BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GARANTIESERVICE POWERTRAIN/ANTRIEBSSTRANG FLEEQUID®
1. Begriffsbestimmungen.
Zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen, die in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Marketplace Fleequid®“ (die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) enthalten sind und im entsprechenden Abschnitt (https://fleequid.com/it/terms-and-conditions) eingesehen werden können, und unbeschadet derselben, die für die Plattform Marketplace Fleequid® und hiermit als vollständig in diese Bedingungen aufgenommen und übertragen gelten, werden die vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen für den Garantieservice Powertrain/Antriebsstrang Fleequid® („BGBG“) durch folgende Begriffsbestimmungen ergänzt:
a) „Käufer“: Die Person, die auf der Plattform Marketplace Fleequid® den Zuschlag für ein Fahrzeug erhält und in Ausübung ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit die Aktivierung der Garantieleistungen (Garantieservice) für den Antriebsstrang beantragt und erwirkt. Der Service ist nicht für Verbraucher im Sinne des gesetzesvertretenden Dekrets 206/2005 (Verbraucherschutzgesetz) bestimmt.
b) „Wartezeit“: Der anfängliche Zeitraum ab dem Datum der Aktivierung des Garantieservices Antriebsstrang, unabhängig davon, ob dieser gleichzeitig mit oder nach dem Verkauf erfolgt, in dem die Garantie nicht greift und keine Mängel am Fahrzeug abdeckt.
c) „Autorisierter Servicepartner“: Die Werkstatt oder das Servicezentrum, das von Fleequid® für die Durchführung von Reparaturen und Eingriffen, die unter den Garantieservice Powertrain/Antriebsstrang fallen, bestimmt oder im Vorfeld autorisiert wurde.
d) „Abgedeckte Komponenten“: Die wichtigsten Motor- und Getriebekomponenten des Fahrzeugs, die unter die Garantie fallen und in diesen BGBG detailliert beschrieben werden.
e) „Ausgeschlossene Komponenten“: Die Vorrichtungen, Teile und Zubehörteile des Fahrzeugs, die nicht zu den abgedeckten Komponenten gehören, daher von der Garantie ausgeschlossen sind und in diesen BGBG detailliert beschrieben werden.
f) „Besondere Geschäftsbedingungen für den Garantieservice Powertrain/Antriebsstrang“ oder „BGBG“: Die vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen, welche die Konditionen für den von Fleequid® angebotenen Garantieservice Powertrain/Antriebsstrang (Motor und Getriebe) regeln. Das vorherrschende Verhältnis zwischen diesen BGBG, allen anderen eventuell geltenden Besonderen Geschäftsbedingungen und/oder Besonderen Auktionsbedingungen und/oder Einzelverträgen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform Marketplace Fleequid® Marketplace wird durch letztere geregelt.
g) „Fleequid“: Hat die Bedeutung, die diesem Begriff in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform Marketplace Fleequid® beigemessen wird, und umfasst im Sinne dieser BGBG die Gesellschaft Adorea S.r.l. oder eine andere von ihr als Anbieter des Garantieservices Antriebsstrang benannte juristische Person.
h) „Sachverständiger“: Der von Fleequid® beauftragte Techniker, der die Ursachen für den Mangel feststellen und die Bedingungen für die Anwendbarkeit der Garantie überprüfen soll.
i) „Garantieservice Powertrain/Antriebsstrang“: Die freiwillige, nicht versicherungsbezogene Händlergarantie, mit der Fleequid® gegen eine Gebühr direkt die Verpflichtung übernimmt, Mängel und Funktionsstörungen der Hauptkomponenten des Motors und des Getriebes des auf der Plattform Marketplace zugeschlagenen Fahrzeugs im Rahmen der in diesen BGBG festgelegten Grenzen, Bedingungen und Ausschlüsse abzudecken.
j) „Fahrzeug“: Das Fahrzeug gemäß der Begriffsbestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform Marketplace Fleequid®, für das der Käufer die Aktivierung des Garantieservices Antriebsstrang beantragt und erwirkt hat.
2. Gegenstand der Garantieleistung.
2.1 Die vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen regeln den Garantieservice Powertrain/Antriebsstrang, den Fleequid® den Käufern anbietet, die diesen beantragt und die entsprechende Gebühr ordnungsgemäß entrichtet haben.
2.2 Der Garantieservice für den Antriebsstrang ist eine freiwillige Händlergarantie und stellt in keiner Weise ein Versicherungsprodukt dar. Das mit der Gewährung der Garantie verbundene Risiko wird direkt von Fleequid® übernommen. Fleequid® ist weder eine Versicherungsgesellschaft noch ein Versicherungsvermittler und unterliegt weder der Aufsicht der italienischen Versicherungsaufsichtsbehörde IVASS noch den Vorschriften des italienischen Privatversicherungsgesetzes.
2.3 Die Garantie gilt ausschließlich für die abgedeckten Komponenten des Fahrzeugs und beschränkt sich auf Mängel und Funktionsstörungen, die während der Gültigkeitsdauer der Garantieleistung auftreten und unter die in diesen BGBG festgelegten Grenzen, Bedingungen und Ausschlüsse fallen.
2.4 Daher sind alle ausgeschlossenen Komponenten sowie die in den folgenden Artikeln aufgeführten Fälle und Umstände von der Garantie ausgeschlossen.
