FLEEQUID DEPOT® SERVICEBEDINGUNGEN
1. Definitionen.
Fleequid Depot® -Service-Bedingungen („CSDP“ oder „Besondere Bedingungen“) bleiben die Definitionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fleequid® Marketplace („Allgemeine Geschäftsbedingungen“), abrufbar im entsprechenden Bereich ( https://fleequid.com/it/terms-and-conditions ), die den Fleequid Marketplace regeln und hiermit vollständig in diese Bedingungen aufgenommen und wiedergegeben werden, unverändert und uneingeschränkt anwendbar. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Begriffe – wie beispielsweise „Verkäufer“, „Käufer“, „Nutzer“, „Fahrzeug“, „Marktplatz“ und „Service“ – haben ausnahmslos die dort angegebenen Bedeutungen. Ausschließlich für die Zwecke dieses Fleequid Depot®-Services umfasst der Begriff „Käufer“ auch den registrierten Nutzer, der, selbst wenn er das Fahrzeug noch nicht gekauft hat, über den Marktplatz einen persönlichen Besuch oder eine Probefahrt anfordert.
Zu) „Depot Operations Center“ oder „Partner Depot“ : die von Fleequid® für die Durchführung der Fleequid Depot® Service-Aktivitäten identifizierte oder zuvor autorisierte Struktur, Zentrale oder Einrichtung , einschließlich, im Rahmen dieser CSDPs, der Annahme, Kontrolle, Lagerung, Verwahrung und Vorbereitung der Fahrzeuge sowie der Verwaltung von persönlichen Besuchen, der Durchführung von Probefahrten und der Erstellung des TrustReportPlus .
B) „Lieferbereiter Zustand “ : Der Mindestzustand des Fahrzeugs, der für die logistische Abwicklung, Positionierung, interne Handhabung, fotografische Dokumentation und Präsentation auf dem Markt erforderlich ist. Dies umfasst – im Rahmen dieser CSDPs – das Laden oder den Austausch der Batterie, die Überprüfung oder das Auffüllen der erforderlichen Flüssigkeiten, minimale Eingriffe zur Gewährleistung der Start- und Betriebssicherheit, die routinemäßige Reinigung sowie gegebenenfalls die Entfernung von Aufklebern. Die routinemäßige Außenreinigung und die Entfernung von Aufklebern, Logos, Marken und Kennzeichnungen gelten gemäß Artikel 3.2 als inbegriffene Leistungen.
C) „ Fleequid Depot® Service“ : der optionale Service von Fleequid ® (Adorea Srl), bestehend aus der Lagerung, Verwahrung, Vorbereitung für den Verkauf und dem operativen und logistischen Management der vom Verkäufer an ein Depot Operations Center gelieferten Fahrzeuge sowie der Verwaltung von persönlichen Besuchen und Probefahrten, die von Käufern über den Marktplatz gebucht werden, gemäß den Bedingungen dieser CSDP.
D) „ TrustReportPlus “ : Die spezifische Informationsdatei für den Fleequid Depot®-Service, die von Fleequid® oder dem Depot Operations Center bei Fahrzeugübergabe erstellt und während des Aufenthalts des Fahrzeugs im Depot aktualisiert wird. Sie enthält – im Rahmen dieser CSDP – die Identifikationsdaten des Fahrzeugs, die vom Verkäufer bereitgestellten Dokumente, die Fotodokumentation (Photo Walkaround ), die Angaben zum äußeren Zustand und zur Funktionsfähigkeit sowie alle weiteren Informationen, die für die Verwaltung des Fleequid Depot®-Services und die Präsentation des Fahrzeugs auf dem Marktplatz relevant sind. Der TrustReportPlus dient ausschließlich beschreibenden, informativen und organisatorischen Zwecken, stellt keine Bewertung, Zertifizierung oder technische Begutachtung des Fahrzeugs dar und ergänzt oder ändert die vom Verkäufer gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fleequid®- Marktplatzes abgegebenen Erklärungen nicht .
Und) „Foto- Rundgang “ : Die vollständige fotografische Bestandsaufnahme des Fahrzeugs, durchgeführt gemäß den von Fleequid ® festgelegten Verfahrensstandards, mit dem Ziel der vorläufigen visuellen Dokumentation zum Zweck der Eröffnung und Aktualisierung des TrustReportPlus .
F) „Probefahrt“ : die dynamische Probefahrt des Fahrzeugs, sofern verfügbar, die vom Käufer nach Buchung über den Fleequid® Marketplace und unter Einhaltung der von Fleequid® festgelegten Betriebs- und Sicherheitsverfahren in oder in unmittelbarer Nähe eines Depot Operations Centers durchgeführt wird .
G) „Persönlicher Besuch“ : die Aktivität, die vom Käufer über den Fleequid® Marketplace gebucht werden kann und die es ermöglicht, das Fahrzeug im Depot Operations Center in einem dafür vorgesehenen Bereich und unter Aufsicht von autorisiertem Personal gemäß den in diesen CSDP festgelegten Methoden und Grenzen physisch zu besichtigen.
2. Gegenstand und Art der Dienstleistung.
2.1 Der Fleequid Depot®- Service ist ein optionaler, unabhängiger Service, der nicht mit den Verkaufsaktivitäten über den Fleequid® Marketplace zusammenhängt . Er dient ausschließlich logistischen und operativen Zwecken und ermöglicht es dem Verkäufer, das Fahrzeug zu lagern, zu sichern, zu handhaben und für den Verkauf vorzubereiten sowie von Käufern über den Marketplace angeforderte Besichtigungen und Probefahrten zu organisieren. Der Service stellt keine professionelle Lagerung im Sinne geltender Sondervorschriften dar und begründet keine anderen Verpflichtungen als die in diesen Besonderen Bedingungen festgelegten.
2.2 Der Fleequid Depot® -Service umfasst im Rahmen dieser CSDPs die Lagerung, Verwahrung und Überwachung des Fahrzeugs in einem Depot-Operationszentrum, die grundlegende Vorbereitung für den Verkauf, die Organisation der Fahrzeugpräsentation sowie die Koordination von persönlichen Besichtigungen und Probefahrten, die von Käufern gebucht werden, und die Erstellung und Aktualisierung des TrustReportPlus . Diese Tätigkeiten sind rein materieller und organisatorischer Natur und beinhalten weder Diagnosen, mechanische Bewertungen noch Überprüfungen des Fahrzeugzustands. Sie haben auch keinen Einfluss auf die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Verkaufsbestimmungen.
2.3 Jegliche Bewertung, Zertifizierung oder Garantie hinsichtlich des mechanischen, funktionellen oder strukturellen Zustands des Fahrzeugs ist ausgeschlossen. Der Verkäufer trägt allein die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Angaben und Erklärungen zum Fahrzeug. Der Fleequid Depot®-Service übernimmt keine Gewähr für die Verkäuflichkeit des Fahrzeugs und garantiert auch nicht, dass Besichtigungen oder Probefahrten zum Vertragsabschluss führen.
2.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen und präzisieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fleequid® Marktplatzes . Für alle Sachverhalte, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich geregelt sind, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt, einschließlich Definitionen, Marktplatzbestimmungen, Haftungsbestimmungen und Verkaufsbestimmungen. Gemäß Artikel 3.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen den beiden Regelungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang, beschränkt auf die Regelung des Fleequid Depot® Dienstes.
3. Eingeschlossene und ausgeschlossene Leistungen.
3.1 Der Fleequid Depot® -Service umfasst ausschließlich die in diesem Artikel ausdrücklich genannten Tätigkeiten. Diese sind als grundlegende Dienstleistungen zu verstehen, die Fleequid® im Depot Operations Center im Rahmen der in diesen gemeinsamen Geschäftsbedingungen (GSBP) festgelegten Grenzen und Methoden erbringt.
Die enthaltenen Tätigkeiten betreffen die Lagerung, Verwahrung und logistische Verwaltung des Fahrzeugs für dessen Präsentation auf dem Fleequid® Marketplace . Der Service ist rein organisatorischer Natur und beinhaltet keine Bewertung oder technische Intervention, die über die in diesen GSBP vorgesehenen hinausgeht.
