrzeugs zurückzuführen sind, die zum Zeitpunkt der Übergabe jedoch nicht erkennbar waren oder erklärt wurden. In jedem Fall sind Verschlechterungen, Fehler oder Störungen, die sich aus normalem Verschleiß, aus Ereignissen nach der Übergabe oder aus Ursachen ergeben, die nicht auf bereits bestehende Fehler oder Defekte des Fahrzeugs zurückzuführen sind, nicht durch den Service Fleequid Care® abgedeckt.
3.3 Abgedeckte Komponenten:
Motor und Getriebe -Der Deckungsschutz gilt ausschließlich für die wichtigsten mechanischen Komponenten des Motors und des Getriebes, d.h.:
A. für den Motor: Motorblock, Zylinderkopf, Kurbelwelle, Kolben, Pleuelstangen, Ventile, Nockenwellen und andere für den Betrieb des Motors unbedingt erforderliche Teile;
B. für das Getriebe: Getriebekasten, Zahnräder, Wellen, Lager, Differential und andere Teile, die für den Betrieb des manuellen oder automatischen Getriebes unbedingt erforderlich sind.
3.4 Ausgeschlossene Komponenten - Ausdrücklich von der Deckung ausgeschlossen sind beispielsweise und ohne Anspruch auf Vollständigkeit die folgenden Komponenten:
A. die gesamte Klimaanlage (A/C-System) in allen ihren Teilen und Komponenten, einschließlich Kompressor, Kondensator, Verdampfer, Expansionsventil, Innenlüftermotor, Steuergeräte, Leitungen, Kanäle, Armaturen und alle anderen Elemente des Klimaanlagensystems;
B. alle elektrischen, elektronischen, hydraulischen oder mechanischen Komponenten, die nicht in den vorstehenden Absätzen aufgeführt sind;
C. Materialien, die einem normalen Verschleiß unterliegen (wie z. B. Kupplungen, Riemen, Filter, Dichtungen, Manschetten, Flüssigkeiten, Schmiermittel, Motoröl, Kühlmittel usw.);
D. Antriebs- oder Starterbatterien, Reifen, Felgen, Bremsen, Aufhängung, Lenkung, Karosserie, Fenster und Scheiben, Scheinwerfer und Leuchten, Innenausstattung, Zubehör- oder Ausrüstungsteile, die für den Betrieb der abgedeckten Komponenten nicht unbedingt erforderlich sind;
E. die Bestandteile der Abgasanlage, der Abgasreinigungsanlage oder der Partikelfilter (AGR, Katalysatoren, DPF-Filter, AdBlue, Lambdasonden usw.);
F. alle anderen Organe, Teile oder Systeme, die nicht ausdrücklich zu den abgedeckten Komponenten gehören.
3.5 Bestimmtheitsgebot - Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass der Service Fleequid Care® innerhalb der in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegten Grenzen und Ausschlüsse ausschließlich für die in Absatz 3.3 dieses Artikels ausdrücklich genannten Komponenten gilt und dass alles, was nicht ausdrücklich aufgeführt ist, als von der Fleequid®-Händlergarantie ausgeschlossen gilt.
3.6 Deckungsbedingungen - Der Deckungsschutz gilt innerhalb der in Artikel 5 genannten Obergrenzen und nur für die in Artikel 4 genannte Gültigkeitsdauer der Serviceleistung. Alle Eingriffe müssen zuvor von Fleequid® genehmigt werden und dürfen nur durch die von Fleequid® benannten oder zugelassenen autorisierten Servicepartner ausgeführt werden. Alle Eingriffe, die nicht zuvor genehmigt wurden oder durch nicht von Fleequid® anerkannte Servicepartner ausgeführt wurden, führen zum sofortigen Erlöschen des Garantieanspruchs für das betreffende Ereignis.
3.7 Weitere Ausschlussgründe -Der Service Fleequid Care® erstreckt sich unter keinen Umständen auf:
A. Mängel oder Funktionsstörungen, die auf unvorhersehbare Umstände, höhere Gewalt oder äußere Ereignisse nach der Übergabe des Fahrzeugs zurückzuführen sind (z. B. Unfälle, Brände, Überschwemmungen, Frost, Überspannungen oder Vandalismus);
B. Schäden, die auf unsachgemäße oder fahrlässige Verwendung, Überlastung, Manipulation, technische Änderungen, nicht normgerechte Installationen, mangelnde Wartung oder eine Nutzung, die nicht der üblichen beruflichen Sorgfaltspflicht entspricht, zurückzuführen sind;
C. indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie z. B. Fahrzeugausfallzeiten, Einnahmeverluste, Vertragsverluste oder Imageschäden, die in Artikel 11 genauer beschrieben werden.
3.8 Eigenständigkeit der Garantie - Es wird darauf hingewiesen, dass diese Garantie die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer, die gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den geltenden Gesetzen in Bezug auf Mängel der Kaufsache gelten, weder beeinträchtigt noch einschränkt oder ersetzt. Die Erfüllung der von Fleequid® gegenüber dem Käufer übernommenen Verpflichtungen beeinträchtigt oder beschränkt nicht die Rechte und Rechtsbehelfe, die Fleequid® gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann, einschließlich derjenigen, die sich aus unrichtigen Angaben, Auslassungen oder Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben. Der Service Fleequid Care® stellt einen zusätzlichen, eigenständigen und optionalen Schutz dar, der darauf abzielt, die Richtigkeit der vom Verkäufer gemachten Angaben und die Zuverlässigkeit des Verkaufsprozesses auf der Plattform Marketplace Fleequid® zu gewährleisten.
4. Gültigkeitsbeginn, Laufzeit, Bedingungen für das Inkrafttreten und Gebühr.
4.1 Der Service Fleequid Care® beginnt automatisch mit dem Datum der Fahrzeugübergabe an den Käufer, wie in den von Fleequid® ausgestellten Verkaufs- und Transportunterlagen angegeben. Dieses Datum markiert den Beginn der Gültigkeitsdauer der Garantie.
4.2 Die Laufzeit der Serviceleistung ist auf drei (3) Monate ab dem oben genannten Datum festgelegt, wobei keine stillschweigende Verlängerung oder automatische Erneuerung möglich ist. Der Service endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass eine Kündigung oder Benachrichtigung seitens Fleequid® oder des Käufers erforderlich ist.
4.3 Der Service Fleequid Care® kann nur für Fahrzeuge aktiviert werden, die zum Zeitpunkt der Übergabe folgende Anforderungen erfüllen:
A. Der Verkäufer hat im TrustReport erklärt, dass keine Mängel oder Störungen in Bezug auf Motor und Getriebe bekannt sind.
B. Das Fahrzeug wurde in einem Zustand übergeben, der der Erklärung des Verkäufers entspricht, und weist zum Zeitpunkt der Übergabe keine offensichtlichen Fehler oder Schäden auf, die darauf schließen lassen würden, dass es nicht für den Verkehr geeignet oder vom Deckungsschutz ausgeschlossen ist;
C. Die Servicegebühr wurde vom Käufer vor Übergabe des Fahrzeugs über die offiziellen Kanäle der Plattform Marketplace Fleequid® vollständig bezahlt.
