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BESONDERE AUKTIONSBEDINGUNGEN „1 EURO AUCTIONS“

Präambel

Die vorliegenden Besonderen Auktionsbedingungen regeln die als „1 Euro Auctions“ bezeichnete Kategorie von Versteigerungen, die von Fleequid im Rahmen des Marketplace als besondere, spezielle und abweichende Form des Verkaufs von Fahrzeugen organisiert werden.

Sie werden im Sinne und mit Wirkung von Art. 3.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fleequid-Marketplace („AGB“) erlassen und stellen Besondere Auktionsbedingungen dar, mit der daraus folgenden Vorrangstellung gegenüber den AGB im Falle von Unvereinbarkeit und innerhalb der Grenzen der in diesem Dokument ausdrücklich geregelten Sachverhalte.

Die vorliegenden Besonderen Bedingungen finden ausschließlich Anwendung, wenn eine Versteigerung im entsprechenden, auf dem Marketplace veröffentlichten Versteigerungsblatt ausdrücklich als „1 Euro Auction“ qualifiziert wird, auch durch eine bloße Angabe oder Kennzeichnung derselben, unabhängig vom Vorhandensein eines vollständigen textlichen Verweises oder eines spezifischen beschreibenden Inhalts. Diese Qualifizierung bewirkt die automatische Anwendung der vorliegenden Bedingungen auf das betreffende Vertragsverhältnis kraft der Registrierung und Nutzung des Marketplace durch die Nutzer, ohne dass eine weitere Annahme erforderlich ist, wobei die von den Nutzern bereits genehmigten AGB unberührt bleiben.

Die Veröffentlichung eines Verkaufsangebots im Rahmen einer als „1 Euro Auction“ qualifizierten Versteigerung sowie die Teilnahme daran durch die Bietenden stellt die ausdrückliche, vollständige und verbindliche Annahme der vorliegenden Besonderen Bedingungen dar.

Für alles, was in diesem Dokument nicht ausdrücklich vorgesehen ist, bleiben die AGB, etwaige Besondere Bedingungen und die Fleequid-Gebührenordnung vollständig anwendbar, soweit sie mit der Natur der „1 Euro Auctions“ vereinbar sind, gemäß der durch Art. 3.3 der AGB festgelegten Rangordnung.

Die mit einem großen Anfangsbuchstaben geschriebenen, in diesem Dokument nicht definierten Begriffe haben die ihnen in den AGB zugewiesene Bedeutung, vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in diesem Dokument.

 

1.         Natur und Aufbau der „1 Euro Auctions“.

1.1     Die „1 Euro Auctions“ stellen eine besondere Kategorie von Versteigerungen dar, die von Fleequid im Rahmen des Marketplace organisiert werden und durch spezifische Modalitäten der Preisbestimmung sowie durch eine von den ordentlichen, durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) geregelten Versteigerungen abweichende Provisionsstruktur gekennzeichnet sind.

1.2     Die 1 Euro Auctions zeichnen sich durch einen anfänglichen Startpreis in Höhe von einem Euro (1 €) aus und sehen die Anwendung eines Reservepreises im Sinne der AGB nicht vor.

1.3     Bei den 1 Euro Auctions findet der ordentliche Mechanismus zur Bestimmung des Reservepreises (RP), der auf dem Mindestverkaufsverpflichtungspreis (PMIV) beruht, keine Anwendung. Der PMIV stellt jedoch weiterhin den wirtschaftlichen Mindestreferenzwert des Verkäufers im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar, wird jedoch nicht zum Zwecke der Bestimmung eines Reservepreises im Rahmen der 1 Euro Auctions verwendet, wobei der wirtschaftliche Schutz des Verkäufers nach den in den vorliegenden Besonderen Bedingungen spezifisch vorgesehenen Modalitäten geregelt bleibt.

1.4     Die vorliegenden Besonderen Bedingungen finden ausschließlich Anwendung, wenn die Versteigerung im entsprechenden, auf dem Marketplace veröffentlichten Versteigerungsblatt ausdrücklich als „1 Euro Auction“ qualifiziert wird.

1.5     In Ermangelung einer ausdrücklichen Qualifizierung der Versteigerung als „1 Euro Auction“ auf dem Marketplace finden die ordentlichen Regeln der AGB betreffend die Versteigerungen weiterhin vollständig Anwendung.