3.2 Inklusive Leistungen.
Fleequid Depot®- Service umfasst :
• die Lagerung und Verwahrung des Fahrzeugs gemäß den betrieblichen Standards des Depot Operations Center, in Übereinstimmung mit den internen Verfahren und ohne weitere qualifizierte Verwahrungsverpflichtungen außer denjenigen, die in diesem CSDP vorgesehen sind;
• Überwachung des Fahrzeugs im Rahmen der im Depot Operations Center geltenden Verfahren;
• grundlegende Vorbereitung für den Verkauf, beschränkt auf die übliche äußere Reinigung, sofern zutreffend, und die Entfernung von Aufklebern, Logos, Marken und Kennzeichnungen am Fahrzeug;
• Versicherungsschutz für das Fahrzeug während seines Aufenthalts im Depot Operations Center, wo und innerhalb dessen, in welchem Umfang tatsächlich Versicherungsschutz besteht, und in jedem Fall innerhalb der in diesen CSDP festgelegten Grenzen, unter den dort genannten Bedingungen und mit den dort genannten Ausschlüssen;
• die organisatorische Verwaltung des Fahrzeugs während der Lagerung, einschließlich interner Bewegungen, die unbedingt für die Lagerung, die Vorbereitung für den Verkauf, die Erstellung und Aktualisierung des TrustReportPlus und die Verwaltung von persönlichen Besuchen und Probefahrten erforderlich sind;
• die operative Unterstützung, die für die Schulung und Aktualisierung von TrustReportPlus gemäß den internen Verfahren von Fleequid ® und im Rahmen dieser CSDP erforderlich ist;
• die Organisation, Koordination und Verwaltung von persönlichen Besuchen, die über den Fleequid® Marketplace gebucht werden;
• die Koordination und Überwachung von Probefahrten im Rahmen der Möglichkeiten des Depot Operations Center und der damit verbundenen Betriebsabläufe;
• die minimale logistische Verwaltung des Fahrzeugs für die gesamte Dauer seines Aufenthalts im Depot Operations Center, innerhalb der in diesen CSDP festgelegten Grenzen.
3.3 Optionale oder kostenpflichtige Dienstleistungen.
Folgende Leistungen sind nicht in den enthaltenen Leistungen enthalten und können ausschließlich auf Anfrage des Verkäufers oder Käufers, nach vorheriger Vereinbarung mit Fleequid ® und auf Kosten des Anfragenden aktiviert werden:
• mechanische, diagnostische, Karosseriearbeiten oder andere technische Dienstleistungen, die von Werkstätten, Karosseriewerkstätten oder Dritten erbracht werden ;
• Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Fahrzeug wieder in den Auslieferungszustand zu versetzen , wie beispielsweise das Laden oder Ersetzen von Batterien, das Prüfen oder Auffüllen von Flüssigkeiten, kleinere Austauscharbeiten, Mikroreparaturen oder kosmetische Eingriffe;
• zusätzliche Dienstleistungen von Partnern oder Drittanbietern, einschließlich spezialisierter mechanischer Dienstleistungen, erweiterter Diagnostik oder zusätzlicher Tätigkeiten, die nicht in den Basisleistungen enthalten sind;
• äußere Bewegungen des Fahrzeugs oder interne Bewegungen, die für die Durchführung des Fleequid Depot®-Service nicht erforderlich sind;
• Außerordentliche Tätigkeiten, die nicht zu den regulären Abläufen des Depot Operations Center gehören und deren Durchführung dokumentierte Kosten verursacht, die vom Verkäufer gemäß diesen CSDP erstattet werden.
Fleequid ® führt solche Interventionen nicht selbst durch und kann lediglich den Zugang zu vom Verkäufer oder Käufer ausgewählten Drittanbietern erleichtern, ohne jedoch die Verantwortung für die Zeit, die Ergebnisse oder die Qualität der von diesen Parteien erbrachten Dienstleistungen zu übernehmen, die mit voller organisatorischer und beruflicher Autonomie agieren.
3.4 Ausgeschlossene Leistungen:
Fleequid Depot®- Service ausgeschlossen und in keinem Fall in den von Fleequid® geschuldeten Leistungen enthalten :
• mechanische, elektrische oder elektronische Reparaturen am Fahrzeug, einschließlich erweiterter Diagnosen und technischer Überprüfungen jeglicher Art;
• Körperarbeiten, Malerei, ästhetische Restaurierung oder andere körperbezogene Tätigkeiten ;
• externe Transport- oder Logistikdienstleistungen für das Fahrzeug, wie z. B. Abholung, Zustellung, Straßentransporte oder Fahrten zu anderen Orten als dem Depot Operations Center;
• Fahrzeugdokumentenverwaltung, einschließlich – beispielsweise – PRA-Verfahren, Zulassungen, Inspektionen, Eigentumsübertragungen oder administrative Anfragen;
• jegliche Verkäufe, Vermittlungen, Vertretungen oder Werbemaßnahmen bezüglich des Fahrzeugs im Namen des Verkäufers;
• jegliche Haftung im Zusammenhang mit Mängeln, Fehlern, Pannen, mechanischen Defiziten, dem Gebrauchszustand des Fahrzeugs oder der Richtigkeit der vom Verkäufer gemachten Erklärungen;
• Interventionen, Aktivitäten oder Bewegungen, die nicht zuvor gemäß den internen Verfahren von Fleequid ® geplant oder genehmigt wurden;
• kontinuierliche oder 24/7-Überwachung, qualifizierte Bewachung oder andere Überwachungsstufen, die in den Standards des Depot Operations Center nicht vorgesehen sind;
• jede zusätzliche oder andere Dienstleistung als die in Absatz 3.2 genannten oder die gemäß Absatz 3.3 aktiviert werden kann.
3,5 Der Verkäufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Fleequid Depot®-Service ausschließlich im Rahmen der in diesen CSDP ausdrücklich aufgeführten Aktivitäten betrieben wird. Alles, was nicht gemäß diesem Artikel als eingeschlossen gekennzeichnet ist, gilt als ausgeschlossen, unbeschadet der Möglichkeit, optionale oder kostenpflichtige Dienste gemäß Ziffer 3.3 zu aktivieren.
4. Datum des Inkrafttretens, Dauer, Bedingungen des Inkrafttretens und Gegenleistung.
4.1 Der Fleequid Depot®- Service beginnt erst mit der Benachrichtigung des Verkäufers durch Fleequid® über die Annahme des Fahrzeugs im Depot-Operationszentrum. Vorausgesetzt wird die Eignung des Fahrzeugs für die Lagerung im Depot.
Diese Prüfung ist rein logistischer Natur und beinhaltet keine technische, mechanische oder funktionelle Bewertung des Fahrzeugs. Bis zur formellen Annahmebestätigung übernimmt Fleequid® keine Verpflichtung zur Lagerung, Wartung oder Verwaltung des Fahrzeugs und ist auch nicht für dessen Aufenthalt im Depot-Operationszentrum verantwortlich.
4.2 Der Dienst ist nur dann wirksam, wenn die folgenden Bedingungen vollständig erfüllt sind:
a) Anlieferung des Fahrzeugmaterials an das Depot Operations Center;
b) Übergabe der erforderlichen Mindestdokumentation an Fleequid ®, einschließlich Schlüssel und weiterer, in den internen Verfahren angegebener Dokumente;
c) Einhaltung der für das Fahrzeug geltenden Exklusivitätsfrist durch den Verkäufer gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fleequid® Marktplatzes;
d) Annahme dieser GSVP;
e) positives Ergebnis der vorläufigen Überprüfung der betrieblichen Eignung des Fahrzeugs.
Im Falle der Nichterfüllung, unvollständigen oder verspäteten Erfüllung auch nur einer der vorgenannten Bedingungen gilt der Service nicht als aktiviert und das Fahrzeug muss vom Verkäufer unverzüglich auf eigenes Risiko und eigene Kosten abgeholt werden.
4.3 Die reguläre Laufzeit des Fleequid Depot®-Services beträgt sechs (6) Monate ab der Mitteilung der Fahrzeugannahme. Dieser Zeitraum entspricht der Dauer der Exklusivitätsvereinbarung. Nach Ablauf dieser regulären Laufzeit läuft der Fleequid Depot®-Service ohne Unterbrechung und zu den gleichen Bedingungen wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt weiter, bis Fleequid® gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fleequid®- Marktplatzes weiterhin das Recht hat, das Fahrzeug exklusiv zu verkaufen, oder bis der Verkäufer oder Fleequid® die Beendigung oder Kündigung des Services schriftlich gemäß den in diesen AGB festgelegten Verfahren anordnet. Die Beendigung des Services verpflichtet den Verkäufer, die Abholung des Fahrzeugs innerhalb der von Fleequid® mitgeteilten Frist auf eigene Gefahr und Kosten zu veranlassen. Falls das Fahrzeug nicht innerhalb der angegebenen Frist abgeholt wird, kann Fleequid ® die für die logistische Abwicklung des Fahrzeugs unbedingt notwendigen betrieblichen Maßnahmen ergreifen, einschließlich dessen Verlegung in einen separaten Bereich oder an einen anderen geeigneten Ort, wobei jegliche Haftung von Fleequid ® für eine Verschlechterung, die nicht auf Betrug oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ausgeschlossen ist.