4.4 Die im TrustReport enthaltene Erklärung des Verkäufers gilt als wesentliche Voraussetzung für das Inkrafttreten der Serviceleistung und für die direkte Übernahme des finanziellen Risikos durch Fleequid®. In keinem Fall haftet Fleequid® für Mängel oder Funktionsstörungen, die auf ungenaue Informationen oder Erklärungen des Verkäufers zurückzuführen sind, wenn der Käufer die Aktivierung der Serviceleistung nicht beantragt oder Fleequid® zum Zeitpunkt der Aktivierung unvollständige oder unwahre Daten übermittelt hat.
4.5 Der Service ist streng persönlich und nicht übertragbar. Im Falle eines späteren Verkaufs, einer Abtretung oder Übertragung des Fahrzeugs an Dritte erlischt der Deckungsschutz automatisch, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung entsteht. Die eventuelle Übertragung der Serviceleistung auf den neuen Eigentümer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens Fleequid® möglich und unterliegt der Zahlung einer von Fleequid® festgelegten Verwaltungsgebühr.
4.6 Die Gebühr für die Aktivierung des Service Fleequid Care® beträgt 495,00 Euro (vierhundertfünfundneunzig/00) zzgl. MwSt. und ist vor Übergabe des Fahrzeugs in einer einzigen Einmalzahlung zu entrichten. Die Zahlung der Gebühr gilt als wesentliche Voraussetzung für das Inkrafttreten des Deckungsschutzes.
4.7 Die Nichtnutzung, Aussetzung oder vorzeitige Beendigung der Serviceleistung führt in keinem Fall zu einem Recht auf Rückerstattung, Preisminderung oder Verlängerung der Laufzeit, es sei denn, Fleequid® entscheidet aus nachgewiesenen technischen oder betrieblichen Gründen schriftlich anders.
4.8 Laufzeit und Gebühr für den Service Fleequid Care® unterliegen keinen nachträglichen Änderungen oder Anpassungen, außer im Rahmen von Überarbeitungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen durch Fleequid® gemäß Artikel 14.
5. Obergrenzen und Bedingungen für eine Entschädigung.
5.1 Der Service Fleequid Care® sieht für jedes abgedeckte Fahrzeug eine maximale Deckung von 10.000,00 € (zehntausend/00) zuzüglich Mehrwertsteuer vor. Diese Deckung bezieht sich auf die gesamte Laufzeit der Serviceleistung und ist nicht mit anderen Service- oder Garantieleistungen kumulierbar, die für dasselbe Fahrzeug aktiviert wurden. Die Obergrenze stellt die maximale finanzielle Haftung seitens Fleequid® für alle Dienstleistungen, Eingriffe, Reparaturen und Entschädigungen dar, die auf Mängel zurückzuführen sind, die unter diese Besonderen Geschäftsbedingungen fallen.
5.2 Innerhalb der vorgenannten Obergrenze legt Fleequid® die dem Käufer gewährte Entschädigung auf Grundlage der technischen und betriebswirtschaftlichen Bewertung der Reparaturkosten und der genehmigten Vorgehensweisen fest. Die Entschädigung kann einen Barbetrag umfassen, der direkt an den autorisierten Servicepartner gezahlt wird, sowie einen Teil in Form eines Fleequid®-Gutscheins, der ausschließlich zur Verrechnung der an Fleequid® zu zahlenden Provisionen für zukünftige Käufe oder Verkäufe von Fahrzeugen auf der Plattform Marketplace verwendet werden kann, und zwar wie im folgenden Absatz 5.3 vorgesehen. Die Aufteilung der beiden Formen der Entschädigung erfolgt nach Ermessen von Fleequid® auf Grundlage der Art des Eingriffes und der Ergebnisse der Untersuchung. Dabei ist zu beachten, dass der Wert des Gutscheins in keinem Fall weniger als dreißig Prozent (30 %) der von Fleequid® festgelegten Entschädigung betragen darf. Der Käufer erkennt diese Art der Festlegung und Aufteilung der Entschädigung an, akzeptiert sie und genehmigt sie ausdrücklich, wobei er anerkennt, dass sie eine vollständige Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmens Fleequid® darstellt und nach dem technisch-betriebswirtschaftlichen Ermessen von Fleequid® festgelegt wird. Mit der Zustimmung zu diesen Besonderen Geschäftsbedingungen verzichtet der Käufer auf jegliche Einwände, Forderungen nach Rückerstattung oder Entschädigung in einer anderen als der in diesem Artikel vorgesehenen Form.
5.3 Der Fleequid®-Gutschein ist nicht in Bargeld umwandelbar, nicht auf Dritte übertragbar, wird nicht verzinst und kann nicht außerhalb der Plattform Marketplace Fleequid® Marketplace verwendet werden. Er kann in einer oder mehreren Transaktionen verwendet werden, dabei jedoch ausschließlich dazu, die vom Käufer geschuldeten und innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten ab Ausstellungsdatum angefallenen Provisionen auszugleichen. Nach Ablauf dieser Frist ohne Nutzung verfällt der Gutschein automatisch, ohne dass eine Benachrichtigung oder Rückerstattung seitens Fleequid® erforderlich ist.
5.4 Die Deckungsobergrenze ist als Pauschalbetrag gedacht und bezieht sich auf alle Leistungen, die während der Gültigkeitsdauer des Service erbracht werden, unabhängig von der Anzahl oder Art der aufgetretenen Mängel. Im Falle mehrerer Mängel oder Eingriffe kann Fleequid® die als Deckung anerkannten Beträge schrittweise zurechnen, bis die Deckungsobergrenze ausgeschöpft ist; sobald diese Obergrenze erreicht ist, gilt der Service automatisch als beendet, ohne dass eine Verpflichtung zur Erbringung weiterer Leistungen besteht.
5.5 Fleequid® behält sich das Recht vor, den in Artikel 5.1 genannten Deckungsschutz auf den Restmarktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Mangels zu beschränken, falls dieser Wert niedriger ist als die vorgesehene Deckungsobergrenze. Die Gesamtentschädigung darf in keinem Fall den Handelswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Mangels übersteigen, wie er sich aus Marktnotierungen oder anderen von Fleequid® angenommenen Referenzquellen ergibt.
5.6 Falls für die Reparatur oder den Austausch einer abgedeckten Komponente auch Eingriffe an ausgeschlossenen oder nicht abgedeckten Komponenten erforderlich sind, hat der Käufer die damit verbundenen Kosten vollständig zu tragen. In solchen Fällen kann das Unternehmen Fleequid® den ihm zufallenden Betrag direkt an den autorisierten Servicepartner zahlen, und der Käufer ist verpflichtet, den Restbetrag an denselben Servicepartner zu entrichten.