Das Verhältnis zwischen diesen BGBG und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch Artikel 3.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform Marketplace Fleequid® geregelt: Die vorliegenden BGBG haben ausschließlich in Bezug auf den Garantieservice Powertrain/Antriebsstrang im Falle eines Widerspruchs Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Abgedeckte und ausgeschlossene Komponenten.
3.1 Abgedeckte Komponenten - Der Garantieservice Powertrain/Antriebsstrang gilt ausschließlich für die wichtigsten mechanischen Teile des Motors und des Getriebes des Fahrzeugs, d.h.
· für den Motor: Motorblock, Zylinderkopf, Kurbelwelle, Kolben, Pleuelstangen, Ventile, Nockenwellen und andere für den Betrieb des Motors unbedingt erforderliche Teile;
· für das Getriebe: Getriebekasten, Zahnräder, Wellen, Lager, Differential und andere Teile, die für den Betrieb des manuellen oder automatischen Getriebes unbedingt erforderlich sind.
3.2 Ausgeschlossene Komponenten - Folgende Komponenten sind vom Garantieservice für den Antriebsstrang - beispielsweise und ohne Anspruch auf Vollständigkeit - ausgeschlossen:
· Teile, die einem normalen Verschleiß unterliegen (z. B. Kupplung, Scheiben, Riemen, Filter, Dichtungen, Schläuche, Rohre, Flüssigkeiten und Verbrauchsmaterialien);
· elektrische und elektronische Systeme sowie Zubehörteile, die nicht ausschließlich für den Motor oder das Getriebe bestimmt sind (z. B. Lichtmaschine, Anlasser, Kabelbäume, andere Steuergeräte als die des Motors oder des Getriebes);
· Abgas- und Emissionsbehandlungssysteme (z. B. Katalysatoren, Partikelfilter, AGR, AdBlue-Systeme, Lambdasonden);
· Komponenten außerhalb des Motors und des Getriebes (z. B. Kühler, Wasserpumpen, Zusatzpumpen, Klimakompressor, elastische Lager, Schwungrad);
· das gesamte System zur Klimatisierung des Fahrgastraums, einschließlich - aber ohne Anspruch auf Vollständigkeit - Klimakompressor, Kondensator, Verdampfer, elektrische Gebläse, Ventilatoren, Rohrleitungen und Armaturen, Sensoren, Expansionsventile, Steuergeräte und Steuereinheiten zur Klimaregelung;
· Schäden, die durch Stöße, Unfälle, Feuer, Diebstahl, Naturkatastrophen, unsachgemäße Verwendung oder Manipulation entstehen;
· Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe bestehen oder in jedem Fall vor dem Datum der Aktivierung der Garantieleistung auftreten, einschließlich solcher, die während der Wartezeit auftreten.
3.3 Bestimmtheitsgebot - Mit der Aktivierung des Garantieservices Antriebsstrang akzeptiert und bestätigt der Käufer, dass der Anspruch auf Gewährleistung ausschließlich für die oben aufgeführten abgedeckten Komponenten gilt und dass alles, was nicht ausdrücklich aufgeführt ist, als von der Garantie ausgeschlossen gilt.
4. Gültigkeitsbeginn, Dauer und Bedingungen der Gewährleistung.
4.1 Der Garantieservice Powertrain/Antriebsstrang beginnt mit dem Datum der Fahrzeugübergabe an den Käufer, wie in den Verkaufs- und Transportunterlagen angegeben. Wird der Garantieservice Powertrain/Antriebsstrang nach dem Verkauf des Fahrzeugs erworben, gilt das von Fleequid® in den Vertragsunterlagen zur Aktivierung der Garantieleistung angegebene Datum als Gültigkeitsbeginn, vorausgesetzt dass:
(i) das Fahrzeug von Fleequid® erneut geprüft wurde oder Fleequid® formell auf die Prüfung verzichtet hat;
(ii) die Gebühr für die Garantieleistung vom Käufer vollständig bezahlt wurde.
4.2 Der Käufer akzeptiert und nimmt zur Kenntnis, dass die Garantieleistung für den Antriebsstrang weder Mängel noch Funktionsstörungen abdeckt, die bereits vor der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren oder aufgetreten sind, noch solche, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Garantieleistung oder während der Wartezeit auftreten.
4.3 Die Dauer des Garantieservices für den Antriebsstrang ist zeitlich festgelegt, wobei der Käufer bei Vertragsabschluss aus den folgenden Optionen auswählen kann:
· 3 (drei) Monate oder 15.000 (fünfzehntausend) km,
· 6 (sechs) Monate oder 30.000 (dreißigtausend) km,
· 9 (neun) Monate oder 45.000 (fünfundvierzigtausend) km,
· 12 (zwölf) Monate oder 60.000 (sechzigtausend) km.
Der Garantieservice wird nicht stillschweigend verlängert und endet, sobald entweder die gewählte zeitliche Begrenzung oder die gewählte Kilometerbegrenzung erreicht ist, je nachdem, was früher eintritt.