4.4 Der Fleequid Depot®- Service wird kostenlos angeboten, sofern in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist. Der Verkäufer bleibt jedoch verantwortlich für:
a) die Kosten, die erforderlich sind, um das Fahrzeug wieder in einen lieferbereiten Zustand zu versetzen , einschließlich des Ladens oder Austauschs der Batterie, der Überprüfung oder des Auffüllens von Flüssigkeiten und kleinerer Instandsetzungsarbeiten;
b) die Kosten für optionale oder kostenpflichtige Leistungen, die vom Verkäufer oder Käufer gemäß Art. 3.3 angefordert werden, sowie alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit Leistungen, Tätigkeiten oder Eingriffen am Fahrzeug, die nicht ausdrücklich in den hierin enthaltenen oder gemäß Art. 3.4 ausgeschlossenen Leistungen enthalten sind, vorausgesetzt, dass diese Leistungen, Tätigkeiten oder Eingriffe zuvor und ausdrücklich schriftlich zwischen dem Verkäufer und Fleequid ® vereinbart wurden;
c) alle Kosten für die Handhabung, zusätzliche Lagerung oder den Transfer des Fahrzeugs, die aus betrieblichen, logistischen oder Sicherheitsgründen nach Beendigung des Dienstes erforderlich sind, wenn der Verkäufer das Fahrzeug nicht unverzüglich innerhalb der von Fleequid ® mitgeteilten Frist abholt;
Diese Tätigkeiten stellen zusätzliche Dienstleistungen dar und werden nach vorheriger Vereinbarung mit dem Verkäufer durchgeführt, ohne dass sich daraus für Fleequid ® eine Verpflichtung ergibt, weitere Dienstleistungen zu erbringen oder zur Verfügung zu stellen, die nicht ausdrücklich gemäß Art. 3.2 dieser CSDP als inbegriffen eingestuft sind.
4,5 Der Verkäufer kann bei Fleequid® die Genehmigung zur vorzeitigen Abholung des Fahrzeugs beantragen . Wird diese Genehmigung erteilt, erfolgt die Abholung gemäß den von Fleequid® mitgeteilten Methoden, Zeiten und Betriebsanweisungen und auf Kosten und Risiko des Verkäufers. Es wird vereinbart, dass eine genehmigte vorzeitige Abholung die gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltende Exklusivitätsfrist für das Fahrzeug nicht beeinträchtigt; diese bleibt für die vereinbarte Dauer uneingeschränkt gültig.
4.6 Unbeschadet des Rechts von Fleequid® , die Serviceaktivitäten vorsorglich auszusetzen, hat Fleequid® das Recht, die Kündigung und den Ausschluss des Verkäufers vom Fleequid Depot®-Service mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung zu erklären, wenn der Verkäufer:
a) gegen die Verpflichtung zum Alleinvertrieb verstößt;
Fleequid ® selbst nutzt oder Dritten die Nutzung gestattet ;
c) behindert oder verweigert die Mitwirkung an organisatorischen, logistischen oder vorbereitenden Tätigkeiten;
d) falsche, unvollständige oder nicht konforme Erklärungen abgibt;
Zustand zu versetzen , oder sonstige in diesen CSDP vorgesehene Ausgaben nicht erstattet ;
f) das Fahrzeug ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Fleequid ® abzuholen, zu transportieren oder dessen externe Bewegung zu gestatten.
In solchen Fällen ist der Verkäufer, sofern sich das Fahrzeug noch in einem Depot Operations Centre befindet oder anderweitig zur Verfügung von Fleequid ® steht, verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich auf eigene Gefahr und Kosten gemäß den von Fleequid ® mitgeteilten Betriebsanweisungen abzuholen, unbeschadet der Rechte von Fleequid ®, die entstandenen Kosten zurückzufordern und Schadensersatz für etwaige weitere Schäden zu verlangen.
4.7 Im Falle eines Verstoßes des Verkäufers gegen die oben genannten Verpflichtungen ist der Verkäufer gemäß Art. 1382 des italienischen Zivilgesetzbuches verpflichtet, Fleequid ® eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro (dreitausend/00) für jedes betroffene Fahrzeug und für jeden einzelnen Vorfall zu zahlen, wenn der Verstoß die Nutzung oder Überlassung des Fahrzeugs an Dritte ohne Genehmigung von Fleequid ®, die Behinderung oder Nichterfüllung organisatorischer, logistischer oder vorbereitender Tätigkeiten, die Abgabe falscher, unvollständiger oder nicht konformer Erklärungen mit den erforderlichen Informationen, die Nichterstattung der Kosten, die erforderlich sind, um das Fahrzeug in einen lieferungsbereiten Zustand zu versetzen , oder anderer in diesen CSDP vorgesehener Kosten, oder die Abholung, Überführung oder externe Handhabung des Fahrzeugs ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Fleequid ® betrifft. Betrifft der Verstoß jedoch die Exklusivität des Verkaufs und befindet sich das Fahrzeug in einem Depot-Operationszentrum oder steht es Fleequid® anderweitig zur Verfügung, wird zusätzlich zu den gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fleequid® Marktplatzes geltenden Strafen für jedes betroffene Fahrzeug und jeden Vorfall eine Strafe in Höhe von 3.000,00 € (dreitausend/00) erhoben . Fleequid® behält sich in jedem Fall das Recht vor, die gemäß dieser CSDP und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fleequid® Marktplatzes entstandenen Kosten sowie etwaige weitere Schäden gemäß geltendem Recht geltend zu machen.
5. Haftungsbeschränkungen, Höchstbeträge und Entschädigung.
5.1 Die Haftung von Fleequid® im Zusammenhang mit dem Fleequid Depot®-Service beschränkt sich auf die in diesen CSDP ausdrücklich vorgesehenen Leistungen und erstreckt sich nicht auf andere als die in Artikel 3 genannten Tätigkeiten. Fleequid® haftet ausschließlich für direkte Sachschäden, die dem Fahrzeug während seines Aufenthalts im Depot Operations Center entstehen, sofern diese unmittelbar und direkt aus der Durchführung interner Lager- oder Handhabungstätigkeiten resultieren, die für die Erbringung des Services unbedingt erforderlich sind, und ausschließlich im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitern von Fleequid® oder des Depot Operations Center.
5.2 Fleequid ® schließt jegliche Haftung für Folgendes aus:
a) Schäden, die auf Verschleiß, Alter, Gebrauchsspuren oder mangelnde Wartung des Fahrzeugs zurückzuführen sind;
b) bereits bestehende mechanische, elektrische, elektronische oder strukturelle Mängel;
c) Verschlechterung, die nicht auf die vom Dienst abgedeckten Tätigkeiten zurückzuführen ist;
d) Bewegungen oder Nutzungen des Fahrzeugs, die nicht von Fleequid ® genehmigt wurden;
e) Vorhandensein von Gütern, Gegenständen, Ausrüstungen oder Dokumenten an Bord des Fahrzeugs, die nicht vom Verkäufer entfernt wurden.
5.3 Soweit tatsächlich Versicherungsschutz besteht, ist das Fahrzeug während der gesamten Lagerdauer durch eine von Fleequid® oder dem Depot Operations Center abgeschlossene Versicherungspolice gegen Diebstahl, Brand und sonstige Unfallereignisse gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen versichert. Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich innerhalb der in der Police festgelegten Grenzen, maximalen Deckungssummen, Selbstbehalte und Ausschlüsse, die hiermit vollständig Bestandteil dieser Vereinbarung werden. Die vom Versicherer gewährte Entschädigung stellt, sofern das Risiko versichert ist, die maximale Haftung von Fleequid® für die versicherten Risiken dar. Fleequid® haftet nicht in folgenden Fällen:
• spezifische Ausschlussklausel gemäß den Versicherungsbedingungen;
• vollständige oder teilweise Ablehnung des Anspruchs durch den Versicherer;
• Risiken, die nicht versicherbar sind, nicht gedeckt sind oder für die kein Versicherungsschutz besteht, auch aufgrund der Eigenschaften des Fahrzeugs, seines Zustands oder der vom Verkäufer bereitgestellten Dokumentation.
5.4 Die Gesamthaftung von Fleequid® für Schäden am Fahrzeug, die durch die Dienstleistung verursacht wurden, ist in jedem Fall auf den Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadensereignisses beschränkt. Dieser wird anhand von Marktpreisen oder anderen von Fleequid® nach billigem Ermessen herangezogenen Quellen ermittelt . Die Entschädigung erfolgt im Rahmen der von der Versicherung tatsächlich anerkannten Beträge, abzüglich etwaiger Selbstbehalte gemäß Versicherungspolice.
5,5 Fleequid ® haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
• Wertverlust des Fahrzeugs;
• technischer Stillstand;
• Gewinnverluste oder entgangene Verkaufschancen;
• Transport- oder vorübergehende Ersatzkosten;
• kommerzielle Vorurteile.
5.6 Fleequid® haftet nicht für Schäden, die durch Dritte, Vandalismus, mutwillige Handlungen oder Fahrlässigkeit von nicht mit dem Service in Verbindung stehenden Parteien verursacht werden, noch für Schäden, die dem Depotpartner zuzurechnen sind, wenn dieser zusätzliche, unabhängige Dienstleistungen erbringt, die nicht in den in diesen CSDP vorgesehenen Aktivitäten enthalten sind. Der Versicherungsschutz bleibt im Rahmen der in Ziffer 5.3 festgelegten Grenzen gültig.
5.7 In keinem Fall haftet Fleequid ® für Schäden, die auf unvorhersehbare Umstände, höhere Gewalt, atmosphärische Einflüsse, Naturkatastrophen oder andere externe Ereignisse zurückzuführen sind, die nicht Fleequid ® zuzurechnen sind, oder die ohne gültigen Versicherungsschutz eintreten.