 

2.         Regeln zur Zuschlagserteilung und zum Zustandekommen des Vertrags.

2.1     Bei den 1 Euro Auctions erfolgt die Zuschlagserteilung zugunsten des Bietenden, der am Ende der Versteigerung das Höchstgebot abgegeben hat, nach den durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) vorgesehenen Modalitäten, sofern während des Verfahrens mindestens ein gültiges Gebot abgegeben wurde. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass bei den 1 Euro Auctions die Zuschlagserteilung unabhängig von der Höhe des Endgebots gültig und wirksam ist, auch wenn dieses einem Euro (eins) entspricht oder jedenfalls einen symbolischen oder erheblich unter dem geschätzten Wert des Fahrzeugs liegenden Betrag aufweist.

2.2     Für die Zwecke der vorliegenden Besonderen Bedingungen ist unter „gültigem Gebot“ ein den AGB entsprechendes, ordnungsgemäß auf dem Marketplace registriertes und nicht wegen Verstoßes gegen dieselben oder aus technischen, von Fleequid im Sinne der AGB ordnungsgemäß festgestellten Gründen annulliertes Gebot zu verstehen.

2.3     Bei Vorliegen mindestens eines gültigen Gebots bewirkt die Zuschlagserteilung den Abschluss des Vertrags nach der durch die AGB vorgesehenen allgemeinen Regelung, unbeschadet dessen, was in den vorliegenden Besonderen Bedingungen spezifisch vorgesehen ist. Der den Zuschlag erhaltende Bietende und der Verkäufer erkennen an und akzeptieren, dass der Wettbewerbsmechanismus der Versteigerung ein wesentliches Element für die Bestimmung des Preises darstellt, mit dem daraus folgenden Ausschluss, innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen, von Beanstandungen betreffend die Angemessenheit, Adäquatheit oder Verhältnismäßigkeit des Zuschlagspreises.

2.4     Sofern am Ende der 1 Euro Auction kein gültiges Gebot eingegangen ist, gilt die Versteigerung als erfolglos und es kommt keine Zuschlagserteilung im Sinne der AGB zustande; folglich entsteht weder für Fleequid noch für den Verkäufer oder Dritte eine Verpflichtung zum Erwerb des Fahrzeugs.

2.5     Im Falle einer erfolglosen Versteigerung nimmt der Verkäufer zur Kenntnis, dass das Fahrzeug erneut nach von Fleequid bestimmten Modalitäten zum Verkauf angeboten werden kann, auch mittels einer neuen Versteigerung oder eines anderen auf dem Marketplace verfügbaren Verfahrens.

 

3.         Wirtschaftliche Garantie zugunsten des Verkäufers bei den 1 Euro Auctions.

3.1     Im Rahmen der 1 Euro Auctions und abweichend vom Mechanismus des Reservepreises (RP), der durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen ist, garantiert Fleequid dem Verkäufer bei Vorliegen mindestens eines gültigen Gebots einen Nettoerlös, der nicht niedriger ist als der für das Fahrzeug im Sinne der AGB angegebene Mindestverkaufsverpflichtungspreis (PMIV).

3.2     Sofern der am Ende der 1 Euro Auction sich ergebende Zuschlagspreis niedriger ist als der PMIV, verpflichtet sich Fleequid, dem Verkäufer die erforderliche Differenz zu zahlen, damit der dem Verkäufer zustehende Nettoerlös, bestimmt nach den durch die AGB und die anwendbare Gebührenordnung vorgesehenen Modalitäten, dem PMIV entspricht. Sofern der Zuschlagspreis hingegen gleich oder höher als der PMIV ist, steht dem Verkäufer der entsprechende Mehrerlös vollständig zu, nach der ordentlichen Regelung der AGB. Eine etwaige wirtschaftliche Aufstockung hat rein ausgleichende Natur und stellt in keiner Weise einen direkten oder indirekten Erwerb des Fahrzeugs durch Fleequid dar.

3.3     Die in den vorstehenden Absätzen genannte Garantie greift ausschließlich, wenn im Verlauf der 1 Euro Auction mindestens ein gültiges Gebot im Sinne von Art. 2.2 der vorliegenden Besonderen Bedingungen abgegeben wurde.