4.4 Der Antriebsstrang-Garantieservice kann ausschließlich für Fahrzeuge aktiviert werden, die zu Gültigkeitsbeginn der Garantieleistung (Art. 4.1) folgende Voraussetzungen erfüllen:
· Nicht älter als 15 (fünfzehn) Jahre nach Erstzulassung;
· Kilometerstand und Wartung gemäß folgender Tabelle:
Fahrzeug-Kategorie | Ordentliche Kilometerbegrenzung | Zulässigkeit bei Überschreitung der Kilometerbegrenzung |
Bus Klasse 1 - 2 | ≤ 500.000 km | Zulässig, wenn Motor und Getriebe innerhalb der letzten 250.000 km überholt wurden (die Überholung muss offiziell belegt sein) |
Bus Klasse 3 | ≤ 700.000 km | Zulässig, wenn Motor und Getriebe innerhalb der letzten 250.000 km überholt wurden (die Überholung muss offiziell belegt sein) |
Kleinbus Klasse 1-A | ≤ 120.000 km | Zulässig, wenn Motor und Getriebe innerhalb der letzten 100.000 km überholt wurden (die Überholung muss offiziell belegt sein) |
Kleinbus Klasse 2-3-B | ≤ 150.000 km | Zulässig, wenn Motor und Getriebe innerhalb der letzten 100.000 km überholt wurden (die Überholung muss offiziell belegt sein) |
Schulbus | ≤ 120.000 km | Zulässig, wenn Motor und Getriebe innerhalb der letzten 100.000 km überholt wurden (die Überholung muss offiziell belegt sein) |
Derzeit ist der Garantieservice Powertrain/Antriebsstrang nur für Busse und Kleinbusse verfügbar.
Fleequid® behält sich das Recht vor, die Kategorien der unter die Garantie fallenden Fahrzeuge zu erweitern, zu aktualisieren oder zu ändern, indem dies in den vorvertraglichen Unterlagen oder in den entsprechenden Anhängen zu diesen BGBG ausdrücklich angegeben wird, wobei diese dem Käufer zum Zeitpunkt der Unterzeichnung vorgelegt werden.
4.5 Im Falle des Verkaufs oder der Übertragung des Fahrzeugs an Dritte erlischt die Garantieleistung für den Antriebsstrang automatisch und ohne Anspruch auf Rückerstattung. Die eventuelle Übertragung der Garantie auf den neuen Eigentümer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens Fleequid® möglich und unterliegt der Zahlung der entsprechenden Gebühren durch den ursprünglichen Käufer oder dessen Rechtsnachfolger. In jedem Fall erlischt der Garantieservice für den Antriebsstrang, wenn der Käufer seinen in diesen BGBG festgelegten Verpflichtungen nicht nachkommt.
4.6 Wenn der Garantieservice für den Antriebsstrang nach dem Verkauf des Fahrzeugs erworben wird (Art. 4.1, zweiter Satz), tritt die Deckung erst nach der Wartezeit in Kraft, das heißt 30 (dreißig) Tage nach dem Datum des Gültigkeitsbeginns der Leistung oder nach den ersten 1.000 (eintausend) Kilometern, die das Fahrzeug nach diesem Datum zurückgelegt hat, je nachdem, welches Ereignis zuletzt eintritt. Während dieser Wartezeit sind Mängel oder Funktionsstörungen nicht abgedeckt. Andererseits gilt keine Wartezeit, wenn der Garantieservice im Rahmen des Verkaufsverfahren auf der Plattform Marketplace Fleequid® gleichzeitig mit dem Kauf des Fahrzeugs und vor der Übergabe des Fahrzeugs erworben wird.
5. Territorialer Geltungsbereich.
5.1 Der Garantieservice Powertrain/Antriebsstrang gilt für Fahrzeuge, die in jedem beliebigen Land verwendet und repariert werden, es sei denn, Fleequid® teilt dem Käufer in den vorvertraglichen oder vertraglichen Unterlagen zur Aktivierung des Garantieservices ausdrücklich etwas anderes mit.
5.2 Die unter die Garantie fallenden Reparaturen dürfen nur von autorisierten Servicepartner durchgeführt werden, die von Fleequid® benannt oder zuvor genehmigt wurden. Jede Reparatur, die von anderen als diesen autorisierten Servicepartner durchgeführt wird, führt zum Erlöschen der Garantie, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Genehmigung seitens Fleequid® vor.
5.3 Der Käufer akzeptiert und nimmt zur Kenntnis, dass der Garantieservice für den Antriebsstrang im Falle einer Überführung oder Nutzung des Fahrzeugs in Ländern, für die Fleequid® spezifische Einschränkungen mitgeteilt hat, für die gesamte Dauer des Aufenthalts in diesen Ländern nicht gültig ist.
6. Verpflichtungen des Käufers.
6.1 Der Käufer ist verpflichtet, die ordentliche und außerordentliche Wartung des Fahrzeugs gemäß den Herstellerangaben und den geltenden Vorschriften durchzuführen oder durchführen zu lassen und dabei die entsprechenden Unterlagen (Rechnungen, Wartungshefte, Quittungen usw.) aufzubewahren, die auf Verlangen von Fleequid® vorgelegt werden müssen.
6.2 Der Käufer ist verpflichtet, Fleequid® jeden Mangel bzw. jede Funktionsstörung innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach dessen bzw. deren Auftreten zu melden, indem er auf die von Fleequid® angegebene Weise einen Antrag auf Intervention stellt und die erforderlichen Unterlagen (Beschreibung des Mangels, Kilometerstand, Fotos, Kopie des Wartungsheftes usw.) beifügt.
6.3 Der Käufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens Fleequid® keine Reparaturen oder Eingriffe an den abgedeckten Komponenten vornehmen oder vornehmen lassen. Jeder unbefugte Eingriff hat den Verlust des Anspruchs auf Deckung der betreffenden Mängel zur Folge.