5.8 Diese Regelung steht im Einklang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fleequid® Marktplatzes, die weiterhin für alles gelten, was in diesen Gemeinsamen Sicherheitsdekreten nicht ausdrücklich geregelt ist.
6. Pflichten des Verkäufers.
6.1 Die Wirksamkeit und Fortführung des Fleequid Depot®-Services hängen von der korrekten und fristgerechten Erfüllung der in diesen CSDP und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Verpflichtungen ab. Der Verkäufer muss das Fahrzeug physisch im Depot Operations Center anliefern, um dessen sichere Handhabung, Positionierung und Verwaltung zu gewährleisten, und Fleequid® alle erforderlichen Mindestdokumente zur Verfügung stellen, einschließlich:
• Fahrzeugzulassungsbescheinigung;
• Checkliste für die Auslieferung;
• Erklärungen zum Zustand des Fahrzeugs;
• Wartungshistorie, sofern verfügbar;
• Schlüssel und Vorrichtungen, die zum Starten und für die interne Bewegung erforderlich sind.
Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug uneingeschränkt verfügbar ist und er zur Veräußerung berechtigt ist, und übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Korrektheit der bereitgestellten Informationen und Unterlagen.
6.2 Das Fahrzeug muss unter Bedingungen angeliefert werden, die die Sicherheit des Personals der Depotbetriebszentrale nicht gefährden und keine Schäden an anderen Fahrzeugen oder Depotanlagen verursachen. Insbesondere muss das Fahrzeug:
• darf keine gefährlichen, entzündlichen oder nicht zugelassenen Stoffe enthalten;
• darf keine anderen Güter, Ausrüstungen oder persönlichen Gegenstände enthalten als die, die in der Ausrüstung enthalten sind;
• dürfen keine signifikanten Flüssigkeitslecks, Brandgefahren oder Anomalien aufweisen, die die Bewegung behindern;
• Die Lieferung in einem nicht funktionsfähigen oder nicht im Umlauf befindlichen Zustand ist untersagt, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Genehmigung von Fleequid ® vor, die die Annahme von Vorabprüfungen oder minimalen Eingriffen durch den Verkäufer abhängig machen kann.
6.3 Der Verkäufer ist verpflichtet, die Kosten, die erforderlich sind, um das Fahrzeug wieder in den Mindestzustand für Präsentation und Handhabung (Lieferbereitschaftszustand) zu versetzen, vollständig zu erstatten , einschließlich:
• Aufladen oder Austauschen von Batterien;
• Überprüfung oder Auffüllung des Flüssigkeitshaushalts;
• minimale Eingriffe für die Anlauf- und Betriebssicherheit.
Die Veröffentlichung des Fahrzeugs auf dem Marktplatz sowie die Durchführung von persönlichen Besichtigungen und Probefahrten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung dieser Beträge ausgesetzt.
Fleequid ® ist nicht verpflichtet, Kosten vorzustrecken, die nicht zuvor gemäß den internen Verfahren genehmigt oder dokumentiert wurden.
6.4 Dem Verkäufer ist Folgendes ausdrücklich untersagt:
• Nutzen Sie das Depot zur Lagerung von Ersatzteilen, Batterien oder sonstigen Materialien;
• unbefugten Zugriff auf das Depot Operations Center;
Fleequid ® direkt in das Fahrzeug einzugreifen oder Dritte damit zu beauftragen ;
• nicht genehmigte Bewegungen durchführen;
die organisatorischen oder logistischen Aktivitäten von Fleequid ® behindern oder stören .
Jede unberechtigte Intervention stellt einen Verstoß gegen diese CSDP dar und kann zur Aussetzung oder Beendigung des Dienstes führen.
6,5 Der Verkäufer ist verpflichtet, bei der Organisation von Besichtigungen und Probefahrten, die Käufer über den Marktplatz anfordern, in gutem Glauben mit Fleequid® zusammenzuarbeiten und alle für die ordnungsgemäße Präsentation des Fahrzeugs relevanten Informationen unverzüglich bereitzustellen. Der Verkäufer hat zudem jegliches Verhalten zu unterlassen, das die Tätigkeiten der Mitarbeiter des Depot Operations Centers behindert oder verzögert oder deren ordnungsgemäße Durchführung beeinträchtigt. Dazu gehören unberechtigte Verweigerungen, die Nichtbereitstellung von Informationen oder ein Verhalten, das mit den Zielen des Depot-Services unvereinbar ist.
6.6 Die Nichteinhaltung, auch nur teilweise, der in diesen GSVP oder den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fleequid Depot®-Service festgelegten Verpflichtungen stellt einen Grund für die sofortige Aussetzung oder Beendigung des Fleequid Depot®-Service dar. Fleequid® ist daher berechtigt, den Fleequid Depot® Servicevertrag gemäß Artikel 1456 des Bürgerlichen Gesetzbuches durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer gemäß den in Artikel 14 festgelegten Verfahren zu kündigen, ohne dass es einer förmlichen Mahnung oder der Gewährung weiterer Fristen bedarf. Die Kündigung wird sofort wirksam und hat folgende Folgen:
• die Einstellung aller Aktivitäten von Fleequid ®;
• die Aussetzung oder der Widerruf der Veröffentlichung des Fahrzeugs auf dem Marktplatz;
• die Absage geplanter persönlicher Besuche und Probefahrten;
• die Verpflichtung des Verkäufers, die sofortige Abholung des Fahrzeugs auf eigene Gefahr und Kosten zu veranlassen, falls sich das Fahrzeug noch im Depot Operations Centre befindet oder sich in jedem Fall in der Obhut von Fleequid ® befindet;
• Falls das Fahrzeug jedoch bereits vom Verkäufer unter Verstoß gegen diese Gemeinsamen Sicherheitsleistungen (GSVP) zurückgezogen, übertragen oder anderweitig verbracht wurde, ist der Verkäufer verpflichtet, den Verstoß unverzüglich zu beheben und, falls von Fleequid ® verlangt, das Fahrzeug gemäß den mitgeteilten Betriebsanweisungen zurückzugeben oder wieder zur Verfügung zu stellen.
Fleequid ® behält sich das Recht vor, bereits entstandene Kosten zurückzufordern und Schadensersatz für weitere Schäden zu verlangen sowie die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fleequid ® Marktplatzes vorgesehenen Rechtsbehelfe anzuwenden.
7. Vorgehensweise bei der Fahrzeugübergabe und beim Öffnen des TrustReportPlus .
7.1 Das Verfahren zur Anlieferung des Fahrzeugs an das Depot Operations Center ist eine wesentliche Voraussetzung für die Aktivierung des Fleequid Depot®-Services gemäß Artikel 4. Es beginnt mit der physischen Anlieferung des Fahrzeugs durch den Verkäufer gemäß einem zuvor mit Fleequid® vereinbarten Termin. Mit der Anlieferung wird das interne Verfahren TrustReportPlus gestartet . Das Hotel gilt gemäß den Fleequid® - Betriebsstandards erst dann als formell geöffnet und voll belegt, wenn der Check-in und die in den folgenden Absätzen genannten Aktivitäten abgeschlossen sind .
7.2 Die Fahrzeugübergabe beinhaltet eine formelle Fahrzeugannahme, die Folgendes umfasst:
• Fahrzeugidentifizierung (Kennzeichen, Fahrzeugidentifikationsnummer, Kilometerstand und andere verfügbare Identifizierungsmerkmale);
• Überprüfung der vom Verkäufer bereitgestellten wesentlichen Dokumentation, einschließlich der für den Start erforderlichen Schlüssel und Geräte sowie der gemäß Artikel 6 erforderlichen Mindestdokumentation;
• die Beurteilung des äußeren und inneren Zustands des Fahrzeugs, beschränkt auf unmittelbar wahrnehmbare Aspekte, ausschließlich zum Zweck der Feststellung seiner Einsatzfähigkeit für die Dienstleistung.
Bei diesem Befund handelt es sich nicht um eine technische Bewertung oder eine diagnostische oder mechanische Beurteilung im Sinne der Artikel 2 und 3.
7.3 Beim Check-in wird eine vollständige fotografische Fahrzeugprüfung (Foto- Rundgang ) gemäß den von Fleequid® für die visuelle Vordokumentation festgelegten Verfahrensstandards durchgeführt. Die aufgenommenen Bilder werden in TrustReportPlus eingegeben und sind Bestandteil der internen Dokumentation. Alle festgestellten visuellen Auffälligkeiten werden vermerkt, ohne dass dies zu Folgendem führt:
• Übernahme der Verantwortung für Unterlassungen, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig sind;
• Sachverständigengutachten oder Bestätigung des mechanischen oder funktionellen Zustands des Fahrzeugs gemäß Artikel 2.3.
7.4 Der TrustReportPlus , der zum Zeitpunkt der Auslieferung erstellt und während des Aufenthalts des Fahrzeugs im Depot Operations Center aktualisiert wird, enthält:
• Fahrzeugidentifikationsdaten;
• vom Verkäufer bereitgestellte Dokumentation;
• Fotosammlung;
• Anmerkungen zum äußeren Zustand und zur betrieblichen Zugänglichkeit;
• alle weiteren Informationen, die ausschließlich für die Verwaltung des Dienstes gemäß Artikel 3 und 6 relevant sind.