5.7 Die Zahlung des Baranteils, abzüglich des in Form eines Gutscheins anerkannten Anteils, erfolgt durch Fleequid® innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach dem positiven Ergebnis der Voruntersuchung und der Überprüfung der angefallenen Kosten, nachdem Fleequid® die angeforderten Unterlagen (Rechnung des autorisierten Servicepartners, technischer Bericht, Zahlungsnachweis des vom Käufer zu zahlenden Anteils und jedes andere nützliche Dokument) im Original vorgelegt wurden. Die Zahlung erfolgt durch Fleequid® direkt an den autorisierten Servicepartner durch Überweisung auf das von diesem angegebene Konto. Nur in Ausnahmefällen, die von Fleequid® im Vorfeld schriftlich zu genehmigen sind, kann der von Fleequid zu zahlende Barbetrag auf die gleiche Weise und unter den gleichen Bedingungen direkt an den Käufer ausgezahlt werden.
5.8 Etwaige Differenzen zwischen dem genehmigten Kostenvoranschlag und den tatsächlichen Kosten des Eingriffs können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Fleequid® und im Rahmen der Deckungsobergrenze sowie gemäß den in Artikel 5.2 festgelegten Verfahren erstattet werden. Jeder vom Käufer gezahlte Betrag, der den von Fleequid® genehmigten Betrag übersteigt, kann nicht erstattet oder verrechnet werden, es sei denn, Fleequid® entscheidet schriftlich etwas anderes.
5.9 Der Käufer akzeptiert und erkennt an, dass die Aufteilung der Deckungssumme in direkte Deckung und Fleequid®-Gutschein einen wesentlichen Bestandteil der Serviceleistung Fleequid Care® darstellt und dass die Ausstellung des Gutscheins in jeder Hinsicht die Bereitstellung der vertraglichen Leistung seitens Fleequid® im Sinne von Artikel 1176, Absatz 2 des italienischen Zivilgesetzbuches darstellt. Die Ausstellung des Gutscheins gilt als vollständige und endgültige Erfüllung des entsprechenden Teils der Entschädigung.
5.10 Der Käufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der autorisierte Servicepartner gemäß Artikel 2756 des italienischen Zivilgesetzbuches oder gleichwertiger Bestimmungen der geltenden örtlichen Gesetze das Recht hat, das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Beträge, gleich ob diese von Fleequid® oder vom Käufer geschuldet werden, zurückzuhalten. In diesem Fall haftet Fleequid® nicht für Verzögerungen bei der Rückgabe des Fahrzeugs, die sich aus der berechtigten Ausübung dieses Rechts ergeben, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Der Käufer stellt Fleequid® von jeglichen Ansprüchen oder Entschädigungsforderungen frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit solchen Verzögerungen ergeben, unbeschadet der Rechte von Fleequid® gegenüber dem autorisierten Servicepartner.
6. Verpflichtungen des Käufers und Bedingungen für die Wirksamkeit.
6.1 Die Wirksamkeit des Service Fleequid Care® setzt voraus, dass der Käufer seinen Verpflichtungen aus diesem Artikel vollständig und ordnungsgemäß nachkommt und im Allgemeinen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diese Besonderen Geschäftsbedingungeneinhält. Die Nichteinhaltung auch nur einer einzigen der hierin vorgesehenen Verpflichtungen führt zum vollständigen oder teilweisen Verlust des Rechts auf Deckung und damit zur Unwirksamkeit der Serviceleistung für das betreffende Ereignis.
6.2 Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug mit seiner beruflichen Tätigkeit angemessener und professioneller Sorgfalt zu benutzen und es in einem betriebsbereiten und sicheren Zustand zu halten, indem er die ordentlichen und außerordentlichen Wartungsarbeiten gemäß den Vorschriften des Herstellers, unter Verwendung von konformen Ersatzteilen und in qualifizierten Werkstätten durchführt. Die Wartungsunterlagen (Rechnungen, Servicehefte, Quittungen usw.) sind während der gesamten Laufzeit des Service aufzubewahren und Fleequid® auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
6.3 Bei der Übergabe des Fahrzeugs hat der Käufer die Übereinstimmung zwischen dem tatsächlichen und dem im TrustReport erklärten Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen und etwaige Abweichungen unverzüglich zu melden. Werden sofort erkennbare Mängel nicht oder verspätet gemeldet, so führt dies zum Ausschluss der Deckung für die betreffenden Mängel oder Fehler.
6.4 Im Falle von Fehlfunktionen, dem Aufleuchten von Warnleuchten, ungewöhnlichen Geräuschen oder anderen Anzeichen, die auf das Vorhandensein eines Mangels an den in Art. 3.3 genannten Abgedeckten Komponenten hinweisen, ist der Käufer verpflichtet:
· die Benutzung des Fahrzeugs unverzüglich einzustellen, um eine Verschlimmerung des Schadens zu vermeiden;
· Fleequid® das Ereignis unverzüglich gemäß dem in Artikel 7 (Meldung eines Mangels und Einreichung einer Reklamation) beschriebenen Verfahren zu melden;
· das Fahrzeug bei einem autorisierten Servicepartner oder einem anderen angegebenen Servicecenter für alle von Fleequid® als notwendig erachteten technischen oder diagnostischen Überprüfungen zur Verfügung zu stellen.
6.5 Dem Käufer ist es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige schriftliche Genehmigung seitens Fleequid® Reparaturen, Demontagen, Eingriffe oder technische Überprüfungen an den abgedeckten Teilen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Jeder nicht im Voraus genehmigte Eingriff führt zum automatischen Verlust des Deckungsschutzes für den betreffenden Mangel und die gesamte finanzielle Belastung geht zu Lasten des Käufers.
6.6 Der Käufer ist verpflichtet, während der gesamten Bearbeitung der Reklamation oder des Mangels nach Treu und Glauben mit Fleequid® zusammenzuarbeiten und Fleequid® unverzüglich alle für die Untersuchung erforderlichen Informationen, Unterlagen oder Fotos zur Verfügung zu stellen. Die Verweigerung oder das Versäumnis der Mitwirkung, einschließlich der Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs für technische Überprüfungen, führt zur Aussetzung oder zum Verlust des Anspruchs auf Entschädigung.
6.7 Der Käufer verpflichtet sich, die technischen Überprüfungen von Fleequid® nicht zu behindern oder zu verzögern und keine direkten Eingriffe an ausgeschlossenen Komponenten vorzunehmen, die sich auf die Beurteilung der abgedeckten Komponenten auswirken könnten. Im Falle mangelnder Mitwirkung oder eines Verhaltens, das darauf abzielt, das Reklamationsverfahren zu umgehen oder zu verfälschen (wie z. B. falsche Angaben, Änderung von Dokumenten oder Verheimlichung von Beweismitteln), verliert der Käufer sofort jeglichen Anspruch auf Deckung, und Fleequid® behält sich das Recht vor, Maßnahmen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für weitere Schäden zu ergreifen.
6.8 Während der Laufzeit des Service verpflichtet sich der Käufer, die elektronischen Diagnosesysteme oder die On-Board-Datenaufzeichnungsgeräte (OBD, Steuergerät, Telematiksysteme, Kilometerzähler) weder zu verändern noch zu manipulieren oder zu deaktivieren. Jegliche festgestellte Veränderung, Manipulation oder Unstimmigkeiten in den Unterlagen führt zum sofortigen Verfall der Garantie.