6.4 Der Käufer ist verpflichtet, mit dem von Fleequid® beauftragten Sachverständigen zusammenzuarbeiten, um die notwendigen Kontrollen und den entsprechenden Zugang zum Fahrzeug zu ermöglichen.
6.5 Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug in Übereinstimmung mit seinem Verwendungszweck, den geltenden Vorschriften und den Anweisungen des Herstellers zu verwenden und bei seiner Verwendung Überlastungen, Manipulationen, unsachgemäße oder mit der normalen beruflichen Sorgfalt nicht zu vereinbarende Nutzungen zu unterlassen (Grundsatz des redlichen Gebrauchs).
6.6 Bei Auftreten von Warnleuchten, akustischen Signalen, offensichtlichen Betriebsstörungen oder sonstigen Umständen, die vernünftigerweise auf eine unmittelbar bevorstehende Beschädigung der abgedeckten Komponenten hindeuten könnten, muss der Käufer die Nutzung des Fahrzeugs unverzüglich einstellen und das Einschreiten von Fleequid® beantragen. Die Weiterfahrt unter diesen Bedingungen führt zum Verlust des Anspruchs auf Gewährleistung für weitere oder verschlimmerte Schäden, die durch dieses Verhalten entstehen.
6.7 Der Käufer akzeptiert und bestätigt, dass die Nichteinhaltung der in diesem Artikel festgelegten Verpflichtungen zum vollständigen oder teilweisen Verlust des Anspruchs auf Leistungen aus dem Garantieservice Powertrain/Antriebsstrang führt.
7. Schadensmeldung.
7.1 Dieses Verfahren soll es Fleequid® ermöglichen, die vom Garantieservice Powertrain/Antriebsstrang abgedeckten Mängel schnell und effektiv zu beheben, Folgeschäden zu verhindern und sicherzustellen, dass Reparaturen ausschließlich von autorisierten Servicepartnern durchgeführt werden.
7.2 Der Käufer ist verpflichtet, das Auftreten des Mangels oder der Funktionsstörung Fleequid® schriftlich zu melden, wobei diese Mitteilung ausschließlich über die in Punkt 7.3 genannten Kommunikationskanäle zu erfolgen hat. Die Meldung muss spätestens fünf (5) Werktage nach Eintritt des Schadensfalls erfolgen. Die Nichteinhaltung dieser Frist führt automatisch zum Verlust des Anspruchs auf Gewährleistung für den gemeldeten Schadensfall.
7.3 Die Schadensmeldung ausschließlich an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:
7.3 warranty@fleequid.com. Meldungen, die über andere Kanäle gesendet werden, auch wenn ein Nachweis über den Empfang durch Fleequid® erbracht wird (z.B. Telefon, Instant Messaging, zertifizierte E-Mail, gewöhnliche Schreiben oder Versand an andere E-Mail-Adressen), sind nicht gültig und haben daher keine Wirkung im Sinne der Garantie.
7.4 Die Schadensmeldung muss mindestens folgende Informationen enthalten:
· Daten zur Identifizierung des Käufers und des Fahrzeugs (Kennzeichen, Fahrgestellnummer/Fahrzeug-Identifizierungsnummer FIN, Kilometerstand);
· Beschreibung des Mangels oder der Funktionsstörung und Datum ihres Auftretens;
· Standort des Fahrzeugs;
· fotografische Dokumentation (sofern vorhanden);
· Kopie der entsprechenden Unterlagen zu früheren Wartungs- und Reparatureingriffen (falls erforderlich).
7.5 Nach Eingang der Schadensmeldung eröffnet Fleequid® den Schadensfall, ernennt einen Sachverständigen für die technischen Überprüfungen und genehmigt anschließend schriftlich alle eventuell notwendigen Eingriffe durch einen autorisierten Servicepartner. Alle Arbeiten, die ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Fleequid® durchgeführt werden, führen zum Verlust des Anspruchs auf Deckung.
8. Schadenmanagement.
8.1 Nach Eingang der Schadensmeldung gemäß Artikel 7 leitet Fleequid® die Schadensbearbeitung ein und kann nach eigenem Ermessen einen Sachverständigen damit beauftragen, die Ursachen für den Schadensfall zu ermitteln und die Bedingungen für die Gültigkeit des Garantieservices Antriebsstrang zu prüfen.
8.2 Der Käufer ist verpflichtet:
· dem beauftragten Sachverständigen das Fahrzeug zur Verfügung zu stellen und ihm die Durchführung aller erforderlichen Prüfungen zu gestatten;
· von sich aus keine technischen Untersuchungen, Demontagen oder Eingriffe vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, die die Feststellung der Schadensursache unmöglich machen oder erschweren könnten.
Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt automatisch zum Verlust des Anspruchs auf Gewährleistung für den gemeldeten Schadensfall.
8.3 Fleequid® wird dem Käufer das Ergebnis der Untersuchung innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Erhalt des Berichts des gegebenenfalls bestellten Sachverständigen oder nach Abschluss der internen Bewertung mitteilen.