Der TrustReportPlus ist die Informationsdatei, die Fleequid® zur Aktualisierung des Fahrzeugangebots auf dem Marktplatz im Rahmen der in diesen gemeinsamen Vertragsgrundlagen (CSDP) vorgesehenen visuellen, logistischen und dokumentarischen Aktivitäten verwendet. Die im TrustReportPlus erfassten Informationen dienen ausschließlich der Beschreibung und stellen keine technische Diagnose, Bewertung oder mechanische Prüfung dar. Sie ändern oder ergänzen nicht die vom Verkäufer gemäß Artikel 6 gemachten Angaben und Erklärungen.
7,5 Die Annahme und Aktivierung des TrustReportPlus muss bei Fahrzeugübergabe vollständig erfolgen, sofern keine vorherige schriftliche Genehmigung für Verzögerungen vorliegt. Fehlen Dokumente, sind diese unvollständig oder widersprüchlich, oder kann das Verfahren nicht gemäß den Fleequid®-Betriebsstandards abgeschlossen werden , kann das Fahrzeug nicht angenommen werden und der Service gilt gemäß Artikel 4 nicht als aktiviert. Alle von Fleequid® angeforderten zusätzlichen Dokumente müssen innerhalb der mitgeteilten Fristen eingereicht werden. Andernfalls wird der TrustReportPlus nicht aktiviert oder die in den Artikeln 3 und 4 genannten Aktivitäten werden ausgesetzt.
7.6 Bis zum Abschluss des Liefervorgangs und der Öffnung des TrustReportPlus übernimmt Fleequid® keine Verpflichtung zur Lagerung, Überwachung oder Handhabung des Fahrzeugs und haftet nicht für Schäden oder Kosten, die durch die Anwesenheit des Fahrzeugs im Depot Operations Center gemäß Artikel 4.1 entstehen. Sämtliche Kosten für vorübergehende Handhabung, Lagerung oder Abholung, die durch die Nichteinhaltung des Verfahrens erforderlich werden, trägt der Verkäufer, unbeschadet der Rechte von Fleequid® im Falle der Nichteinhaltung gemäß Artikel 6.
7,7 Der Verkäufer bestätigt, dass der TrustReportPlus ausschließlich beschreibenden und organisatorischen Zwecken dient und dessen Inhalt auf den vom Verkäufer bereitgestellten Informationen, Erklärungen und Dokumenten sowie auf visuellen Befunden basiert, die nicht von Experten erstellt wurden. Der Verkäufer verpflichtet sich, Fleequid® und gegebenenfalls das Depot Operations Center von jeglichen Ansprüchen, Streitigkeiten, Klagen oder Entschädigungsforderungen von Käufern oder Dritten freizustellen und schadlos zu halten, die in irgendeiner Weise auf dem Inhalt des TrustReportPlus beruhen oder damit in Zusammenhang stehen . Dies gilt auch für Ansprüche, die auf Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten, Auslassungen, Diskrepanzen oder Fehlern im TrustReportPlus beruhen , selbst wenn diese Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten, Auslassungen oder Fehler ganz oder teilweise Fleequid® oder dem Depot Operations Center zuzuschreiben sind. Ausgenommen hiervon sind Fälle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seitens Fleequid® oder des Depot Operations Center. Die Entschädigung gilt nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ und umfasst sämtliche Kosten, Gebühren, Ausgaben, Verluste oder Schäden, einschließlich Rechts- und Verteidigungskosten, die Fleequid ® oder dem Depot Operations Center im Zusammenhang mit den vorgenannten Ansprüchen entstehen.
7,8 Der Verkäufer ermächtigt Fleequid® ausdrücklich , den TrustReportPlus ganz oder teilweise über den Fleequid® Marketplace , dessen digitale Plattformen, Informationstools und alle anderen von Fleequid® genutzten betrieblichen oder technologischen Kanäle ausschließlich zum Zweck der Verwaltung des Fleequid Depot®-Services, der Fahrzeugvermarktung und der Verkaufsförderung zu nutzen, zu kommunizieren, zu verbreiten und zugänglich zu machen. Der Verkäufer ist verpflichtet, etwaige Ungenauigkeiten im von Fleequid® erstellten TrustReportPlus im Fahrzeugverkaufsblatt auf dem Marketplace unverzüglich zu melden . Der Verkäufer verzichtet hiermit auf jegliche Ansprüche, Streitigkeiten oder Widerspruchsrechte im Zusammenhang mit der Veröffentlichung, Kommunikation oder Verfügbarkeit des TrustReportPlus gegenüber Käufern, registrierten Nutzern oder interessierten Dritten, unbeschadet der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fleequid® Marketplace und der geltenden Datenschutzgesetze.
8. Besuche, Probefahrten und operative Betreuung des Fahrzeugs.
8.1 Persönliche Besuche und Probefahrten sind Bestandteile des Fleequid Depot®-Services und dürfen ausschließlich gemäß diesem Artikel, den CSDP und den internen Verfahren des Depot Operations Centers durchgeführt werden. Der Zugang zum Fahrzeug setzt eine vorherige Buchung über den Fleequid® Marketplace oder den Kundensupport mit schriftlicher Bestätigung durch Fleequid® voraus . Fleequid® legt die Tage, Zeiten und Zugangsmethoden eigenständig und abhängig von der betrieblichen Verfügbarkeit fest. Der Verkäufer kann keine unabhängigen Besuche, privaten Treffen oder Vorführungen außerhalb des offiziellen Buchungssystems organisieren oder ermöglichen.
8.2 Der Zutritt zum Depot Operations Center ist nur Personen gestattet, die zuvor von Fleequid® identifiziert und autorisiert wurden und die Anweisungen des zuständigen Personals sowie die internen Sicherheits-, Hygiene- und Handhabungsvorschriften uneingeschränkt befolgen müssen. Der Zugang zu den Betriebsbereichen ist beschränkt und wird ständig überwacht. Fleequid® kann Besuche aus organisatorischen oder sicherheitstechnischen Gründen oder aufgrund von Fahrzeugzuständen, die mit den gewünschten Aktivitäten unvereinbar sind, gemäß Artikel 2, 3 und 5 aussetzen, verschieben oder ablehnen.
8.3 Besucher müssen sich umsichtig und vorsichtig verhalten und die Anweisungen des Personals der Depot Operations Center befolgen. Folgendes ist beispielsweise verboten:
• unbefugtes Betreten des Fahrzeugs;
• Start-, Bewegungs- oder Bedienelemente;
• Öffnen von Gehäusen oder Eingriffe an mechanischen oder elektrischen Bauteilen;
• Einschleusung nicht zugelassener Werkzeuge, Geräte oder Materialien.
Ein Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen führt zum sofortigen Abbruch des Besuchs und zum Verweis der betreffenden Person, unbeschadet weiterer Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit erforderlich sind.
8.4 Jegliche Schäden, die der Besucher am Fahrzeug, dessen Aufbauten, anderen anwesenden Fahrzeugen oder Dritten während persönlicher Besichtigungen oder Probefahrten verursacht, gehen ausschließlich zu Lasten des Verursachers. Sofern der Schaden auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Verkäufers, unbefugten Zugriff oder vom Verkäufer unter Verstoß gegen Artikel 6 und 7 herbeigeführte oder begünstigte Umstände zurückzuführen ist, kann Fleequid® nachrangig Schadensersatz vom Verkäufer verlangen, unbeschadet der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den AGB enthaltenen Haftungs- und Freistellungsbestimmungen.
8,5 Die Probefahrt, sofern vom Depot-Betriebszentrum genehmigt und auf autorisierte Bereiche und Strecken beschränkt, kann vom Käufer oder einer von ihm bevollmächtigten Person ausschließlich unter Aufsicht von von Fleequid® oder dem Depot-Betriebszentrum beauftragtem Personal durchgeführt werden. Die Probefahrt besteht aus einer grundlegenden dynamischen Überprüfung des Fahrzeugs; sie stellt weder eine umfassende technische Prüfung noch eine professionelle Beurteilung des mechanischen Zustands oder der Gesamtfunktionalität dar. Sie kann aus Sicherheitsgründen, aufgrund des Fahrzeugzustands oder ungeeigneter Witterungsbedingungen ausgeschlossen, eingeschränkt oder unterbrochen werden. Die Durchführung der Probefahrt begründet keine Gewährleistung seitens Fleequid® hinsichtlich des Gebrauchszustands oder der mechanischen Qualität des Fahrzeugs; diese Aspekte bleiben in den AGB und den Verantwortlichkeiten des Verkäufers gemäß Artikel 2.3 und 6 geregelt.
8.6 Die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere jene zur Haftung (Artikel 5), den Pflichten des Verkäufers (Artikel 6) und dem Lieferverfahren (Artikel 7), gelten auch für persönliche Besuche, Probefahrten und alle in diesem Artikel geregelten Tätigkeiten. Besuchern ist es untersagt, technische, diagnostische oder spezielle Inspektionen durchzuführen oder das Fahrzeug unbefugt zu handhaben. Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Beendigung der laufenden Aktivität, unbeschadet der in diesen Nutzungsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Rechtsbehelfe.