6.9 Der Deckungsschutz des Service Fleequid Care® bleibt für den gesamten Zeitraum ausgesetzt und außer Kraft, in dem der Käufer die in diesem Artikel festgelegten Zahlungsbedingungen, technischen Anforderungen oder Verpflichtungen nicht erfüllt. Die Aussetzung gilt erst dann als automatisch aufgehoben, wenn die unterlassenen Verpflichtungen vollständig erfüllt sind, ohne dass der Deckungsschutz rückwirkend geltend gemacht werden kann.
6.10 Es wird davon ausgegangen, dass sich die Haftung von Fleequid® auf die Bereitstellung der Deckung im Rahmen der in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen und Grenzen beschränkt. Das Verhalten des Käufers darf in keinem Fall zu einer Erhöhung der Deckungsobergrenze oder zur Entstehung zusätzlicher Verpflichtungen seitens Fleequid® führen.
7. Meldung eines Mangels und Einreichung einer Reklamation.
7.1 Der Käufer ist verpflichtet, Fleequid® jeden Mangel oder jede Funktionsstörung der vom Service Fleequid Care® abgedeckten Komponenten innerhalb von fünf (5) Werktagen nach deren Auftreten oder dem Zeitpunkt, an dem er davon Kenntnis erlangt, ausschließlich über die in diesem Artikel angegebenen offiziellen Kommunikationskanäle zu melden. Andernfalls verfällt der Anspruch. Diese Frist bezieht sich ausschließlich auf die Meldung des Ereignisses an Fleequid®.
7.2 Die Meldung muss per E-Mail an die dafür vorgesehene Adresse claims@fleequid.comoder, sofern verfügbar, über den entsprechenden Bereich des Portals Marketplace Fleequid® gesendet werden, wobei den Anweisungen des Assistenten für die Einreichung von Reklamationen Folge zu leisten ist. Mitteilungen, die über andere Kanäle (z. B. Telefon, Messenger, Briefpost oder nicht autorisierte E-Mail-Adressen) erfolgen, werden für Garantiezwecke nicht anerkannt, selbst wenn Fleequid® davon Kenntnis erlangt hat.
7.3 Die Meldung des Mangels muss mindestens folgende Informationen enthalten: Daten zur Identifizierung des Käufers und des Fahrzeugs (Kennzeichen, Fahrgestellnummer/Fahrzeug-Identifizierungsnummer FIN, Kilometerstand, Übergabedatum), eine zusammenfassende Beschreibung der festgestellten Anomalie mit Angabe des Datums und der Umstände ihres Auftretens, Foto- oder Videodokumentation, sofern vorhanden, und alle anderen Elemente, die für eine vorläufige Beurteilung nützlich sind, sowie, sofern möglich, Unterlagen, die die regelmäßige Wartung oder die zuletzt durchgeführten Reparaturen belegen.
7.4 Nach Eingang der Reklamation leitet Fleequid® das Reklamationsverfahren ein, weist dem Ereignis eine Kennzahl zu und teilt diese dem Käufer mit. Eventuelle Anfragen nach zusätzlichen Unterlagen setzen die Bearbeitungszeiten bis zum Eingang der fehlenden Informationen aus, ohne die Dauer der Serviceleistung zu beeinträchtigen.
7.5 Geht die Reklamation nach der in Artikel 7.1 genannten Frist ein oder hat die Verspätung zu einer Verschlimmerung des Schadens geführt oder die Feststellung der Ursachen unmöglich gemacht, kann Fleequid® die Reklamation ablehnen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Verspätung nicht auf ihn zurückzuführen ist.
7.6 Das Einreichen einer Reklamation stellt an sich keine Anerkennung des Anspruchs auf Deckungsschutz dar. Die Bestätigung über das Inkrafttreten der Serviceleistung die anschließende Bearbeitung des Mangels erfolgen gemäß dem im folgenden Artikel 8 beschriebenen Verfahren.
8. Bearbeitung des Mangels und Reparaturen.
8.1 Nach Eingang der Reklamation gemäß Artikel 7 eröffnet Fleequid® das Reklamationsverfahren und benachrichtigt den Käufer über dessen Einleitung. Dabei werden dem Käufer die Kennzahl der Reklamation und der autorisierte Servicepartner angegeben, der mit der Überprüfung und gegebenenfalls auch mit der Reparatur des Fahrzeugs betraut wird. Die Angabe des autorisierten Servicepartners ist für die Gültigkeit des Deckungsschutzes verbindlich, es sei denn, Fleequid® hat schriftlich etwas anderes genehmigt.
8.2 Der Käufer ist verpflichtet, dem autorisierten Servicepartner das Fahrzeug innerhalb von fünf (5) Werktagen nach der Benachrichtigung durch Fleequid® zur Verfügung zu stellen, es sei denn, es bestehen nachweislich organisatorische oder logistische Hindernisse, die rechtzeitig mitgeteilt werden müssen. Diese Frist gilt unabhängig von der in Artikel 7 vorgesehenen Frist für die Meldung des Mangels. Im Falle einer ungerechtfertigten Verspätung oder Nichtlieferung behält sich Fleequid® das Recht vor, die Überprüfung des Fahrzeugs auszusetzen und, wenn die Nichtverfügbarkeit über weitere dreißig (30) Tage hinaus anhält, den Verlust des Deckungsschutzes für das gemeldete Ereignis zu erklären.
8.3 Nach Erhalt des Fahrzeugs führt der autorisierte Servicepartner eine technische Diagnose durch und sendet Fleequid® einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Reparatur zu, in dem die betroffenen Teile, die vermutete Ursache für den Mangel, die geschätzten Material- und Arbeitskosten und das mögliche Mitwirken ausgeschlossener Komponenten angegeben sind. Fleequid® bewertet den Kostenvoranschlag innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt und teilt dem Käufer seine Entscheidung schriftlich mit, und zwar unter Angabe der Beträge und Eingriffe, die als vom Service abgedeckt anerkannt werden. Der Käufer muss innerhalb von zehn (10) Werktagen nach der Benachrichtigung schriftlich die Annahme des Kostenvoranschlags bestätigen, und zwar begrenzt auf den vom Käufer zu tragenden Teil der Kosten; bei Ausbleiben einer Antwort innerhalb der vorgenannten Frist oder bei Verzug gilt die Annahme als stillschweigend erteilt und die Reparatur kann in dem von Fleequid® genehmigten Rahmen durchgeführt werden.
8.4 Die Genehmigung seitens Fleequid® legt die direkte finanzielle Haftung des Unternehmens innerhalb der in Artikel 5 festgelegten Grenzen fest. Der Deckungsschutz gilt nur für die Beträge und Eingriffe, die ausdrücklich genehmigt wurden. Jede Änderung des ursprünglichen Kostenvoranschlags bedarf einer neuen schriftlichen Genehmigung durch Fleequid®.