8.4 Das Ergebnis des Schadenmanagements kann Folgendes umfassen:
a) Die Genehmigung und Durchführung der Reparatur oder des Austauschs der abgedeckten Komponenten durch einen autorisierten Servicepartner, wobei die Kosten innerhalb der Grenzen dieser BGBG von Fleequid® zu tragen sind.
b) Als zusätzliche Maßnahme kann Fleequid®, falls dies für angemessen erachtet wird, dem Käufer die Möglichkeit einräumen, die Reparatur in einer eigenen, vertrauenswürdigen Werkstatt durchführen zu lassen, wobei im Anschluss nur die tatsächlich entstandenen und entsprechend dokumentierten Kosten erstattet werden, und zwar nach Übermittlung der Originalrechnungen an Fleequid®, Überprüfung der Einhaltung dieser BGBG und Vorlage des Zahlungsnachweises. Die Zahlung durch Fleequid® erfolgt innerhalb von 30 (dreißig) Werktagen nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Überprüfung;
c) Die Ablehnung der Schadensmeldung, wenn die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Garantieservices für den Antriebsstrang nicht erfüllt sind.
8.5 Jede Reparatur bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung seitens Fleequid®. In Ermangelung einer solchen Genehmigung gehen die Kosten in vollem Umfang zu Lasten des Käufers.
9. Deckungssummen und Haftungsbeschränkungen.
9.1 Die Garantieleistung für den Antriebsstrang deckt nur die Reparatur oder den Austausch der abgedeckten Teile innerhalb der in diesen BGBG festgelegten Grenzen, Bedingungen und Konditionen ab. Fleequid® übernimmt lediglich das finanzielle Risiko, das aus dem Vermögensschaden im Zusammenhang mit der Notwendigkeit der Reparatur oder des Austauschs solcher Komponenten entsteht, unter Ausschluss jeglicher weiteren Verpflichtungen auf Entschädigung, Erstattung oder Ausgleich.
9.2 Fleequid® schließt insbesondere jegliche Haftung für Folgendes ausdrücklich aus:
· direkte oder indirekte Schäden, die aus dem Ausfall abgedeckter Komponenten resultieren (einschließlich, aber ohne Anspruch auf Vollständigkeit, technischer Ausfallzeiten, Nutzungsausfall des Fahrzeugs, Umsatz- oder Vertragsverluste, Schäden am Image oder an Kunden);
· Schäden an Personen, Sachen oder Tieren, die durch den Ausfall oder die Reparatur der abgedeckten Komponenten entstehen;
· Schäden an Komponenten, Systemen oder Teilen, die nicht ausdrücklich in der Garantie enthalten sind, einschließlich des gesamten Systems zur Klimatisierung des Fahrgastraums (Klimakompressor, Kondensator, Verdampfer, Leitungen, Gebläse, Sensoren, Steuergeräte und alle anderen Klimakomponenten);
· die Folgen von Aussetzungen, Verzögerungen, Störungen oder Unterbrechungen bei der Bereitstellung der Leistung, es sei denn, sie sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Fleequid® zurückzuführen.
9.3 Die für jedes Fahrzeug geltende Ausgabenobergrenze wird festgelegt und dem Käufer in den vorvertraglichen Unterlagen zum Garantieservice Powertrain/Antriebsstrang mitgeteilt.
Diese Obergrenze bezieht sich auf die gesamte Dauer der Garantieleistung und nicht auf einzelne Schadensereignisse, sofern in den vorvertraglichen Unterlagen nichts anderes angegeben ist. In jedem Fall kann die Gesamthaftung von Fleequid® für jedes Fahrzeug niemals den niedrigeren der beiden folgenden Beträge übersteigen: 25.000,00 € (fünfundzwanzigtausend/00) zuzüglich Mehrwertsteuer und den Restwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadensfalls, der nach den geltenden Marktkriterien ermittelt wird.
9.4 Falls für die Reparatur oder den Austausch einer von der Garantie abgedeckten Komponenten auch Eingriffe an Komponenten oder Teilen erforderlich sind, die nicht von der Garantie abgedeckt sind, hat der Käufer die damit verbundenen Kosten vollständig zu tragen. In solchen Fällen kann das Unternehmen Fleequid® die Beträge, die sich auf seinen Anteil an den Arbeiten an den abgedeckten Teilen beziehen, direkt an den autorisierten Servicepartner leisten, während der Teil der Kosten, der nicht durch die Garantie abgedeckt ist, vom Käufer direkt an den autorisierten Servicepartner zu zahlen ist. Der autorisierte Servicepartner ist ausdrücklich berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung der vom Käufer geschuldeten Beträge das Zurückbehaltungsrecht an dem Fahrzeug auszuüben. Falls der Kostenvoranschlag vom Käufer nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer angenommen wird, ist Fleequid® berechtigt, die Schadensbearbeitung bis auf Weiteres auszusetzen.
9.5 Der Käufer akzeptiert und erkennt an, dass er Fleequid® im vollen gesetzlich zulässigen Umfang von jeglicher Haftung für Verzögerungen, Fehlfunktionen oder Unterlassungen bei der Bearbeitung des Garantieanspruchs freistellt, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit seitens Fleequid®. Insbesondere ist Folgendes ausgeschlossen:
· die Folgen, die sich aus dem Unterlassen der unverzüglichen Einreichung einer Schadensmeldung durch den Käufer ergeben;
· Schadensersatzansprüche aufgrund von Verzögerungen bei der Untersuchung, Begutachtung oder Entscheidung über die Gewährleistung;
· jegliche Schadensersatzansprüche, die innerhalb der in diesen BGBG festgelegten Grenzen über die im Rahmen des Garantieservices erbrachten Leistungen hinausgehen.