9. Ausnahmen vom Service.
9.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen der Artikel 2, 3 und 5 operiert der Fleequid Depot®-Service ausschließlich im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen und beinhaltet keine Bewertung, Diagnose, technische Überprüfung, mechanische Inspektion oder Zertifizierung des Fahrzeugzustands. Daher sind alle Aktivitäten ausgeschlossen, die darauf abzielen, die Funktionalität, Zuverlässigkeit, Konformität oder mechanische, elektrische oder strukturelle Eignung des Fahrzeugs festzustellen oder zu gewährleisten. Zustand und Eigenschaften des Fahrzeugs verbleiben in alleiniger Verantwortung des Verkäufers.
9.2 Natürliche Abnutzungserscheinungen, die mit der Zeit, der Nutzung und der vorherigen Wartung des Fahrzeugs einhergehen, wie beispielsweise – aber nicht beschränkt auf – Batterieentladung oder -abbau, niedriger Flüssigkeitsstand, Oxidation oder Korrosion, Mikroveränderungen an Oberflächen oder Alterung, sind von der Serviceleistung ausgeschlossen und begründen keine Haftung seitens Fleequid®. Solche Ereignisse stellen gemäß Artikel 5.1 keinen Schadensersatzanspruch dar, außer im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seitens Fleequid® oder des Depot Operations Center.
9.3 Die sich daraus ergebenden Folgen sind nicht im Service enthalten und begründen keine Haftung für Fleequid ®:
• vom Verkäufer bereitgestellte unrichtige, unvollständige oder irreführende Informationen;
• Verzögerungen, Unterlassungen oder Verweigerungen im Zusammenhang mit den Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Fahrzeug wieder in den lieferungsbereiten Zustand zu versetzen ;
• Unterlassung der Offenlegung von Fahrzeugzuständen, die für die Sicherheit oder den Betrieb relevant sind;
• Nichterfüllung der in den Artikeln 4, 6 und 7 festgelegten Verpflichtungen.
Fleequid ® anzulasten , und alle daraus entstehenden Kosten und Gebühren bleiben in der Verantwortung des Verkäufers.
9.4 Der Service umfasst nicht die folgenden Folgen und kann für Fleequid ® keine Haftung begründen:
• unsachgemäße Verwendung des Fahrzeugs durch den Verkäufer, seine Vertreter oder Dritte;
• autonome Bewegungen oder Schichtwechsel, die nicht von Fleequid ® autorisiert sind;
• unregelmäßiger oder unbefugter Zugang zum Depot Operations Center;
Fleequid ® durchgeführt werden .
Jegliche Schäden am Fahrzeug, anderen Fahrzeugen oder Bauwerken werden vollständig von der verantwortlichen Partei getragen, unbeschadet der Verpflichtung des Verkäufers, Fleequid ® gemäß diesen CSDP und den AGB zu entschädigen.
9,5 Fleequid ® haftet nicht für Schäden, die durch externe Ereignisse verursacht werden, die nicht auf sein Handeln zurückzuführen sind, wie zum Beispiel:
• unvorhergesehenes Ereignis oder höhere Gewalt;
• außergewöhnliche Wetterereignisse und Naturkatastrophen;
• Vandalismus oder böswillige Handlungen durch Dritte;
• vollständige oder teilweise Diebstähle;
• sonstige Ereignisse, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Fleequid ® oder des Depot Operations Center zurückzuführen sind.
Eine Entschädigung erfolgt ausschließlich im Rahmen der in Artikel 5.3 genannten Versicherungspolice und unter deren Bedingungen; außerhalb des Geltungsbereichs der Police kann Fleequid ® keine Entschädigungsverpflichtung zugeschrieben werden.
9.6 Der Fleequid Depot®- Service wird ausschließlich im Rahmen der in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich aufgeführten Aktivitäten angeboten. Alles, was nicht ausdrücklich als eingeschlossen gekennzeichnet ist, ist ausgeschlossen. Keine Geschäftspraxis, Kommunikation oder Duldung darf als stillschweigende Erweiterung des Services über die Grenzen dieser Nutzungsbedingungen und Artikel 5 hinaus ausgelegt werden.
10. Räumlicher Geltungsbereich.
10.1 Der Fleequid Depot®-Service wird ausschließlich in den von Fleequid® ausdrücklich autorisierten Depot-Betriebszentren betrieben , die in den vorvertraglichen Unterlagen, in offiziellen Mitteilungen oder durch Aktualisierungen auf dem Marktplatz gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben sind. Der Service ist zunächst nur in Depot-Betriebszentren in der Italienischen Republik verfügbar, sofern Fleequid® keine territorialen Erweiterungen beschließt und den Nutzern gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitteilt. Die Liste der autorisierten Depot-Betriebszentren kann von Fleequid® aus organisatorischen, logistischen oder technischen Gründen einseitig geändert oder aktualisiert werden, ohne dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Informationspflicht gegenüber den Nutzern dadurch berührt wird.
10.2 Der Service wird ausschließlich in den autorisierten Depot-Betriebszentren angeboten. Fleequid® übernimmt keine Lagerung, Abwicklung, Verkaufsvorbereitung, Organisation von Vor-Ort-Besuchen oder die Koordination von Probefahrten an anderen als den gemäß Artikel 1 Buchstabe a) als Depot-Betriebszentren ausgewiesenen Standorten. Jede nicht zuvor von Fleequid® vereinbarte und genehmigte Verbringung, Lagerung oder dauerhafte Aufbewahrung des Fahrzeugs außerhalb der autorisierten Depot-Betriebszentren führt zur automatischen Aussetzung des Services. Im Falle einer unautorisierten Verbringung oder wiederholten Nichterfüllung durch den Verkäufer kann dies gemäß den Artikeln 4.6, 6.6 und 9.4 zum Verlust des Serviceanspruchs führen, unbeschadet des Rechts von Fleequid® , die sofortige Rücknahme des Fahrzeugs und Schadensersatz für weitere Schäden zu verlangen.
10.3 Der Fleequid Depot® -Service kann vorübergehend eingestellt werden, falls ein oder mehrere Depot-Betriebszentren aufgrund technischer, logistischer, regulatorischer oder sicherheitsrelevanter Gründe oder anderer Umstände, die eine ordnungsgemäße Erbringung des Services unmöglich oder unratsam machen, ganz oder teilweise nicht verfügbar sind. Während der Einstellung ist Fleequid® nicht verpflichtet, operative, Handhabungs- oder Präsentationstätigkeiten des Fahrzeugs durchzuführen, unbeschadet der folgenden Rechte:
• die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den geltenden Vorschriften festgelegten Mindestverpflichtungen;
• die in Artikel 5 genannten Haftungs- und Versicherungsgrenzen.
Dauert die Sperrung so lange an, dass ein Verbleib des Fahrzeugs im Depot nicht mehr tragbar ist, kann Fleequid ® den Verkäufer auffordern, das Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Frist auf eigenes Risiko und eigene Kosten abzuholen, ohne dass sich daraus eine weitere Haftung über die in Artikel 5 festgelegte hinaus ergibt.
10.4 Das im Rahmen des Fleequid Depot®-Services gelieferte Fahrzeug darf ausschließlich innerhalb des autorisierten Depot-Betriebszentrums und unter Einhaltung der von Fleequid® festgelegten internen Verfahren und logistischen Grenzen verwaltet werden . Jede Nutzung, Bewegung, vorübergehende Entnahme oder Übergabe des Fahrzeugs außerhalb des Depot-Betriebszentrums bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Fleequid® . Solche Vorgänge stellen – sofern zulässig – zusätzliche oder separate Dienstleistungen gemäß Artikel 3.3 dar und führen zur automatischen Aussetzung des Service für die gesamte Dauer der externen Bewegung. Im Falle einer nicht genehmigten Übergabe oder einer Übergabe, die unter Verstoß gegen diese Gemeinsamen Sicherheitsvereinbarungen (GSV) erfolgt, gelten die Artikel 4.6, 6.4, 6.6 und 9.4. Fleequid® haftet in diesem Fall nicht für Schäden, die außerhalb des Depot-Betriebszentrums entstehen.
11. Beschwerden und Streitbeilegung.
11.1 Unbeschadet der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fleequid® Marktplatzes – die im Allgemeinen die Bearbeitung von Beschwerden, die Kommunikation zwischen Nutzern und Fleequid® sowie die Streitbeilegungsmechanismen regeln – müssen alle Beschwerden, Meldungen oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Fleequid Depot® Service ausschließlich schriftlich vom Verkäufer (und gegebenenfalls vom Käufer für Profile, die in direktem Zusammenhang mit Lagerung, Verwahrung, persönlicher Besichtigung oder Probefahrt stehen) per E-Mail an claims@fleequid.com eingereicht werden . Die Beschwerde muss mindestens Folgendes enthalten: (i) die Identifikationsdaten der einreichenden Person; (ii) den Bezug zum Fahrzeug und dem zugehörigen TrustReportPlus ; (iii) eine klare und vollständige Beschreibung des Sachverhalts, der Gegenstand der Beschwerde ist; (iv) alle Dokumente, die zur Beurteilung der Beschwerde hilfreich sind.