3.4     In Ermangelung gültiger Gebote und folglich im Falle einer erfolglosen Versteigerung kommt keine Zuschlagserteilung im Sinne der AGB zustande und es entsteht für Fleequid weder eine Verpflichtung zum Erwerb des Fahrzeugs noch eine Verpflichtung zur wirtschaftlichen Aufstockung zugunsten des Verkäufers.

3.5     Die Zahlung einer etwaigen wirtschaftlichen Aufstockung bis zum PMIV ist abhängig vom ordnungsgemäßen Abschluss des Vertrags und von der vollständigen und endgültigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch den Käufer gemäß den AGB. Es wird ferner vereinbart, dass der Verkäufer alle durch die AGB und die vorliegenden Besonderen Bedingungen vorgesehenen Verpflichtungen vollständig und vorbehaltlos erfüllt haben muss, einschließlich, beispielhaft, der Verpflichtungen betreffend die Konformität des Fahrzeugs, die Vollständigkeit und Wahrhaftigkeit der bereitgestellten Informationen und die ordnungsgemäße Durchführung der Lieferung.

3.6     Die in diesem Artikel genannte Garantie stellt eine interne, akzessorische und bedingte vertragliche Verpflichtung dar, die auf die einzelne als 1 Euro Auction qualifizierte Versteigerung beschränkt ist, und begründet weder ein Versprechen an die Öffentlichkeit noch eine Versicherungstätigkeit, noch stellt sie eine allgemeine oder dauerhafte Erwerbsverpflichtung seitens Fleequid dar. In jedem Fall kann die Auszahlung einer etwaigen wirtschaftlichen Aufstockung erst nach der Festlegung des Verhältnisses mit dem Käufer erfolgen, einschließlich der Überprüfung des tatsächlichen Eingangs der geschuldeten Beträge oder des Ausgangs der durch die AGB vorgesehenen Verfahren zur Behandlung der Nichterfüllung.

3.7     Die in diesem Artikel genannte Garantie stellt eine interne kommerzielle Garantie dar, die auf die einzelne als 1 Euro Auction qualifizierte Versteigerung beschränkt ist, und begründet weder eine Versicherungstätigkeit, noch stellt sie eine allgemeine oder dauerhafte Erwerbsverpflichtung seitens Fleequid dar. Die Garantie ist weder abtretbar noch übertragbar und greift ausschließlich gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer, der das Fahrzeug zum Verkauf eingebracht hat.

3.8     Unberührt bleibt die Befugnis von Fleequid, die Versteigerung in den durch die AGB vorgesehenen Fällen auszusetzen, zu annullieren oder für ungültig zu erklären; in solchen Fällen findet die in diesem Artikel genannte Garantie keine Anwendung. Die Garantie findet ebenfalls keine Anwendung im Falle missbräuchlicher, betrügerischer oder nicht den AGB entsprechender Verhaltensweisen seitens des Verkäufers oder ihm zurechenbarer Personen, einschließlich, beispielhaft, der direkten oder indirekten Teilnahme an der Versteigerung mit dem Ziel, deren Ausgang zu beeinflussen.

 

4.         Provisionsstruktur.

4.1     Auf die 1 Euro Auctions findet allgemein die ordentliche, durch die Fleequid-Gebührenordnung vorgesehene Provisionsstruktur Anwendung, in der jeweils geltenden und auf dem Marketplace veröffentlichten Fassung.

4.2     Ausdrücklich vorbehalten bleibt jedoch die Befugnis von Fleequid, für spezifische 1 Euro Auctions eine abweichende Provisionsstruktur vorzusehen, die jeweils auf der entsprechenden Versteigerungsseite, in der eigens dafür vorgesehenen Gebührenordnung oder in sonstiger, auf dem Marketplace zur Verfügung gestellter Vertragsdokumentation angegeben werden kann.

4.3     In solchen Fällen geht die so angegebene spezifische Provisionsstruktur der ordentlichen vor, beschränkt auf die einzelne Versteigerung, auf die sie sich bezieht.

4.4     Dem Käufer werden die nach den vorstehenden Absätzen vorgesehenen Provisionen berechnet, einschließlich, sofern vorgesehen, der festen Provision („flat buyer fee“) und/oder der prozentualen Provision auf den Zuschlagspreis.