9.6 Keine Mitteilung, keine Annahme eines Schadensfalls und keine Untersuchungstätigkeit seitens Fleequid® kann als - auch stillschweigende - Anerkennung des Rechts auf Deckung ausgelegt werden, der vom positiven Ausgang des in diesen BGBG vorgesehenen Verfahrens abhängt.
10. Garantieleistungen, Reparaturen und Einschränkungen.
10.1 Der Garantieservice Powertrain/Antriebsstrang gilt ausschließlich für die abgedeckten Komponenten und umfasst in keinem Fall sowie ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
· Abschlepp- oder Pannenhilfe für das Fahrzeug.
· Die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen oder alternativen Mobilitätsdienstleistungen.
· Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung oder logistische Leistungen des Käufers oder der Fahrer.
· Verbrauchsmaterialien, Flüssigkeiten, Filter, Schmierstoffe, es sei denn, diese sind notwendig und stehen in direktem Zusammenhang mit einem autorisierten Eingriff an den abgedeckten Komponenten.
· Diagnose-, Inspektions- oder Präventivmaßnahmen, die nicht zuvor von Fleequid® genehmigt wurden.
· Eingriffe, Reparaturen, Austausch oder Diagnosen an Komponenten, Systemen oder Teilen, die nicht zu den abgedeckten Komponenten zählen, einschließlich - und ausdrücklich - des gesamten Systems zur Klimatisierung des Fahrgastraums (Klimakompressor, Kondensator, Verdampfer, Leitungen, Gebläse, Sensoren, Steuergeräte und alle anderen Klimakomponenten).
10.2 Die im Rahmen dieser BGBG genehmigten Eingriffe werden nach Ermessen von Fleequid® mit Originalersatzteilen oder gleichwertigen Ersatzteilen oder mit wiederaufbereiteten Ersatzteilen gleichwertiger Qualität durchgeführt. Der Arbeitsaufwand wird nach den von Fleequid® anerkannten Bearbeitungszeiten und Richtsätzen berechnet. Jegliche Verbesserungen, Upgrades oder technische Änderungen am Fahrzeug, die nicht unbedingt für die Reparatur der abgedeckten Komponenten erforderlich sind, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
10.3 Alle im Rahmen des Garantieservices Powertrain/Antriebsstrang ausgetauschten Komponenten gehen in das Eigentum des Unternehmens Fleequid® über, das über diese auch zu Zwecken der technischen Begutachtung, Wiederaufbereitung oder Entsorgung frei verfügen kann.
10.4 Jedes betrügerische Verhalten, jede Fälschung von Dokumenten, jede Manipulation am Kilometerzähler oder an den elektronischen Steuergeräten des Fahrzeugs führt zum sofortigen Verlust des Garantieanspruchs für den Antriebsstrang, unbeschadet des Rechts von Fleequid®, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
10.5 Der Käufer ist verpflichtet, Fleequid® oder dem Sachverständigen Zugang zum Fahrzeug, zu den Borddaten (einschließlich OBD und Telematiksystemen) und den Wartungsunterlagen zu gewähren, damit diese die nötigen technischen Überprüfungen vornehmen können. Die Nichtbeachtung dieser Kooperationspflicht führt zum Verlust des Anspruchs auf Gewährleistung.
10.6 Der Käufer akzeptiert und nimmt zur Kenntnis, dass Fleequid® weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Gewährleistung für die Qualität, Haltbarkeit oder den Erfolg von Reparaturen und Austauschleistungen übernimmt, unabhängig davon, ob diese bei den von Fleequid® benannten oder genehmigten Servicepartnern oder in vom Käufer ausgewählten und von Fleequid® genehmigten Werkstätten oder Servicezentren durchgeführt werden. Jegliche Gewährleistungsansprüche bezüglich eingebauter Komponenten und ausgeführter Arbeiten sind direkt bei der ausführenden Werkstatt geltend zu machen. Soweit gesetzlich zulässig, stellt der Käufer Fleequid® von jeglichen Ansprüchen, Klagen oder Entschädigungsforderungen im Zusammenhang mit diesen Komponenten oder Arbeiten frei.
11. Reklamationen und Rechtsstreitigkeiten.
11.1 Bei Reklamationen im Zusammenhang mit dem Garantieservice Powertrain/Antriebsstrang ist der Käufer verpflichtet, das in Artikel 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform Marketplace Fleequid® (abrufbar unter www.fleequid.com) beschriebene Verfahren vollständig einzuhalten. Es wird davon ausgegangen, dass das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebene Reklamationsverfahren sich von der in Artikel 7 dieser BGBG geregelten Schadensmeldung unterscheidet und eigenständig ist.
11.2 Fleequid® wird Beschwerden gemäß den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Verfahren und Fristen bearbeiten und das Ergebnis der Untersuchung auf die darin festgelegten Weise mitteilen. Wird der Beschwerde stattgegeben, wird Fleequid® die in diesen BGBG und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen vertraglichen Rechtsbehelfe im Rahmen der darin festgelegten Bestimmungen und der geltenden Gesetze umsetzen.
11.3 Bevor die Parteien rechtliche oder schiedsgerichtliche Schritte einleiten, verpflichten sie sich, in gutem Glauben zu versuchen, die Streitigkeit gütlich beizulegen, unter anderem durch die Nutzung der von Marketplace Fleequid® bereitgestellten Mittel zur Schlichtung oder anderer informeller Mittel der Verhandlung.