11.2 Mitteilungen, die über andere als die in Ziffer 11.1 genannten Kanäle erfolgen, gelten nicht als gültig, um das interne Beschwerdeverfahren einzuleiten. Ungeachtet etwaiger abweichender Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Gesetz prüft Fleequid® die Beschwerde und kann zusätzliche Unterlagen oder Erläuterungen anfordern. Außer in besonders komplexen Fällen erteilt Fleequid® innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eingang der vollständigen Beschwerde eine begründete Antwort. Die Einreichung einer Beschwerde führt weder zur Aussetzung des Dienstes noch stellt sie ein Schuldanerkenntnis seitens Fleequid® dar .
11.3 Soweit möglich und unbeschadet der Haftungsbeschränkung für die in den Artikeln 2, 3, 5 und 9 dieser Besonderen Bedingungen ausgeschlossenen Profile, kann Fleequid® mit dem Verkäufer, Käufer oder anderen interessierten Nutzern in Kontakt treten, um eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung des Fleequid Depot®-Dienstes zu ermöglichen. Diese Maßnahme dient ausschließlich der Schlichtung und hat keine Auswirkungen auf die vertraglich festgelegten Haftungsbeschränkungen.
11.4 Jegliche Streitigkeiten bezüglich der Auslegung, Gültigkeit, Wirksamkeit oder Durchführung dieser Besonderen Bedingungen oder im Zusammenhang mit den im Rahmen des Fleequid Depot®-Services angebotenen Leistungen unterliegen einer obligatorischen, vorläufig durchzuführenden Mediation durch die bei der Handelskammer Como-Lecco eingerichtete Mediationsstelle gemäß deren Geschäftsordnung. Die Mediation ist Voraussetzung für die Zulässigkeit eines gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahrens nach geltendem Recht.
11,5 Sollte eine Mediation scheitern oder keine gütliche Einigung erzielt werden, wird jede Streitigkeit im Zusammenhang mit dem Fleequid Depot®-Service und/oder diesen Besonderen Bedingungen der Mailänder Schiedskammer zur Beilegung durch ein Schiedsverfahren gemäß geltendem Recht und der anwendbaren Schiedsordnung vorgelegt. Das Schiedsverfahren wird von einem Einzelschiedsrichter oder, falls die anwendbare Schiedsordnung dies vorsieht, von einem dreiköpfigen Schiedsgericht entschieden. Der Schiedsort ist Mailand, und die Verfahrenssprache ist Italienisch, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.
11.6 Das Recht, den Gerichtshof von Como zur Anordnung von einstweiligen oder dringenden Maßnahmen anzurufen, bleibt in jedem Fall unberührt, ebenso wie bei Streitigkeiten, die kraft Gesetzes oder ausdrücklichen Ausschlusses nicht unter die in Ziffer 11.5 genannte Schiedsklausel fallen. Für solche Streitigkeiten ist der Gerichtshof von Como üblicherweise als ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt, unbeschadet etwaiger zwingender Gerichtsstände nach geltendem Recht.
12. Höhere Gewalt.
12.1 Fleequid® haftet nicht für Verzögerungen oder die vollständige oder teilweise Nichterfüllung der im Rahmen des Fleequid Depot®-Services vorgesehenen Leistungen, sofern diese auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Höhere Gewalt ist definiert als ein Ereignis, das nicht vorhersehbar, unvermeidbar und außerhalb des Einflussbereichs von Fleequid® liegt. Zu den Ereignissen höherer Gewalt zählen unter anderem Naturkatastrophen (wie Brände, Überschwemmungen, Erdbeben und Stürme), Kriege, Aufstände, Terroranschläge, allgemeine oder gewerbliche Streiks, die den Betrieb des Depot Operations Centers beeinträchtigen, Unterbrechungen der Versorgung mit lebenswichtigen Dienstleistungen (Strom, Wasser, Netzwerkverbindungen, IT-Systeme), behördliche Maßnahmen oder regulatorische Änderungen sowie alle anderen externen Ereignisse, die die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unmöglich oder unzumutbar machen.
Ebenso werden Ereignisse, die das Depot Operations Center, den Depotpartner oder dessen wichtige Lieferanten direkt betreffen (z. B. Nichtverfügbarkeit von Räumlichkeiten, Unbewohnbarkeit, Beschlagnahme, Aussetzung oder Widerruf von Betriebsgenehmigungen), als Fälle höherer Gewalt eingestuft, sofern sie nicht Fleequid ® zuzuschreiben sind.
12.2 Im Falle höherer Gewalt werden die vertraglichen Verpflichtungen von Fleequid® automatisch für die Dauer des Ereignisses und für den Zeitraum, der unbedingt erforderlich ist, um den Geschäftsbetrieb wiederaufzunehmen, ausgesetzt, ohne dass daraus Haftung, Entschädigung oder Schadensersatzansprüche entstehen. Die von dem Ereignis nicht betroffenen Verpflichtungen bleiben jedoch gemäß diesen Besonderen Bedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fleequid® Marktplatzes vollumfänglich gültig und durchsetzbar .
12.3 Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig (30) aufeinanderfolgende Tage an, kann jede Partei den Fleequid Depot®-Service durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. Die Kündigung berührt nicht die vor Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt entstandenen Verpflichtungen – diese bleiben in voller Höhe fällig – und auch nicht das Recht von Fleequid® , die gemäß Artikel 4, 6 und 9 entstandenen Kosten erstattet zu bekommen, sowie die Ansprüche von Fleequid® auf Schadensersatz aufgrund von Pflichtverletzungen des Verkäufers, die nicht mit dem Ereignis höherer Gewalt zusammenhängen.
13. Einseitige Veränderungen.
13.1 Fleequid® kann diese spezifischen Nutzungsbedingungen für den Fleequid Depot®-Service jederzeit gemäß Artikel 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fleequid® Marketplace ändern, aktualisieren oder ergänzen, um sie an neue technische, betriebliche, organisatorische oder regulatorische Anforderungen anzupassen. Änderungen werden auf der offiziellen Fleequid® -Website www.fleequid.com veröffentlicht oder innerhalb des Marketplace gemäß den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Methoden bereitgestellt und werden für den Nutzer ab dem von Fleequid® angegebenen Datum des Inkrafttretens oder, falls kein solches Datum angegeben wird, ab dem Datum ihrer Veröffentlichung verbindlich.
13.2 Die Änderungen betreffen nicht bereits aktivierte und aktive Dienste, die weiterhin den zum Zeitpunkt der Aktivierung des Dienstes geltenden spezifischen Bedingungen unterliegen, es sei denn, die Änderungen ergeben sich aus gesetzlichen Verpflichtungen oder Bestimmungen der zuständigen Behörden; in diesem Fall treten sie sofort in Kraft.
13.3 Die Nutzung oder Fortsetzung der Nutzung des Fleequid Depot®-Dienstes nach Veröffentlichung der Änderungen setzt die uneingeschränkte Akzeptanz dieser Änderungen durch den Nutzer voraus, unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für bestehende Geschäftsbeziehungen.
14. Kommunikation.
14.1 Sofern in Artikel 11 (Beschwerden) nichts anderes bestimmt ist, muss die gesamte Kommunikation zwischen Fleequid® und dem Verkäufer bezüglich des Fleequid Depot® -Services schriftlich erfolgen und per E-Mail an die von den Parteien gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fleequid®- Marktplatzes angegebenen Adressen gesendet werden. Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, seine Kontaktdaten zu aktualisieren und deren ständige Erreichbarkeit sicherzustellen.
14.2 Mitteilungen gelten gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als gültig und wirksam, sobald sie von Fleequid® an die mit dem Marketplace-Konto des Verkäufers verknüpfte E-Mail-Adresse gesendet wurden, unabhängig davon, ob die Nachricht tatsächlich gelesen oder geöffnet wurde. Automatisierte Mitteilungen, die vom Marketplace oder den Informationssystemen von Fleequid® generiert werden, bleiben davon unberührt und gelten mit dem Versand als wirksam.
14.3 Jegliche Kommunikation des Verkäufers an Fleequid® muss an die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den entsprechenden Bereichen des Marktplatzes angegebenen offiziellen Adressen sowie an alle anderen Kontaktdaten gerichtet werden, die Fleequid® gemäß den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Methoden mitteilt. Mitteilungen, die über andere Kanäle erfolgen, sind unwirksam, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von Fleequid® bestätigt werden .
14.4 Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen kann Fleequid® für bestimmte vertragsrelevante Vorgänge (wie z. B. Anfragen zur sofortigen Abholung des Fahrzeugs oder Mitteilungen zur Beendigung des Service) die Verwendung zusätzlicher Kommunikationsmittel wie Einschreiben mit Rückschein oder Expresskurier verlangen. In diesen Fällen gilt die Mitteilung mit dem Versand durch Fleequid® als zugestellt , sofern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
14,5 Für alles, was in diesem Artikel nicht ausdrücklich geregelt ist, gelten die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fleequid® Marketplace festgelegten Kommunikationsregeln , die hiermit vollständig in diesen Artikel aufgenommen werden.