8.5 Die Zahlung des von Fleequid® gedeckten Betrags (entspricht dem von Fleequid® anerkannten Anteil, abzüglich des Wertes des Gutscheins und im Rahmen der Deckungsobergrenze) erfolgt direkt an den autorisierten Servicepartner, der für Fleequid - Adorea S.r.l. eine Rechnung über den entsprechenden Anteil ausstellt. Der von Fleequid® nicht gedeckte Restbetrag, der sich aus der Differenz zwischen den Gesamtkosten des Eingriffs und dem von Fleequid® im Rahmen der Deckungsobergrenze anerkannten Barbetrags sowie dem von Fleequid® gemäß Artikel 5 festgelegten Wert des Gutscheins ergibt, geht zu Lasten des Käufers, der diesen direkt an den autorisierten Servicepartner zu zahlen hat, und zwar gemäß den von diesem angegebenen oder in jedem Fall von Fleequid® mitgeteilten Zahlungsbedingungen. Falls Fleequid® aus betrieblichen oder buchhalterischen Gründen auch die vom Käufer geschuldeten Beträge, einschließlich der Beträge in Höhe des Gutscheinwerts, im Voraus an den autorisierten Servicepartner zahl, ist der Käufer verpflichtet, Fleequid® die vorgeschossenen Beträge unverzüglich zu erstatten. Der in Artikel 5 genannte Fleequid®-Gutschein ist eine gesonderte vertragliche Leistung, die nur zur Verrechnung der Fleequid® geschuldeten Provision für künftige Käufe oder Verkäufe von Fahrzeugen verwendet werden kann und kein Mittel zur Zahlung des autorisierten Servicepartners darstellt. Übersteigen die Gesamtkosten des Eingriffs den verfügbaren Höchstbetrag, so geht die Differenz in voller Höhe zu Lasten des Käufers.
8.6 Falls Fleequid® dem Käufer aus technischen oder logistischen Gründen gestattet, die Reparatur in einer anderen Werkstatt durchführen zu lassen, erfolgt die Rückerstattung rückwirkend innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Vorlage der Belege im Original (Rechnung, technischer Prüfbericht, Zahlungsnachweis) und nach Prüfung der Einhaltung dieser Besonderen Geschäftsbedingungen.
8.7 Alle verwendeten Ersatzteile müssen Originalteile oder von gleichwertiger Qualität sein. Fleequid® behält sich das Recht vor, die notwendigen Komponenten direkt zu liefern oder vertraglich gebundene Lieferanten anzugeben. Technische Verbesserungen, Upgrades oder Änderungen am Fahrzeug, die nicht unbedingt für die Reparatur der abgedeckten Komponenten erforderlich sind, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8.8 Die ausgetauschten Komponenten gehen in das Eigentum des Unternehmens Fleequid® über, das über diese auch zu Zwecken der technischen Begutachtung, Wiederaufbereitung oder Entsorgung frei verfügen kann. Der autorisierte Servicepartner bzw. der Käufer, wenn die Reparatur von Fleequid® ausdrücklich genehmigt wurde, verpflichtet sich, diese bis mindestens dreißig (30) Tage nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren, sofern keine anders lautende Anweisung vorliegt.
8.9 Mit der Durchführung des Eingriffs durch den autorisierten Servicepartner ist die Verpflichtung von Fleequid® erfüllt; weitere Ansprüche des Käufers aufgrund von Fahrzeugausfallzeiten, Umsatzeinbußen, Transportkosten, Übernachtungen oder sonstiger Nebenkosten sind ausdrücklich vom Deckungsschutz ausgeschlossen. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Fleequid® keine Verantwortung für die korrekte technische Ausführung der von den autorisierten Servicepartner durchgeführten Eingriffe übernimmt, die in voller beruflicher und organisatorischer Autonomie arbeiten. Alle Streitigkeiten über die Qualität oder die Eignung der Reparaturen, die verwendeten Ersatzteile oder die Bearbeitungszeiten bleiben der direkten Beziehung zwischen dem Käufer und dem autorisierten Servicepartner vorbehalten. Der Käufer stellt Fleequid® von jeglichen Ansprüchen oder Entschädigungsforderungen im Zusammenhang mit oder aufgrund von Handlungen des autorisierten Servicepartners frei, es sei denn, Fleequid® hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
8.10 Nach Abschluss der Arbeiten stellt der autorisierte Servicepartner dem Käufer und Fleequid® einen Abschlussbericht aus, in dem die durchgeführten Arbeiten und die ausgetauschten Teile aufgeführt sind. Das Reklamationsverfahren gilt als endgültig abgeschlossen, sobald Fleequid® dies schriftlich bestätigt und die Erbringung der vertraglichen Leistung sowie gegebenenfalls die Ausstellung des entsprechenden Gutscheins mitteilt.
9. Ausschlüsse.
9.1 Der Service Fleequid Care® wird ausschließlich im Rahmen der in den Artikeln 2, 3 und 5 festgelegten Grenzen erbracht und deckt unter keinen Umständen Ereignisse, Komponenten oder Umstände ab, die nicht ausdrücklich als abgedeckt angeführt werden. Alles, was in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich aufgeführt ist, gilt als vom Deckungsschutz ausgeschlossen.
9.2 Insbesondere sind Mängel oder Funktionsstörungen, die auch nur indirekt auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind, vom Deckungsschutz ausgeschlossen:
a) vorhandene oder offensichtliche Mängel zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe, die bereits im TrustReport festgestellt oder erklärt wurden oder dem Käufer oder Verkäufer anderweitig bekannt waren;
b) normaler Verschleiß der Komponenten, natürlicher Materialverbrauch oder Teile, die aufgrund ihres Alters, des Kilometerstands oder ihres Gebrauchs einer normalen Abnutzung unterliegen;
c) unzureichende Wartung, Wartung, die nicht gemäß den Anweisungen des Herstellers durchgeführt wird, oder Versäumnis, die erforderlichen regelmäßigen Fahrzeuguntersuchungen durchzuführen;
d) unsachgemäße Verwendung des Fahrzeugs, Überladung, fahrlässiges Fahren oder Verwendung zu anderen als den üblichen beruflichen Zwecken;
e) unbefugte Eingriffe oder Änderungen, Manipulationen, mechanische oder elektronische Umbauten, Tuning oder Einbau von nicht originalen oder nicht konformen Komponenten;
f) Arbeiten, die nicht zuvor von Fleequid® genehmigt wurden, einschließlich Demontage-, Reparatur- oder Diagnosearbeiten, die vor der schriftlichen Genehmigung durch Fleequid® durchgeführt wurden;
g) unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt, einschließlich Naturereignisse oder äußerer Ereignisse, die nach der Übergabe des Fahrzeugs eintreten (Unfälle, Brände, Überschwemmungen, Hagel, Frost, Überspannungen, Vandalismus oder mutwillige Handlungen);
h) Defekte oder Mängel, die auf Konstruktions- oder Fertigungsfehler des Herstellers zurückzuführen sind und zu einem Rückruf, zu gesetzlichen Garantien oder zu einer offiziellen Rückrufaktion geführt haben;
i) elektrische oder elektronische Mängel und IT-Mängel, die nicht in direktem Zusammenhang mit den Motor- oder Getriebekomponenten stehen, sowie Mängel an Komponenten, die gemäß Artikel 3.4 (Ausgeschlossene Komponenten) nicht unter den Deckungsschutz fallen, wie beispielsweise – aber ohne Anspruch auf Vollständigkeit – an der entsprechenden Stelle nicht angeführte elektrische oder hydraulische Komponenten, Verschleißmaterialien, Antriebs- oder Starterbatterien, Reifen, Bremsen, Aufhängung, Lenkung, Karosserie, Fenster und Scheiben, Scheinwerfer und Leuchten, Innenausstattung, Zubehör, die Bestandteile der Abgasanlage, der Abgasreinigungsanlage oder der Partikelfilter, die gesamte Klimaanlage (A/C-System) und alle anderen Organe, Teile oder Systeme, die nicht ausdrücklich unter den abgedeckten Komponenten aufgeführt sind;
j) die Nichteinhaltung der in den Artikeln 7 und 8 festgelegten Verfahren zur Meldung und Bearbeitung von Mängeln oder Verweigerung der Mitwirkung des Käufers an den von Fleequid® angeforderten technischen Überprüfungen;
k) betrügerisches Verhalten, falsche Angaben oder die Fälschung von Dokumenten durch den Käufer oder von ihm beauftragte Personen;
l) die Teilnahme des Fahrzeugs an Wettbewerben, Streckentests, Vorführungen oder Experimenten, die nicht zuvor schriftlich von Fleequid® genehmigt wurden.