11.4 Sollte dieser Versuch innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach schriftlicher Mitteilung der Streitigkeit erfolglos bleiben, verpflichten sich die Parteien, eine Schlichtung durch die Schlichtungsstelle der Handelskammer Como gemäß gesetzesvertretendem Dekret Nr. 28/2010 zu versuchen. Die Schlichtung muss innerhalb der vorgenannten Frist eingeleitet und innerhalb von 60 (sechzig) Tagen nach Einleitung des Verfahrens abgeschlossen sein, es sei denn, die Frist wird gesetzlich verlängert.
11.5 Führt der Schlichtungsversuch nicht innerhalb von 60 (sechzig) Tagen nach Einleitung des Verfahrens zu einer Einigung, wird die Streitigkeit endgültig durch ein formelles Schiedsverfahren gemäß der Verfahrensordnung der Mailänder Schiedskammer durch einen nach dieser Verfahrensordnung bestellten Einzelschiedsrichter entschieden. Der Schiedsort ist Mailand, die Sprache ist Italienisch und das anwendbare Recht ist das in diesen BGBG festgelegte.
11.6 Jede Partei behält sich das Recht vor, auch vor oder während des Schiedsverfahrens beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Sicherungsmaßnahmen oder einstweilige Anordnungen zu stellen, ohne dass dies einen Verzicht auf die Schiedsklausel darstellt.
11.7 Für alles, was in diesem Artikel nicht ausdrücklich geregelt ist, gelten die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform Marketplace Fleequid® festgelegten Verfahren, Bedingungen und Konditionen.
12. Höhere Gewalt.
12.1 Als höhere Gewalt im Sinne dieser Besonderen Geschäftsbedingungen gilt jedes Ereignis, jeder Umstand, jede Tatsache, jede Handlung, jede Unterlassung und jede Situation, unabhängig davon, ob sie vorhersehbar ist, auf die die Partei, die sich darauf beruft, keinen vernünftigen Einfluss hat und die die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Garantieservice Powertrain/Antriebsstrang ganz oder teilweise verhindert, behindert, einschränkt oder verzögert. Beispielsweise und ohne Anspruch auf Vollständigkeit umfasst höhere Gewalt: Naturkatastrophen jeder Art, außergewöhnliche Wetterereignisse, Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Erdbeben; Epidemien, Pandemien, Maßnahmen zur Eindämmung von Pandemien; Kriege (erklärt oder nicht erklärt), Invasionen, Terrorakte, Unruhen, Aufstände; Streiks, Aussperrungen oder sonstige Arbeitsunruhen, auch wenn sie das Personal der Vertragspartei nicht direkt betreffen; Embargos, Blockaden, Beschränkungen oder Maßnahmen einer Behörde; Nichtverfügbarkeit von Infrastrukturen, Energie, Brennstoffen, Rohstoffen oder Ersatzteilen; Unterbrechungen wesentlicher Dienstleistungen (einschließlich IT-, Kommunikations- oder Netzwerkdiensten); Cyberangriffe oder technologische Störungen; Stromausfälle oder Energiekrisen; systemische Finanzkrisen oder Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Dienstleistung auswirken; Nichtverfügbarkeit der autorisierten Servicepartner oder Produktionsstillstand der Hersteller, die es unmöglich machen, die erforderlichen Komponenten zu beschaffen oder einzubauen.
12.2 Das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt hat zur Folge, dass die Verpflichtungen der betreffenden Vertragspartei für die Dauer des Ereignisses und für die zu seiner Beendigung unbedingt erforderliche Zeit ausgesetzt werden. In solchen Fällen kann der von der höheren Gewalt betroffenen Vertragspartei keine Haftung, Entschädigung oder Strafe auferlegt werden.
12.3 Die Vertragspartei, die sich auf höhere Gewalt berufen will, hat die andere Vertragspartei unter Angabe der Art des Ereignisses, seiner voraussichtlichen Dauer und der voraussichtlichen Folgen für die Erfüllung des Vertrags unverzüglich schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen.
12.4 Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreißig) aufeinanderfolgende Tage an, hat jede Partei das Recht, den Vertrag ohne Verpflichtung zur Entschädigung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen.
12.5 Die Parteien verpflichten sich, nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten, um alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu mindern und die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.
13. Einseitige Änderungen der Besonderen Geschäftsbedingungen.
Die vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen für den Garantieservice Powertrain/Antriebsstrang unterliegen hinsichtlich der Verfahren zu ihrer Änderung vollständig den Bestimmungen von Artikel 3) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform Marketplace Fleequid®, die auf der offiziellen Website www.fleequid.com veröffentlicht und für die Nutzer frei zugänglich sind. Fleequid® behält sich insbesondere das Recht vor, diese einseitig zu ändern, und zwar auf dieselbe Weise und innerhalb derselben Einschränkungen sowie mit denselben Benachrichtigungsformen und Kommunikationsmitteln wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Änderungen werden nach Ablauf der in der Mitteilung angegebenen Frist wirksam, es sei denn, der Nutzer hat sie bereits zuvor ausdrücklich akzeptiert oder innerhalb der Frist von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Es wird vereinbart, dass, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich davon abgewichen wird, die früheren Fassungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen weiterhin ausschließlich für die zum Zeitpunkt der Änderung bereits eingegangenen Beziehungen gelten, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt. Die Inanspruchnahme der Garantieleistung für den Antriebsstrang nach der Änderung gilt als stillschweigende Annahme der geänderten besonderen Geschäftsbedingungen.