4.5     Die etwaig vom Verkäufer geschuldeten Provisionen bleiben durch die auf die spezifische Versteigerung anwendbare Gebührenordnung geregelt.

4.6     Die Provisionen entstehen infolge der Zuschlagserteilung und bleiben der allgemeinen Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf Zahlung, Rechnungsstellung und Nichterfüllung unterworfen, vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in den vorliegenden Besonderen Bedingungen.

 

5.         Kaution und Zahlungsverpflichtungen.

5.1     Vorbehaltlich anderslautender Angabe im Versteigerungsblatt finden auf die 1 Euro Auctions die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf die Kaution, die Modalitäten der Zahlung des Zuschlagspreises und die Erfüllungsfristen des Käufers vollständig Anwendung.

5.2     Der den Zuschlag erhaltende Käufer ist zur Zahlung des Zuschlagspreises und der geschuldeten Provisionen innerhalb der Fristen und nach den Modalitäten verpflichtet, die durch die AGB sowie durch die auf die spezifische 1 Euro Auction anwendbare Gebührenordnung vorgesehen sind.

5.3     Im Falle der Nichtzahlung oder verspäteten Zahlung durch den Käufer finden die Bestimmungen der AGB in Bezug auf Nichterfüllung, Auflösung, Vertragsstrafen, etwaige Einbehaltung der Kaution und Schadensersatz Anwendung.

5.4     Im Falle der 1 Euro Auctions ist eine etwaige wirtschaftliche Aufstockung zugunsten des Verkäufers von Fleequid ausschließlich innerhalb der Grenzen und zu den Bedingungen geschuldet, die durch Art. 3 der vorliegenden Besonderen Bedingungen vorgesehen sind. Es wird vereinbart, dass diese Aufstockung von der vollständigen Erfüllung der dort vorgesehenen Bedingungen abhängig ist, einschließlich des ordnungsgemäßen Abschlusses des Vertrags und des tatsächlichen Eingangs der vom Käufer geschuldeten Beträge, vorbehaltlich anderslautender Festlegungen in den vorliegenden Besonderen Bedingungen.

5.5     Unberührt bleibt die Befugnis von Fleequid, in den Fällen der Nichterfüllung durch den Käufer die durch die AGB vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Befugnis, das Fahrzeug mittels einer neuen Versteigerung oder eines anderen auf dem Marketplace verfügbaren Verfahrens erneut zum Verkauf anzubieten.

 

6.         Koordinierung, Aussetzung und Schlussbestimmungen.

6.1     Fleequid behält sich die Befugnis vor, eine 1 Euro Auction bei Vorliegen gerechtfertigter Gründe auszusetzen, zu verlängern, zu annullieren oder für ungültig zu erklären, in den Fällen und zu den Bedingungen, die durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen sind, einschließlich technischer Fehlfunktionen des Marketplace, ordnungswidriger Verhaltensweisen der Nutzer oder ordnungsgemäß begründeter organisatorischer Erfordernisse.

6.2     In den Fällen der Aussetzung oder Annullierung der Versteigerung im Sinne des vorstehenden Absatzes finden die Bestimmungen betreffend die Zuschlagserteilung keine Anwendung und die in Art. 3 genannte wirtschaftliche Garantie entsteht nicht und ist nicht geschuldet, außer in dem Fall, in dem die Annullierung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Fleequid zurückzuführen ist, unbeschadet dessen, was durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf die Haftung von Fleequid vorgesehen ist.

6.3     Die vorliegenden Besonderen Bedingungen finden ausschließlich auf die auf dem Marketplace ausdrücklich als „1 Euro Auction“ qualifizierten Versteigerungen Anwendung und berühren nicht die Regelung der ordentlichen Versteigerungen, die vollständig durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt bleiben.

6.4     Für alles, was in den vorliegenden Besonderen Bedingungen nicht ausdrücklich geregelt ist, bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, etwaige Besondere Bedingungen und die Fleequid-Gebührenordnung vollständig anwendbar, gemäß der durch Art. 3.3 der AGB festgelegten Rangordnung.

6.5     Fleequid behält sich die Befugnis vor, die vorliegenden Besonderen Bedingungen zu ändern oder zu aktualisieren; solche Änderungen finden ausschließlich auf 1 Euro Auctions Anwendung, die nach ihrem Inkrafttreten veröffentlicht werden.