9.3 Die Deckung erstreckt sich nicht auf Teile oder Systeme, die nicht zu den abgedeckten Komponenten (Art. 3.3) gehören, und auch nicht auf Schäden, die durch Fehlfunktionen solcher Komponenten an anderen Teilen des Fahrzeugs entstehen. In solchen Fällen haftet Fleequid® nur für die Reparatur oder den Ersatz der abgedeckten Komponente, die direkt von dem ursprünglichen Mangel betroffen ist, und zwar im Rahmen der in Artikel 5 festgelegten Deckungsobergrenze.
9.4 Jegliche Deckung für Schäden, die nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Serviceleistung entstehen, ist ausdrücklich ausgeschlossen, selbst wenn es sich um Mängel oder Defekte handelt, die zwar zuvor aufgetreten sind, sich aber zum Zeitpunkt des Erlöschens der Garantie noch nicht manifestiert hatten.
9.5 In jedem Fall erstreckt sich die Deckung nicht auf Kosten für Diagnosemaßnahmen, Gutachten, Demontage oder Inspektionen, die nicht zuvor von Fleequid® genehmigt wurden, es sei denn, diese werden von Fleequid® im Rahmen der Schadensabwicklung ausdrücklich verlangt oder angeordnet.
10. Territorialer Geltungsbereich.
10.1 Der Service Fleequid Care® gilt für Fahrzeuge, die in jedem beliebigen Land benutzt, gefahren und repariert werden, es sei denn, Fleequid® teilt dem Käufer in den vorvertraglichen oder vertraglichen Unterlagen zur Aktivierung der Serviceleistung ausdrücklich etwas anderes mit. Die Garantie gilt ausschließlich für Mängel, die in Gebieten auftreten, für die Fleequid® keine Einschränkungen mitgeteilt hat.
10.2 Die durch den Service abgedeckten Eingriffe dürfen nur von autorisierten Servicepartner durchgeführt werden, die von Fleequid® benannt oder zuvor genehmigt wurden. Jeder Eingriff, der außerhalb des Netzwerks der autorisierten Servicepartner ausgeführt wird, führt zum Verlust des Anspruchs auf Deckung, es sei denn, Fleequid® erteilt im Vorfeld eine entsprechende ausdrückliche schriftliche Genehmigung; dies gilt auch, wenn der Eingriff in Ländern erfolgt, für die der Service grundsätzlich gültig ist.
10.3 Wird das Fahrzeug in Länder überführt oder in Ländern gefahren oder benutzt, für die Fleequid® spezifische Einschränkungen mitgeteilt hat, bleibt die Deckung für die gesamte Dauer des Aufenthalts des Fahrzeugs in diesen Ländern ausgesetzt und wird automatisch wieder aufgenommen, sobald das Fahrzeug in ein Gebiet zurückkehrt, das keinen Einschränkungen unterliegt.
10.4 Fleequid® haftet nicht für Verzögerungen oder organisatorische Schwierigkeiten bei der Durchführung von Reparaturen, die darauf zurückzuführen sind, dass am Standort des Fahrzeugs keine autorisierten Servicepartner zur Verfügung stehen, noch für die Kosten des Abschleppens, des Transports oder der Rückführung des Fahrzeugs vom Ort des Auftretens des Mangels zum nächstgelegenen autorisierten Servicepartner, es sei denn, diese Leistungen wurden von Fleequid® ausdrücklich schriftlich genehmigt.
10.5 Es wird davon ausgegangen, dass der territoriale Geltungsbereich des Service Fleequid Care® weder die Laufzeit der Serviceleistung verändert oder verlängert, noch irgendeine Verpflichtung zur fortlaufenden internationalen Unterstützung seitens Fleequid® impliziert, wobei Fleequid® ausschließlich an die in diesen Besonderen Bedingungen vorgesehenen Leistungen gebunden bleibt.
11. Haftungsbeschränkungen.
11.1 Die Haftung von Fleequid® in Zusammenhang mit dem Service Fleequid Care® ist strikt auf die in diesen Besonderen Geschäftsbedingungengenannten Leistungen und Beträge beschränkt. In keinem Fall darf die finanzielle Gesamtbelastung von Fleequid® die in Artikel 5 festgelegten Grenzen überschreiten oder den Handelswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Auftretens des Mangels übersteigen.
11.2 Der Käufer erkennt an, dass der Service Fleequid Care® eine freiwillige Händlergarantie darstellt, die nicht als Versicherung gilt und nur vorbestehende Mängel abdeckt, die nicht im TrustReport erklärt wurden. Weiters erkennt der Käufer an, dass demnach keine Verpflichtung für Fleequid® besteht, den Käufer für andere als die in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich genannten Ereignisse zu entschädigen. Jede extensive oder analoge Auslegung der Deckung ist ausgeschlossen.
11.3 In keinem Fall haftet Fleequid® für:
· indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich — und ohne Anspruch auf Vollständigkeit — Umsatzverlust, Gewinnverlust, Einkommensverlust, Image- oder Kundenverlust, Vertragsstrafen, Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs oder Kosten für vorübergehenden Ersatz;
· Abschlepp-, Lager- oder Transportkosten sowie Reisekosten für Personal, es sei denn, dies wurde von Fleequid® ausdrücklich schriftlich genehmigt;
· Sach- oder Personenschäden, die Dritten infolge des Mangels oder des Ausfalls des Fahrzeugs entstehen;
· alle anderen Schäden, die nicht direkt, unmittelbar und nachweislich auf die Reparatur oder den Austausch einer unter diese Besonderen Geschäftsbedingungen fallenden Komponente zurückzuführen sind.
11.4 Fleequid® haftet nicht, wenn der Käufer die in den Artikeln 6, 7 und 8 festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt hat oder Eingriffe durchgeführt, durchführen lassen oder zugelassen hat, die im Vorfeld nicht genehmigt worden waren. Die Deckung ist zudem ausgeschlossen in allen Fällen von Betrug, Urkundenfälschung, falschen Angaben, Manipulation des Kilometerstands oder Nutzung des Fahrzeugs für andere als seine üblichen oder beruflichen Zwecke.