15. Schlussbestimmungen.
15.1 Diese Besonderen Bedingungen ergänzen und präzisieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fleequid® Marketplace , die für alle hierin nicht ausdrücklich geregelten Angelegenheiten gelten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den allgemeinen und besonderen Bestimmungen für den Fleequid Depot® Service haben diese Besonderen Bedingungen Vorrang, beschränkt auf Aspekte, die dem Service selbst innewohnen, gemäß Artikel 3.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
15.2 Der Verkäufer darf den Vertrag über den Fleequid Depot®-Service oder die daraus resultierenden Rechte und Pflichten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Fleequid® weder ganz noch teilweise abtreten, übertragen oder anderweitig darüber verfügen. Fleequid® ist jedoch berechtigt , den Vertrag an Unternehmen innerhalb seiner Unternehmensgruppe, an operative Partner oder an Dritte, die die Leistungserbringung übernehmen, gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den geltenden Gesetzen abzutreten oder zu übertragen.
15.3 Die Ungültigkeit, Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Besonderen Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, die weiterhin gültig, wirksam und für die Parteien vollumfänglich verbindlich bleiben. Ungültige oder unwirksame Bestimmungen werden durch zwingende Bestimmungen oder gültige Klauseln ersetzt, die in Struktur und Zweck dem Sinn und Zweck der ersetzten Klausel so weit wie möglich entsprechen.
15.4 Der Fleequid Depot®- Service unterliegt ausschließlich diesen spezifischen Nutzungsbedingungen, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fleequid® Marketplace sowie allen offiziellen Mitteilungen von Fleequid® bezüglich des Betriebs des Services. Keine Toleranz, Geschäftspraxis, Unterlassung oder abschließende Handlung seitens Fleequid® kann als stillschweigende Änderung dieser spezifischen Nutzungsbedingungen oder als Verzicht auf daraus resultierende Rechte ausgelegt werden, es sei denn, Fleequid® verzichtet ausdrücklich schriftlich darauf .
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Gemäß und im Sinne der Artikel 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches erklärt der Verkäufer ausdrücklich, die folgenden Klauseln der Fleequid Depot®-Servicebedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben: Art. 4.1 (Beginn des Services und Ausschluss von Pflichten vor der Annahme); Art. 4.2 (Voraussetzungen für die Wirksamkeit und Pflicht zur Abholung des Fahrzeugs); Art. 4.3 (Dauer des Services, Pflicht zur Abholung und betriebliche Maßnahmen mit Haftungsbeschränkungen); Art. 4.4 (vom Verkäufer zu tragende Gebühren und Kosten); Art. 4.5 (vorzeitige Abholung vorbehaltlich der Genehmigung durch Fleequid® ); Art. 4.6 (Beendigung oder sofortiger Verlust des Services, sich daraus ergebende Pflichten und Rechtsbehelfe); Art. 4.7 (Strafklausel und Anhäufung von Strafen); Art. 5.1 (Haftungsbeschränkung von Fleequid® ); Art. 5.2 (Haftungsausschlüsse); Art. 5.3 (Beschränkungen und Ausschlüsse des Versicherungsschutzes). 5.4 (Höchsthaftungsbeschränkung); Art. 5.5 (Ausschluss mittelbarer oder Folgeschäden); Art. 5.6 (Haftungsausschluss für Dritte und unabhängige Dienstleistungen); Art. 5.7 (Haftungsausschluss für unvorhersehbare Umstände und höhere Gewalt); Art. 6.3 (Kostenerstattungspflicht und Aussetzung der Tätigkeit); Art. 6.4 (Verbote gegenüber dem Verkäufer und Folgen); Art. 6.6 (ausdrückliche Kündigungsklausel gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches); Art. 7.5 (Aussetzung oder Nichtaktivierung des Dienstes); Art. 7.6 (Ausschluss von Pflichten und Verantwortlichkeiten während des Verfahrens); Art. 7.7 (Freistellung zugunsten von Fleequid® und/oder des Depot Operations Center); Art. 7.8 (Genehmigungen und Verzichtserklärungen in Bezug auf TrustReportPlus ); Art. 8.1 (Beschränkungen der Besuche und einseitige Festlegung der Methoden); Artikel 8.4 (Haftung für Schäden und Regressrecht); Artikel 8.5 (Beschränkungen und Unterbrechung der Probefahrt); Artikel 8.6 (Ausweitung der Pflichten, Verantwortlichkeiten und Rechtsbehelfe auf Besuche und Probefahrten); Artikel 9.2 (Ausschluss von Schäden aufgrund natürlicher Abnutzung); Artikel 9.3 (Haftungsausschluss und Kostenberechnung); Artikel 9.4 (Entschädigungspflichten bei unbefugtem Zutritt oder Eingriffen); Artikel 9.5 (Entschädigungsgrenzen und Versicherungsschutz); Artikel 9.6 (Unerheblichkeit von Gepflogenheiten oder Toleranzen); Artikel 10.2 (Sperrung und Verfall bei unbefugter Lagerung); Artikel 10.4 (Sperrung bei unbefugten externen Bewegungen); Artikel 11.2 (Beschränkungen der Einreichung von Beschwerden); Artikel 11.4 (Obligatorische Mediation); Artikel 11.5 (Schiedsklausel); Artikel 11.6 (Ausschließlicher Gerichtsstand); Art. 12.1 (Höhere Gewalt); Art. 12.2 (Aussetzung der Verpflichtungen); Art. 12.3 (Rücktritt wegen höherer Gewalt); Art. 13.1 (einseitige Änderungen der GSVP); Art. 13.2 (sofortiges Wirken der Änderungen); Art. 13.3 (Annahme durch unwiderlegbare Tatsachen); Art. 14.1 (Mitteilungen per E-Mail); Art. 14.2 (Wirksamkeit der Mitteilungen); Art. 14.3 (Unwirksamkeit der Mitteilungen über andere Kanäle); Art. 15.2 (Beschränkungen der Abtretung des Vertrags); Art. 15.4 (Irrelevanz von Toleranzen und Gepflogenheiten).
Pursuant to and for the purposes of Articles 1341 and 1342 of the Italian Civil Code, the Seller expressly declares to have read, understood and accepted the following clauses of the Fleequid Depot® Specific Service Conditions: Art. 4.1 (start of the Service and exclusion of obligations prior to acceptance); Art. 4.2 (conditions of effectiveness and obligation to collect the Vehicle); Art. 4.3 (duration of the Service, obligation to collect and operational measures with limitations of liability); Art. 4.4 (charges and costs borne by the Seller); Art. 4.5 (early collection subject to authorization by Fleequid ®); Art. 4.6 (termination or immediate forfeiture of the Service, consequent obligations and remedies); Art. 4.7 (penalty clause and accumulation of penalties); Art. 5.1 (limitation of Fleequid ®'s liability); Art. 5.2 (exclusions of liability); Art. 5.3 (limits and exclusions of insurance coverage); Art. 5.4 (maximum limit of liability); Art. 5.5 (exclusion of indirect or consequential damages); Art. 5.6 (exclusion of liability for third parties and independent services); Art. 5.7 (exclusion of liability for unforeseeable circumstances and force majeure); Art. 6.3 (obligation to reimburse costs and suspension of activities); Art. 6.4 (prohibitions against the Seller and consequences); Art. 6.6 (express termination clause pursuant to art. 1456 of the Italian Civil Code); Art. 7.5 (suspension or failure to activate the Service); Art. 7.6 (exclusion of obligations and responsibilities during the procedural phase); Art. 7.7 (indemnity in favor of Fleequid ® and/or the Depot Operations Center); Art. 7.8 (authorizations and waivers relating to TrustReportPlus ); Art. 8.1 (limitations on visits and unilateral determination of the methods); Article 8.4 (Liability for damages and right of recourse); Article 8.5 (Limitations and interruption of the Test Drive); Article 8.6 (Extension of obligations, responsibilities and remedies to visits and test drives); Article 9.2 (Exclusion of damages due to natural deterioration); Article 9.3 (Exclusion of liability and charging of costs); Article 9.4 (Indemnity obligations for unauthorized access or interventions); Article 9.5 (Compensation limits and insurance coverage); Article 9.6 (Irrelevance of practices or tolerances); Article 10.2 (Suspension and forfeiture for unauthorized storage); Article 10.4 (Suspension for unauthorized external movements); Article 11.2 (Limitations on communications of complaints); Article 11.4 (Mandatory mediation); Article 11.5 (Arbitration clause); Article 11.6 (Exclusive jurisdiction); Art. 12.1 (force majeure); Art. 12.2 (suspension of obligations); Art. 12.3 (withdrawal due to force majeure); Art. 13.1 (unilateral amendments to the CSDP); Art. 13.2 (immediate effectiveness of amendments); Art. 13.3 (acceptance by conclusive facts); Art. 14.1 (communications via email); Art. 14.2 (effectiveness of communications); Art. 14.3 (ineffectiveness of communications via other channels); Art. 15.2 (limitations on the assignment of the contract); Art. 15.4 (irrelevance of tolerances and practices).