14. Anwendbares Recht, Sprache und Gerichtsstand
14.1 Die vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen für den Garantieservice Powertrain/Antriebsstrang sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform Marketplace Fleequid® und alle damit zusammenhängenden Vertragsbestimmungen unterliegen ausschließlich dem italienischen Recht. Anwendbare internationale Normen oder Konventionen werden nur insoweit berücksichtigt, als sie nicht im Widerspruch zum italienischen Recht stehen.
14.2 Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung, Umsetzung oder Auflösung dieser BGBG, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer anderen damit zusammenhängenden Rechtstransaktion gilt das in Artikel 11 dieser BGBG vorgesehene Verfahren bezüglich Reklamation, Verhandlung, Schlichtung und Schiedsverfahren. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte ist daher ausdrücklich ausgeschlossen, mit Ausnahme des Erlasses von Sicherungsmaßnahmen oder einstweiligen Anordnungen innerhalb der in Art. 11.6 festgelegten Grenzen. Im letztgenannten Fall ist ausschließlich das Gericht von Como zuständig, unter ausdrücklichem Ausschluss jeder anderen konkurrierenden oder alternativen Zuständigkeit, es sei denn, zwischen den Parteien wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
14.3 Die offizielle Sprache dieser Besonderen Geschäftsbedingungen für den Garantieservice Powertrain/Antriebsstrang und das damit verbundene Vertragsverhältnis ist Italienisch. Werden diese Besonderen Geschäftsbedingungen in andere Sprachen übersetzt, ist die italienische Fassung maßgebend und gilt als allein verbindliche Fassung für die Auslegung und Anwendung des Vertrags.
15. Mitteilungen.
15.1 Sofern in diesen BGBG nichts anderes vorgesehen ist, müssen alle Mitteilungen zwischen Fleequid® und dem Käufer schriftlich erfolgen und per Einschreiben mit Rückschein, per Kurierdienst oder per E-Mail an die folgenden offiziellen Adressen von Fleequid® gesendet werden:
Adorea S.r.l.
Via Provinciale per Bizzarone 43
22077 Olgiate Comasco (CO),
St.-Nr. und USt-IdNr. 04114790134
Tel. +390287176063
E-Mail info@fleequid.com
15.2 Die Mitteilungen gelten als gültig und verbindlich: Zum Zeitpunkt der Zustellung, wenn sie per Einschreiben mit Rückschein gesendet werden; zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kurierdienst, wenn sie per Expresskurierdienst versendet werden; oder bei Erhalt der Empfangsbestätigung, wenn sie per E-Mail an Fleequid gesendet werden.
15.3 Die Mitteilungen von Fleequid werden von Fleequid an die vom Käufer bei der Registrierung auf der Plattform Marketplace Fleequid® angegebenen oder zu einem späteren Zeitpunkt aktualisierten Adressen, einschließlich der gewöhnlichen E-Mail-Adressen, weitergeleitet und gelten nach Absendung durch Fleequid als dem Adressaten bekannt und zugegangen.
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Gemäß den Bestimmungen der Artikel 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches erklärt der Käufer ausdrücklich, die folgenden Klauseln der Besonderen Geschäftsbedingungen für den Garantieservice Powertrain/Antriebsstrang gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben: Art. 2.4 (allgemeine Deckungsausschlüsse für zusätzliche Fälle/Umstände); Art. 3.2 (Liste der objektiven Ausschlüsse); Art. 3.3 (Bestimmtheitsgebot); Art. 4.2 (Deckungsausschlüsse für bereits bestehende Mängel vor Gültigkeitsbeginn oder während der Wartezeit); Art. 4.3 (feste Laufzeit, keine stillschweigende Verlängerung und automatische Beendigung bei Erreichen der Grenzwerte); Art. 4.4 (Alters- und Kilometergrenzen, dokumentierte Wartung, einseitiges Recht von Fleequid®, die Kategorien der zulässigen Fahrzeuge zu ändern); Art. 4.5 (automatischer Verfall bei Übertragung des Fahrzeugs und Unterordnung der Übertragung der Garantie unter die schriftliche Zustimmung von Fleequid®); Art. 4.6 (anfängliche Wartezeit und Aussetzung der Deckung); Art. 5.1 (vorvertragliche territoriale Ausschlüsse); Art. 5.2 und 5.3 (Verlust der Deckung und Ungültigkeit in Ländern, die den mitgeteilten Beschränkungen unterliegen); Art. 6.2, 6.3, 6.6 und 6.7 (Pflichten des Käufers); Art. 7.2 und 7.3 (Schadensmeldung und Verlust des Anspruchs auf Deckung); Art. 8.1, 8.2, 8.4 und 8.5 (Schadensbearbeitung, Ausschlüsse, Kosten); Art. 9.1 und 9.2 (Haftungsbeschränkungen); Art. 9.3 (Obergrenzen und Restwert); Art. 9.4 (Zusätzliche Reparaturen und Zurückbehaltungsrecht); Art. 9.5 (Entschädigung); Art. 9.6 (Deckungsausschluss); Art. 10 (Garantieleistungen, Reparaturen, Ausschlüsse und Einschränkungen); Art. 11 (Reklamationen und Rechtsstreitigkeiten, Schlichtung, Schiedsverfahren); Art. 12 (Höhere Gewalt); Art. 13 (Einseitige Änderungen); Art. 14.2 (Anwendbares Recht, Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit, außer bei Ergreifung von Sicherungsmaßnahmen, Gerichtsstand).