11.5 Fleequid® haftet nicht für Verzögerungen, Unterlassungen oder die Unmöglichkeit der Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt, Nichtverfügbarkeit von Komponenten oder Ersatzteilen, Unterbrechungen der Lieferkette, Streiks, Aussetzungen in der Leistungserbringung, behördlichen Maßnahmen oder anderen Ereignissen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, unbeschadet der Rechte des Käufers gemäß Artikel 13 dieser Geschäftsbedingungen.
11.6 Die Garantie und die Verpflichtungen von Fleequid® gelten als vollständig erfüllt, wenn:
· die Reparaturen durch den autorisierten Servicepartner im Rahmen der Deckungsobergrenze genehmigt und gezahlt wurden; und/oder
· der Fleequid®-Gutschein für den in dieser Form gezahlten Teil der Entschädigung aus- und bereitgestellt wurde.
Die Ausstellung des Gutscheins gilt als vollständige und endgültige Erfüllung der Verpflichtung von Fleequid® hinsichtlich des entsprechenden Teils der Entschädigung.
11.7 Es wird davon ausgegangen, dass der Service Fleequid Care® die Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aus den gesetzlichen Bestimmungen über Mängel der Kaufsache ergeben, weder einschränkt, noch beeinträchtigt oder ersetzt. Die Aktivierung der Serviceleistung stellt keinen Verzicht auf oder eine Übertragung solcher Rechte dar, sondern fungiert als eigenständiger und freiwilliger Schutz gegen Fleequid®, jedoch nur innerhalb der hierin festgelegten Grenzen.
12. Reklamationen und Streitbeilegung.
12.1 Sämtliche Reklamationen, Meldungen oder Beschwerden in Bezug auf die Erbringung der Serviceleistung Fleequid Care® müssen vom Käufer ausschließlich schriftlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse claims@fleequid.com gerichtet werden.
Mitteilungen, die über andere Kanäle übermittelt werden, gelten im Rahmen des Verfahrens zur Bearbeitung von Reklamationen als ungültig.
12.2 Die Reklamation muss die zugehörige Kennzahl, eine Beschreibung der gegenständlichen Tatsachen und alle für die Beurteilung der Beschwerde erforderlichen Unterlagen anführen. Fleequid® prüft die Reklamation innerhalb von dreißig (30) Tagen nach ihrem Eingang und teilt dem Käufer das Ergebnis der Überprüfung mit, einschließlich der ergriffenen Maßnahmen oder der Gründe für die Ablehnung.
12.3 Falls der Käufer die Antwort seitens Fleequid® nicht als zufriedenstellend erachtet, kann er ein Schlichtungsverfahren gemäß gesetzesvertretendem Dekret Nr. 28 vom 4. März 2010 vor der Schlichtungsstelle der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer von Como-Lecco einleiten, deren Zuständigkeit die Parteien hiermit anerkennen. Die Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren ist Voraussetzung für die Zulässigkeit eines nachfolgenden gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahrens.
12.4 Falls das Schlichtungsverfahren nicht innerhalb von neunzig (90) Tagen nach seiner Einleitung mit einer gütlichen Einigung abgeschlossen wird oder falls eine der Parteien nicht daran teilnimmt, werden alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung, Umsetzung, Gültigkeit oder Aussetzung dieser Besonderen Geschäftsbedingungen und allgemeiner des Service Fleequid Care® ergeben, im Rahmen eines formellen Schiedsverfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch ein Schiedsgericht entschieden, das aus einem Einzelschiedsrichter besteht, der gemäß der Verfahrensordnung der Mailänder Schiedskammer bestellt wird, wobei die Parteien diese hiermit uneingeschränkt akzeptieren.
12.5 Der Schiedsort ist Mailand, die Verfahrenssprache ist Italienisch und es gilt italienisches Recht. Der Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien verbindlich, wobei ausdrücklich auf alle anderen als die in Artikel 829 Absatz 3 der Zivilprozessordnung vorgesehenen Rechtsmittel verzichtet wird.
12.6 Jede Partei behält sich das Recht vor, gemäß Artikel 669-quinquies der italienischen Zivilprozessordnung auch vor oder während des Schiedsverfahrens bei der ordentlichen Justizbehörde dringend die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen oder einstweiligen Verfügungen zu beantragen. Für alle Streitigkeiten, die nicht der Schiedsgerichtsbarkeit unterliegen oder die Vollstreckung von schiedsgerichtlichen Maßnahmen betreffen, ist ausschließlich das Gericht Como zuständig.
13. Höhere Gewalt.
13.1 Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, d. h. auf alle unvorhersehbaren, unvermeidbaren und außerhalb des Einflussbereichs der verpflichteten Partei liegenden Ereignisse, die die Erbringung der geschuldeten Leistungen objektiv und vorübergehend verhindern. Diese Ausnahmeregelung gilt auch für Dienstleistungen, mit denen die autorisierten Servicepartner betraut werden, wenn die Erbringung der Dienstleistungen durch Ereignisse höherer Gewalt, die diese Servicepartner unmittelbar betreffen, verhindert oder erheblich erschwert wird, ohne dass dies Fleequid® zuzuschreiben wäre.
13.2 Zu den Ereignissen höherer Gewalt zählen unter anderem und ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Kriege, Unruhen, Terrorakte, Volksaufstände, Naturkatastrophen, Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, Epidemien oder Pandemien, Generalstreiks oder Streiks bestimmter Berufsgruppen, Verkehrsblockaden, behördliche Maßnahmen oder Anordnungen, länger andauernde Unterbrechungen wesentlicher öffentlicher Dienstleistungen, allgemeine Nichtverfügbarkeit von Materialien oder Bauteilen, ausgedehnte Ausfälle von Computernetzen, Computer- oder Cyberangriffe, Stromausfälle oder andere gleich schwerwiegende Ursachen, einschließlich Ereignisse, die dazu führen, dass der mit dem Eingriff beauftragte Servicepartner nicht verfügbar oder nicht betriebsbereit ist.
13.3 Eine Partei, die aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert ist, muss die andere Partei unverzüglich schriftlich unterrichten und dabei die Art des Ereignisses, seine voraussichtliche Dauer und die Folgen für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen angeben. Die Leistungserbringung wird für die gesamte Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt und automatisch wieder aufgenommen, sobald die Bedingungen dies zulassen.
13.4 Dauert die Aussetzung aufgrund höherer Gewalt länger als dreißig (30) aufeinanderfolgende Tage, so ist jede Partei berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz entsteht, unbeschadet der Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bereits angefallen sind.
13.5 Es wird davon ausgegangen, dass das Vorliegen eines Falles höherer Gewalt den Käufer nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Serviceleistung Fleequid Care® befreit und auch nicht die in Artikel 4 vorgesehene Gültigkeitsdauer der Serviceleistung unterbricht. Ebenso führen Verzögerungen bei der Reparatur aufgrund von höherer Gewalt, die den autorisierten Servicepartner betrifft, nicht zu einer Verlängerung der Laufzeit der Serviceleistung oder zu einer Haftung von Fleequid®.
14. Einseitige Änderungen.
14.1 Fleequid® behält sich das Recht vor, diese Besonderen Geschäftsbedingungen für den Service Fleequid Care® jederzeit zu ändern, falls dies erforderlich ist, um sie an neue technische, organisatorische, regulatorische oder sicherheitsrelevante Anforderungen anzupassen oder um ein besseres Funktionieren des Services oder einen besseren Schutz der Nutzer der Plattform Marketplace zu gewährleisten. Die Änderungen werden dem Käufer durch Veröffentlichung der neuen Fassung der Besonderen Geschäftsbedingungen auf der offiziellen Website www.fleequid.com mitgeteilt und treten mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft, es sei denn, Fleequid® gibt ausdrücklich ein anderes Datum für das Inkrafttreten an.
14.2 Die Änderungen wirken sich nicht auf die bereits aktivierten und in Kraft befindlichen Serviceleistungen aus, für die weiterhin die zum Zeitpunkt der Aktivierung geltende Fassung der Besonderen Geschäftsbedingungen gilt, es sei denn, die Änderungen ergeben sich aus gesetzlichen Bestimmungen oder Maßnahmen der zuständigen Behörden; in diesem Fall werden sie sofort wirksam.
14.3 Für alle Aspekte, die in diesem Artikel nicht ausdrücklich geregelt sind, gilt Artikel 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform Marketplace Fleequid® über die einseitige Änderung der Vertragsbedingungen, der hiermit als in vollem Umfang in Erinnerung gerufen und wiedergegeben gelten.
15. Mitteilungen.
15.1 Sofern in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen für den Service Fleequid Care® nichts anderes vorgesehen ist - und insbesondere vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 7 (Meldung eines Mangels und Einreichung einer Reklamation) und Artikel 12 (Reklamationen) - müssen alle Mitteilungen zwischen Fleequid® und dem Käufer schriftlich erfolgen und per Einschreiben mit Rückschein, per Expresskurierdienst oder per E-Mail an die folgenden offiziellen Kontaktdaten von Fleequid® gesendet werden:
Adorea S.r.l.
Via Provinciale per Bizzarone 43
22077 Olgiate Comasco (CO),
St.-Nr. und USt-IdNr. 04114790134
Tel. +390287176063
E-Mail info@fleequid.com
15.2 Die Mitteilungen gelten als gültig und verbindlich: Zum Zeitpunkt der Zustellung, wenn sie per Einschreiben mit Rückschein gesendet werden; zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kurierdienst, wenn sie per Expresskurierdienst versendet werden; oder bei Erhalt der Empfangsbestätigung, wenn sie per E-Mail an Fleequid gesendet werden.
15.3 Die Mitteilungen von Fleequid® werden von Fleequid an die vom Käufer bei der Registrierung auf der Plattform Marketplace Fleequid® angegebenen oder zu einem späteren Zeitpunkt aktualisierten Adressen, einschließlich der gewöhnlichen E-Mail-Adressen, gesendet und gelten nach Absendung durch Fleequid® als dem Adressaten bekannt und zugegangen.
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Gemäß den Bestimmungen der Artikel 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches erklärt der Käufer ausdrücklich, die folgenden Klauseln der Besondere Geschäftsbedingungen für den Service Fleequid Care® gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben: Art. 2 (Gegenstand und Art der Serviceleistung) - Freiwillige Händlergarantie, die keine Versicherung darstellt; Ausschluss weiterer Entschädigungsverpflichtungen; Ausschluss extensiver Auslegungen; Vorrang der Besonderen Geschäftsbedingungen; Art. 3 (Abgedeckte und ausgeschlossene Komponenten) - Bestimmtheit der abgedeckten Komponenten; umfangreiche Liste der ausgeschlossenen Komponenten; Ausschluss für nicht angegebene Teile oder Systeme; Verwirkung aufgrund unbefugter Eingriffe; Art. 4 (Gültigkeitsbeginn, Laufzeit, Bedingungen für das Inkrafttreten und Gebühr) - Verzicht auf Erstattung oder Verlängerung bei Nichtgebrauch; Aussetzung oder vorzeitige Beendigung; automatische Verwirkung bei Übertragung des Fahrzeugs; Art. 5 (Obergrenzen und Bedingungen für eine Entschädigung) - Ermessensabhängige Festlegung der Entschädigung; Teilzahlung durch einen nicht in Bargeld umwandelbaren Gutschein; Verzicht auf Einwendungen; Zurückbehaltungsrecht des autorisierten Servicepartners und Freistellung; Art. 6 (Pflichten des Käufers) - Verwirkung bei Nichterfüllung der Pflichten; Verbot unbefugter Eingriffe; Aussetzung des Deckungsschutzes bei Nichterfüllung; sofortige Verwirkung bei Manipulationen an den elektronischen Systemen; Art. 7 (Meldung eines Mangels und Einreichung einer Reklamation) - Zwingende Fristen und formale Verpflichtungen; Verwirkung bei Verspätung oder Nichteinhaltung des Verfahrens; Art. 8 (Bearbeitung des Mangels und Reparaturen) - Ermessensspielraum von Fleequid® bei der Auswahl des autorisierten Servicepartners und der zu ergreifenden Maßnahmen; Ausschluss der Erstattung für nicht autorisierte Reparaturen oder Diagnosen; Art. 9 (Ausschlüsse) - Ausschluss der Deckung für zahlreiche Ursachen und Komponenten: Verschleiß, unzureichende Wartung, unsachgemäßer Gebrauch, Manipulationen, höhere Gewalt, Herstellermängel, betrügerisches Verhalten, Mängel an nicht abgedeckten Komponenten; Art. 10 (Territorialer Geltungsbereich) - Räumliche Begrenzung für den Betrieb; Aussetzung der Deckung bei Nutzung des Fahrzeugs außerhalb des vorgesehenen Geltungsbereichs; Art. 11 (Haftungsbeschränkungen) - Ausschluss und Begrenzung der Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Schäden an Dritten, Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs und höhere Gewalt; Haftungsausschluss bei Verzug des Käufers; Verpflichtungen, die mit genehmigten Reparaturen und/oder Gutscheinen als erfüllt gelten; Art. 12 (Reklamationen und Streitbeilegung) - Verpflichtung zur Schlichtung; Schiedsverfahren bei der Mailänder Schiedskammer; Rechtsmittelverzicht; ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts Como für verbleibende Streitigkeiten; Art. 13 (Höhere Gewalt) - Haftungsausschluss für Ereignisse höherer Gewalt; Möglichkeit der Aussetzung und Beendigung ohne weitere Entschädigung; Art. 14 (Einseitige Änderungen) - Recht von Fleequid®, die Besonderen Geschäftsbedingungen mit sofortiger Wirkung wie vorgesehen einseitig zu ändern; Art. 15 (Mitteilungen) - Vermutung der Gültigkeit und des Erhalts von Mitteilungen, die an die angegebenen Adressen gesendet werden; Einschränkung der Möglichkeit, die Kenntnisnahme anzufechten.